{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973354,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973354,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3354","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bundesrat Flavio Cotti hat anl\u00e4sslich der Behandlung des Gesch\u00e4ftsberichtes 1996 im Nationalrat am 10. Juni 1997 ausgef\u00fchrt, das Konzept des Bundesrates f\u00fcr die Osteuropapolitik m\u00fcsse \u00fcberarbeitet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Beziehungen der Schweiz zu den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen generell hohe Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen?</p><p>2. Wann wird die Visumpflicht gegen\u00fcber den baltischen Staaten aufgehoben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in seinen Osthilfeprogrammen wieder in die Kategorie der ersten Priorit\u00e4t aufzunehmen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, wenn auch im Rahmen knapp bemessener Mittel, Praktikanten- und Studentenaustauschprogramme mit den baltischen Staaten zu f\u00f6rdern?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die \u00e4ussere und innere Sicherheit der baltischen Staaten durch enge Kooperation - im Rahmen unserer Neutralit\u00e4tspolitik - in milit\u00e4rischen und polizeilichen Fragen zu f\u00f6rdern?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in ihrem Streben nach baldigem Beitritt zur WTO zu unterst\u00fctzen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, baldm\u00f6glichst auch in Litauen mindestens eine konsularische Vertretung einzurichten?</p>","ReasonText":"<p>Seit die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen nach \u00fcber 50 Jahren sowjetischer Okkupation 1991 ihre nationale Unabh\u00e4ngigkeit wiedererlangt haben, haben sie bei verschiedensten Gelegenheiten die Dauerhaftigkeit ihrer demokratischen Grundlagen sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte bewiesen. Dies einerseits und die immer wieder auch von h\u00f6chsten russischen Politikern ge\u00e4usserten Drohungen gegen\u00fcber dem \"nahen Ausland\" sowie die zaudernde Sicherheitspolitik der Nato andererseits rechtfertigen und machen es n\u00f6tig, dass gerade die Schweiz als neutraler Kleinstaat diese drei kleinen L\u00e4nder auf ihrem Weg in die Gemeinschaft der freien V\u00f6lker politisch und wirtschaftlich ganz besonders unterst\u00fctzt. Mit den per 1. April 1993 in Kraft gesetzten Freihandelsabkommen wurde ein guter Markstein gesetzt.</p><p>Unverst\u00e4ndlich und diskriminierend ist jedoch das - mindestens in bezug auf Litauen einseitige - Festhalten an der Visumpflicht, welche neben den wirtschaftlichen auch die kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Kontakte und Verbindungen massiv behindert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit der Wiedererlangung der Unabh\u00e4ngigkeit im Jahre 1990 hat die Schweiz die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen mit zahlreichen Programmen und Massnahmen unterst\u00fctzt. Im Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik in Mittel- und Osteuropa nahm das Baltikum in den ersten Jahren nach der Wiedererlangung der Unabh\u00e4ngigkeit eine hohe Priorit\u00e4t ein, was auch mit der Errichtung einer diplomatischen Vertretung in Riga dokumentiert wurde.</p><p>Mit der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den baltischen Staaten und den Fortschritten im Reformations- und Transformationsprozess in Estland, Lettland und Litauen hat sich die Notwendigkeit einer besonderen Priorit\u00e4tensetzung vermindert. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat mit Interesse die weitere Entwicklung in den baltischen Staaten und ist gewillt, die guten bilateralen Beziehungen auf allen Ebenen fortzusetzen.</p><p>2. Die Visumpflicht ist grunds\u00e4tzlich weder diskriminierend, noch stellt sie eine massive Behinderung der wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Kontakte dar. Der Bundesrat ist aber bereit, gegen\u00fcber den baltischen Staaten auf diese Formalit\u00e4t zu verzichten. Zu diesem Zweck hat er 1995 die Voraussetzungen f\u00fcr einen solchen Schritt definiert: enge Abstimmung zur Politik der Schengener Vertragsstaaten und Abschluss von bilateralen R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen. Diese Voraussetzungen werden bald erf\u00fcllt sein. Das R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit Litauen ist seit dem 1. November 1996 in Kraft, und jenes mit Lettland wurde am 26. Juni 1997 paraphiert. Mit Estland stehen die Vertragsverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Mit allen drei Staaten wurden die Entw\u00fcrfe f\u00fcr eine Vereinbarung \u00fcber die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht k\u00fcrzlich paraphiert. Die Unterzeichnung der einzelnen Abkommen ist f\u00fcr die zweite Jahresh\u00e4lfte 1997 vorgesehen.