{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973223,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973223,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3223","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesetzliche Anerkennung der beruflichen Selbst\u00e4ndigkeit von Freelances","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, f\u00fcr Berufst\u00e4tige, die im Auftragsverh\u00e4ltnis t\u00e4tig sind (sogenannte Freelances), die gesetzlichen Bestimmungen so neu auszugestalten, dass diese von Gesetzes wegen als beruflich selbst\u00e4ndig aufgefasst werden.</p>","ReasonText":"<p>Immer mehr Arbeiten werden im Zuge der Flexibilisierung an Mitarbeiter im freien Auftragsverh\u00e4ltnis  also an Freelances  vergeben. Neben den Journalisten gibt es heute kaum eine Branche, in der nicht auch Mitarbeiter im freien Auftragsverh\u00e4ltnis t\u00e4tig sind (Wissenschafter, EDV-Fachleute, Ingenieure, Architekten, Werber usw.).</p><p>In den Gesetzen ist diese Arbeitsform aber bis dato nicht geregelt. Dies f\u00fchrt bei den Betroffenen zu vielfachen b\u00fcrokratischen H\u00fcrdenl\u00e4ufen, weil die Amtsstellen die Freelances nicht durchgehend als beruflich Selbst\u00e4ndigerwerbende einstufen. Gerade bei den AHV-Ausgleichskassen findet in der Praxis keine einheitliche Regelung Anwendung, und auch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung stellt nicht auf ein eindeutiges und transparentes Kriterium ab.</p><p>Die Praxis ist also alles andere als koh\u00e4rent. Wir bitten deshalb den Bundesrat, die entsprechenden Gesetzesrevisionen raschestm\u00f6glich an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, die berufliche T\u00e4tigkeit des Freelance als selbst\u00e4ndigerwerbende T\u00e4tigkeit anzuerkennen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>W\u00e4hrend jede Vereinfachung der Administration zu begr\u00fcssen ist, m\u00fcssen \u00c4nderungen, die auf den ersten Blick eine Vereinfachung versprechen, jedoch bei genauerer Betrachtung einen sozialpolitischen Eingriff darstellen und f\u00fcr die Betroffenen grosse Konsequenzen haben, wohl \u00fcberlegt sein.</p><p>Zufolge ihrer \u00f6ffentlich-rechtlichen Natur ist die AHV gehalten, die erwerbst\u00e4tigen Personen von Amtes wegen in Unselbst\u00e4ndig- und Selbst\u00e4ndigerwerbende einzuteilen. Deshalb und weil ihr eine wichtige Weichenfunktion zukommt, steht die AHV im Brennpunkt des Interesses, aber auch der Kritik: Nur f\u00fcr AHV-rechtlich Unselbst\u00e4ndigerwerbende, nicht aber f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende besteht ein Obligatorium bei der beruflichen Vorsorge und bei der Unfallversicherung; nur sie sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Sozialversicherungen haben den verfassungs- und gesetzm\u00e4ssigen Auftrag, den sozialen Schutz der Erwerbst\u00e4tigen allgemein, insbesondere aber jenen von tendenziell sozial schw\u00e4cheren Personengruppen, zu gew\u00e4hrleisten; sie d\u00fcrfen diesen nicht der freien Disposition des Arbeitgebers oder der Parteien anheimstellen. Gem\u00e4ss heutiger Praxis darf gerade denjenigen Erwerbst\u00e4tigen der soziale Schutz nicht vorenthalten werden, die sich zwar selbst\u00e4ndig machen wollen, die es letztlich aber nicht so weit bringen und bei denen bei Dahinfallen des Erwerbsverh\u00e4ltnisses eine \u00e4hnliche Situation eintritt, wie dies beim Stellenverlust eines Arbeitnehmers der Fall ist.</p><p>Die Motion zielt letztlich auf den Abbau des heute bestehenden obligatorischen sozialen Schutzes in einer beachtlichen Bandbreite ab. Auch dort, wo die Sozialpartner gemeinsam darauf bestehen, dass die Freelances sozialversicherungsrechtlich in der Regel als Unselbst\u00e4ndigerwerbende behandelt werden  wie im Paradebeispiel der Journalisten (vgl. BGE 119 V 161, Erw. 3b S. 163) , w\u00fcrde der Schutz dahinfallen. Gingen heute als unselbst\u00e4ndigerwerbend geltende Personen k\u00fcnftig des Schutzes der Arbeitnehmerversicherungen verlustig, k\u00f6nnten sich wohl die Arbeitgeber gewisser sozialer Lasten entledigen, doch w\u00fcrde in letzter Konsequenz die steuerzahlende Allgemeinheit st\u00e4rker belastet (z. B. durch vermehrte F\u00fcrsorgeleistungen). Diese grunds\u00e4tzlichen sozial- und gesellschaftspolitischen \u00dcberlegungen sprechen gegen die geforderten \u00c4nderungen.</p><p>Ausserdem k\u00f6nnte mit dem vorgeschlagenen Weg das anvisierte Ziel kaum erreicht werden. Denn auch ein ausdr\u00fccklicher Bezug auf zivilrechtliche Auftragsverh\u00e4ltnisse l\u00f6st die Abgrenzungsproblematik nicht: Erstens l\u00e4sst jede wertende Grenzziehung einen gewissen Interpretationsspielraum offen. Zweitens beruht die zivilrechtliche Unterscheidung namentlich zwischen Arbeitsvertrag und Auftrag im wesentlichen auf denselben Merkmalen wie die kritisierte \u00f6ffentlich-rechtliche Abgrenzung zwischen selbst\u00e4ndiger und unselbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer zahlreiche zwingende zivilrechtliche, aber auch \u00f6ffentlich-rechtliche Bestimmungen aufgestellt. Werden angesichts der angespannten Wirtschaftslage andere Formen als der Arbeitsvertrag gew\u00e4hlt, um den Schutz f\u00fcr die Arbeitnehmer zu umgehen, nehmen selbst Zivilgerichte trotzdem den Arbeitsvertrag an.</p><p>Die oft folgenreiche Abgrenzung zwischen selbst\u00e4ndiger und unselbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit hat zweifellos in der heutigen Zeit an Aktualit\u00e4t gewonnen. Es steht f\u00fcr den Bundesrat ausser Frage, dass ihr die n\u00f6tige Beachtung zu schenken ist. Die Bestimmung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung erwerbst\u00e4tiger Personen soll auch in dem eben geschaffenen \"Sozialversicherungsforum KMU\" unter der Optik kleiner und mittleren Unternehmungen diskutiert werden mit dem Ziel, diese administrativ m\u00f6glichst einfach zu halten und f\u00fcr die Betroffenen transparent zu gestalten. Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung h\u00e4lt der Bundesrat jedoch nicht f\u00fcr einen gangbaren Weg zur L\u00f6sung der Abgrenzungsprobleme der selbst\u00e4ndigen von der unselbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit im \u00f6ffentlichen Recht.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(872640000000)\/","SubmittedBy":"Kofmel Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(924739200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763101745080)\/","SubmissionDate":"\/Date(862358400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4507,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}