{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3138","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"\u00c4nderung des Luftfahrtgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgenden \u00c4nderungsvorschlag f\u00fcr das Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 zu pr\u00fcfen:</p><p>Artikel\u00a033ter (neu)</p><p>Sonderregelung f\u00fcr den internationalen Flughafen von Genf</p><p>1. In Abweichung von den Artikeln 27 bis 33bis und Artikel\u00a0103 f\u00e4llt die gewerbsm\u00e4ssige Bef\u00f6rderung von Personen und G\u00fctern auf regelm\u00e4ssig beflogenen Luftverkehrslinien von oder nach dem internationalen Flughafen von Genf unter diesen Artikel.</p><p>2. Die Anwendung der Sonderregelung f\u00fcr den internationalen Flughafen von Genf obliegt der Luftfahrtkommission der Westschweiz, die durch den Bundesrat eingesetzt und wie folgt zusammengestellt wird:</p><p>- ein Vertreter des Regierungs- bzw. Staatsrates der Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis;</p><p>- ein Vertreter der franz\u00f6sischen Regionalbeh\u00f6rden;</p><p>- ein Vertreter der Organisation der Vereinten Nationen;</p><p>- ein Vertreter der Welthandelsorganisation;</p><p>- ein Vertreter des Bundesamtes;</p><p>- ein Vertreter des internationalen Flughafens von Genf;</p><p>- ein Vertreter eines in der Westschweiz t\u00e4tigen multinationalen Unternehmens.</p><p>3. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die gewerbsm\u00e4ssig Personen oder G\u00fcter mit Luftfahrzeugen vom internationalen Flughafen von Genf aus bef\u00f6rdern, bed\u00fcrfen einer Betriebsbewilligung des Bundesamtes sowie einer Konzession f\u00fcr die Luftwege der Kommission.</p><p>4. Das Bundesamt erteilt die Betriebsbewilligung, wenn das Unternehmen die f\u00fcr einen sicheren Betrieb erforderlichen Bedingungen erf\u00fcllt und einer angemessenen Aufsicht untersteht.</p><p>5. Die Luftfahrtkommission der Westschweiz gew\u00e4hrt die Konzessionen f\u00fcr die Luftwege unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen der Westschweiz, der schweizerisch-franz\u00f6sischen Grenzregion und der internationalen Organisationen.</p><p>6. Das Bundesamt und die Luftfahrtkommission der Westschweiz m\u00fcssen nach Einreichung des Gesuches innert drei Monaten einen Entscheid f\u00e4llen, unter Vorbehalt eines vom Gesuchsteller verschuldeten Verzuges.</p><p>\u00dcbergangs- und Schlussbestimmungen</p><p>1. Die Anspr\u00fcche aufgrund bestehender Konzessionen f\u00fcr den internationalen Flughafen von Genf bleiben f\u00fcr drei Jahre gewahrt, sofern ein tats\u00e4chlicher und regelm\u00e4ssiger Gebrauch davon gemacht wird.</p>","ReasonText":"<p>Am 3. April 1996 hat der Verwaltungsrat der Swissair beschlossen, die Mehrzahl der Langstreckenfl\u00fcge dieser Gesellschaft auf den Flughafen Z\u00fcrich-Kloten zu konzentrieren. Dadurch kommt aber die Swissair nicht mehr ihrer Verpflichtung nach, die als von allgemeinem Interesse eingestuften Leistungen zugunsten der verschiedenen Landesteile zu erbringen. Ihr Dienstleistungsangebot entspricht nicht mehr den mit der Konzession verkn\u00fcpften Verpflichtungen, namentlich der Sicherstellung einer ausgeglichenen Bedienung der beiden Flugh\u00e4fen Z\u00fcrich und Genf.</p><p>Durch ihren R\u00fcckzug vom Flughafen Genf hat die Swissair keinen Anspruch mehr auf das Monopol, das ihr laut Artikel\u00a0103 des Luftfahrtgesetzes zukommt. Vor allem geht es nicht an, dass die Swissair die Entwicklung des internationalen Flughafens von Genf verhindern kann, indem sie insgesamt ihren Betrieb auf Z\u00fcrich-Kloten konzentriert.