{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973212,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973212,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3212","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"R\u00fcckschiebeabkommen: Geltung, Garantien f\u00fcr die R\u00fcckgeschobenen und Datenschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Abkommen mit Sri Lanka</p><p>In erster Instanz wurde ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge vom Vorwurf der Urkundenf\u00e4lschung mit der Begr\u00fcndung freigesprochen, dass gem\u00e4ss srilankischem Recht auf einem \"Emergency Certificate\" (Passersatz) keine eigenh\u00e4ndige Unterschrift des Auszuschaffenden notwendig sei, was aus einer schriftlichen Erkl\u00e4rung des srilankischen Generalkonsuls hervorgehe.</p><p>- Was hat nun Vorrang, diese Erkl\u00e4rung des srilankischen Vertreters oder die R\u00fcckkehrvereinbarung zwischen Sri Lanka und der Schweiz von 1994, welche in Absatz\u00a01 eine R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde verlangt, und zwar aufgrund g\u00fcltiger, vor der Abreise ausgestellter Reisepapiere, die der Ausreisende unterzeichnet haben muss (Abs. 3)?</p><p>- Was ist an den Ger\u00fcchten wahr, dass Anfang 1995 die R\u00fcckkehrvereinbarung mit Sri Lanka von 1994 schon wieder abge\u00e4ndert gewesen, und das Urteil des Berner Einzelrichters deshalb gerechtfertigt sei? Weshalb betreibt der Bundesrat eine dermassen intransparente Informationspolitik bez\u00fcglich der R\u00fcckkehrabkommen (und zwar nicht nur bez\u00fcglich desjenigen mit Sri Lanka, sondern neuestens auch desjenigen mit der Bundesrepublik Jugoslawien), dass praktisch niemand weiss, welche Bestimmungen und Abmachungen aktuell in Geltung sind?</p><p>- Wer ist zust\u00e4ndig und also verantwortlich f\u00fcr eine korrekte, weder die EMRK noch die Uno-Konvention gegen die Folter oder den internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte verletzende Interpretation der vereinbarten R\u00fcckschiebeabkommen?</p><p>2. R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien</p><p>Herr Bundesrat Koller ist in der Fragestunde vom 17. M\u00e4rz 1997 nicht auf die Inkompatibilit\u00e4t der Datenschutzsysteme und -realit\u00e4ten in den beiden Vertragsl\u00e4ndern Schweiz und Jugoslawien eingegangen, obwohl der Datenaustausch die Zur\u00fcckschiebenden erheblich betreffen und insbesondere im Falle einer Zwangsr\u00fcckkehr nach Serbien/Kosovo f\u00fcr sie zur eigentlichen Gef\u00e4hrdung werden kann.</p><p>- Wird eine solche Gef\u00e4hrdung durch Datenaustausch in die Abkl\u00e4rung der Schutzbed\u00fcrftigkeit jedes einzelnen Falles einbezogen?</p><p>- Wann genau im Verlauf des Verfahrens wird die in den jeweiligen Abkommen garantierte Sicherheit und W\u00fcrde der R\u00fcckf\u00fchrung abgekl\u00e4rt und f\u00fcr gen\u00fcgend erkl\u00e4rt, und welche Parteistellung hat dabei der Zur\u00fcckzuf\u00fchrende?</p><p>- Wie werden im Zusammenhang mit den mit Probleml\u00e4ndern eingegangenen Abkommen allf\u00e4llige Fehleinsch\u00e4tzungen \u00fcber die Zumutbarkeit der R\u00fcckschiebung respektive eine erfolgte Verletzung von Sicherheit und W\u00fcrde geahndet und wieder gutgemacht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vereinbarung mit Sri Lanka</p><p>Aufgrund der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative wird zu dem von der Interpellantin erw\u00e4hnten Gerichtsurteil keine Stellung genommen.</p><p>In der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Sri Lanka \u00fcber die R\u00fcckf\u00fchrung von abgewiesenen srilankischen Staatsangeh\u00f6rigen ist festgehalten, dass den R\u00fcckkehrern vor der Abreise g\u00fcltige Reisepapiere, d. h. ein Pass oder andere von der zust\u00e4ndigen srilankischen Beh\u00f6rde genannte Dokumente, auszustellen sind. Dass die Dokumente vom Inhaber unterzeichnet sein m\u00fcssen, geht aus der Vereinbarung nicht hervor. Die Voraussetzungen f\u00fcr die G\u00fcltigkeit von P\u00e4ssen oder anderen Reisedokumenten bestimmt der ausstellende Staat.</p><p>Die \u00d6ffentlichkeit wurde \u00fcber die Vereinbarung mit Sri Lanka am 13. Januar 1994 sowie \u00fcber deren Verl\u00e4ngerung am 18. Dezember 1995 mittels Pressemitteilung informiert. Der Wortlaut der Vereinbarung wurde seit dem Abschluss nicht ver\u00e4ndert.</p><p>R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen und -vereinbarungen regeln die v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung der Vertragsstaaten, eigene Staatsangeh\u00f6rige zur\u00fcckzunehmen, die sich ohne Aufenthaltsberechtigung im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten. Sie dienen ausserdem dazu, unter den Staaten die Modalit\u00e4ten dieser R\u00fcck\u00fcbernahme und die Formalit\u00e4ten f\u00fcr die Feststellung der Identit\u00e4t und die Erstellung von Reisepapieren zu regeln. F\u00fcr die Umsetzung von R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen oder -vereinbarungen sind die Vertragsstaaten bzw. die im Vertrag bezeichneten Beh\u00f6rden verantwortlich. R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen und -vereinbarungen werden von diesen Beh\u00f6rden gem\u00e4ss den allgemeinen rechtsstaatlichen und v\u00f6lkerrechtlichen Grunds\u00e4tzen angewendet. Der Verpflichtung der R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde wird insbesondere auch dadurch Rechnung getragen, als sich die R\u00fcckkehrer bei Problemen an die Schweizer Botschaften sowie in Sri Lanka an das UNHCR in Colombo wenden k\u00f6nnen.