</p><p>3.1 Finanzhilfe</p><p>Im Rahmen ihrer finanziellen Zusammenarbeit mit den mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten unter dem zweiten Rahmenkredit realisiert die Schweiz in Litauen, Lettland und Estland seit f\u00fcnf Jahren zahlreiche Projekte in den Sektoren Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur. Pro Land belaufen sich die Kosten dieser Unterst\u00fctzungsmassnahmen auf 20 Millionen Franken. Gemessen an der Bev\u00f6lkerungszahl sind die drei baltischen Staaten von der schweizerischen Finanzhilfe st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt worden als die Mehrheit der \u00fcbrigen mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten. Die betr\u00e4chtliche Finanzhilfe der Schweiz als Nichtnachbar und die hohe Effizienz der Projekte werden von offizieller Seite und von den Medien ausdr\u00fccklich gew\u00fcrdigt.</p><p>Da die Verpflichtungsmittel aus dem zweiten Rahmenkredit ausgesch\u00f6pft sind, wird der Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten Anfang 1998 einen neuen Rahmenkredit zur Fortf\u00fchrung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS unterbreiten. Weil die aktuelle Finanzplanung 1997-2000 keine Ausweitung der Mittel f\u00fcr die Osthilfe vorsieht bzw. die heute f\u00fcr diese Aufgabe vorhandenen Mittel im Vergleich zur Planung von 1994 bereits um 50 Prozent gek\u00fcrzt wurden, ist der Bundesrat gezwungen, die verbleibenden knappen Ressourcen \u00e4usserst gezielt einzusetzen. Der Bundesrat hat aber nicht vor, die Unterst\u00fctzung des Baltikums im Rahmen der Osthilfe aufzugeben. Art und Umfang der weiteren Unterst\u00fctzung der baltischen Staaten werden aber stark von der H\u00f6he der insgesamt verf\u00fcgbaren Mittel und der Bed\u00fcrfnislage in den r\u00fcckst\u00e4ndigsten Reforml\u00e4ndern abh\u00e4ngen. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Entwicklungsstandes werden in den baltischen Staaten in Zukunft neben allenfalls neuen Projekten im Gesundheits- und im Umweltsektor vermehrt die handels- und investitionsf\u00f6rdernden Instrumente im Vordergrund stehen.</p><p>3.2 Technische Zusammenarbeit</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten begann seine technische Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten im Jahre 1992 mit dem zweiten Rahmenkredit zur Osteuropazusammenarbeit. In den folgenden f\u00fcnf Jahren wurden Projekte f\u00fcr rund 12 Millionen Franken verwirklicht. Es konnten dabei einige beachtliche Erfolge, namentlich im Bankensektor in Lettland und Litauen, erzielt werden.</p><p>Aufgrund der Konzentration der Ostzusammenarbeit auf S\u00fcdosteuropa und ausgew\u00e4hlte GUS-Staaten wurde die technische Zusammenarbeit - abgesehen von kleineren Projekten - mit den baltischen Staaten Ende 1996 abgeschlossen. Im Vergleich zu diesen Regionen ist das Baltikum in seinem Reformprozess weit fortgeschritten. Die baltischen Staaten erhalten zudem von den skandinavischen Nachbarl\u00e4ndern weiterhin substantielle Unterst\u00fctzung. Aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit der Konzentration und des Drucks auf die beschr\u00e4nkten Mittel sieht der Bundesrat keinen Anlass, dem Baltikum wieder in verst\u00e4rktem Mass Unterst\u00fctzung zukommen zu lassen.</p><p>4. Die Schweiz offeriert regelm\u00e4ssig Hochschulstipendien f\u00fcr die drei baltischen Staaten auf der Basis der Gegenseitigkeit (j\u00e4hrlich je zwei Stipendien f\u00fcr Estland, Lettland und Litauen) sowie zus\u00e4tzliche Stipendienm\u00f6glichkeiten aus einem Spezialkontingent f\u00fcr Kandidaten aus Mittel- und Osteuropa. Diese Stipendien sollen auch in Zukunft weitergef\u00fchrt werden.