{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973472,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973472,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3472","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verwertung von Altbatterien in der Schweiz. Sonderbare Praxis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Bereich der Verwertung von Altbatterien wird die Batrec AG, deren Aktien zu einem grossen Teil in \u00f6ffentlichem Besitze sind, vom Bund gegen\u00fcber der Recymet SA bevorzugt behandelt, obschon ihr Verfahren kostspieliger und umweltsch\u00e4digender ist.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Weiss der Bundesrat von dieser Angelegenheit, und kann er die Richtigkeit des Sachverhaltes best\u00e4tigen oder eventuell erg\u00e4nzende Erkl\u00e4rungen abgeben?</p><p>2. Weshalb bleibt die Vergleichsstudie \u00fcber die industriellen Verfahren der Batrec und der Recymet, welche die Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG im Auftrag des EMD durchgef\u00fchrt hat, geheim (wenigstens f\u00fcr die Recymet)?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden erwogen oder ergriffen, um im Rahmen der Vollzugs- und Aufsichtskompetenzen des Bundes (Art. 41 Abs. 1 sowie Art. 38 Abs. 1 und 2 USG) sofort die inakzeptablen Risiken zu vermeiden, die das industrielle Verfahren der Batrec - bei der der Bund ausserdem Aktion\u00e4r ist - in sich zu bergen scheint?</p><p>4. Warum ist das Buwal gegen\u00fcber der Batrec tatenlos, w\u00e4hrend es gegen\u00fcber der Recymet, die ein f\u00fcr Mensch und Umwelt klar weniger gef\u00e4hrliches Verfahren anwendet, eine pedantische Betriebsamkeit an den Tag legt?</p><p>5. Wohin gelangen die von der Batrec verwerteten Stoffe? Um was f\u00fcr eine genaue chemische Zusammensetzung und um welche Mengen handelt es sich?</p><p>6. H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr angebracht, dass der Bund indirekt weiterhin Aktion\u00e4r eines Unternehmens bleibt, das ein f\u00fcr Mensch und Umwelt gef\u00e4hrliches industrielles Verfahren einsetzt, zumindest fragw\u00fcrdige Handelspraktiken kennt und Methoden ben\u00fctzt, die f\u00fcr den Verbraucher - d. h. den Steuerzahler - kostspielig sind und zu einem v\u00f6llig unbegr\u00fcndeten Stellenabbau f\u00fchren, ausgerechnet in einer Region die ohnehin schon besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen ist?</p><p>7. Kann er erkl\u00e4ren, weshalb der Bund der Batrec und nicht der Recymet eine Million Franken zur Verf\u00fcgung stellen will?</p><p>8. Ist der Bundesrat der Ansicht, das Buwal habe sich gen\u00fcgend gut abgesichert, bevor es die Korrektheit der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit eines ausl\u00e4ndischen Unternehmens und insbesondere die Bewilligungen eines anderen souver\u00e4nen Staates Europas (in diesem Fall Spanien) angezweifelt hat?</p><p>9. Hielte es der Bundesrat nicht f\u00fcr sinnvoll, den Nachbarl\u00e4ndern vorzuschlagen, die in der Schweiz entwickelten innovativen Verfahren und Anlagen zu benutzen, um ihre Altbatterien zu verwerten?</p>","ReasonText":"<p>Die Verwertung von Altbatterien geh\u00f6rt zu den Kernanliegen des 2. Kapitels (umweltgef\u00e4hrdende Stoffe) und des 3. Kapitels (Abf\u00e4lle) des Umweltschutzgesetzes Altbatterien enthalten n\u00e4mlich Schwermetalle wie Quecksilber und Cadmium, die f\u00fcr den Menschen sch\u00e4dlich sind.</p><p>Obwohl der Vollzug nach Artikel\u00a036 USG grunds\u00e4tzlich Sache der Kantone ist, hat sich der Bund die Vollzugskompetenz in gewissen Bereichen vorbehalten. Dies gilt z.B. f\u00fcr Sonderabf\u00e4lle, namentlich was die Festlegung der Standorte der Abfallanlagen betrifft (Artikel\u00a031 Absatz\u00a05 USG). Jedenfalls wacht der Bund \u00fcber den Vollzug und koordiniert die Vollzugsmassnahmen der Kantone (Artikel\u00a038 Abs\u00e4tze 1 und 2 USG).</p><p>Heute muss man ernsthaft \u00fcber die Art und Weise besorgt sein, wie sich die Verwertungsbetriebe in der Schweiz die Altbatterien beschaffen und wie sie sie verwerten, und es ist durchaus m\u00f6glich, dass wir es in diesem Bereich bald mit einem Monopson zu tun haben werden. Die Entwicklung scheint dahin zu gehen, dass ein einziges Unternehmen, dessen Aktien zu einem grossen Teil im Besitze des Bundes, seiner Regiebetriebe und einiger Kantone sind, sich alle Altbatterien beschafft und sie in einem wirtschaftlich und vor allem \u00f6kologisch zweifelhaften Verfahren behandelt.