{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973303,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973303,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3303","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schwarzarbeit. Massnahmen der Steuerbeh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dass die Schwarzarbeit ein grosses Problem darstellt, ist bekannt; ebenso bekannt sind die wirtschaftlichen Folgen sowie die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinwesen. Man spricht von Milliarden, die der Besteuerung vorenthalten werden und dadurch auch f\u00fcr Sozialversicherungsabz\u00fcge ausser Betracht fallen. Die Medien berichten, dass sich die Bundesstellen, die mit der Kontrolle der betreffenden T\u00e4tigkeiten betraut sind - insbesondere das Biga -, ausserstande erkl\u00e4ren, diesem Ph\u00e4nomen zu begegnen.</p><p>Die Unterzeichneten fragen den Bundesrat:</p><p>1. W\u00e4re es nicht m\u00f6glich, die verschiedenen Sektoren der Verwaltung, insbesondere die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, zur Mitwirkung an den Abkl\u00e4rungen dar\u00fcber anzuhalten, ob Firmen gegen Bezahlung Leistungen erbringen, die in der Buchhaltung nicht erscheinen - also schwarz abgewickelt werden?</p><p>2. Will er nicht in Anwendung von Artikel\u00a0110 Absatz\u00a02 des Gesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) die zust\u00e4ndige eidgen\u00f6ssische Steuerbeh\u00f6rde \u00fcber Bestimmungen auf Verordnungsebene oder n\u00f6tigenfalls \u00fcber eine Gesetzes\u00e4nderung anweisen, allenfalls gesammelte Daten an die Aufsichtsbeh\u00f6rden (Biga) weiterzugeben?</p>","ReasonText":"<p>Das Problem der Schwarzarbeit wirft in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinwesen zusehends mehr Fragen auf. Die Situation ist unhaltbar, und zwar umso mehr, als wir uns in einer Zeit befinden, in der die Gemeinwesen in einer wirtschaftlichen Krise und in Finanzschwierigkeiten stecken. Man spricht offen von Milliarden, die der Besteuerung vorenthalten werden und dadurch auch f\u00fcr Sozialversicherungsabz\u00fcge ausser Betracht fallen. Der finanzielle Schaden, der sich daraus ergibt, ist offensichtlich. Die Medien berichten h\u00e4ufig, dass die Vertreter der Bundesstellen, die mit der Kontrolle der betreffenden T\u00e4tigkeiten betraut sind - insbesondere das BIGA -, sich ausserstande erkl\u00e4ren, diesem Ph\u00e4nomen und seinen Auswirkungen zu begegnen.</p><p>Massnahmen und Interventionen zur Einschr\u00e4nkung und Verfolgung der Schwarzarbeit dr\u00e4ngen sich also unter verschiedenen Gesichtspunkten auf.</p><p>So kann man sich zum Beispiel fragen, ob es nicht angebracht und n\u00f6tig sei, alle betroffenen Sektoren der eidgen\u00f6ssischen Verwaltung, insbesondere die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, zu beauftragen, sich an der \u00dcberpr\u00fcfung solcher T\u00e4tigkeiten zu beteiligen und diese zu denunzieren. Die kantonalen Verwaltungen sind n\u00e4mlich im Rahmen der Ermittlung der Steuerfaktoren - Aufgabe, welche die Kantone nach dem Gesetz auch f\u00fcr die direkte Bundessteuer wahrnehmen - in der Lage, festzustellen, ob innerhalb einer einkommensrelevanten T\u00e4tigkeit die Voraussetzungen f\u00fcr nicht verbuchte steuerbare Leistungen gegeben sind.</p><p>Es ist \u00fcbrigens daran zu erinnern, dass schwarz geleistete, nicht ausgewiesene Zahlungen alle \u00fcblichen Parameter ver\u00e4ndern, die es unter normalen Umst\u00e4nden der Steuerverwaltung erm\u00f6glichen, die in der Steuererkl\u00e4rung gemachten Angaben auf ihre Stichhaltigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Die Steuerbeh\u00f6rde befindet sich also in idealer Position, um festzustellen, ob es Elemente gibt, die auf schwarz geleistete Lohnzahlungen hinweisen. Da das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer die Steuerbeh\u00f6rde dazu verpflichtet, der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde \u00fcber festgestellte strafrechtliche Tatbest\u00e4nde die notwendigen Informationen zu liefern (Art. 110 Abs. 2: \"Eine Auskunft ist zul\u00e4ssig, soweit hief\u00fcr eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht gegeben ist\"), sollte gepr\u00fcft werden, ob man die Steuerbeh\u00f6rde - \u00fcber Bestimmungen in Vollzugsverordnungen oder n\u00f6tigenfalls \u00fcber eine Gesetzes\u00e4nderung - nicht dazu dr\u00e4ngen k\u00f6nnte, die gesammelten Hinweise oder Daten der Aufsichtsbeh\u00f6rde (BIGA) zuzuleiten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Thema \"Schwarzarbeit\" besch\u00e4ftigt den Bundesrat schon seit geraumer Zeit. Die illegale Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte und das Vorenthalten von Steuern und Sozialversicherungsabgaben sind zwei von mehreren Erscheinungsformen der T\u00e4tigkeit in der Schattenwirtschaft. </p><p></p><p>1. - Nach Ansicht des Interpellanten haben die Steuerbeh\u00f6rden, insbesondere die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, die M\u00f6glichkeit, im Rahmen ihrer Kontrollen der Schwarzarbeit auf die Spur zu kommen. Generell ist jedoch festzuhalten, dass die ausserhalb der Buchhaltung abgewickelten Gesch\u00e4fte von den Steuerbeh\u00f6rden nur dann entdeckt werden, wenn ihnen auf anderen Wegen Hinweise auf solche Ge-sch\u00e4fte zukommen. Dies gilt auch in den F\u00e4llen der illegalen Besch\u00e4ftigung aus-l\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte. Es gilt n\u00e4mlich zu bedenken, dass solche Arbeitskr\u00e4fte, wenn sie eben schwarz angestellt sind, von den Arbeitgebern i.d.R. auch aus \"schwarzen\", d.h. unversteuerten Mitteln bezahlt werden. Solche Lohnzahlungen erscheinen damit nicht in den B\u00fcchern des Arbeitgebers und es werden auch keine Belege erstellt. Das Schwarzgeld des Arbeitgebers bleibt so im schwarzen Geld-kreislauf. Mindestens in diesen sicher h\u00e4ufigsten F\u00e4llen der Schwarzarbeit d\u00fcrften sich die Kontrollen der Steuerbeh\u00f6rden als wirkungslos erweisen. </p><p></p><p>2. - Nach Artikel\u00a0110 Absatz\u00a01 DBG sind alle mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Vollzug des DBG obliegt haupts\u00e4chlich den kantonalen Steuerbeh\u00f6rden, denn die Kantone veranlagen und beziehen die direkte Bundessteuer unter Aufsicht des Bundes. Die Aufsicht des Bundes wird vom EFD ausge\u00fcbt, wobei die unmittelbare Aufsicht der ESTV obliegt (Art. 102 Abs. 1 und 103 DBG). Artikel\u00a0110 Absatz\u00a02 DBG sieht vor, dass die Steuer-beh\u00f6rden Auskunft erteilen d\u00fcrfen, soweit daf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht gegeben ist. F\u00fcr die vom Interpellanten vorgeschlagene Weitergabe von Daten der kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Steuerbeh\u00f6rden an das Bundesamt f\u00fcr Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) bed\u00fcrfte es somit einer gesetzlichen Grundlage. Diese k\u00f6nnte z.B. ins Arbeitsgesetz (ArG) aufgenommen werden, da das BIGA mit dem Vollzug dieses Gesetzes befasst ist. Es ist jedoch nochmals zu be-tonen, dass nur dann Daten weitergegeben werden k\u00f6nnen, wenn und insoweit die Kontrollen der Steuerbeh\u00f6rden \u00fcberhaupt Erkenntnisse betreffend die Schwarzarbeit bringen.</p><p></p><p>Wie der Bundesrat schon in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Imhof und Eymann vom 9. Oktober 1997 ausgef\u00fchrt hat, will das BIGA einen Bericht \u00fcber m\u00f6g-liche Missbr\u00e4uche von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Bereich der Arbeits-losenversicherung erstellen lassen; Ergebnisse stehen noch aus. Das BIGA will in der Folge in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen \u00c4mtern (so aus dem EFD, dem EDI und dem EJPD) eine umfassendere Studie zum Thema \"Schwarzarbeit\" verfassen, welche konkrete Handlungsspielr\u00e4ume aufzeigen soll. Im Rahmen dieser Studie wird Gelegenheit bestehen, auch auf die Kontrollm\u00f6glichkeiten der Steuerbe-h\u00f6rden zur Feststellung von Schwarzarbeit n\u00e4her einzutreten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(880502400000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(882489600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712758936153)\/","SubmissionDate":"\/Date(866592000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}