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) hat seit vielen Jahren Praktikantenaustauschprogramme privater oder staatlicher Institutionen mit osteurop\u00e4ischen Staaten (inklusive baltische Staaten) erm\u00f6glicht. Die geltenden ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen erlauben es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, ausgewogene, inhaltlich klar definierte Projekte, welche von vertrauensw\u00fcrdigen Institutionen oder Interessengemeinschaften getragen werden, zu unterst\u00fctzen. Als j\u00fcngstes Beispiel daf\u00fcr kann das Projekt der Gesellschaft Schweiz-Lettland genannt werden, bei dem das Biga im Juli 1997 seine Bereitschaft bekundet hat, die f\u00fcr den Praktikumsaufenthalt notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen zu gew\u00e4hren.</p><p>5. Mit dem Besuch des Vorstehers des Eidgen\u00f6ssischen Milit\u00e4rdepartementes bei seinem estnischen Amtskollegen im April 1997 und den verschiedenen materiellen Hilfeleistungen f\u00fcr die estnische Armee hat der Bundesrat das enger gewordene Verh\u00e4ltnis zwischen den beiden Verteidigungsministerien bereits deutlich zum Ausdruck gebracht.</p><p>Um diese Hilfeleistungen auf m\u00f6glichst alle drei baltischen Staaten auszuweiten, hat sich die Schweiz in diesem Kontext seit Anfang dieses Jahres auch der informellen Gruppe von derzeit 16 Staaten, welche das \"Koordinationsforum f\u00fcr sicherheits- und verteidigungsorientierte Unterst\u00fctzung der baltischen Staaten\" bildet, angen\u00e4hert.</p><p>An schweizerischen Kursen im Rahmen der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden, des Genfer Zentrums f\u00fcr Sicherheitspolitik sowie des EMD haben Personen aus den drei baltischen Staaten teilgenommen. Zudem hat das EMD vereinbart, milit\u00e4rische Vertreter dieser Staaten in Bereichen wie demokratische Kontrolle der Streitkr\u00e4fte, Rechtsetzung und Milit\u00e4rstrafrecht auszubilden. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Art der Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten zu verst\u00e4rken.</p><p>Aufgrund der Internationalit\u00e4t des organisierten Verbrechens und seiner wachsenden Bedeutung zwischen West- und Osteuropa steht ausser Zweifel, dass die Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten intensiviert werden muss. Es bedarf aber einer diesbez\u00fcglichen Koordination mit den \u00fcbrigen westlichen Staaten.</p><p>6. Der Bundesrat unterst\u00fctzt den Beitritt der baltischen Staaten zur WTO. Die im Rahmen der WTO-Beitrittsverhandlungen gef\u00fchrten bilateralen Gespr\u00e4che der Schweiz (und anderer WTO-Mitglieder) mit den drei baltischen Staaten sind zurzeit noch im Gange. Mit dem Abschluss aller bilateralen Verhandlungen erfolgt f\u00fcr jeden der drei Staaten die Fertigstellung eines Beitrittsprotokolls, in welchem die Beitrittsbedingungen spezifiziert werden. Sobald diese Protokolle f\u00fcr alle WTO-Mitglieder zufriedenstellend ausfallen, werden Estland, Lettland und Litauen der WTO beitreten k\u00f6nnen.</p><p>7. Das Bed\u00fcrfnis nach einer offiziellen Vertretung in Litauen stand f\u00fcr das EDA und die Botschaft in Riga bereits nach deren Er\u00f6ffnung fest. Im Oktober 1994 hat das EDA die Botschaft in Riga im Hinblick auf eine Honorarvertretung mit der Suche einer geeigneten Pers\u00f6nlichkeit als Honorarkonsul beauftragt. Bis heute besteht in Litauen keine etablierte Schweizerkolonie als Reservoir f\u00fcr geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten. Es zeigte sich auch, dass qualifizierte Nichtschweizer in diesem sich immer noch in der Reform befindlichen Land oft gewissen Interessenkonflikten ausgesetzt sind. Die bisher leider ergebnislose Suche nach einem Honorarvertreter seitens unserer Botschaft in Riga - wie \u00fcbrigens auch der Handelskammer Schweiz-Baltikum - wird jedoch zielstrebig fortgesetzt. Die Botschaft pr\u00fcft zurzeit ebenfalls die M\u00f6glichkeit des Errichtens eines \"Swiss Information Desk\" in Vilnius, welches vor allem schweizerischen und lokalen Gesch\u00e4ftsleuten als Anlaufstelle dienen soll. Das EDA wird seinerseits alles unternehmen, um den Plan zur Errichtung einer Honorarvertretung in Litauen baldm\u00f6glichst zu verwirklichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(872640000000)\/","SubmittedBy":"Loretan Willy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(874886400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737955403)\/","SubmissionDate":"\/Date(866678400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}