{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3344","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Lufttransport von Plutonium","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Lufttransport von Plutonium \u00fcber die Schweiz zu verbieten.</p>","ReasonText":"<p>Mehrere Ladungen Plutonium wurden mit unzul\u00e4nglichen Sicherheitsvorschriften \u00fcber die Schweiz geflogen.</p><p>Zurzeit m\u00fcssen die f\u00fcr diese Transporte verwendeten Beh\u00e4lter Schl\u00e4gen widerstehen k\u00f6nnen, welche bei einer Geschwindigkeit von 46,8 km/h entstehen. Man nimmt an, dass der gr\u00f6sste Teil der durch einen Aufprall freiwerdenden Energie vom Flugzeug selbst abgefangen wird.</p><p>Die Sicherheit ist durch die Anwendung dieser Vorschriften nicht gew\u00e4hrleistet. Diese Vorschriften ber\u00fccksichtigen beispielsweise eine m\u00f6gliche Explosion w\u00e4hrend des Flugs nicht, die verhindert, dass der Rumpf die ihm zugedachte Rolle \u00fcbernimmt und die Schl\u00e4ge auff\u00e4ngt. Die in der Schweiz geforderten Bedingungen k\u00f6nnen keinesfalls mit den viel strengeren Bestimmungen in den Vereinigten Staaten verglichen werden.</p><p>Angesichts der katastrophalen Folgen, die das Austreten von Plutonium bei einem Flugzeugungl\u00fcck haben w\u00fcrde, wird der Bundesrat aufgefordert, den Lufttransport dieser Substanz durch die Schweiz zu verbieten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach den internationalen Luftverkehrs- und Transportvorschriften, die ins schweizerische Recht \u00fcbernommen wurden, sind f\u00fcr den Lufttransport von radioaktivem Material \u00fcber einen Staat keine Einwilligung oder Benachrichtigung dieses Staates erforderlich (Ziffer 7.2 der Technical Instructions for the Save Transport of Dangerous Goods by Air, International Civil Aviation Organisation [ICAO]; Artikel\u00a013 Luftverkehrstransportreglement, SR 748.411 - Artikel\u00a013 Absatz\u00a04 des Lufttransportreglementes gilt bei radioaktivem Material nicht). Die Schweiz hat daher keine Kenntnis von allf\u00e4lligen \u00dcberfl\u00fcgen mit plutoniumhaltigem Material. Ob eine diesbez\u00fcgliche Informationspflicht eingef\u00fchrt werden soll, wie dies u.a. von den Schweizer Vertretern in den internationalen Expertengremien angeregt wurde, ist Gegenstand von Diskussionen.</p><p>In den Jahren 1994/1995 sowie 1997 hat die NOK 6 Lufttransporte von sogenannten Mischoxid-Brennelementen (MOX) in die Schweiz durchgef\u00fchrt, bei denen insgesamt 24 unbestrahlte Brennelemente transportiert worden sind. Die Transporte erfolgten unter Ber\u00fccksichtigung der Anforderungen der einschl\u00e4gigen internationalen Richtlinien und Empfehlungen f\u00fcr die Bef\u00f6rderung radioaktiver G\u00fcter. Die Wahl des Transportmittels Flugzeug erfolgte nicht zuletzt aus Gr\u00fcnden der hohen Sicherheit bez\u00fcglich einer allf\u00e4lligen Entwendung des plutoniumhaltigen Materials.</p><p>Die Pr\u00fcfvorschrift f\u00fcr den bei diesen Transporten zur Anwendung gelangenden Beh\u00e4lter des Typ B spezifiziert einen Fall aus einer H\u00f6he von 9 m auf ein unnachgiebiges Fundament, sodass die gesamte zur Verf\u00fcgung stehende Energie auf den Beh\u00e4lter wirkt. Der Beh\u00e4lter muss dabei seine volle Integrit\u00e4t, insbesondere seine Dichtigkeit, behalten. In einem Unfall wird jedoch nur ein Teil der Aufprallenergie auf den Beh\u00e4lter einwirken.