{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973460,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973460,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3460","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Polizeizugriff auf die Asylbewerber- und Ausl\u00e4nderdatensammlungen des EJPD","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation?</p><p>2. Wie will der Bundesrat in diesem System verhindern, dass Informationen unberechtigterweise abgerufen und sogar weiterverwendet werden? Wie will der Bundesrat verhindern, dass auf diese Weise v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtungen verletzt werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu treffen, um - gem\u00e4ss den Anweisungen der Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzkommission - die Daten getrennt aufzubewahren?</p><p>4. Kann der Bundesrat beim \"Vollautomatisierten Strafregister\" (Vostra) garantieren, dass beim Zugriff auf dort gespeicherte Kriminaldaten keine Daten von Asylbewerbern \"mitgeliefert\" werden?</p><p>5. Wie wird sich die Schaffung der neuen Personendatenbank Ipas, der Nachfolgedatenbank von Auper, in dieser Hinsicht auswirken? Werden die Benutzer dieser Datenbank wiederum direkten Zugriff zu den Daten von Asylbewerbern und Ausl\u00e4ndern haben?</p><p>6. Im April dieses Jahres erkl\u00e4rte der franz\u00f6sische Conseil constitutionnel zwei Bestimmungen des vom franz\u00f6sischen Parlament verabschiedeten Einwanderungsgesetzes - der \"loi Debr\u00e9\" - als verfassungswidrig und damit ung\u00fcltig. Die eine dieser Bestimmungen betraf das Einsichtsrecht der Polizei und der Gendarmerie in die Fingerabdr\u00fccke von Asylbewerbern. Der franz\u00f6sische Verfassungsrat vertrat die Auffassung, das in der franz\u00f6sischen Verfassung festgehaltene Recht auf Asyl umfasse auch das Recht auf Vertraulichkeit der pers\u00f6nlichen Daten. Diese seien in getrennten Datenbanken zu speichern und d\u00fcrften von der Polizei und der Gendarmerie nicht eingesehen werden.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die schweizerischen Verh\u00e4ltnisse im Lichte der Erw\u00e4gungen des franz\u00f6sischen Conseil constitutionnel?</p>","ReasonText":"<p>Trotz immer wieder ge\u00e4usserten Bedenken des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten werden im Automatisierten Personenregistratursystem Auper 2 die Asylbewerber- und Ausl\u00e4nderdaten zusammen mit Kriminaldaten gespeichert und bearbeitet. Dadurch haben die verschiedenen Polizeibeh\u00f6rden des Bundes einen direkten und ungehinderten Zugriff auch auf sensible Daten von Asylbewerbern und Ausl\u00e4ndern.</p><p>Wie der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte in seinem dritten T\u00e4tigkeitsbericht (S. 23) schildert, kommt es vor, dass ein Sachbearbeiter des Bundesamtes f\u00fcr Polizeiwesen (BAP) Polizeidaten im Auper abfragt und dabei gleichzeitig - ohne es zu wollen - auch eine Anzahl von Asyldaten \"mitgeliefert\" bekommt. Dieser Zustand wird vom Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten zu Recht als unhaltbar bezeichnet.</p><p>Die fehlende Abgrenzung der Asylbewerberdaten von den Polizeidaten f\u00fchrt auch dazu, dass vom BAP Daten ohne Zugriffsberechtigung abgefragt und weiterverwendet werden k\u00f6nnen, wie das k\u00fcrzlich im Fall Patricio Ortiz geschah, wo die Angaben \u00fcber einen Asylsuchenden direkt dem Verfolgerstaat mitgeteilt wurden.</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Datenschutzkommission h\u00e4lt in einem Beschwerdeentscheid ausdr\u00fccklich fest, dass Daten von Asylbewerbern und ihre Nationalit\u00e4t besonders sch\u00fctzenswerte Daten seien. Weiter betont sie, dass Daten von Personen, die nicht an einem Verfahren beteiligt seien, bei der Online-Abfrage nicht zug\u00e4nglich sein d\u00fcrfen. Sie sagt auch ausdr\u00fccklich, dass die Asylbewerber- und Ausl\u00e4nderdaten von den Strafdaten getrennt aufzubewahren und zu bearbeiten seien (vierter T\u00e4tigkeitsbericht des DSB, S. 15).