{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973225,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973225,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3225","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Jenische. Konsequente Auseinandersetzung mit der Vergangenheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Zur Vergangenheitsstudie:</p><p>- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass nur eine \"umfassende Abkl\u00e4rung der Geschehnisse in historischer, rechtlicher und soziologischer Hinsicht\" (Bundesrat Cotti) unter Einbezug der noch lebenden Opfer (Oral History) und aller verf\u00fcgbaren Akten die jenische Trag\u00f6die aufzukl\u00e4ren und Antworten auf die vielen mit der Aktion \"Kinder der Landstrasse\" verbundenen Fragen zu finden vermag?</p><p>- Teilt der Bundesrat ebenfalls die Auffassung, dass f\u00fcr diese umfassende Studie mit umfangreichem, sich an verschiedenen Orten befindenden Aktenmaterial 50 000 Franken nicht gen\u00fcgen k\u00f6nnen? (Zum Vergleich: Der emeritierte Professor Robert Schl\u00e4pfer erhielt vom Nationalfonds 200 000 Franken allein f\u00fcr eine Forschungsarbeit zur Stellung der Fahrenden in der Industriegesellschaft.)</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, den an Professor Roger Sablonier erteilten Auftrag folglich zu \u00fcberdenken und neu zu formulieren?</p><p>2. Zur Akteneinsicht:</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die Frage der Akteneinsicht f\u00fcr jene Betroffene zu regeln, welche erst nach der von der Aktenkommission festgesetzten Frist (29. Februar 1992) vom erlittenen Unrecht erfahren haben?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, eine unabh\u00e4ngige Vertrauensperson einzusetzen, welche die Interessen der Jenischen im Zusammenhang mit der Einsicht von pers\u00f6nlichen Akten vertritt, die bei Bund, Kantonen, Gemeinden, psychiatrischen Kliniken und weiteren Anstalten lagern?</p><p>3. Zur Entsch\u00e4digung der Opfer:</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass mit der Aufl\u00f6sung der Stiftung zur Wiedergutmachung f\u00fcr die \"Kinder der Landstrasse\" im Jahre 1992 eine ungleiche Behandlung f\u00fcr die noch nicht entsch\u00e4digten Opfer entstanden ist?</p><p>- Wie beabsichtigt der Bundesrat jenen Opfern des Hilfswerks \"Kinder der Landstrasse\" eine Wiedergutmachung zukommen zu lassen, welche erst nach dem 30. Juni 1992 \u00fcber ihre Vergangenheit informiert wurden?</p>","ReasonText":"<p>Die Aktion \"Kinder der Landstrasse\" (1926-1973) ist ein dunkles Kapitel in der j\u00fcngsten Schweizer Geschichte. Im Rahmen dieser eindeutig rassistisch gekennzeichneten Aktion zur systematischen Vernichtung der Lebensweise des Fahrenden Volkes in der Schweiz wurden jenische Kinder aus ihren Familien gerissen und einzeln in nichtjenische Familien plaziert oder in Anstalten (Kinderheime, Erziehungsheime, psychiatrische Kliniken, Gef\u00e4ngnisse) versorgt. In diesem Zusammenhang kamen auch weitere Massnahmen zur Anwendung (z. B. Zwangssterilisierung). Erst 1973, nach einer Kampagne des \"Schweizerischen Beobachters\", wurde das Hilfswerk geschlossen.</p><p>Der Versuch, das jenische Volk aufzul\u00f6sen, ist gl\u00fccklicherweise gescheitert. Das erlittene Unrecht bleibt aber bestehen. Bestehen bleiben auch viele beunruhigende Fragen \u00fcber Ursachen, tats\u00e4chliches Ausmass, lange Dauer, Verantwortlichkeit, Folgen, ideelle und materielle Entsch\u00e4digung der Opfer. Es stellt sich zudem die Frage, ob die systematische Verfolgung der Fahrenden (Zigeunerregistratur) w\u00e4hrend der Nazizeit auch zur Abweisung von Sinti und Roma an der Grenze gef\u00fchrt hat.