{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973158,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973158,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3158","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bankkonten und Guthaben korrupter Staatsm\u00e4nner","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die Konten und Guthaben politischer Pers\u00f6nlichkeiten sofort gesperrt werden k\u00f6nnen, wenn es sich erweist, dass deren Inhaber \u00f6ffentliche Gelder unterschlagen haben oder mit Geld korrumpiert worden sind. Personen, die \u00f6ffentliche \u00c4mter innehatten, sollen sich in solchen F\u00e4llen nicht auf das Bankgeheimnis berufen k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Aufdeckung der Aktivit\u00e4ten unserer Banken w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges und deren Haltung nach dem Krieg gegen\u00fcber den nachrichtenlosen Verm\u00f6gen hat dem Ruf der Schweiz sehr geschadet. Die Enth\u00fcllungen \u00fcber die Staatschefs und Politiker, die bei Schweizer Banken Kontos er\u00f6ffnet haben, um dort ihr unrechtm\u00e4ssig erworbenens Geld zu plazieren, belasten den Ruf noch zus\u00e4tzlich.Unser Land ist im Begriff, sich den Ruf eines Hehlers, wenn nicht sogar den eines Komplizen krimineller Machenschaften zu erwerben. Gegen diese Machenschaften m\u00fcssen wir vorgehen, indem wir aktiv an den Verfahren mitarbeiten, mit denen dieses Kapital wieder eingetrieben werden kann, damit es der Bev\u00f6lkerung zur\u00fcckgegeben wird, der es geraubt wurde, namentlich in armen L\u00e4ndern, die von korrupten F\u00fchrern ihrer sp\u00e4rlichen Ressourcen beraubt wurden.</p><p>Die unendliche Geschichte der Anstrengungen der Regierung der Philippinen, das von Diktator Marcos widerrechtlich erworbene Verm\u00f6gen wiederzuerlangen, ist das schlagendste Beispiel f\u00fcr eine ganze Reihe derartiger F\u00e4lle und f\u00fcr die Schwierigkeiten, vor die sich kleine L\u00e4nder gestellt sehen, welche die Subtilit\u00e4ten unseres Rechtssystems nicht kennen, denen die Mittel fehlen, diese F\u00e4lle auf dem den kostenintensiven zivilrechtlichen Weg zu l\u00f6sen, und die wegen des Bankgeheimnisses nicht weiterkommen. In Zaire ist ein Volksaufstand im Gange, der zum Fall des Diktators Mobutu f\u00fchren kann. Mobutu hat auf dem R\u00fccken des Volkes, das heute den schlimmsten Folgen der Armut ausgesetzt ist, ein zum grossen Teil in Schweizer Banken deponiertes riesiges Verm\u00f6gen angeh\u00e4uft. Dies sollte dem Bundesrat Anlass sein, zu handeln und daf\u00fcr zu sorgen, dass dieses Verm\u00f6gen nicht verschwindet, sondern zum Wiederaufbau des befreiten Zaire eingesetzt wird. Denn die internationale \u00f6ffentliche Meinung w\u00fcrde unserem Land eine neue Aff\u00e4re MARCOS gerade heute nicht verzeihen.</p><p>Diese Motion verlangt, dass der Bundesrat pr\u00fcft, wie die Gesetzgebung, die Vollzugsverordnungen sowie die Richtlinien der Bundesanwaltschaft zu versch\u00e4rfen und effizienter zu gestalten sind. Gest\u00fctzt darauf sollten mit dringlichen Massnahmen diese Verm\u00f6gen blockiert und die betroffenen L\u00e4nder \u00fcber den Stand des in der Schweiz deponierten oder angelegten Verm\u00f6gens, das der Korruption oder anderer Vergehen verd\u00e4chtigten Politikern geh\u00f6rt, informiert werden. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die entsprechenden gesetzlichen \u00c4nderungen vornimmt oder dem Parlament vorlegt. Es geht also nicht darum, nur begrenzt die auf den Bankkontos liegenden Gelder zu erfassen, sondern alles Verm\u00f6gen, in welcher Form auch immer, das den betreffenden Personen geh\u00f6rt. Die Methoden, unrechtm\u00e4ssig erworbenes Verm\u00f6gen zu verstecken, sind in den letzten Jahren immer raffinierter geworden: Scheinfirmen, Strohm\u00e4nner, Treuhandverm\u00f6gen, Anlagen im Finanzbereich, in Immobilien und Handel. Also ist das gesamte Verm\u00f6gen zu erfassen und zu blockieren. Um diesen Eingriff zu erleichtern, ist das Bankgeheimnis f\u00fcr jene Bankkonten aufzuheben, \u00fcber die unrechtm\u00e4ssig erworbenes Geld verschoben werden konnte. Dann kann man versuchen, aufgrund der Kontoausz\u00fcge Spuren dieser Verschiebungen zu finden.