</p><p>Der Kanton Genf hat sich vehement gegen diese Situation verwahrt und auch in den anderen Westschweizer Kantonen, in den Wirtschaftskreisen und internationalen Organisationen sowie in der Bev\u00f6lkerung erhob sich Protest. Die Folge ist n\u00e4mlich eine erhebliche Einbusse an Wettbewerbsf\u00e4higkeit f\u00fcr die ganze Westschweiz, und zwar sowohl f\u00fcr die hiesigen Unternehmen als auch f\u00fcr die internationalen Organisationen.</p><p>Am 8. Mai 1996 hat der Bundesrat beschlossen, die Revision von Artikel\u00a0103 des Luftfahrtgesetzes so schnell wie m\u00f6glich an die Hand zu nehmen, um das Monopol der Swissair aufzuheben und die schweizerische Luftverkehrspolitik zu liberalisieren, damit insbesondere auch ausl\u00e4ndische Fluggesellschaften Genf anfliegen k\u00f6nnen.</p><p>Am 10. Oktober 1996 hat der Genfer Grosse Rat der Motion 1077 zugestimmt, welche den Staatsrat aufforderte, alle zur Attraktivit\u00e4tssteigerung des Flughafens erforderlichen L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge vorzulegen, damit Interkontinentalfl\u00fcge aufrechterhalten und ausgebaut werden k\u00f6nnen.</p><p>Am 16. Dezember 1996 hat das Eidgen\u00f6ssische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Teilrevision des Luftfahrtgesetzes er\u00f6ffnet. Dieser \u00c4nderungsentwurf geht jedoch nicht sehr weit, vor allem aber wird das Monopol der Swissair angesichts der vorgeschlagenen \u00dcbergangsbestimmungen nicht vor dem Jahr 2008 ernsthaft in Frage gestellt.</p><p>In diesem Sinne wird dieser Entwurf dem Bed\u00fcrfnis der Westschweiz, des grenznahen Frankreichs und der internationalen Organisationen, in Genf \u00fcber einen wirklich internationalen Flughafen mit Interkontinentalfl\u00fcgen zu verf\u00fcgen, nicht gerecht. Denn ein solcher ist f\u00fcr die wirtschaftliche Entwicklung unabdingbar. So hat eine Studie des \"European Real Estate Monitor\", auf welche die Genfer Handels- und Industriekammer hinwies, aufgezeigt, dass die Erreichbarkeit vom Ausland her, insbesondere durch Flugverbindungen, einen entscheidenden Faktor bei der Niederlassung von Unternehmen darstellt.</p><p>Der Staatsrat hat in seiner Stellungnahme vom 26. Februar 1997 alle M\u00e4ngel des Revisionsentwurfs offengelegt. Namentlich hat er hervorgehoben, dass dieser Entwurf beim Erteilen der f\u00fcnften Freiheit an ausl\u00e4ndische Fluggesellschaften \"besonderes zur\u00fcckhaltend\" sei.</p><p>Der vorliegende Entwurf des Bundesrates zeigt heute, dass die Existenz des internationalen Flughafens von Genf stark bedroht ist. Es fehlt der klare Wille, die T\u00e4tigkeit des Flughafens dadurch zu gew\u00e4hrleisten, dass der Zugang f\u00fcr neue Fluggesellschaften erleichtert wird. Damit ist dieser Flughafen mittelfristig dazu verurteilt, ein kleiner europ\u00e4ischer Flughafen zu werden. Es ist klar, dass eine solche Entwicklung f\u00fcr die Gesamtheit der regionalen Wirtschaft wie auch f\u00fcr die Attraktivit\u00e4t von Genf als Sitz internationaler Organisationen schwerwiegende Folgen h\u00e4tte. Eine energische Reaktion der politischen Kreise ist daher unabdingbar.</p><p>Die Standesinitiative hat die Einf\u00fchrung einer Sonderregelung f\u00fcr den internationalen Flughafen von Genf zum Ziel. Diese Sonderregelung soll f\u00fcr ausl\u00e4ndische Fluggesellschaften attraktive Rahmenbedingungen schaffen, ohne dabei das Monopol der Swissair f\u00fcr den Flughafen von Z\u00fcrich in Frage zu stellen. Damit w\u00e4re es m\u00f6glich, die T\u00e4tigkeit des Genfer Flughafens auszubauen und gleichzeitig ausgewiesene Arbeitspl\u00e4tze zu sichern.</p><p>Die Initiative schl\u00e4gt verschiedene Neuerungen vor.