</p><p>1983 pr\u00e4sentierte eine vom Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement - aufgrund einer Petition der \"Pro Tzigania Schweiz\" - eingesetzte Kommission den Bericht \"Fahrendes Volk in der Schweiz - Lage, Probleme, Empfehlungen\". Darin regte die Kommission u. a. an, die Erarbeitung einer Studie \u00fcber die Folgen der Aktion \"Kinder der Landstrasse\" zu veranlassen. In diese Stossrichtung zielten auch zwei 1984 und 1986 eingereichte parlamentarische Vorst\u00f6sse von Nationalr\u00e4tin Fankhauser (Einfache Anfrage 84.729 und Postulat 86.477). Bundesrat Cotti versprach seinerseits 1990 in einem Interview im \"Schweizerischer Beobachter\" eine \"umfassende Abkl\u00e4rung der Geschehnisse in historischer, rechtlicher und soziologischer Hinsicht\". 1992 beschloss der Bundesrat, f\u00fcr diese Arbeit 50 000 Franken einzusetzen. 1996 wurde die Studie dem Z\u00fcrcher Geschichtsprofessor Roger Sablonier in Auftrag gegeben.</p><p>Schon vor der historischen Aufkl\u00e4rung setzte 1986 der damalige Bundespr\u00e4sident Egli im Nationalrat ein erstes Zeichen der Wiedergutmachung, als er sich bei den Jenischen f\u00fcr das Unrecht, das ihnen mit staatlicher Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend fast einem halben Jahrhundert angetan wurde, entschuldigte.</p><p>1988 und 1992 bewilligte dann das Parlament auf Antrag des Bundesrates insgesamt 11 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln zur \u00c4ufnung eines Fonds (ab 1991 Stiftung) \"zur Wiedergutmachung f\u00fcr die 'Kinder der Landstrasse'\". Zweck des Fonds bzw. der Stiftung war die rasche und unb\u00fcrokratische Verteilung der Mittel. Als Wiedergutmachung und Genugtuung f\u00fcr das erlittene Unrecht wurden an rund 2000 Empf\u00e4nger und Empf\u00e4ngerinnen je nach Betroffenheitsgrad zwischen 2000 und 20 000 Franken ausbezahlt. F\u00fcr die Gesuche um eine individuelle Wiedergutmachungszahlung wurde eine Frist bis zum 30. Juni 1992 gesetzt. Mit der Verteilung der ihr zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel betrachtete die Fondskommission ihre Aufgabe als erf\u00fcllt. 1993 wurde die Stiftung aufgel\u00f6st.</p><p>Parallel zum Fonds bzw. zur Stiftung war aufgrund einer interkantonalen Verwaltungsvereinbarung von 1988 bis Ende 1992 auch eine vom Bund finanziell mitgetragene Aktenkommission \"Kinder der Landstrasse\" t\u00e4tig. Die Aufgabe dieser Kommission bestand darin, zuhanden der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden zu pr\u00fcfen, ob und in welchem Umfang Akteneinsichtsbegehren von einzelnen Betroffenen des ehemaligen Hilfswerkes \"Kinder der Landstrasse\" entsprochen werden sollte. Die Aktenkommission leitete nach Abschluss der \u00dcberpr\u00fcfung die Gesuche mit einem Antrag an die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden weiter. Der letzte Eingabetermin f\u00fcr die Akteneinsichtsgesuche wurde auf den 29. Februar 1992 festgesetzt. Insgesamt wurden der Aktenkommission 301 Gesuche um Einsichtnahme in die sogenannten \"Gesch\u00e4ftsakten\" der Pro Juventute gestellt.</p><p>Die Einsicht in die pers\u00f6nlichen Akten von Anstalten (z. B. psychiatrische Kliniken, Gef\u00e4ngnisse usw.) wurde den Jenischen hingegen bis heute nicht erm\u00f6glicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Schaffung der Aktenkommission 1988 sollte den Betroffenen die M\u00f6glichkeit gegeben werden, sich mit ihrem eigenen Schicksal auseinanderzusetzen und soweit m\u00f6glich auch ihre Angeh\u00f6rigen wiederzufinden. Damals ging man davon aus, dass dieser Aktenzugang mit einer befristet eingesetzten Kommission ausreichend gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nne.