</p><p>Artikel\u00a0102 Ziffer 2 der Bundesverfassung, auf den sich der Bundesrat st\u00fctzte, um die Bankkonten des ehemaligen philippinischen Pr\u00e4sidenten Marcos vor\u00fcbergehend zu blockieren, scheint nur in ganz aussergew\u00f6hnlichen F\u00e4llen anwendbar zu sein und bietet somit eine offensichtlich unzureichende Handhabe f\u00fcr ein effizientes Eingreifen, namentlich in F\u00e4llen, wie sie in den letzten Jahren leider aufgetreten sind, bei denen Geld aus Korruption in die Schweiz transferiert wurde. Die Glaubw\u00fcrdigkeit unseres Landes und die Zukunft unseres Finanzplatzes stehen auf dem Spiel, wenn keine vorbeugenden Massnahmen getroffen werden. Die j\u00fcngste Aff\u00e4re um die nachrichtenlosen Verm\u00f6gen, die in die Zeit des Zweiten Weltkrieges zur\u00fcckreicht, hat gezeigt, dass die ihr eigene Spezifik  -abgesehen vom moralischen Aspekt - durchaus dazu angetan ist, unsere grossen Banken zu gef\u00e4hrden. Derartigen Risiken gilt es vorzubeugen, das liegt auch im ureigenen Interesse unseres Finanzplatzes.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich, namentlich angesichts der laufenden Diskussionen um die historische Rolle der Banken in der Kriegs- und Nachkriegsgeschichte, vollkommen bewusst, dass die Wahrung des Vertrauens in den schweizerischen Finanzplatz eine Aufgabe von erstrangiger Bedeutung darstellt. Die Massnahmen, welche der Bundesrat in diesem Zusammenhang getroffen und eingeleitet hat, brauchen an dieser Stelle nicht in Erinnerung gerufen zu werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat verfolgt auch die aktuellen Herausforderungen an den Finanzplatz Schweiz, welche internationale Bez\u00fcge haben, aufmerksam. Dies betrifft namentlich die j\u00fcngsten Entwicklungen in der Republik Zaire. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion waren allerdings die Voraussetzungen f\u00fcr eine vorsorgliche Sperrung der Mobutu-Verm\u00f6gen nicht erf\u00fcllt. Insbesondere lag kein Rechtshilfeersuchen einer Justizbeh\u00f6rde aus Zaire vor. Erst am 13. Mai 1997 ist den Bundesbeh\u00f6rden ein Rechtshilfegesuch \u00fcbermittelt worden, welches vom Staatsanwalt (\"Procureur G\u00e9n\u00e9ral a.i.\") mit Sitz in Lubumbashi stammte. Nach Einsch\u00e4tzung der zust\u00e4ndigen Departemente (EJPD/EDA) konnte dieses Gesuch den zairischen Justizbeh\u00f6rden zugerechnet und somit auf das Gesuch eingetreten werden. Demzufolge wurde das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen angewiesen, als vorsorgliche Massnahme im Sinne von Artikel\u00a018 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) eine Grundbuchsperre \u00fcber die Mobutu geh\u00f6rende Liegenschaft in der Gemeinde Savigny (Kanton Waadt) zu verf\u00fcgen.  Am 17. Mai 1997, nach Vollzug des Machtwechsels in der zairischen Hauptstadt Kinshasa, setzte der Bundesrat, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0102 Ziffer 8 BV, die \"Verordnung \u00fcber die Wahrung der Verm\u00f6genswerte der Republik Zaire in der Schweiz\" in Kraft. Danach sind alle Verm\u00f6genswerte von Mobutu, seiner Familie und der von ihnen kontrollierten Firmen und Gesellschaften, welche in der Schweiz liegen oder von der Schweiz aus verwaltet werden, gesperrt. Personen, welche solche Verm\u00f6genswerte halten oder verwalten, m\u00fcssen diese sofort dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement melden. Die Schweiz hat damit als erstes Land die Verm\u00f6genswerte von Ex-Pr\u00e4sident Mobutu und seiner Familie gesperrt.