{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973366,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973366,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3366","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, strafrechtliche Bestimmungen zu erlassen, mittels welchen Organisationen, namentlich Reiseveranstalter, die in Zusammenhang mit der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern im Ausland t\u00e4tig sind, direkt verfolgt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat sich am 3. M\u00e4rz 1997 bereit erkl\u00e4rt, die Motion Jeanpr\u00eatre entgegenzunehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Strafgesetzbuch (StGB) so zu \u00e4ndern, dass Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind und die im Ausland sexuell ausgebeutet haben, in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnen, unabh\u00e4ngig von ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit und unabh\u00e4ngig davon, dass die Handlung am Ort der Tatbegehung strafbar ist. Diese (k\u00fcnftige) Bestimmung muss erg\u00e4nzt werden. Das StGB enth\u00e4lt keine explizite Norm, mittels welcher Sextourismusveranstalter, die im Bereich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern t\u00e4tig sind, direkt verfolgt und zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden k\u00f6nnen. Um den Verpflichtungen des Weltkongresses von Stockholm 1996 gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern gerecht zu werden, muss diese Strafbarkeitsl\u00fccke geschlossen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts ist der touristisch ausgebeutete, sexuelle Missbrauch von Kindern zu einem lukrativen und risikolosen Gesch\u00e4ft geworden. Waren die Ziell\u00e4nder f\u00fcr diese pervertierte Form eines sogenannten Sextourismus vorerst die Staaten S\u00fcdostasiens, so geh\u00f6ren heute mehr und mehr auch die Staaten in der Karibik, in Lateinamerika sowie in Afrika dazu. Diese neuartige Form der Ausbeutung war gerade wegen seiner erschreckend zunehmenden Tendenz das Thema des im August vergangenen Jahres in Stockholm durchgef\u00fchrten \"Weltkongresses gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern zu kommerziellen Zwecken\". Zwar besteht in weiten Kreisen heute Konsens dar\u00fcber, dass jeder zu Gewinnzwecken genutzte, sexuelle Missbrauch von Kindern nicht nur als eine sittenwidrige Handlung, sondern als ein rechtswidriger illegaler Akt zu qualifizieren ist, und dass das zur Mitwirkung verf\u00fchrte oder erpresste Kind nicht als T\u00e4ter, sondern als Opfer gesehen werden muss. Obwohl an sich die Vertragsstaaten der Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes nach deren Artikel\u00a034 die Verpflichtung \u00fcbernommen haben, Kinder durch rechtliche Massnahmen vor sexueller Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch zu sch\u00fctzen, hat es sich bisher in den Herkunftsl\u00e4ndern der T\u00e4ter dann als beinahe aussichtslos erwiesen, derartige Taten strafrechtlich zu ahnden, wenn diese im Ausland begangen worden sind. F\u00fcr die Strafverfolgung fehlt es dabei n\u00e4mlich in aller Regel am Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit der Tat sowohl im Land, aus dem der T\u00e4ter stammt oder in dem er wohnt, als auch im Staat, in welchem er die Tat begeht. Am Kongress in Stockholm ist denn auch erneut die Forderung aufgestellt worden, wonach aufgrund der Rechtsordnungen in den sogenannt reichen L\u00e4ndern der sexuelle Missbrauch von Kindern auch dann strafrechtlich zu verfolgen sei, wenn es in einem ausl\u00e4ndischen Staat zu derartigen \u00dcbergriffen gekommen ist, diese aber am jeweiligen ausl\u00e4ndischen Tatort nicht strafbar sind. Bis heute sind es gegen zehn europ\u00e4ische Staaten, die entweder in diesem Sinne ihre Strafrechtsordnungen bereits abge\u00e4ndert haben oder die \u00fcber entsprechend ausgearbeitete \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge verf\u00fcgen. Wie sich dies aus der Begr\u00fcndung der Motion ergibt, geh\u00f6rt zu dieser letzteren Gruppe auch unser Land, indem ein entsprechender Vorschlag f\u00fcr die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches bereits heute vorliegt.</p><p>Dar\u00fcber hinausgehend soll nach der Motion auch derjenige als T\u00e4ter mit Strafe bedroht werden, der Reisen anbietet oder durchf\u00fchrt und dabei in seiner Werbung offen oder verdeckt auf die M\u00f6glichkeit hinweist, im Zielland kindliche oder jugendliche Opfer sexuell zu missbrauchen. Die Strafw\u00fcrdigkeit eines derartigen Verhaltens steht an sich ausser Frage. Solange ein solches Verhalten nicht aufgrund eines eigenen Tatbestandes strafbar ist, besteht aber insofern eine Strafbarkeitsl\u00fccke, als dadurch die Voraussetzungen einer Beteiligung an einer fremden Tat in Form einer Anstiftung oder Gehilfenschaft nicht erf\u00fcllt sind. Aufgrund der Motion soll sich aber auch als T\u00e4ter strafbar machen, wer Reisen veranstaltet und dabei wisse oder doch hinnimmt, dass bei den Passagieren oder bei einzelnen von ihnen allein das Interesse am Sextourismus f\u00fcr den Aufenthalt in einem anderen Land ausschlaggebend ist.</p><p>Wegen der grossen Zahl von t\u00e4glichen Abreisen in eines der L\u00e4nder, welche u. a. als Ziele des Sextourismus in Frage kommen, l\u00e4sst sich realistischerweise nicht schon von jeder Transportunternehmung (z. B. Fluggesellschaft) unter der Androhung von Strafen die Einhaltung von bestimmten Sorgfaltspflichten verlangen. Anders stellt sich die Situation dar, wenn ein Reiseveranstalter offene oder verdeckte Angebote f\u00fcr Sextourismus macht. Indessen ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der Sextourismus beinahe zwangsl\u00e4ufig einen grenz\u00fcberschreitenden Charakter aufweist, und deshalb dessen Bek\u00e4mpfung auf der Grundlage eines von der Schweiz isoliert erlassenen Straftatbestandes kaum erfolgversprechend ist. Soll ein Straftatbestand wirksam sein, so muss er bis zu einem gewissen Grad mit den Strafbestimmungen anderer Staaten abgestimmt sein. Nur so ist die gegenseitige Information der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und die Rechtshilfe garantiert. Dieses Ziel wird zurzeit durch ein von der Kommission f\u00fcr Menschenrechte der Uno veranlasstes und im Entwurf vorliegendes Fakultativprotokoll zur Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes angestrebt. Der Bundesrat m\u00f6chte seine Strafrechtspolitik im Bereich des Sextourismus mit diesen internationalen Bestrebungen koordinieren. Er wird alles daran setzen, um die unter der aktiven Mitwirkung der Schweiz laufenden Arbeiten am Fakultativprotokoll zu beschleunigen und zu einem guten Ende zu f\u00fchren. Unabh\u00e4ngig davon wird der Bundesrat die bestehenden Strafbestimmungen in Australien und Neuseeland sowie die Legiferierungsabsichten in anderen L\u00e4ndern pr\u00fcfen, und er ist bestrebt, die Ausarbeitung einer entsprechenden Norm an die Hand zu nehmen. In diesem Sinne ist er bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(874886400000)\/","SubmittedBy":"von Felten Margrith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817670470)\/","SubmissionDate":"\/Date(866764800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}