</p><p>Das hier angesprochene Unternehmen, die Batrec AG, mit Sitz auf dem Gel\u00e4nde der Schweizerischen Munitionsunternehmung (ehemals Eidgen\u00f6ssische Pulverfabrik) in Wimmis, erzeugt in seinem Recyclierverfahren Zinkbarren, die mit Cadmium und Blei kontaminiert sind. Ausserdem soll das industrielle Verfahren der Batrec AG mehrere Explosionen des Ofens verursacht haben, in dem die Altbatterien bei rund 700C pyrolysiert werden. Man kann sich leicht vorstellen, wie gross dabei die Gefahr einer Freisetzung von Cadmium, Blei, Quecksilber oder gar Kalium oder Lithium war. Diese sogenannten Alkali-Batterien, die solche Explosionen verursachen, sind je l\u00e4nger je mehr wieder auf dem Markt zu finden.</p><p>Man muss jedoch nicht nur aus umweltsch\u00fctzerischen Gr\u00fcnden besorgt sein, denn wie es scheint wendet die Batrec AG auch in juristischem Sinne zumindest zweifelhafte Methoden an, um sich ihr k\u00fcnftiges Monopson zu sichern (willentliche Verletzung von Vereinbarungen, wettbewerbssch\u00e4digende Beschaffung von Altbatterien). Es ist durchaus m\u00f6glich, dass Wettbewerbsregeln missachtet werden, damit das Unternehmen, welches das umweltsch\u00e4dlichste und das f\u00fcr die Kunden - und damit die Steuerzahler - teuerste Verfahren anwendet, gute Ergebnisse zeitigt. Es gilt auch festzuhalten, dass die Batrec AG nur \u00fcber eine betr\u00e4chtliche Erh\u00f6hung der vorgezogenen Entsorgungsgeb\u00fchr in der Lage w\u00e4re, ihre Produktionskosten zu decken. Diese Kosten liegen \u00fcber denjenigen des Konkurrenzunternehmens, das ein Verfahren anwendet, das f\u00fcr Mensch und Umwelt weniger gef\u00e4hrlich und erst noch billiger ist.</p><p>Hinzu kommt, dass das zu unrecht benachteiligte Konkurrenzunternehmen, die Recymet SA, mit Sitz in Aclens und dem Kanton Waadt als einzigem staatlichen (Minderheits-) Aktion\u00e4r, an den Rand des Konkurses getrieben wird und seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch in reduziertem Masse besch\u00e4ftigen kann, ohne dass ein Verschulden seinerseits best\u00fcnde oder die missliche Lage eine direkte Konsequenz des freien Wettbewerbs w\u00e4re. Vierzig Arbeitspl\u00e4tze sind gef\u00e4hrdet. Die beiden hier zur Diskussion stehenden Unternehmen haben Bundesbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von mehreren Millionen Franken erhalten. Der Recymet hat das Buwal nahezu ein Jahr lang beim Export des aus den Altbatterien gewonnenen Zinkpulvers zur Verwertung im Ausland Steine in den Weg gelegt, obwohl der Export gem\u00e4ss Gutachten der Elektrowatt keine Gefahr darstellte. So hat das Buwal das Verfahren des spanischen Verwerters sowie die Kompetenz der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden angezweifelt.</p><p>Erg\u00e4nzend ist festzuhalten, dass die erw\u00e4hnten Probleme der Wettbewerbsverzerrung gegenw\u00e4rtig von der Wettbewerbskommission untersucht werden. Diese leitete auf Antrag der Recymet SA ein Ermittlungsverfahren ein.</p><p>Nun hat man erfahren, der Bund beabsichtige, sich \u00fcber die Schweizerische Munitionsunternehmung (auch wenn diese ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen werden soll) mit einer Million Franken an der Sanierung der Finanzen der Batrec AG zu beteiligen!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die saubere Entsorgung von Batterien stellt eine wichtige umweltpolitische Massnahme dar. Der Bundesrat kann mit Befriedigung feststellen, dass die Schweiz in diesem Bereich eine Pionierleistung erbracht hat. Sowohl in Aclens (VD) als auch in Wimmis (BE) stehen Anlagen in Betrieb, die gebrauchte Batterien umweltvertr\u00e4glich entsorgen. Es ist dem Bundesrat auch bekannt, dass heute als Folge der technischen Entwicklung die beiden Anlagen nicht ausgelastet sind.