{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973214,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973214,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3214","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcbergang zur Gegenwartsbesteuerung. Ber\u00fccksichtigung ausserordentlicher Aufwendungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden verlangte Systemwechsel von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung bei der direkten Bundessteuer hat bis sp\u00e4testens im Jahre 2001 zu erfolgen; einzelne Kantone sehen diesen Schritt bereits f\u00fcr das Jahr 1999 vor. Die Besteuerung ausserordentlicher Ertr\u00e4ge ist dabei in jedem Fall gesetzlich vorgesehen, die Abzugsf\u00e4higkeit der ausserordentlichen Aufwendungen ist hingegen nur sehr beschr\u00e4nkt gew\u00e4hrleistet. Dies erscheint als stossend und f\u00fchrt insbesondere bei den ausserordentlichen Unterhaltskosten f\u00fcr Liegenschaften zu grossen steuerlichen Nachteilen. Als Folge davon ist mit einem starken R\u00fcckgang des Investitionsvolumens aufgrund verschobener Investitionsentscheide der Steuerpflichtigen in den betroffenen Jahren zu rechnen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser f\u00fcr das Baunebengewerbe und die gesamte Bauerneuerungsbranche dramatischen Situation ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was ist der Grund, dass ausserordentlicher Ertrag beim Systemwechsel in jedem Fall voll besteuert wird, der ausserordentliche Aufwand dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) abzugsf\u00e4hig ist?</p><p>2. Stimmt der Bundesrat mit mir darin \u00fcberein, dass diese Regelung in der \u00dcbergangsphase zu einer massiven Reduktion der Investitionen, insbesondere im Bereich des Geb\u00e4udeunterhaltes, f\u00fchren wird?</p><p>3. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die dem Gewerbe dadurch entstehenden Auftragsausf\u00e4lle oder -verschiebungen?</p><p>4. K\u00f6nnte der Bundesrat diese gerade in der heutigen Situation absolut unerw\u00fcnschten negativen konjunkturellen Auswirkungen auf dem Verordnungsweg verhindern, so wie dies einzelne Kantone f\u00fcr den \u00dcbergangszeitpunkt vorsehen, indem sie bez\u00fcglich ausserordentlichen Geb\u00e4udeunterhaltes keine Bemessungsl\u00fccke entstehen lassen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den Steuerpflichtigen ein positives Signal hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von ausserordentlichen Aufwendungen zu geben, damit diese die in den Jahren 1997/98 oder je nach Umstellungszeitpunkt zwei Jahre sp\u00e4ter anfallenden Investitionsentscheide nicht auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt verschieben? Dem Gewerbe wird dadurch ein betr\u00e4chtliches Auftragsvolumen vorenthalten, ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, in welchem mit einem Investitionsbonus von \u00fcber einer halben Milliarde Franken bewirkt werden soll, dass Investitionsentscheide vorgezogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a0218 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer bestimmt, dass \"die Einkommenssteuer der nat\u00fcrlichen Personen f\u00fcr die erste Steuerperiode nach dem Wechsel nach altem und nach neuem Recht provisorisch veranlagt wird. Ist die nach neuem Recht berechnete Steuer h\u00f6her, so wird diese, andernfalls die nach altem Recht berechnete Steuer geschuldet. Vorbehalten bleibt die Besteuerung ausserordentlicher Ertr\u00e4ge nach altem Recht\".</p><p>F\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich beispielsweise bedeutet dies, dass je nach H\u00f6he der anfallenden Steuern die Jahre 1997/98 oder 1999 als Bemessungsgrundlage f\u00fcr die im Steuerjahr 1999 geschuldete direkte Bundessteuer gelten. Wenn nun f\u00fcr einen Steuerpflichtigen die nach neuem Recht berechnete Steuer h\u00f6her ist als die nach altem Recht ermittelte Steuer, so ist f\u00fcr diesen die Bemessungsperiode 1999 massgebend, d. h., die Jahre 1997 und 1998 fallen \"unter den Tisch\". Die in diesen zwei Jahren anfallenden ausserordentlichen Ertr\u00e4ge m\u00fcssen aber im Rahmen einer sogenannten Jahresrechnung trotzdem versteuert werden. Die ausserordentlichen Aufwendungen w\u00e4hrend dieser Periode k\u00f6nnen aber nur mit diesen ausserordentlichen Ertr\u00e4gen verrechnet werden. Der Geprellte ist also derjenige, der keine ausserordentlichen Ertr\u00e4ge erzielt, aber dennoch ausserordentliche Aufwendungen hat, die nun in die Bemessungsl\u00fccke fallen. Was dies f\u00fcr Auswirkungen auf das gesamte Gewerbe hat, l\u00e4sst sich unschwer ausmalen. Der Hinweis sei an dieser Stelle erlaubt, ob es Sinn macht, f\u00fcr die Bauindustrie ein Konjunkturankurbelungsprogramm zu lancieren und gleichzeitig genau dieser Branche die dringend ben\u00f6tigten Auftr\u00e4ge auf dem beschriebenen Wege wieder vorzuenthalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Herr Hegetschweiler ersucht den Bundesrat um Stellungnahme zu den \u00dcbergangsbestimmungen zur j\u00e4hrlichen Veranlagung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer. Er f\u00fchrt aus, der Abzug f\u00fcr ausserordentliche Liegenschaftskosten falle in eine Bemessungsl\u00fccke und habe negative Auswirkungen auf das Investitionsverhalten von Grundeigent\u00fcmern. Zudem verlangt er vom Bundesrat im Bereich des Geb\u00e4udeunterhaltes Angaben \u00fcber hypothetische Ausf\u00e4lle von Auftr\u00e4gen im Baugewerbe.