</p><p>Ausl\u00e4ndische Fluggesellschaften, die Fluglinien vom Flughafen Genf aus betreiben wollen, bed\u00fcrfen einerseits einer Betriebsbewilligung und anderseits einer Streckenkonzession.</p><p>Die Betriebsbewilligung wird durch das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt erteilt, das lediglich \u00fcberpr\u00fcft, ob die Bedingungen f\u00fcr die Betriebssicherheit und die Betriebsaufsicht erf\u00fcllt sind. Das Bundesamt hat nicht mehr das Recht, eine Bewilligung aus Gr\u00fcnden des Gegenrechts zu verweigern, solange die ausl\u00e4ndische Fluggesellschaft von Genf aus operiert. Will die Fluggesellschaft jedoch auch Z\u00fcrich anfliegen, dann bedarf sie einer ordentlichen Bewilligung, wodurch die Rechte der Schweiz bei internationalen Verhandlungen gewahrt blieben.</p><p>Die Streckenkonzessionen werden nicht mehr durch das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt erteilt. Sie fallen neu in den Kompetenzbereich einer unabh\u00e4ngigen Kommission, die sich Luftfahrtkommission der Westschweiz nennt und sich aus Vertretern der kantonalen Regierungen und der internationalen Organisationen sowie je einem Vertreter der franz\u00f6sischen Grenzregion, des Bundesamtes f\u00fcr Zivilluftfahrt und eines in der Westschweiz t\u00e4tigen multinationalen Unternehmens zusammensetzt.</p><p>Das einzige Kriterium f\u00fcr die Erteilung der Streckenkonzessionen werden die Interessen der Westschweiz, der schweizerisch-franz\u00f6sischen Grenzregion und der internationalen Organisationen sein. Auch in diesem Fall wird die Gew\u00e4hrung der Konzession nicht von einem allf\u00e4lligen Gegenrecht abh\u00e4ngen, solange diese nur Genf betrifft. Die Unabh\u00e4ngigkeit und die breite Zusammensetzung der Kommission sind ausserdem eine Garantie daf\u00fcr, dass sie die Gesuche im Hinblick auf die tats\u00e4chlichen Bed\u00fcrfnisse der Region \u00fcberpr\u00fcfen wird.</p><p>Die \u00d6ffnung des internationalen Flughafens von Genf ist f\u00fcr die Genferseeregion lebenswichtig und stellt eine Grundbedingung f\u00fcr deren wirtschaftliche Entwicklung dar. Der in der Standesinitiative vorgeschlagene L\u00f6sungsansatz stellt den Zugang zum Flughafen und folglich dessen Fortbestand sicher. Die Verwirklichung des Open Sky f\u00fcr Genf bedeutet nicht, dass nun der Zugang zur Schweiz ohne Gegenrecht preisgegeben wird, da er sich ja auf diesen Flughafen beschr\u00e4nkt und der Z\u00fcrcher Hub, der von der Swissair als zentral eingestuft wird, somit durch die Gegenrechtsklausel gesch\u00fctzt bleibt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitend m\u00f6chten wir festhalten, dass der Bundesrat vor kurzem eine Vernehmlassung zur Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG) durchgef\u00fchrt hat. Der Bundesrat hat den Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die entsprechende Botschaft bereits verabschiedet.</p><p></p><p>Der Vorschlag f\u00fcr eine neuen Artikel\u00a033ter, wie er im Postulat vorgesehen ist, nimmt im ersten Abschnitt Bezug auf verschiedene Artikel des LFG, darunter Artikel\u00a033bis und 103, deren Aufhebung in der laufenden Revision vorgesehen ist. Der Bundesrat betrachtet deshalb das Postulat als Gegenvorschlag zur besagten Revision.</p><p></p><p>Durch den vorgeschlagenen Artikel\u00a033ter w\u00fcrde der Flughafen Genf einen geteilten Status erhalten:</p><p></p><p>Er verl\u00f6re bez\u00fcglich der Erteilung von Verkehrsrechten an ausl\u00e4ndische Gesellschaften den Charakter eines nationalen Flughafens. Nicht bez\u00fcglich der Art des Luftverkehrs, sondern der Zuteilung der Verkehrsrechte w\u00e4ren k\u00fcnftig sowohl regionale als auch internationale Interessen zu ber\u00fccksichtigen. Auf der Grundlage der neuen Bestimmung w\u00fcrde die Vergabe der Verkehrsrechte auf dem Flughafen Genf in Zukunft einzig entsprechend den Interessen der Westschweiz, der internationalen Organisationen und der in dieser Stadt beheimateten multinationalen Unternehmen erfolgen.