{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973130,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973130,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3130","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausl\u00e4nder und Asylbewerber. Abtretung von Anspr\u00fcchen an den Bund. Gesetzm\u00e4ssigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wir stellen dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Sind Artikel\u00a018e des Asylgesetzes und Artikel\u00a014b Absatz\u00a04 Anag nach seiner Auffassung eine hinreichende gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Gesetzm\u00e4ssigkeit der Abtretungserkl\u00e4rung nach Anhang 5 der Weisung des EJPD vom 15. September 1996 \u00fcber die Verg\u00fctung von Ausreise- und Vollzugskosten?</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat den Umstand, dass die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder gezwungen wird, den Anspruch auf die Freiz\u00fcgigkeitsleistung abzutreten, obwohl dieser Anspruch laut BVG vor der F\u00e4lligkeit weder abgetreten noch verpf\u00e4ndet werden darf (ausser zur Finanzierung von Wohneigentum) und eine solche Abtretung demnach nichtig w\u00e4re? \u00dcberdies bewirkt die endg\u00fcltige Ausreise ins Ausland f\u00fcr sich allein noch nicht, dass der Anspruch auf die Freiz\u00fcgigkeitsleistung f\u00e4llig wird.</p><p>2. Hat der Bundesrat, nachdem die Abtretungserkl\u00e4rung von Anhang 5 also nichtig ist, die Absicht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit dieses Vorgehen gegen\u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern sofort gestoppt wird und damit die Rechte der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die allenfalls zu Unrecht um ihren Anspruch auf die Freiz\u00fcgigkeitsleistung gebracht worden sind, wiederhergestellt werden?</p><p>Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind nur beschr\u00e4nkt pf\u00e4ndbar, und deshalb kann der Anspruch auf diese Leistungen nur bis zum Existenzminimum abgetreten werden.</p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Umstand, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder das Risiko eingehen m\u00fcssen, um die Gesamtheit ihres Anspruchs auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung gebracht zu werden, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen die Abtretung nur in dem Mass zulassen, als die Aufrechterhaltung des Existenzminimums gesichert ist?</p><p>4. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Umstand, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder einen Anspruch abtreten m\u00fcssen, der ihnen nicht ausschliesslich zusteht und den sie deshalb auch nicht abtreten k\u00f6nnen? Tats\u00e4chlich darf die Sicherheit nach Artikel\u00a0257e OR nur mit Zustimmung beider Parteien des Mietvertrages, in diesem Fall also nur mit Zustimmung des Vermieters, oder gest\u00fctzt auf einen rechtskr\u00e4ftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskr\u00e4ftiges Gerichtsurteil herausgegeben werden.</p><p>Diese Abtretungserkl\u00e4rung stellt eindeutig ein zus\u00e4tzliches Instrument zum Sicherheitskonto dar, ein Instrument, welches zum Ziel hat, die Feststellung der Mittellosigkeit und damit die Kosten\u00fcbernahme durch den Bund f\u00fcr den Fall zu verhindern, dass auf das Sicherheitskonto nichts einbezahlt wird oder dass es einen geringeren Betrag als das Zehrgeld aufweist.</p><p>5. Sowohl die BVG-Beitr\u00e4ge als auch die Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung werden vom Erwerbseinkommen abgezogen. Nach Artikel\u00a021a des Asylgesetzes bezahlt der Arbeitgeber einen Anteil vom Erwerbseinkommen der Asylbewerberin oder des Asylbewerbers auf das Sicherheitskonto ein. Ist die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder also erwerbst\u00e4tig, so hat sie oder er bereits eine hinreichende Summe auf das Sicherheitskonto einbezahlt, jedenfalls bis zum Betrag des minimalen Zehrgeldes; damit ist die Feststellung der Mittellosigkeit ausgeschlossen. Ist der Bundesrat daher nicht der Auffassung, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit diesem Anhang 5 Gefahr laufen, doppelt bezahlen zu m\u00fcssen?</p>","ReasonText":"<p>Laut Art. 18e AsylG und Art. 14b Abs. 4 ANAG \u00fcbernimmt der Bund die Kosten f\u00fcr die Ausreise von Asylbewerbern und Ausl\u00e4ndern, soweit diese mittellos sind. Aus der Weisung des EJPD vom 15.09.1996 \u00fcber die Verg\u00fctung von Ausreise- und Vollzugskosten geht hervor, dass eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder als mittellos gilt, wenn der Betrag, \u00fcber den die betreffende Person verf\u00fcgt, niedriger ist als das Zehrgeld (Fr. 200.-- je erwachsene Person und bis zu Fr. 50.-- je Kind, mit einer Obergrenze von Fr. 750.-- pro Familie).