</p><p></p><p>Auf Wunsch des Bundesrates entschied die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK) am 15. Mai 1997, eine systematische Umfrage bei den ihr unterstellten Bankinstituten betreffend allf\u00e4llige Guthaben Mobutus und seiner Familienangeh\u00f6rigen durchzuf\u00fchren. Laut Pressemitteilung der EBK vom 3. Juni 1997 haben alle 406 angefragten Banken fristgerecht geantwortet. Sechs Banken haben Verm\u00f6genswerte im Gesamtbetrag von Fr. 4'786'570.- gemeldet. Die EBK wird abkl\u00e4ren, ob die Banken, welche Verm\u00f6genswerte der Familie Mobutu halten, ihren bankengesetzlichen Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.  Auch bei Verm\u00f6gen von Staatschefs sind n\u00e4mlich uneingeschr\u00e4nkt die Sorgfaltspflichten zu erf\u00fcllen, wie sie f\u00fcr die Entgegennahme von Geldern gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Banken und Sparkassen bzw. der Vereinbarung \u00fcber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 92) sowie gem\u00e4ss schweizerischem Strafrecht (Art. 305bis, 305ter StGB) gelten. </p><p></p><p>Die Schweiz hat sich seit jeher zur Rechtshilfe bei der Sicherstellung und R\u00fcckf\u00fchrung von Verm\u00f6genswerten kriminellen Ursprungs bereit erkl\u00e4rt und hat in die strafrechtliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten auch Verm\u00f6gen ehemaliger Staatschefs mit eingeschlossen, wie der Fall Marcos zeigt. Dabei hat sie fr\u00fchzeitig und ohne formelle Vorbedingungen gehandelt, um allf\u00e4llige Rechtsanspr\u00fcche der Philippinen gegen\u00fcber ihrem Ex-Pr\u00e4sidenten bzw. dessen Erben zu wahren. Wenn die L\u00f6sung des Falles heute noch aussteht, so hat dies nichts mit \u00fcbetriebenem Formalismus seitens der schweizerischen Beh\u00f6rden zu tun und auch nicht mit \u00fcbertriebenen rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien in der Schweiz. Entscheidend ist vielmehr, dass die vom Bundesgericht in seinem Urteil vom 21. Dezember 1990 (BGE 116 Ib 452) formulierten Bedingungen f\u00fcr die Aush\u00e4ndigung der blockierten Verm\u00f6genswerte mangels rechtskr\u00e4ftigem Strafurteil auf den Philippinen bis heute unerf\u00fcllt geblieben sind. Zu den verfahrensrechtlichen Problemen auf den Philippinen hinzu kamen die Sammelklagen gegen die Schweizer Banken in den USA, welche bisher eine Auszahlung der Verm\u00f6genswerte verhinderten. Das Bankgeheimnis stellt indes kein Hindernis f\u00fcr die Gew\u00e4hrung bzw. Durchf\u00fchrung der Rechtshilfe dar. </p><p></p><p>Seit der Revision des Rechtshilfegesetzes vom Oktober 1996 ist das landesinterne Rechtshilfeverfahren gestrafft. Neu geregelt ist insbesondere auch die Herausgabe von Verm\u00f6genswerten zur Einziehung durch den ersuchenden Staat oder zur R\u00fcckerstattung an Gesch\u00e4digte (Art. 74a IRSG). Diese Vorschrift macht die Herausgabe zwar \"in der Regel\" von einem rechtskr\u00e4ftigen und vollstreckbaren Entscheid des ersuchenden Staates abh\u00e4ngig, erlaubt aber auch Ausnahmen. Es wird sich zeigen, wieweit sich diese Vorschrift bei Verm\u00f6genswerten ehemaliger und unter Korruptionsverdacht stehender ausl\u00e4ndischer Politiker bew\u00e4hrt. Zu erinnern ist aber daran, dass strafrechtliche Rechtshilfe in der Regel erst dann m\u00f6glich ist, wenn sich die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden eines Staates \u00fcberhaupt dazu entscheiden, konkrete Massnahmen im Hinblick auf ein Strafverfahren einzuleiten und andere Staaten offiziell um Mithilfe zu ersuchen. Kann oder will nun der ausl\u00e4ndische Staat ein solches Verfahren gar nicht durchf\u00fchren bzw. ein Rechtshilfeersuchen nicht stellen, so steht diesem Staat in der Schweiz auch der Weg der zivilrechtlichen Verfolgung von Verm\u00f6gens- bzw. Entsch\u00e4digungs-anspr\u00fcchen offen (SchKG-Arrest mit Prosequierung im In- oder Ausland). Bei der Verh\u00e4ngung von Zwangsmassnahmen hat der ersuchte Staat allerdings die v\u00f6lkerrechtlichen Garantien zu beachten, welche der Person - und unter bestimmten Umst\u00e4nden auch dem Verm\u00f6gen - eines im Amt befindlichen Repr\u00e4sentanten eines anderen Staates zustehen. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist nicht bereit, die Forderung des Motion\u00e4rs nach Massnahmen zu unterst\u00fctzen, wonach generell die Bankkonten und Guthaben politischer Pers\u00f6nlichkeiten sofort gesperrt werden k\u00f6nnen, wenn es sich erweist, dass ihre Inhaber \u00f6ffentliche Gelder unterschlagen haben oder mit Geld korrumpiert worden sind. In ihrer allgemeinen Formulierung l\u00e4sst die Motion einerseits die bestehende Rechtslage in der Schweiz ausser Acht und ber\u00fccksichtigt andererseits nicht die international anerkannten Erfordernisse der Rechtshilfe wie auch die v\u00f6lkerrechtlichen Garantien gegen\u00fcber Repr\u00e4sentanten anderer Staaten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der Schweiz bestehenden rechtlichen Instrumente es erm\u00f6glichen, bei Vorliegen eines Gesuchs aus dem Ausland - und unter bestimmten Umst\u00e4nden auch vorsorglich im Hinblick darauf - rasch und effizient zu handeln, damit Delikte verfolgt und Verm\u00f6gensanspr\u00fcche in- und ausl\u00e4ndischen Ursprungs gewahrt werden k\u00f6nnen. </p><p></p><p>Im \u00fcbrigen ist das Anliegen des Motion\u00e4rs insofern erf\u00fcllt, als der Bundesrat nach geltendem Verfassungsrecht gest\u00fctzt auf seine Kompetenz zur F\u00fchrung der Aussenpolitik befugt ist, in ausserordentlichen F\u00e4llen zeitlich befristete und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Massnahmen anzuordnen, sofern dies zur Wahrung des Ansehens der Schweiz notwendig ist. Auch solchen Massnahmen kann das Bankgeheimnis nicht entgegengehalten werden.</p><p></p><p>Das Vorgehen des Bundesrates im Fall Mobutu, insbesondere die Tatsache, dass die Schweiz als erstes Land gehandelt hat, ist allgemein anerkannt worden. Der Bundesrat wird indes in seinen Anstrengungen f\u00fcr die Wahrung der Integrit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz nicht nachlassen. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es zun\u00e4chst in der Selbstverantwortung und im Interesse der Banken liegt, bei der Entgegennahme solcher Gelder \u00e4usserste Zur\u00fcckhaltung zu \u00fcben. Allerdings hat der Fall Mobutu illustriert, dass das Zusammenwirken der Beh\u00f6rden untereinander und mit den verantwortlichen Finanzinstitutionen in einer Krisenlage wie in Zaire sehr anspruchsvoll ist. Gest\u00fctzt auf die zur\u00fcckliegenden Erfahrungen muss es auch in Zukunft darum gehen, die bestehenden Rechtsinstrumente (Rechtshilfe, Verordnungen des Bundesrates gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0102 Ziffer 8 BV, Bankenaufsicht) optimal aufeinander abzustimmen und zur Geltung zu bringen. Schliesslich kommt auch der Weiterf\u00fchrung der Zusammenarbeit der Schweiz im internationalen Rahmen eine entscheidende Bedeutung zu. Zu erw\u00e4hnen ist ihre aktive Rolle bei den Arbeiten, welche zur Zeit im Rahmen der OECD sowie des Europarates stattfinden und die St\u00e4rkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bek\u00e4mpfung der Korruption und des Transfers illegal erworbener Gelder bezwecken.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(866419200000)\/","SubmittedBy":"Grobet Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023148800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817610080)\/","SubmissionDate":"\/Date(858816000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}