</p><p>Der Bundesrat vertrat jedoch schon 1988 die Haltung, dass der Bund f\u00fcr seine Mitverantwortung an der Aktion \"Kinder der Landstrasse\" auch eine finanzielle Entsch\u00e4digung an die Betroffenen leisten m\u00fcsse. Er beantragte daher dem Parlament als Sofortmassnahme und im Sinne einer Vorausleistung 3,5 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln zur \u00c4ufnung eines entsprechenden Fonds. Das Parlament hat diesem Antrag in der Wintersession 1988 zugestimmt. Der Fonds wurde der Stiftung Naschet Jenische angegliedert.</p><p>Um die Verantwortlichkeiten von Bund, Kantonen und der Stiftung Pro Juventute kl\u00e4ren und die H\u00f6he der Entsch\u00e4digungszahlungen an die einzelnen Betroffenen festsetzen zu k\u00f6nnen, beabsichtigte der Bundesrat, die von der Interpellantin genannte umfassende Studie erstellen zu lassen. Bei der Zusammensetzung einer entsprechenden Studienkommission ergaben sich jedoch Schwierigkeiten. Diese hingen massgeblich damit zusammen, dass es in den Jahren 1990/91 in der Stiftung Naschet Jenische zu internen Problemen kam und sich die Betroffenen in der Folge in mehrere Organisationen aufteilten.</p><p>Um mit den gerade f\u00fcr die \u00e4lteren Betroffenen wichtigen Entsch\u00e4digungszahlungen nicht noch l\u00e4nger zuwarten zu m\u00fcssen, beschloss der Bundesrat, dem Parlament auch ohne umfassende Verantwortlichkeitsstudie weitere Mittel zur abschliessenden Entsch\u00e4digung der Betroffenen zu beantragen. In der Sommersession 1992 stimmte das Parlament diesem Antrag zu und bewilligte hierf\u00fcr 7,5 Millionen Franken. Zur Ausrichtung der Entsch\u00e4digungen wurde die Stiftung zur Wiedergutmachung f\u00fcr die \"Kinder der Landstrasse\" gegr\u00fcndet, die eine neue Fondskommission einsetzte. Diese rief die Betroffenen \u00fcber die Medien und die Betroffenenorganisationen dazu auf, sich bei ihr zu melden. Die Anmeldefristen wurden mehrmals verl\u00e4ngert. 1993 beendete die Fondskommission, nach Aussch\u00f6pfung der gesamten Mittel, ihre T\u00e4tigkeit, und die Stiftung wurde aufgel\u00f6st.</p><p>Auch wenn die finanzielle Entsch\u00e4digung damit abgeschlossen war, hielt der Bundesrat an seiner Absicht fest, eine Studie \u00fcber das Hilfswerk \"Kinder der Landstrasse\" erstellen zu lassen. Diese sollte jedoch nicht mehr dazu dienen, die Mitverantwortung des Bundes als Voraussetzung f\u00fcr die Entsch\u00e4digungszahlungen nachzuweisen, sondern in erster Linie dazu, die verschiedenen Rollen der Verantwortlichen, und dabei insbesondere diejenigen der Stiftung Pro Juventute und des Bundes, zu kl\u00e4ren und mit einer unabh\u00e4ngig erarbeiteten Darstellung der damaligen Geschehnisse dazu beizutragen, dass sich \u00c4hnliches nicht mehr wiederholt.</p><p>Als Basis f\u00fcr diese Studie sollen die im Bundesarchiv aufbewahrten Akten des Hilfswerks \"Kinder der Landstrasse\" dienen. Da diese Akten - mit Ausnahme der eigentlichen Gesch\u00e4ftsakten des Hilfswerks - in der Verf\u00fcgungsgewalt der beteiligten Kantone liegen, musste vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) zun\u00e4chst deren Einwilligung f\u00fcr die geplante Studie eingeholt werden. Dies gelang im vergangenen Jahr, indem mit s\u00e4mtlichen Kantonen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden. Dabei wurde auch der Zugang der Betroffenen zu ihren Akten neu geregelt. Dies war n\u00f6tig geworden, da sich, nach Aufl\u00f6sung der Aktenkommission, mehrere Betroffene gemeldet hatten, die neu oder erneut Akteneinsicht verlangten. Die Vereinbarung mit den Kantonen erm\u00f6glicht es den Betroffenen nun, direkt im Bundesarchiv Einsicht in ihre dort aufbewahrten Akten zu nehmen.</p><p>Nachdem mit der Vereinbarung mit den Kantonen deren Einverst\u00e4ndnis zu einer entsprechenden Studie vorlag, hat das Bundesamt f\u00fcr Kultur der Beratungsstelle f\u00fcr Landesgeschichte, vertreten durch deren Leiter, Herrn Professor Sablonier, den Auftrag erteilt, eine Studie zu erstellen, welche Einsetzung, Zielsetzungen, Strukturen, Finanzierung und T\u00e4tigkeiten des Hilfswerks \"Kinder der Landstrasse\" beleuchten und insbesondere die Rollen des Bundes und der Stiftung Pro Juventute darstellen soll.