{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973255,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973255,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3255","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbilligung der Krankenkassenpr\u00e4mien f\u00fcr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a061 Absatz\u00a03 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) so zu \u00e4ndern, dass f\u00fcr junge Erwachsene zwischen 19. und vollendetem 25. Altersjahr wieder ein genereller Rabatt zu gew\u00e4hren ist.</p>","ReasonText":"<p>Das alte Krankenversicherungsgesetz (KUVG) sah vor, dass die Kassen die Pr\u00e4mien f\u00fcr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verbilligen konnten. Gem\u00e4ss Artikel\u00a017 der Verordnung zum KUVG mussten die Pr\u00e4mien f\u00fcr Kinder unter 15 Jahren mindestens 35 Prozent, die Pr\u00e4mien f\u00fcr Jugendliche bis zum 20. Altersjahr mindestens 50 Prozent und die Pr\u00e4mien f\u00fcr junge Erwachsene zwischen dem 21. und dem 25. Altersjahr mindestens 75 Prozent der Pr\u00e4mien f\u00fcr M\u00e4nner der untersten Erwachsenenaltersgruppe betragen.</p><p>Mit dem neuen KVG wurde dies ge\u00e4ndert. Gem\u00e4ss Artikel\u00a061 Absatz\u00a03 KVG m\u00fcssen Versicherer f\u00fcr Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr eine tiefere Pr\u00e4mie festsetzen als f\u00fcr Erwachsene. Sie d\u00fcrfen zudem f\u00fcr Versicherte, die das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben und in Ausbildung begriffen sind, einen sogenannten Ausbildungsrabatt gew\u00e4hren.</p><p>Wie wir festgestellt haben, gew\u00e4hren fast alle Kassen allen Versicherten zwischen 18 und 25 Jahren den Ausbildungsrabatt mehr oder weniger automatisch.</p><p>Die Praxis ist an sich gesetzeswidrig, von der Sache her jedoch durchaus vertretbar. Der Verwaltungsaufwand w\u00e4re sehr hoch, wenn die Versicherer im Einzelfall abkl\u00e4ren m\u00fcssten, ob jemand in Ausbildung ist, ob es sich wirklich um eine Ausbildung handelt, die vom Inhalt und vom Umfang her zu einem Rabatt berechtigt, und ob der bzw. die Versicherte immer noch in der Ausbildung ist. Dazu kommt, dass seitens des Gesetzgebers nicht festgelegt wurde, was im Sinne des Gesetzes eine rabattberechtigte Ausbildung sein soll.</p><p>Wir schlagen deshalb eine \u00c4nderung des KVG vor, wonach wieder ein genereller Rabatt f\u00fcr junge Erwachsene zwischen 19. und vollendetem 25. Altersjahr zu gew\u00e4hren ist. Dieser k\u00f6nnte 25 bis 35 Prozent betragen. Ein genereller Rabatt l\u00e4sst sich auch aus sozialpolitischen Gr\u00fcnden rechtfertigen sowie im Blick auf die relativ g\u00fcnstigen Kosten dieser Altersgruppe.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der bundesr\u00e4tliche Entwurf gem\u00e4ss der Botschaft vom 6. November 1991 \u00fcber die Revision der Krankenversicherung sah im damaligen Artikel\u00a053 noch keine M\u00f6glichkeit einer Pr\u00e4mienerm\u00e4ssigung f\u00fcr 18- bis 25j\u00e4hrige Jugendliche in Ausbildung vor, mit der Begr\u00fcndung, dass dieses Anliegen bei der Pr\u00e4mienverbilligung ber\u00fccksichtigt werde. Der Nationalrat hat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Erg\u00e4nzung gem\u00e4ss dem heutigen Wortlaut beschlossen; der St\u00e4nderat hat dieser Formulierung zugestimmt.</p><p>Bei der Anwendung dieser Bestimmung durch die Krankenkassen scheint sich eine uneinheitliche Praxis durchgesetzt zu haben. Auch das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) hat den Eindruck, dass einige Kassen die Pr\u00e4mienerm\u00e4ssigung f\u00fcr die 18- bis 25j\u00e4hrigen Versicherten gew\u00e4hren, ohne im Einzelfall abzukl\u00e4ren, ob diese Versicherten in Ausbildung begriffen sind. Das BSV hat zwar die Kassen mit Kreisschreiben ausdr\u00fccklich auf die Voraussetzungen f\u00fcr eine Pr\u00e4mienerm\u00e4ssigung bei den Jugendlichen aufmerksam gemacht. Die konsequente Durchsetzung st\u00f6sst aber an Grenzen. Einerseits fehlt es in der Regel an Beweisen f\u00fcr eine wissentliche Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, und andererseits stehen der Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr solche F\u00e4lle - abgesehen von Kreisschreiben und Weisungen - keine geeigneten Mittel zur Durchsetzung einer einheitlichen Praxis bei den Krankenversicherern zur Verf\u00fcgung.</p><p>Diese Vollzugsprobleme bei der Anwendung des Ausbildungsrabatts rufen zwar nach einer grunds\u00e4tzlichen \u00dcberpr\u00fcfung, auf deren Grundlage L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten erarbeitet werden. Diese sind aber nicht bereits jetzt auf einen einzigen Ansatz - den vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen generellen Rabatt - zu beschr\u00e4nken. Zudem ist der Bundesrat - wie er schon bei anderen Gelegenheiten festgehalten hat - der Meinung, dass das neue KVG nicht schon kurz nach dem Inkrafttreten ohne Not ge\u00e4ndert werden sollte. Die mit der Motion vorgeschlagene \u00c4nderung ist denn auch nicht derart dringend, dass sie sofort und isoliert angegangen werden m\u00fcsste.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(871430400000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992304000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817482320)\/","SubmissionDate":"\/Date(865209600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}