</p><p>Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben sich in den Beratungen zum Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer f\u00fcr das sogenannte Differenzsteuerverfahren entschieden. Demnach wird beim \u00dcbergang vom System der zweij\u00e4hrigen Pr\u00e4numerando-Besteuerung (der sogenannten Vergangenheitsbemessung) auf das System der einj\u00e4hrigen Postnumerando-Besteuerung (der sogenannten Gegenwartsbemessung) die Einkommenssteuer f\u00fcr das erste Steuerjahr nach dem Wechsel nach beiden Systemen berechnet. Geschuldet ist die Einkommensteuer gem\u00e4ss der h\u00f6heren Veranlagung.</p><p>Vorweg ist festzuhalten, dass Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich nicht als ausserordentliche Aufwendungen gelten. Dies, obwohl sie in einem einzelnen Jahr durchaus speziell hoch sein k\u00f6nnen. Wenn an Stelle des Pauschalabzuges die tats\u00e4chlich vorgenommenen werterhaltenden Aufwendungen als abziehbare Kosten geltend gemacht werden, so werden auch diese als ordentlicher Aufwand vom Einkommen in Abzug gebracht.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten hat der Kanton Basel-Stadt f\u00fcr die direkte Bundessteuer die einj\u00e4hrige Postnumerando-Besteuerung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen eingef\u00fchrt. Der Kanton Basel-Stadt hat nicht nur das gesetzlich vorgeschriebene Differenzsteuerverfahren, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen betreffend ordentliche und ausserordentliche Ertr\u00e4ge in der \u00dcbergangsphase angewendet.</p><p>Nachdem also bereits ein Kanton den \u00dcbergang zur einj\u00e4hrigen Postnumerando-Besteuerung bei der direkten Bundessteuer gem\u00e4ss geltender gesetzlicher Regelung verwirklicht hat, ist es auf jeden Fall fragw\u00fcrdig, das \u00dcbergangsrecht f\u00fcr die Steuerpflichtigen anderer Kantone zu \u00e4ndern. Denn dies w\u00fcrde zu einer Ungleichbehandlung f\u00fchren.</p><p>Zudem h\u00e4ngt es nicht allein von Liegenschaftsunterhaltskosten ab, ob f\u00fcr das fragliche Steuerjahr die Vergangenheitsbemessung nach altem Recht oder die Gegenwartsbemessung nach neuem Recht zum Tragen kommt. Schwankungen im Bereich des Erwerbseinkommens oder der Schuldzinsen etwa k\u00f6nnen in der \u00dcbergangsphase, wie bei allen anderen steuerbaren Einkommensteilen und abzugsf\u00e4higen Aufwandarten, durchaus ebenso massgebend sein. Derartige Schwankungen k\u00f6nnen auch einmaligen Charakter haben, ohne dass die betreffenden Eink\u00fcnfte oder Aufwendungen als ausserordentlich zu qualifizieren w\u00e4ren.</p><p>Die Bemessung des steuerbaren Einkommens f\u00fcr das erste Steuerjahr nach dem Systemwechsel stellt auf das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit ab. F\u00fcr das erste Steuerjahr wird das Einkommen des ersten Jahres dem durchschnittlichen Einkommen der beiden Vorjahre gegen\u00fcbergestellt. Dieses sogenannte Differenzsteuerverfahren soll verhindern, dass eine tats\u00e4chliche Bemessungsl\u00fccke entsteht.</p><p>Zur Frage \u00fcber hypothetische Auftragsausf\u00e4lle in der Baubranche kann der Bundesrat nicht Stellung nehmen. Es ist aber denkbar, dass Eigent\u00fcmer von Liegenschaften w\u00e4hrend einer \u00dcbergangsphase Unterhaltsarbeiten verschieben.</p><p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis erhalten, dass der Kanton Z\u00fcrich, f\u00fcr den \u00dcbergang per 1. Januar 1999, im kantonalen Recht auf dem Verordnungsweg hierzu eine L\u00f6sung gefunden hat. Die Frage, ob auch der Bundesrat f\u00fcr die direkte Bundessteuer auf dem Verordnungsweg in diesem Zusammenhang Bestimmungen erlassen k\u00f6nnte, muss verneint werden. Das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer enth\u00e4lt keine diesbez\u00fcgliche Delegationsnorm. Eine Revision des \u00dcbergangsrechts m\u00fcsste daher auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgen.</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der inzwischen zur gleichen Sache eingereichten parlamentarischen Initiative Hegetschweiler, im Lichte der heutigen gesamtwirtschaftlichen Lage, den Fragenkomplex zum \u00dcbergangsrecht neu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(880934400000)\/","SubmittedBy":"Hegetschweiler Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(885513600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712742625803)\/","SubmissionDate":"\/Date(862358400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4507,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}