</p><p>Mit Anhang 5 der erw\u00e4hnten Weisung, der sogenannten Abtretungserkl\u00e4rung, wird angeblich das Ziel verfolgt, \"die Organisation der Ausreise zu erleichtern, wenn die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder nicht mittellos ist, aber nicht unverz\u00fcglich \u00fcber den erforderlichen Betrag verf\u00fcgt\" (weil dieser Betrag z.B. auf einem gesperrten Konto liegt).</p><p>In Tat und Wahrheit ist dieser Anhang 5 nichts anderes als das Formular einer Abtretungserkl\u00e4rung, mit welcher die unterzeichnende Person erkl\u00e4rt, dass sie dem Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge - alternativ oder kumulativ - ihren Anspruch auf die Freiz\u00fcgigkeitsleistung im Bereich der beruflichen Vorsorge gegen\u00fcber der Pensionskasse, auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung gegen\u00fcber der Arbeitslosenkasse oder/und auf die Sicherheitsleistung gegen\u00fcber der Vermieterin oder dem Vermieter nach Artikel\u00a0257e OR abtritt.</p><p>Der erw\u00e4hnte Anhang 5 ist eindeutig ein Instrument, welches das Sicherheitskonto nach Art. 21a AsylG, dem 9. Kapitel der Asylverordnung 2 und Art. 14c Abs. 4 in fine ANAG erg\u00e4nzen soll. Dieses Instrument beruht jedoch auf keiner eigenst\u00e4ndigen gesetzlichen Grundlage.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel  18e des Asylgesetzes (AsylG) und Artikel\u00a014b Absatz\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (ANAG) sehen vor, dass jede zur Ausreise verpflichtete Person des Asyl- oder Ausl\u00e4nderbereiches grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Kosten der Heimreise aufzukommen hat. Ist die Person mittellos, so erfolgt die Kosten\u00fcbernahme durch den Bund. Gem\u00e4ss Ziffer 3 der Weisung \u00fcber die Verg\u00fctung von Ausreise- und Vollzugskosten (Asyl 61.1.1.1) des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) an die f\u00fcr den Vollzug der Wegweisung zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden sind bei der Pr\u00fcfung der Mittellosigkeit insbesondere der Umstand der Erwerbst\u00e4tigkeit sowie der Anspruch auf k\u00fcnftig verf\u00fcgbare finanzielle Mittel zu ber\u00fccksichtigen. Sind die anfallenden Ausreisekosten nicht aus den vorhandenen Barmitteln bestreitbar, obwohl beh\u00f6rdlich festgestellt wurde, dass die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder nicht mittellos ist, so kann der Kanton Vorschuss leisten, sofern der Betrag r\u00fcckforderbar ist. Diese Voraussetzung gilt als erf\u00fcllt, wenn der Vorschussempf\u00e4nger Sicherheit mittels Forderungsabtretung leistet oder wenn sein Sicherheitskonto einen entsprechenden Saldo aufweist. In der Folge verg\u00fctet der Bund dem Kanton den ausgelegten Betrag. Sowohl eine allf\u00e4llige Verrechnung mit dem Sicherheitskonto als auch eine Geltendmachung der abgetretenen Forderung durch den Bund richtet sich nach der H\u00f6he des vom Kanton geleisteten Vorschusses. Ziffer 3 und Anhang 5 der zitierten Weisung statuieren somit keine neue Rechtspflicht. Sie regeln vielmehr die Sicherstellung der im Gesetz im formellen Sinne vorgesehenen Obliegenheit zur \u00dcbernahme der Ausreisekosten.</p><p></p><p>Die Sicherstellung der bevorschussten Ausreisekosten mittels Forderungsabtretung erfolgt im Rahmen der gesamten Rechtsordnung und richtet sich nach den daf\u00fcr massgeblichen zivil- und \u00f6ffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Sowohl das Obligationenrecht (OR) als auch das Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sehen vor, dass k\u00fcnftige Forderungen gegen Personalf\u00fcrsorgeeinrichtungen erst bei F\u00e4lligkeit abtretbar sind. Gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung tritt die F\u00e4lligkeit mit Ablauf der Leistungspflicht und somit bei Aufgabe der Erwerbst\u00e4tigkeit ein. Die Auszahlung wird auf Gesuch des Berechtigten beim definitiven Verlassen der Schweiz m\u00f6glich. Im weiteren steht fest, dass Leistungen der Arbeitslosenkasse gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (AVIG) und das Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) nur soweit abtretbar sind, als sie das Existenzminimum des Beg\u00fcnstigten und seiner Familie im Sinne von Artikel\u00a0257e OR beschr\u00e4nkt und erfolgt lediglich subsidi\u00e4r nach Befriedigung allf\u00e4lliger Anspr\u00fcche des Vermieters oder der Vermieterin.</p><p></p><p>Der Bundesrat kann sich der Schlussfolgerung des Interpellanten, die in der Vollzugskostenweisung des EJPD vorgesehene Abtretung sei generell unzul\u00e4ssig und somit nichtig und berge \u00fcberdies die Gefahr einer Doppelzahlung der Ausreisekosten, nicht anschliessen. An den entsprechenden Bestimmungen der Weisung wird festgehalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(864172800000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921801600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712766395720)\/","SubmissionDate":"\/Date(858816000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}