</p><p>R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement unterrichtete die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber das R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien sowohl nach der Paraphierung als auch nach der Unterzeichnung des Abkommens. Staatsvertr\u00e4ge werden im \u00fcbrigen im Bundesblatt publiziert und in die Amtliche Sammlung aufgenommen.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist festzuhalten, dass die Fragen der Verfolgung sowie der v\u00f6lkerrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit und der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzuges im Asyl- und Wegweisungsverfahren sowohl vom Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge als auch auf Beschwerde hin von der unabh\u00e4ngigen Asylrekurskommission eingehend gepr\u00fcft werden; sie bed\u00fcrfen anl\u00e4sslich des Vollzugs nicht einer nochmaligen Kl\u00e4rung. Liegt zwischen dem Asyl- und Wegweisungsentscheid und dem Vollzug der Wegweisung eine gr\u00f6ssere Zeitspanne und haben sich die Verh\u00e4ltnisse im Heimatland f\u00fcr den Asylsuchenden inzwischen entscheidend ge\u00e4ndert, kann das Asylverfahren mittels ausserordentlichen Rechtsmitteln wieder aufgenommen werden.</p><p>F\u00fcr den Vollzug einer Wegweisung ist in all jenen F\u00e4llen, in denen die Identit\u00e4t einer Person nicht eindeutig feststeht oder in denen eine Person \u00fcber keine g\u00fcltigen Reisepapiere verf\u00fcgt, ein Kontakt mit dem Heimat- oder Herkunftsstaat notwendig. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde nimmt den Kontakt mit dem Heimat- und Herkunftsstaat erst nach Rechtskraft der verf\u00fcgten Wegweisung auf und auch dann nur, wenn die ausl\u00e4ndische Person die angesetzte Ausreisefrist hat verstreichen lassen. Dabei m\u00fcssen zur Feststellung der Identit\u00e4t und zur Beschaffung der Reisepapiere die notwendigen Personendaten bekanntgegeben werden. Im R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien und dem Protokoll zur Durchf\u00fchrung des Abkommens wurden die Grunds\u00e4tze des Datenschutzes gem\u00e4ss europ\u00e4ischem Standard ausdr\u00fccklich festgehalten.</p><p>Die \u00dcbermittlung von Personendaten w\u00e4re insbesondere dann nicht zul\u00e4ssig, wenn die Pers\u00f6nlichkeit der betroffenen Person dadurch verletzt w\u00fcrde. Wird im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens festgestellt, dass keine individuelle Verfolgung und keine die Wegweisung verhindernde Gef\u00e4hrdung im Heimatland vorliegt, so ist darauf zu schliessen, dass es bei einer f\u00fcr die Identit\u00e4tsfeststellung notwendigen \u00dcbermittlung von Personendaten nicht zu einer datenschutzrechtlich relevanten Verletzung der Pers\u00f6nlichkeit der betroffenen Person kommt. Die Schutzbed\u00fcrftigkeit der betroffenen Person ist daher beim Vollzug der Wegweisung nicht nochmals zu pr\u00fcfen.</p><p>In den R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen wird festgehalten, dass die R\u00fcckkehr ins Heimatland in Sicherheit und W\u00fcrde vor sich gehen soll. Der Bundesrat ist sich der schwierigen politischen Situation in der haupts\u00e4chlichen Herkunftsregion der Zur\u00fcckkehrenden, dem Kosovo, bewusst. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 3. M\u00e4rz 1997 ausdr\u00fccklich festgehalten, dass bei der R\u00fcckf\u00fchrung die dannzumalige Menschenrechtssituation, insbesondere in der Provinz Kosovo, geb\u00fchrend zu ber\u00fccksichtigen ist. Das R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien sieht im weiteren die Einsetzung eines schweizerisch-jugoslawischen Expertenausschusses vor - in welchem auch ein schweizerischer Menschenrechtsexperte Einsitz hat -, der die Umsetzung des Abkommens \u00fcberwacht. Im Rahmen dieses Expertenausschusses k\u00f6nnten auch allf\u00e4llige Zwischenf\u00e4lle zur Sprache kommen und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen getroffen werden. Ferner besteht jederzeit die M\u00f6glichkeit, das R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen nicht mehr anzuwenden bzw. zu k\u00fcnden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(874454400000)\/","SubmittedBy":"B\u00e4umlin Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921801600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712754911927)\/","SubmissionDate":"\/Date(862358400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4507,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}