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorbemerkung</p><p>Das Automatisierte Personenregistratursystem (Auper) wurde Anfang der achtziger Jahre geplant und realisiert, als das heutige Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) noch eine Sektion des BAP war. Das Auper bezweckt die elektronische Registrierung aller Personen, die in die Aufgabenbereiche Asyl (inkl. Beschwerdeinstanz), internationale Rechtshilfe und Polizeidienste, B\u00fcrgerrecht und Auslandschweizerf\u00fcrsorge fallen. Da diese Aufgabenbereiche inhaltlich verschiedene Sachgebiete umfassen, wurde Auper mit einer Personendatenbank, die die Personalien der Gesuchsteller enth\u00e4lt, sowie pro Sachgebiet einer Gesch\u00e4ftsverwaltung, in der die Daten f\u00fcr die Gesch\u00e4ftserledigung enthalten sind, konzipiert. Dies hat zur Folge, dass bei der Suche von Personen die Kurzpersonalien von allen Personen angezeigt werden, auf die der Suchbegriff zutrifft und die in der Personendatenbank enthalten sind. Hingegen k\u00f6nnen detaillierte Daten zu fremden Sachgebieten nicht eingesehen werden, es sei denn, ein entsprechender Zugriff wird gem\u00e4ss der Auper-Verordnung (SR 142.315) vergeben. Es ist somit festzuhalten, dass bereits eine logische Trennung der Gesch\u00e4ftsdaten besteht und dass diesbez\u00fcglich die BFF- und BAP-Ben\u00fctzer nur auf die Daten, die sie zur Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben brauchen, zugreifen k\u00f6nnen.</p><p>Betreffend den Fall Patricio Ortiz ist richtigzustellen, dass seitens des BAP weder eine unzul\u00e4ssige Datenabfrage im Auper stattfand noch Angaben \u00fcber einen Asylsuchenden dem potentiellen Verfolgerstaat mitgeteilt wurden.</p><p>1.-3. Die eingangs beschriebene Situation ist datenschutzrechtlich nicht ganz befriedigend. Das EJPD wurde daher vom Bundesrat beauftragt, innerhalb der vom Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz gesetzten Anpassungsfrist von f\u00fcnf Jahren (Art. 38 Abs. 3 DSG) die notwendigen \u00c4nderungen vorzunehmen. Dies soll durch Erlass der notwendigen formell-gesetzlichen Grundlagen sowie der physischen Trennung der Daten durch Schaffung eines neuen Systems im BAP (Projekt Ipas) geschehen. Da sich beide Vorhaben aufgrund zeitlicher Verz\u00f6gerungen nicht bis zum 30. Juni 1998 realisieren lassen, hat das EJPD beschlossen, dass als Zwischenl\u00f6sung sp\u00e4testens ab dem 1. Juli 1998 zus\u00e4tzlich zu den Gesch\u00e4ftsdaten auch die Personen- und Dossierdaten logisch getrennt werden sollen. Dies bedeutet, dass die Daten betreffend Asylsuchende (Personenverwaltung, Gesch\u00e4ftsdaten, Dossierdaten) ab diesem Zeitpunkt nur noch Benutzern aus dem Asylbereich zug\u00e4nglich sein werden. Umgekehrt werden die Daten betreffend die Aufgabengebiete des BAP nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAP zug\u00e4nglich sein. Dies schliesst nicht aus, dass - sofern es f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig ist - einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern gem\u00e4ss der Auper-Verordnung ein Zugriff auf die Daten eines anderen Bereiches erteilt werden kann.</p><p>4. Das geplante Vollautomatisierte Strafregister (Vostra) ist ein von Auper unabh\u00e4ngiges, eigenst\u00e4ndiges System. Es soll Personen, die in der Schweiz verurteilt worden sind, sowie im Ausland verurteilte Schweizer auff\u00fchren. Es wird somit keine Daten \u00fcber Asylverfahren enthalten. Straff\u00e4llige Asylsuchende werden verzeichnet werden, dies jedoch in ihrer Eigenschaft als Straff\u00e4llige und nicht als Asylsuchende.</p><p>5. Ipas wird ein von Auper unabh\u00e4ngiges, selbst\u00e4ndiges System sein und keine Hinweise auf Asylverfahren enthalten. Es wird Daten \u00fcber diejenigen Personen - inklusive Ausl\u00e4nder und Asylsuchende - registrieren, von denen Gesch\u00e4fte aus dem Aufgabengebiet des BAP vorliegen.</p><p>6. Nach langj\u00e4hriger bew\u00e4hrter Praxis werden neu abgenommene Fingerabdr\u00fccke von Asylsuchenden nicht nur mit der bestehenden Fingerabdrucksammlung des BFF, sondern auch mit denjenigen des BAP verglichen. Diese Abgleiche bezwecken die Feststellung der Identit\u00e4t einer Person und erm\u00f6glichen die damit notwendigen Abkl\u00e4rungen im Asylverfahren. Wie die Statistiken zeigen, waren von den Asylsuchenden, von denen 1996 Fingerabdr\u00fccke abgenommen wurden, 8,5 Prozent bereits aus polizeilichen Gr\u00fcnden erfasst. Von den 1996 insgesamt eingegangenen 25 000 Polizeib\u00f6gen stimmten 3150 mit Fingerabdr\u00fccken von Asylsuchenden \u00fcberein. Eine derartige \u00dcbereinstimmung ist f\u00fcr die jeweilige Beh\u00f6rde ein wertvoller Hinweis, den sie je nach Sachlage weiterverfolgt.</p><p>Der Entwurf f\u00fcr eine Totalrevision des Asylgesetzes, der zurzeit vom Parlament beraten wird, enth\u00e4lt eine detaillierte Regelung dieses Abgleichs zwischen Polizei- und Asyldaten. Diese Regelung ist im Nationalrat unbestritten geblieben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(881539200000)\/","SubmittedBy":"Hubmann Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712751005370)\/","SubmissionDate":"\/Date(876268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4509,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}