</p><p>Ein Versuch in Grossbritannien zeigte, dass der getestete Typ-B Beh\u00e4lter selbst nach einer Kollision mit einem Zug bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h die in den Transportvorschriften spezifizierte Dichtheit behielt. Bei den im Fall eines Flugzeugabsturzes zu erwartenden Aufprallgeschwindigkeiten, insbesondere auch im Falle der Explosion des Flugzeuges in der Luft, muss allerdings mit einem Dichtheitsverlust, m\u00f6glicherweise sogar mit einem Auseinanderbrechen des Beh\u00e4lters gerechnet werden. In diesem Fall w\u00e4re es m\u00f6glich, dass ein Anteil des transportierten MOX-Keramikbrennstoffes soweit zertr\u00fcmmert w\u00fcrde, dass er unter dem Einfluss des Aufpralles und eines allf\u00e4lligen Brandes in die Umgebung gelangen k\u00f6nnte.</p><p>Aufgrund der heute vorliegenden Versuche und Absch\u00e4tzungen rechnet man selbst beim Auseinanderbrechen des Beh\u00e4lters und anschliessendem Brand mit einem freisetzbaren Gewichtsanteil von weniger als 1 Promille, wobei nur 20 Millionstel des urspr\u00fcnglichen Materials in Form von dosiswirksamen, lungeng\u00e4ngigen Teilchen vorliegen d\u00fcrften. In der N\u00e4he eines Absturzes w\u00e4re mit einer Dosis von rund 50 mSv f\u00fcr Einzelpersonen zu rechnen. Diese Dosis liegt um den Faktor 10 unterhalb der Schwelle f\u00fcr akute Strahlensch\u00e4den. </p><p>F\u00fcr Risiko\u00fcberlegungen spielt die Unfallh\u00e4ufigkeit eine wesentliche Rolle. Flugzeuge weisen heute eine Absturzh\u00e4ufigkeit von ca. 1 Absturz pro 2 Millionen Fl\u00fcge auf, was einem sehr geringen Risiko entspricht.</p><p>1996 hat die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) \u00fcberarbeitete Empfehlungen f\u00fcr die Bef\u00f6rderung radioaktiver G\u00fcter verabschiedet. Die neuen Vorschriften sollen innerhalb von f\u00fcnf Jahren, d.h. bis zum Jahr 2001, in die internationalen und nationalen Vorschriften \u00fcber den Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter umgesetzt werden.</p><p>Der Lufttransport gr\u00f6sserer Mengen radioaktiver Stoffe und insbesondere von MOX-Brennst\u00e4ben in den bisher verwendeten Transportbeh\u00e4ltern Typ-B soll insk\u00fcnftig nur noch zugelassen werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass die transportierten Materialien selber eine sehr hohe Aufprallfestigkeit aufweisen und bei einem Unfall nicht in einen feinverteilbaren Zustand gebracht, d.h. pulverisiert werden k\u00f6nnen. Andernfalls darf das Material nur in speziellen Beh\u00e4ltern (Typ C-Beh\u00e4lter) transportiert werden, welche einen den Bedingungen des Lufttransportes entsprechenden Widerstandswert aufweisen. Schon heute verlangt die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen f\u00fcr ihre Beurteilung von Transportgesuchen eine Darlegung, dass die Eigenschaften des Brennstoffs den Empfehlungen der IAEA entsprechen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung ist sodann zu pr\u00fcfen, ob und unter welchen Bedingungen die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennst\u00e4ben in die Wiederaufarbeitung und der Lufttransport von plutoniumhaltigem Material in und \u00fcber die Schweiz weiterhin zul\u00e4ssig sein sollen.</p><p>Der Bundesrat ist also bereit, die aufgeworfene Frage zur Diskussion zu stellen. Er erachtet es jedoch als nicht richtig, ohne Koordination auf internationaler Ebene und ohne Konsultation der interessierten Kreise \u00fcber ein Verbot zu legiferieren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(880502400000)\/","SubmittedBy":"Ostermann Roland","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023148800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235381577)\/","SubmissionDate":"\/Date(866678400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}