</p><p></p><p>Dieser Zustand w\u00fcrde die Stellung der gesamten schweizerischen Lufttransportindustrie beeintr\u00e4chtigen. Die Zuteilung von Verkehrsrechten an ausl\u00e4ndische Luftverkehrsunternehmen ohne entsprechenden Gegenwert f\u00fcr schweizerische Gesellschaften w\u00fcrde ihre Wettbewerbslage noch weiter erschweren; davon w\u00e4re nicht allein die Swissair betroffen. Die Liberalisierung des Luftfahrtgesetzes wird anderen schweizerischen Unternehmen die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen, Fluglinien zu betreiben. Mit Blick auf die von der Swissair heute schon genutzten Konzessionsrechte d\u00fcrften sich diese M\u00f6glichkeiten in einer ersten Phase haupts\u00e4chlich in Genf und Basel sowie auf gewissen Regionalflugh\u00e4fen bieten. Wenn  ausl\u00e4ndische Gesellschaften den Flughafen Genf frei bedienen k\u00f6nnten, sofern dies den wirtschaftlichen Interessen der Region und der betroffenen Organisationen entspricht, w\u00fcrde dies die M\u00f6glichkeiten betr\u00e4chtlich verringern, mit den betroffenen Staaten Luftverkehrsabkommen abschliessen zu k\u00f6nnen, die Schweizer Unternehmen einen gleichwertigen Zugang zu den Flugh\u00e4fen dieser Staaten gew\u00e4hren w\u00fcrden. Es best\u00fcnde sogar die Gefahr, dass diese Staaten bestehende Abkommen k\u00fcndigen k\u00f6nnten. \u00dcberdies w\u00fcrde dies auch die Position der Schweiz bei den Luftverkehrsverhandlungen mit der EU schw\u00e4chen.</p><p></p><p>Die Frage, ob eine \u00d6ffnung des Flughafens f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen letztlich zu einer Verkehrszunahme f\u00fchren w\u00fcrde, m\u00fcsste sich in jedem Fall aufgrund der wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften entscheiden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Flughafen Genf aufgrund der bestehenden Luftverkehrsabkommen bereits heute von zahlreichen ausl\u00e4ndischen Fluggesellschaften angeflogen werden kann.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat grosses Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Haltung der Genfer Beh\u00f6rden in bezug auf die schwierige Lage, in welcher sich der Flughafen Genf zur Zeit befindet. Er begr\u00fcsst die Suche nach neuen L\u00f6sungen. Er muss jedoch darauf hinweisen, dass die Schaffung einer Westschweizer Luftfahrtkommission, wie sie im Abschnitt 2 vorgeschlagen wird, aufgrund deren regionaler Betrachtungsweise einen echten Bruch bez\u00fcglich des nationalen Charakters unserer Luftfahrtpolitik zur Folge h\u00e4tte. Die sich daraus ergebende regionale Polarisierung w\u00e4re der nationalen Einheit abtr\u00e4glich.</p><p></p><p>Wir m\u00f6chten unterstreichen, dass unsere Luftverkehrspolitik - die \u00fcbrigens im internationalen Vergleich liberal ist, wie es das Open Sky Abkommen mit den USA belegt - dem Gesamtinteresse der Schweiz und nicht den Interessen einer bestimmten Region dienen soll. Dies stellt keinesfalls die Ber\u00fccksichtigung regionaler Interessen bei der Festlegung besagter Politik in Frage.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(864777600000)\/","SubmittedBy":"Saudan Fran\u00e7oise","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(865814400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235541673)\/","SubmissionDate":"\/Date(858816000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}