{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973411,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973411,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3411","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nationalstrassen. Westumfahrung Z\u00fcrich. Vorfinanzierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Trotz Entgegennahme entsprechender Postulate im National- und St\u00e4nderat hat der Bundesrat das vor \u00fcber einem Jahr vom Z\u00fcrcher Regierungsrat eingereichte Gesuch um teilweise Vorfinanzierung der Fertigstellung der Nationalstrassen A 4/A 20 westlich von Z\u00fcrich abgelehnt. Dieser Entscheid hat weit \u00fcber die direkt betroffene Region hinaus schwerwiegende Folgen und ist insbesondere auch in der Zentralschweiz auf Unverst\u00e4ndnis gestossen.</p><p>Von sechs Kriterien, die der Bundesrat f\u00fcr die Beurteilung des Gesuches aufstellte, sind f\u00fcnf erf\u00fcllt. Einzig die Frage, ob ein H\u00e4rtefall vorliege, wurde aufgrund rein finanztechnischer Faktoren negativ beurteilt.</p><p>Aufgrund der ausserordentlichen Bedeutung dieses Entscheides dr\u00e4ngt sich eine nochmalige und differenziertere Beurteilung auf, und der Bundesrat wird gebeten, in der laufenden Session zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schliessung der L\u00fccken in diesem Bereich des Nationalstrassennetzes von gesamtschweizerischer Bedeutung ist und hohe Dringlichkeit hat?</p><p>2. Was waren die Gr\u00fcnde f\u00fcr die kumulative Anwendung der angelegten Kriterien?</p><p>3. H\u00e4tte bei objektiver Gewichtung der einzelnen Kriterien der Entscheid anders lauten k\u00f6nnen?</p><p>4. Warum waren die Entlastung der Bev\u00f6lkerung vom Durchgangsverkehr und die Reduktion von Emissionen durch Wegfall von t\u00e4glichen Staus keine Kriterien?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen, die ein positiver Entscheid auf das in einer tiefen Rezession stehende Baugewerbe aus\u00fcben w\u00fcrde? W\u00e4re die Wirkung nicht vergleichbar mit jener des letzten Impulsprogramms, welches der Bundesrat lanciert hat?</p><p>6. Wie viele Prozente Bauteuerung braucht es, damit die Bevorschussung von j\u00e4hrlich 40 Millionen bei verschobenem Baubeginn allein durch die Teuerung beansprucht wird?</p><p>7. Die Verzinsung der Vorsch\u00fcsse war offenbar kein Kriterium. Hat diese Frage beim Entscheid trotzdem eine Rolle gespielt?</p><p>8. Die riesigen Installationspl\u00e4tze, die beiderseits des Uetlibergtunnels bereits im Bau sind, dienen in den n\u00e4chsten Jahren dem Bau des SBB-Tunnels Z\u00fcrich-Thalwil und der Umfahrung Birmensdorf. Wenn nicht gleichzeitig auch Islisberg- und Uetlibergtunnel gebaut werden, bleiben diese Naherholungsgebiete rund zwanzig Jahre unbenutzbar. Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation und wie hoch sind die Kosten?</p><p>9. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Nutzen einer Bevorschussung diese einmalige Massnahme f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich rechtfertigen w\u00fcrde und ist er bereit, seinen Entscheid nicht ausschliesslich auf das H\u00e4rtefall-Kriterium abzust\u00fctzen und darauf zur\u00fcckzukommen?</p>","ReasonText":"<p>Die Autobahnl\u00fccken der Westumfahrung von Z\u00fcrich mit Umfahrung Birmensdorf, Uetlibergtunnel, Islisbergtunnel und A 4 stellen den gravierenden Engpass im schweizerischen Nationalstrassennetz dar und sind Gegenstand zunehmender t\u00e4glicher Staus und unzumutbarer L\u00e4rm- und Immissionsbel\u00e4stigungen f\u00fcr die betroffene Bev\u00f6lkerung in Z\u00fcrich, Birmensdorf und im Knonaueramt. Im 5. langfristigen Bauprogramm des Bundes ist vorgesehen, diese wichtigen Verkehrsbeziehungen zwischen der Zentralschweiz und Z\u00fcrich samt Flughafen, aber auch zwischen der West- und Nordwestschweiz Richtung B\u00fcndnerland und nicht zuletzt als Kernst\u00fcck der nationalen und internationalen Nord-S\u00fcd-Verbindung im Jahr 2007 integral in Betrieb zu nehmen. Nur die durchgehende und gleichzeitige Fertigstellung dieses Korridors f\u00fchrt zum angestrebten Entlastungseffekt und rechtfertigt die extrem hohen Baukosten von rund 4 Milliarden Franken.