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Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Verordnung legt fest, welche Organisationen aufgrund des Natur- und Heimatschutzgesetzes beschwerdeberechtigt sind.</p><p>Im Rahmen der Revision dieser Verordnung sieht der Bundesrat vor, das Beschwerderecht auf weitere Organisationen wie die Schweizerische Liga gegen den L\u00e4rm oder die Gesellschaft f\u00fcr schweizerische Kunstgeschichte auszuweiten.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass diese Ausweitung des Beschwerderechtes:</p><p>1. im Widerspruch zu dem steht, was das Parlament in diesem Bereich will;</p><p>2. gegen\u00fcber Organisationen, die in einem sehr begrenzten Gebiet des Natur- und Heimatschutzes t\u00e4tig sind, nicht angebracht ist;</p><p>3. allen Bestrebungen des Parlamentes zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, die vom Bundesrat umgesetzt werden, zuwiderl\u00e4uft?</p>","ReasonText":"<p>In der Phase starken Wachstums haben die Umweltschutzorganisationen die positive Rolle des Mahners wahrgenommen und die Beh\u00f6rden und die Bev\u00f6lkerung auf die absolute Notwendigkeit, unseren Lebensraum zu bewahren, sensibilisiert.</p><p>In dieser Zeit hatten sie die gleichen Beschwerderechte wie Private, Kantone oder Bundes\u00e4mter.</p><p>In den vergangenen Jahren hat sich eine strengere Gesetzgebung entwickelt: Insbesondere wird f\u00fcr alle Vorhaben eines bestimmten Umfangs eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung verlangt.</p><p>Andererseits haben die Kantone unabh\u00e4ngige Verwaltungsgerichte oder Rekursm\u00f6glichkeiten auf kantonaler Ebene geschaffen.</p><p>Die Natur hat heute alle Aufmerksamkeit und geniesst zu Recht weitgehenden Schutz.</p><p>Deshalb gibt es keinen Grund, das Beschwerderecht auf Organisationen auszudehnen, die sich mit sehr begrenzten Aspekten der Natur befassen.</p><p>Unserer Auffassung nach w\u00fcrde eine Ausweitung des Beschwerderechts </p><p>1. dem Willen des Parlaments und des Bundesrates, die Verfahren zu vereinfachen, zuwiderlaufen, weil bestimmte Organisationen unter irgendeinem Vorwand ein Verfahren einleiten k\u00f6nnten, nur um ein Vorhaben, selbst wenn es anerkanntermassen gemeinn\u00fctzig ist, zu verz\u00f6gern,</p><p>2. die wenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch den Mut haben, sich in der Wirtschaft zu engagieren, davon abhalten.</p><p>3. die Glaubw\u00fcrdigkeit des Staates beeintr\u00e4chtigen, weil er seiner Hauptaufgabe, die \u00f6ffentlichen Interessen wahrzunehmen, nicht mehr nachkommt, da er nichtrepr\u00e4sentativen Interessengruppen, die ohne demokratische Kontrolle handeln k\u00f6nnen, die M\u00f6glichkeit l\u00e4sst, ein Verfahren zu beeinflussen.</p><p>4. generell eine Parallelmacht schaffen, die jeglicher demokratischen und gerichtlichen Kontrolle entgeht und zu einer Gegenreaktion f\u00fchren k\u00f6nnte, die sich f\u00fcr den Schutz der Umwelt nachteilig auswirkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p></p><p></p><p>- Mit der am 24. M\u00e4rz 1995 vorgenommenen \u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) will das Parlament, dass die beschwerdeberechtigten Organisationen entsprechend der Regelung des Gesetzes vom 7. Oktober 1983 \u00fcber den Umweltschutz (Art. 55 USG; SR 814.01) im Bereich des Natur- und Heimatschutzes formell bezeichnet werden. Die Bezeichnung obliegt dem Bundesrat. Aufgrund der genannten \u00c4nderung des NHG steht neu das Verbandsbeschwerderecht      ideellen Organisationen der Denkmalpflege offen, die sich seit mehr als zehn Jahren gesamtschweizerisch der Denkmalpflege widmen. Dementsprechend hat nun der Bundesrat die Bezeichnung der nach dem NHG beschwerdeberechtigten Organisationen vorgenommen, was nicht im Widerspruch zu dem steht, was das Parlament will.</p><p></p><p></p><p></p><p>- Im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf hat der Bundesrat die Bezeichnung der nach dem NHG beschwerdeberechtigten Organisationen - unabh\u00e4ngig von den nach dem USG beschwerdeberechtigten Organisationen - in einer separaten Auflistung vorgenommen. Danach hat die Schweizerische Liga gegen den L\u00e4rm kein Beschwerderecht nach NHG. Das Beschwerderecht der Gesellschaft f\u00fcr Schweizerische Kunstgeschichte beschr\u00e4nkt sich hingegen auf das NHG. Von einer gesetzeswidrigen Ausweitung des Beschwerderechts kann dabei nicht gesprochen werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>- Der Bundesrat misst der Vereinfachung und Beschleunigung der Entscheidverfahren grossen Wert bei. Im Rahmen des VKB-Projektes NR. 2 (Koordination der Verfahren) wurde festgestellt, dass Verz\u00f6gerungen bei Entscheidverfahren vor allem durch die fehlende Koordination der verschiedenen Bewilligungs- und Zustimmungsverfahren verursacht wurde. Dazu kommt, dass die Gesuchsteller den betroffenen Beh\u00f6rden oft unvollst\u00e4ndige Unterlagen einreichen. Es ist also nicht in erster Linie die Aus\u00fcbung des Beschwerderechts durch die Umweltverb\u00e4nde, die f\u00fcr schleppende Verfahren verantwortlich ist. Der Bundesrat ist davon \u00fcberzeugt, dass die Harmonisierung des Verbandsbeschwerderechts zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren beitr\u00e4gt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(897868800000)\/","SubmittedBy":"Epiney Simon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(898819200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235502330)\/","SubmissionDate":"\/Date(874972800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4509,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}