{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973211,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973211,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3211","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vermehrte Sicherheit im \u00f6ffentlichen Dienst","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im luzernischen Sch\u00f6tz ist k\u00fcrzlich die Vorsteherin des Sozialamtes w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung ihrer Amtsgesch\u00e4fte von einem jugoslawischen Staatsb\u00fcrger ermordet worden. Diese Untat, die landesweit f\u00fcr Aufsehen sorgte, hat die Bev\u00f6lkerung tief getroffen. Sie ist \u00fcber die Zunahme der Kriminalit\u00e4t und Gewaltbereitschaft beunruhigt. Sie fordert mehr Sicherheit. Un\u00fcberlegte Handlungen oder Fremdenhass sind jedoch falsche Antworten.</p><p>Die Bev\u00f6lkerung verlangt vielmehr \u00fcberlegte Massnahmen, um solche Vorkommnisse insk\u00fcnftig weitestm\u00f6glich zu verhindern. Hierzu ist auch zus\u00e4tzliches Wissen und ein Angehen der Problematik im Sinne einer Gesamtschau notwendig. Kriminalit\u00e4tswissenschaftliche Erkenntnisse m\u00fcssen genauso mit ber\u00fccksichtigt werden wie gesellschaftliche und asylpolitische Entwicklungen. Nicht zuletzt mit Blick auf die f\u00fcr die Sommersession vorgesehene Totalrevision des Asylgesetzes ist eine umfassende Betrachtungsweise angezeigt.</p><p>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalit\u00e4t im Sinne der Pr\u00e4vention wirksam zu begegnen?</p><p>Ist der Bundesrat im Sinne der Pr\u00e4vention bereit, Vorkehren zu treffen, damit F\u00e4lle von Personen, die Drohungen gegen Betreuer, Beamte usw. in irgendeiner Form kund tun, sehr speditiv behandelt werden?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, einen Bericht auszuarbeiten, der in umfassender Weise die sicherheitsrelevanten Aspekte der Kriminalit\u00e4t beleuchtet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat bedauert die Ereignisse von Sch\u00f6tz zutiefst.</p><p>Nach Beurteilung der Bundesbeh\u00f6rden handelt es sich bei diesem T\u00f6tungsdelikt um einen Einzelfall, der nicht auf eine generelle Gef\u00e4hrdung seitens von Sozialhilfeempf\u00e4ngern oder Asylbewerbern hindeutet, zumal es sich beim T\u00e4ter nicht um einen Asylbewerber handelt. Vielmehr ist die Tat als Verzweiflungstat eines einzelnen einzustufen, welcher pr\u00e4ventiv nur schwer beizukommen ist. Es ist daher auch fraglich, ob sich dieser Fall zur Ableitung allgemeiner \u00dcberlegungen zur Kriminalit\u00e4t eignet.</p><p>Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft vielschichtige Hintergr\u00fcnde hat, die mit zentralen Kampagnen des Bundes allein kaum gesteuert werden k\u00f6nnten. Die Verantwortung f\u00fcr die lokale Sicherheit und Ordnung obliegt zudem verfassungsgem\u00e4ss den Kantonen, was dem Bund Zur\u00fcckhaltung auf diesem Gebiet auferlegt.</p><p>1. 1994 hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Bericht zum Aktionsprogramm \"Innere Sicherheit 1994\" ver\u00f6ffentlicht. Dieser Bericht kam nach einer Analyse der Bedrohungslage zum Ergebnis, dass die Entwicklung der gesamten Kriminalit\u00e4t in der Schweiz eher stabil ist, einzelne Bereiche, namentlich die Bereitschaft zur Gewalt, mit dem Gesamtbild aber mehr oder minder stark kontrastieren. So ernst gewisse Befunde genommen werden m\u00fcssten, so wenig bestehe Anlass, darin einen Grund f\u00fcr Notstandsmassnahmen zu erblicken. Diese Einsch\u00e4tzung trifft auch auf die heutige Situation zu.</p><p>Gest\u00fctzt auf diese Ausgangslage zeigte der Bericht von 1994 die vielf\u00e4ltigen Massnahmen auf, die der Bund, zum Teil in Verbindung mit den Kantonen und Gemeinden, in den verschiedensten Bereichen - vom Strassenverkehrsrecht bis zum Ausl\u00e4nder- und Asylrecht - getroffen hat oder noch ergreifen will. Das Aktionsprogramm umfasst 62 Projekte, die sich den folgenden vier Bereichen zuordnen lassen: Effizientere Bek\u00e4mpfung des organisierten Verbrechens, Bek\u00e4mpfung der Gewaltdelikte, Massnahmen gegen die illegale Migration und vertrauensbildende Massnahmen. Nachfolgend soll nur auf die im vorliegenden Kontext wichtigsten Projekte hingewiesen werden.</p><p>- In der Sommersession 1997 ist der Entwurf f\u00fcr die Totalrevision des Asylgesetzes vom Nationalrat als Erstrat beraten und verabschiedet worden. Neben der Bereitschaft zur Aufnahme von politisch Verfolgten und neu schutzbed\u00fcrftigen Personen aus Kriegsgebieten spiegelt das neue Gesetz auch die Grundhaltung wieder, dass Missbr\u00e4uche konsequent bek\u00e4mpft werden sollen. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Instrumente zur Verf\u00fcgung: Daktyloskopierung von Asylsuchenden zur Verhinderung von Mehrfachgesuchen, Bestimmungen \u00fcber die Mitwirkungspflicht im Verfahren oder die M\u00f6glichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Nichteintretensentscheid zu f\u00e4llen. Wenn auch diese Massnahmen nicht direkt eine Verringerung der Gewalt zum Ziel haben, so k\u00f6nnten sie doch indirekt die vom Interpellanten gew\u00fcnschte Wirkung entfalten.</p><p>- Am 1. Februar 1995 ist das Bundesgesetz \u00fcber Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht Massnahmen vor, um den Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden und von Ausl\u00e4ndern, welche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrden, effizienter zu gestalten.</p><p>- Im Interesse einer wirksameren Bek\u00e4mpfung von Ausweis- und Visumsf\u00e4lschungen fanden auf nationaler und internationaler Ebene mehrere Informations- und Koordinationskonferenzen statt. Seit September 1994 wird eine neue Visumsvignette eingesetzt, die gegen F\u00e4lschung besser gesch\u00fctzt ist.</p><p>- Am 1. Februar 1997 ist das revidierte Bundesgesetz \u00fcber die internationale Rechtshilfe in Kraft getreten, das eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren vorsieht.</p><p>- In der Sommersession 1997 hat das Parlament das neue Eidgen\u00f6ssische Waffengesetz verabschiedet. Es ist sehr direkt auf die Bek\u00e4mpfung von Gewaltdelikten ausgerichtet.</p><p>- F\u00fcr jugoslawische, srilankische, t\u00fcrkische und algerische Staatsangeh\u00f6rige hat der Bundesrat ein Waffenerwerbs- und Waffentrageverbot erlassen.</p><p>- Zur gesetzlichen Regelung des pr\u00e4ventivpolizeilichen Staatsschutzes haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te am 21. M\u00e4rz 1997 das \"Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit\" verabschiedet. Das Gesetz sieht die Informationsbearbeitung durch die Staatsschutzorgane u. a. zum Schutz vor gewaltt\u00e4tig-extremistischen und terroristischen Gefahren vor und enth\u00e4lt entsprechende Meldepflichten bestimmter Ereignisse.</p><p>- Zur effizienteren und umfassenderen Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t hat der Bundesrat beschlossen, die Zentralstellendienste des Bundesamtes f\u00fcr Polizeiwesen umzustrukturieren und personell aufzustocken. Neu werden sich die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste in die Bereiche Kriminalanalyse, Operationen und Zentrale Dienste gliedern.</p><p>- Hinzuweisen ist auch auf die Bem\u00fchungen von Bund und Kantonen zur Integration von Ausl\u00e4ndern. Da die Integrationsprojekte auf die F\u00f6rderung der wirtschaftlichen und sozialen Kompetenz hinwirken, k\u00f6nnen sie indirekt auch zur Verminderung von Kriminalit\u00e4t und Gewaltbereitschaft beitragen. Die Eidgen\u00f6ssische Ausl\u00e4nderkommission (EKA) hat 1990 zusammen mit den schweizerischen Dachverb\u00e4nden der St\u00e4dte, Gemeinden und B\u00fcrgergemeinden ein Handbuch \"Ausl\u00e4nder in der Gemeinde\" herausgegeben. Dieses Handbuch will den Verantwortlichen f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen auf lokaler Ebene wesentliche Problembereiche und konkrete L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten aufzeigen.</p><p>- Mit der Erarbeitung und Umsetzung eines Aus- und Weiterbildungskonzepts sollen die Schweizerischen Auslandvertretungen, die Grenzkontrollorgane, die kantonalen Fremdenpolizeibeh\u00f6rden sowie andere mit fremdenpolizeilichen Aufgaben betrauten Personen und Organisationen in die Lage versetzt werden, effizient und sicher die in ihre Kompetenz fallenden Entscheide zu treffen.</p><p>- Im Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen befasst sich eine neue Sektion \"Migration, innere Sicherheit und Strategien\" mit der Bek\u00e4mpfung der illegalen Migration. Eine der Hauptaufgaben ist das Erstellen von Lagebeurteilungen und Risikoprofilen, die der Gestaltung der Visumspolitik und -praxis sowie dem Vollzug der Personenkontrollen an der Grenze und im Inland dienen.</p><p>- Mit der Verbesserung der Kriminalstatistik sollen zuverl\u00e4ssigere Grundlagen \u00fcber Art und Umfang der Kriminalit\u00e4t in der Schweiz geschaffen werden.