</p><p>Der Kantonsanteil von 20 Prozent bedeutet f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich eine Belastung von 800 Millionen innerhalb der n\u00e4chsten 10 Jahre und w\u00fcrde den Verkehrsfonds, aus welchem die Finanzierung erfolgen muss, v\u00f6llig aus dem Lot bringen. Neue Finanzierungsm\u00f6glichkeiten m\u00fcssen herangezogen werden, brauchen aber die entsprechende Vorbereitungszeit und politische Akzeptanz. Solange kann nicht zugewartet werden, weder aus verkehrs- noch aus konjunkturpolitischen \u00dcberlegungen. Deshalb hat der Z\u00fcrcher Regierungsrat im Juli 1996 den Bundesrat ersucht, einer h\u00e4lftigen Vorfinanzierung dieser Investitionen aus den zweckgebundenen Mitteln der Treibstoffz\u00f6lle zuzustimmen. W\u00e4hrend der zehnj\u00e4hrigen Bauzeit m\u00fcssten j\u00e4hrlich 40 Millionen vorgeschossen werden, was angesichts der Reserven von gegen 2 Milliarden ohne weiteres zu verkraften w\u00e4re.</p><p>In seinem ablehnenden Entscheid gibt der Bundesrat der Hoffnung Ausdruck, dass der Kanton Z\u00fcrich unter Aussch\u00f6pfung aller ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel auf die rasche Fertigstellung der Westumfahrung hinarbeite und er bietet an, dass sich der Bund im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten selbstverst\u00e4ndlich aktiv daran beteilige. Die Gelegenheit f\u00fcr diese aktive Unterst\u00fctzung stellt sich jetzt und unmittelbar. In Anbetracht der grossen gesamtschweizerischen Bedeutung dieses Bauwerks und der ohnehin zehnj\u00e4hrigen Bauzeit rechtfertigt sich die Hilfe des Bundes und die sofortige Baufreigabe.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 25. Februar 1998 ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch des Regierungsrates des Kantons Z\u00fcrich um Unterst\u00fctzung bei der Finanzierung des Kantonsanteils f\u00fcr den Bau der Nationalstrassenteilstrecken im Raum Uetliberg und Islisberg teilweise gutgeheissen. Seit der Ablehnung des Gesuches des Kantons Z\u00fcrich um eine zinslose Vorfinanzierung bis zu 400 Millionen Franken am 3. September 1997 haben neue Fakten und Entwicklungen die Ausgangslage stark ver\u00e4ndert. Insbesondere durch die R\u00fcckkorrektur der Unterhaltsbeitragss\u00e4tze f\u00fcr Nationalstrassen (rund 150 Millionen Franken Entlastung f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich in den n\u00e4chsten 10 Jahren) und durch den zu erwartenden Kantonsanteil an den Mitteln der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (Mehreinnahmen f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich von 220 bis 360 Millionen Franken je nach Berechnungsart in den n\u00e4chsten 10 Jahren) hat sich die Finanzsituation massgeblich verbessert, zudem plant der Kanton, nochmals mit einer Strassenbauvorlage vom Souver\u00e4n mehr Geld zu erhalten.</p><p>Nach der Beurteilung des Bundesrates werden dem Kanton Z\u00fcrich mit diesen zus\u00e4tzlichen Einnahmen gen\u00fcgend Mittel zur Erbringung des Kantonsanteils f\u00fcr die gleichzeitige Realisierung beider Grossprojekte zur Verf\u00fcgung stehen, mit einer Einschr\u00e4nkung f\u00fcr die erste Bauphase am Uetliberg, f\u00fcr welche der Bundesrat ein Darlehen von 26 Millionen Franken zugesichert hat. Damit erm\u00f6glicht der Bundesrat den sofortigen Baubeginn des baureifen Projektes Filderen-Brunau (Uetlibergtunnel). Gleichzeitig ist auch sichergestellt, dass der Bau der A 4-Strecke Knonau-Filderen raschm\u00f6glichst in Angriff genommen werden kann.</p><p>Soweit die Interpellation darauf abzielt, das Problem der raschen Erstellung der Nationalstrassenteilstrecken im Raum Z\u00fcrich zu l\u00f6sen, d\u00fcrfte sie durch die seitherige Entwicklung und die getroffene L\u00f6sung praktisch gegenstandslos geworden sein. Soweit sie in grunds\u00e4tzlicher Art die Haltung des Bundesrates im Entscheid vom 3. September 1997 anvisiert, ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat nach wie vor an seiner damals ge\u00e4usserten Auffassung festh\u00e4lt. Die gestellten Fragen sind inhaltlich praktisch identisch mit denjenigen der dringlichen Interpellation Spoerry (97.3407). Der Bundesrat gestattet sich deshalb, auf eine nochmalige materielle Auseinandersetzung zu verzichten und auf seine Antwort vom 6. Oktober 1997 zur erw\u00e4hnten Interpellation Spoerry zu verweisen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(893635200000)\/","SubmittedBy":"Hegetschweiler Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(898819200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235183803)\/","SubmissionDate":"\/Date(874972800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4509,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}