{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973301,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973301,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3301","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anrechenbarkeit von Haus-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit. Richtlinien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Erfahrungen wurden in der Bundesverwaltung bislang mit der Umsetzung des Auftrages gemacht? Gibt es Auswertungen oder Kontrollen der Ausf\u00fchrung?</p><p>2. Welche Richtlinien bestehen auf Bundesebene zur Ausf\u00fchrung von Artikel\u00a0138 Absatz\u00a02 zweiter Satz? Falls es keine gibt, ist der Bundesrat bereit, solche Richtlinien zu schaffen und in verschiedenen \u00c4mtern zumindest Pilotprojekte zu starten?</p><p>3. Gibt es entsprechende Schulungsangebote f\u00fcr Personalverantwortliche?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat seiner eigenen Verordnung gen\u00fcgend Nachachtung zu schaffen?</p>","ReasonText":"<p>In der Familie m\u00fcssen Frauen und M\u00e4nner ihre Aufgaben vorausschauend planen und speditiv organisieren, sie m\u00fcssen Betreuungsaufgaben von Kindern und eventuell Familienangeh\u00f6rigen sowie wichtige andere Aufgaben unter einen Hut bringen, sich mit anderen absprechen, und sie tragen eine immense Verantwortung. Diese wertvollen Kompetenzen werden beim Wiedereinstieg als Erfahrungsschatz in die Berufsarbeit eingebracht, und in Zukunft sollen sie auch lohnwirksam werden.</p><p>Diese Einsicht hat auch der Bund: Die Verordnung des EFD betreffend Wahlerfordernisse und Bef\u00f6rderungsbedingungen f\u00fcr \u00c4mter der allgemeinen Bundesverwaltung enth\u00e4lt seit der \u00c4nderung vom 20. Dezember 1995 in Artikel\u00a0138 folgenden neuen Absatz\u00a02:</p><p>\"Der Einstieg des Stellenanw\u00e4rters mit Berufserfahrung richtet sich nach der Einreihung von Beamten, die vergleichbare Ausbildung, Diensterfahrung und Lebenserfahrung sowie vergleichbares Lebensalter haben und nach den Vorschriften der zutreffenden \u00c4mterreihe bef\u00f6rdert werden. Als Lebenserfahrung gelten insbesondere Familien-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit sowie soziale T\u00e4tigkeiten.\" So weit, so gut! Doch wie wird dies in der Realit\u00e4t umgesetzt?</p><p>Am 21. Januar 1996, anl\u00e4sslich des 5. Schweizerischen Frauenkongresses, wurde u. a. folgende Resolution verabschiedet: \"Der Transfer von Leistungen und Qualifikationen aus der Familien- und Hausarbeit sowie Freiwilligenarbeit in die Berufsarbeit erfordert Verfahren und Modelle, die eine Erfassung, Bewertung und Einstufung des vorhandenen Qualifikationspotentials im Hinblick auf eine Anrechnung am erw\u00fcnschten Bildungs- und Arbeitsplatz erlauben.\"</p><p>Verschiedene Forschungs- und Pilotprojekte (z. B. Forschungsprojekt FHAB, Sonnhalde Worb, oder Projekt der Schuldirektion der Stadt Bern) zeigen konkrete Wege auf, wie diese Lebenserfahrung bei der Anrechnung am Arbeitsplatz ber\u00fccksichtigt werden kann. Auf Bundesebene scheint diese Anerkennung allerdings - wenn \u00fcberhaupt - noch undifferenziert und ziemlich willk\u00fcrlich umgesetzt zu werden. Einerseits stossen die Verantwortlichen zurzeit eben an Grenzen bei der Frage, wie diese Qualifikationen festgestellt bzw. gemessen und bewertet werden k\u00f6nnen. Andererseits scheinen die Amtsdirektoren wegen des grossen Spardruckes beim Bundespersonal diesen Verordnungsauftrag kaum ber\u00fccksichtigen zu wollen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Bundesverwaltung werden in der Regel Anstellungsentscheide mit allen Konsequenzen wie Lohn usw. dezentral in den einzelnen \u00c4mtern oder Departementen gef\u00e4llt. Eine zentrale Auswertung oder Kontrolle der Umsetzung des Auftrages zur Anrechenbarkeit von Qualifikationen aus Haus-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit sowie aus ausserberuflichen T\u00e4tigkeiten ist deshalb kaum m\u00f6glich. Eine zentrale Kontrolle w\u00fcrde dem Grundsatz der Bundesverwaltung, welcher den dezentralen Stellen Eigenst\u00e4ndigkeit und Verantwortung einr\u00e4umt, widersprechen. Die Entwicklung eines Instrumentes, wie in Punkt 2 beschrieben, welches an alle dezentralen Organisationseinheiten abgegeben werden kann, wird allerdings erwogen. Dabei ist die Vielfalt der Berufe in der allgemeinen Bundesverwaltung ein nicht zu untersch\u00e4tzender Faktor. Bei der Konzeptualisierung der Richtwerttabelle f\u00fcr die Festsetzung der Anfangsl\u00f6hne (39.38.1a der Personalvorschriften) wurde die Lebenserfahrung ebenfalls mit ber\u00fccksichtigt. Dies l\u00e4sst sich u. a. durch die Ziffern 2.2. (Anfangslohn) Abschnitt 2 und 2.5. (Frauendiskriminierende Auswirkungen) der Richtlinien des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes \u00fcber die Festsetzung der Anfangsl\u00f6hne vom 19. Dezember 1996 belegen.</p><p>2. Schon mit den Weisungen vom 18. Dezember 1991 \u00fcber die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung, Ziffer 22 (Stellenausschreibungen) und Ziffer 32 (Wahlen und Bef\u00f6rderungen), hat der Bundesrat die Bundesverwaltung beauftragt, ausserberufliche Qualifikationen anzurechnen. Diesen Auftrag haben verschiedene Bundes\u00e4mter in ihren Gleichstellungsprogrammen \u00fcbernommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Zunahme des Frauenanteils in der Bundesverwaltung seit 1992, trotz tiefer Personalfluktuation, eine Folge dieser Weisungen ist.</p><p>Durch das Eidgen\u00f6ssische Personalamt (EPA) ist die Bundesverwaltung in angemessener Weise beim Forschungsprojekt FHAB (Das Qualifizierungspotential der Familien- und Hausarbeit und seine Bedeutung f\u00fcr den Beruf), Sonnhalde Worb, vertreten.</p><p>Dieses Forschungsprojekt ist nun abgeschlossen, der Bericht wird f\u00fcr Ende Oktober 1997 erwartet. Ein entsprechendes Umsetzungsprojekt ist angelaufen. Im Anschluss daran wird das EPA, gegebenenfalls zusammen mit dem Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann, pr\u00fcfen, ob die entsprechenden Resultate als Instrument f\u00fcr die anvisierten Umsetzungsanalysen zweckm\u00e4ssig sind. Im Falle eines positiven Ergebnisses kann ein konkreter Pilotversuch zeigen, wieweit dieses Instrument auf die Bundesverh\u00e4ltnisse anwendbar ist oder angepasst werden muss.</p><p>3. Im Rahmen der vom EPA angebotenen APW-Kurse (Ausbildung im Personalwesen) wird die Anrechenbarkeit von Haus-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit behandelt. Dieser Ausbildungszyklus richtet sich haupts\u00e4chlich an Personalverantwortliche, welche bei der Personalauswahl eine wichtige Rolle spielen.</p><p>4. Der Bundesrat vertraut auf den Umsetzungswillen der dezentralen Stellen hinsichtlich des Auftrages zur Anrechenbarkeit von Haus-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit. Darin wird er durch die bereits erw\u00e4hnten Gleichstellungsprogramme der verschiedenen \u00c4mter best\u00e4rkt. Das in Punkt 2 erw\u00e4hnte Instrument k\u00f6nnte allen dezentralen Organisationseinheiten zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(874454400000)\/","SubmittedBy":"Gonseth Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(929664000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763103554753)\/","SubmissionDate":"\/Date(866505600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}