</p><p>2. Im Asylbereich besteht seit langem die Praxis, dass Asylgesuche von Personen, die in der Schweiz ein Delikt begangen haben oder sich sozial unvertr\u00e4glich verhalten, priorit\u00e4r behandelt und in der Regel innert Tagen oder weniger Wochen entschieden werden.</p><p>Die Wegweisung von verurteilten Straft\u00e4tern wird hingegen erst nach deren Strafverb\u00fcssung vollzogen. Eine sofortige Ausweisung krimineller Asylsuchender oder Ausl\u00e4nder w\u00fcrde sich auf l\u00e4ngere Sicht negativ auswirken, weil ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter anstelle einer Strafe lediglich eine R\u00fcckschaffung in ihre Heimat zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten und die Schweiz f\u00fcr sie deshalb sehr attraktiv w\u00e4re.</p><p>Ferner ist auf die in Artikel\u00a057 des Strafgesetzbuches vorgesehene M\u00f6glichkeit der Friedensb\u00fcrgschaft hinzuweisen: Besteht die Gefahr, dass jemand ein Verbrechen oder Vergehen, mit dem er gedroht hat, ausf\u00fchren wird, so kann ihm der Richter auf Antrag der bedrohten Person das Versprechen abnehmen, die Tat nicht auszuf\u00fchren. Er kann ihn ferner anhalten, angemessene Sicherheit daf\u00fcr zu leisten. Verweigert er das Versprechen, oder leistet er b\u00f6swillig die Sicherheit nicht innerhalb der bestimmten Frist, so kann ihn der Richter durch Sicherheitshaft dazu anhalten. Diese Massnahme, die seit der Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches 1942 auf Bundesebene vorgesehen ist, kommt leider nur selten zur Anwendung, weil sie in der Bev\u00f6lkerung und insbesondere bei der Polizei zuwenig bekannt ist.</p><p>3. \"Sicherheit\", allgemein oder bezogen auf die Kriminalit\u00e4t, ist ein schwer zu fassender Begriff, der neben objektiven Aspekten auch sehr stark von subjektiven Anschauungen und Erlebnissen gepr\u00e4gt ist. Dies bildete denn auch eine der Schwierigkeiten bei der Abfassung des Berichts des EJPD zum Aktionsprogramm \"Innere Sicherheit 1994\". Der Bericht versuchte deshalb auch aufzuzeigen, dass die die Sicherheit beeintr\u00e4chtigenden Faktoren nicht notwendigerweise dort zu finden sind, wo sie nach subjektiven Einsch\u00e4tzungen oft geortet werden.</p><p>Die Situation hat sich seit 1994 nicht prinzipiell ge\u00e4ndert, allenfalls in einzelnen Bereichen etwas akzentuiert. Die damals vorgestellten Massnahmen sind, soweit sie ihr Ziel noch nicht erreicht haben, auf gutem Weg dazu (verwiesen sei auf die Bilanz des Aktionsprogramms \"Innere Sicherheit 1994\" vom Januar 1995). Im \u00fcbrigen werden die m\u00f6glichen und sinnvollen Vorkehren laufend der Sicherheitsentwicklung angepasst.</p><p>Es ist zurzeit nicht erkennbar, was ein Bericht im Sinne des Interpellanten heute mehr leisten k\u00f6nnte als jener Bericht zur inneren Sicherheit von 1994. Im \u00fcbrigen ist daran zu erinnern, dass gerade die Kriminalit\u00e4tsentwicklung laufend und in unterschiedlicher Weise beobachtet wird: Auf nationaler Ebene geschieht dies mit der j\u00e4hrlichen polizeilichen Kriminalstatistik, mit der vom Bundesamt f\u00fcr Statistik ver\u00f6ffentlichten Verurteiltenstatistik oder im Rahmen eines Nationalfondsprojekts zum Thema \"Gewalt in den St\u00e4dten und organisierte Kriminalit\u00e4t\". Dem Bereich der Kriminalanalyse obliegt es, bezogen auf geographische Regionen oder strafrechtliche Deliktbereiche, sich aus den vielen anfallenden Einzelinformationen ein Bild zu machen, um sodann die Lage beurteilen zu k\u00f6nnen. Die entsprechenden Lageberichte werden gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes zuhanden des EJPD und der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erstellt. F\u00fcr den engeren Bereich des Staatsschutzes sei zudem auf die regelm\u00e4ssig erscheinenden Staatsschutzberichte verwiesen.</p><p>Auf europ\u00e4ischer Ebene wurde 1996 eine Erhebung zur Kriminalit\u00e4t aus Opfersicht durchgef\u00fchrt, deren Resultate zurzeit jedoch noch ausstehen.</p><p>Unter diesen Umst\u00e4nden erscheint es weder sinnvoll noch notwendig, einen weiteren Bericht zum gleichen Themenkreis zu verfassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(873849600000)\/","SubmittedBy":"Tschuppert Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(876441600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759431303)\/","SubmissionDate":"\/Date(862358400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4507,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}