</p><p>Vorg\u00e4ngig wurden mit Organisationen der Betroffenen mehrere Gespr\u00e4che auf Stufe EDI gef\u00fchrt, bei welchen diesen zugesichert wurde, dass die geplante Studie nicht ver\u00f6ffentlicht werde, bevor sie dazu Stellung nehmen k\u00f6nnten. Zudem wurde den Organisationen zugesagt, dass sich das EDI, falls erforderlich auch bei Bundesrat und Parlament, daf\u00fcr einsetzen werde, dass zus\u00e4tzliche Mittel f\u00fcr weiterreichende Untersuchungen freigemacht werden k\u00f6nnten, sofern die Ergebnisse der Studie aufzeigten, dass umfassendere Abkl\u00e4rungen notwendig seien.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auch eine umfassende Abkl\u00e4rung im Sinne der Interpellantin keine abschliessende Darstellung des Geschehenen geben kann. Die von Bundesrat Cotti in Aussicht gestellte Abkl\u00e4rung der Geschehnisse wurde denn auch nicht als Schlussstrich unter ein dunkles Kapitel unserer Geschichte verstanden, sondern in erster Linie als Voraussetzung f\u00fcr die Entsch\u00e4digungszahlungen an die Betroffenen. Diese Zahlungen wurden jedoch - wie oben ausgef\u00fchrt - schliesslich einer Studie zeitlich vorgezogen. Der Bundesrat teilt aber die Auffassung der Interpellantin, dass f\u00fcr die notwendige Aufarbeitung der Aktion \"Kinder der Landstrasse\" m\u00f6glicherweise eine Nachfolgestudie notwendig ist. Ob und wie diese erarbeitet werden soll, kann jedoch erst bewertet werden, wenn die gegenw\u00e4rtig durchgef\u00fchrte Studie abgeschlossen und evaluiert ist.</p><p>2. Die Einsicht der Betroffenen in ihre Akten ist heute - wie ausgef\u00fchrt - wieder geregelt. Das Bundesarchiv behandelt gegenw\u00e4rtig regelm\u00e4ssig neue Anfragen von Betroffenen, die Einsicht in ihre Akten w\u00fcnschen. Das Bundesarchiv ist auch bereit, im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten die Betroffenen bei der Kontaktaufnahme zu weiteren Stellen, bei welchen Akten vermutet werden, zu unterst\u00fctzen. Entsprechende Vermittlungsarbeit ist zudem vom Bundesarchiv wie vom Bundesamt f\u00fcr Kultur auch in den vergangenen Jahren geleistet worden.</p><p>3. Der Bundesrat schliesst sich grunds\u00e4tzlich der Haltung der Fondskommission an, die in ihrem Schlussbericht betont hat, dass es sich bei den geleisteten Zahlungen niemals um eine wirkliche Wiedergutmachung handeln kann, sondern einzig um eine Geste des guten Willens, da das begangene Unrecht an den Opfern des Hilfswerks \"Kinder der Landstrasse\" materiell nicht wiedergutgemacht werden kann. Wie oben dargestellt, hat sich die Fondskommission aber aktiv und mit mehrfacher Verl\u00e4ngerung der Eingabefrist f\u00fcr entsprechende Gesuche bem\u00fcht, m\u00f6glichst alle Betroffenen zu erreichen, um eine Entsch\u00e4digung festsetzen zu k\u00f6nnen. Mit der Aussch\u00f6pfung der vorhandenen Mittel und der Aufl\u00f6sung der Fondskommission sind auch keine entsprechenden Entsch\u00e4digungszahlungen mehr m\u00f6glich. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass der bei der gegenw\u00e4rtigen Aufarbeitung unserer j\u00fcngsten Vergangenheit ge\u00e4ufnete \"Spezialfonds zugunsten bed\u00fcrftiger Opfer von Holocaust/Schoah\" im Rahmen seiner Zweckbestimmung auch den Opfern unter den Fahrenden bzw. den Jenischen und ihren Nachkommen zugute kommen soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(866419200000)\/","SubmittedBy":"Semadeni Silva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(924739200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763106460723)\/","SubmissionDate":"\/Date(862358400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4507,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}