</p><p>Beide Betriebe haben vor der Betriebsaufnahme eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung durchlaufen. Sie werden von den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden kontrolliert. Der Bundesrat bezweifelt nicht, dass die Anlagen die gesetzlichen Bestimmungen erf\u00fcllen. Somit besteht f\u00fcr den Bundesrat auch kein Anlass f\u00fcr aufsichtsrechtliche Massnahmen. </p><p>Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat der Bund beide Anlagen gleichermassen subventioniert.</p><p>Vorgezogene Entsorgungsgeb\u00fchren werden zur Zeit auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung erhoben. Sie m\u00fcssen nicht wegen der Batrec AG erh\u00f6ht werden, sondern weil in Zukunft ein h\u00f6herer R\u00fccklauf an Batterien und die Verg\u00fctung der Transporte angestrebt wird. </p><p>Die Wettbewerbskommission hat untersucht, ob die Batrec AG im Konkurrenzkampf gegen das Wettbewerbsrecht verstiess. Nachdem die Wettbewerbskommission keine solchen Verst\u00f6sse fand, hat sie im Dezember 1997 diese Untersuchung eingestellt.</p><p>Der Bundesrat hat \u00fcbrigens Fragen zur Subventionierung der beiden Anlagen, zur Finanzierung der Batterieverwertung sowie zu den Behandlungstechnologien schon in seiner ausf\u00fchrlichen Antwort auf die Einfache Anfrage Baumberger \"Altbatterieentsorgung\" vom 19. Juli 1997 beantwortet. Auf diese Punkte wird in der vorliegenden Antwort nicht mehr explizit eingegangen.</p><p>2. Die Studie der Elektrowatt Engineering AG wurde seinerzeit von der Gruppe R\u00fcstung in Auftrag gegeben. Sowohl gegen\u00fcber Recymet als auch gegen\u00fcber Batrec wurde, soweit jeweilen betroffen, die Vertraulichkeit zugesichert. Diese vertragliche Verpflichtung muss der Bund respektieren.</p><p>3. Schon in den achtziger Jahren suchten Bund, verschiedene Kantone sowie ein Grossverteiler intensiv eine L\u00f6sung zum Entsorgen der damals stark quecksilber- und cadmiumhaltigen Batterien. Daraus resultierte die breite Tr\u00e4gerschaft der heutigen Batrec (Bund, zw\u00f6lf Kantone, mehrere Grossverteiler und Warenh\u00e4user). Der Bund erachtet seine damalige Initiative und sein finanzielles Engagement noch heute als richtig. Es ist auch zu begr\u00fcssen, dass das EMD der Batrec einen Standort im Baurecht zur Verf\u00fcgung stellte, den sie \u00fcbrigens zu Marktpreisen verg\u00fcten muss.</p><p>Beide Batterieverwerter mussten f\u00fcr den Bau und Betrieb ihrer Anlagen eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung durchf\u00fchren und erhielten von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Standortkantone die notwendigen Bewilligungen. Beide Anlagen entsprechen dem Stand der Technik. Der Bundesrat hat keinen Anlass zu zweifeln, dass die beiden Standortkantone den Bau und Betrieb besagter Anlagen zu Recht bewilligt haben. Auch f\u00fcr den Vollzug der St\u00f6rfallverordnung, d. h. f\u00fcr das Beurteilen allf\u00e4lliger Risiken und der zu treffenden Massnahmen sind prim\u00e4r die Standortkantone zust\u00e4ndig. Der Bund hat auch hier keinen Grund, an der Kompetenz der jeweiligen Standortkantone zu zweifeln oder sogar von sich aus Massnahmen vorzuschlagen. Ausser in der vorliegenden Interpellation hat der Bundesrat noch nie Grund zur Annahme gehabt, dass die eine oder andere Anlage nicht umweltvertr\u00e4glich arbeite oder gef\u00e4hrlich sei.</p><p>4. Die Batrec entstand zwar aus einer urspr\u00fcnglich vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe. Seit die beiden Anlagen bestehen, setzt sich der Bund, und insbesondere die zust\u00e4ndigen Mitarbeiter des Buwal, aber im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Batterien gleichermassen f\u00fcr beide Anlagen ein. So hat der Bund beide Anlagen gleichermassen durch Subventionen unterst\u00fctzt. Zus\u00e4tzlich hat er mit dem Exportverbot f\u00fcr Batterien schon ab Januar 1991 (als noch keine Verwertungsanlage lief) die n\u00f6tigen Voraussetzungen f\u00fcr den Betrieb der Anlagen geschaffen. Gegenw\u00e4rtig wird der Batterien betreffende Anhang der Stoffverordnung revidiert. Mit dieser Revision soll insbesondere eine obligatorische vorgezogene Entsorgungsgeb\u00fchr zum Finanzieren der Batterieverwertung eingef\u00fchrt und die R\u00fccklaufquote gebrauchter Batterien deutlich erh\u00f6ht werden.</p><p>5. Das von der Batrec angewendete Verfahren erzeugt metallisches Zink in Barren, eine Eisen-Mangan-Legierung, Quecksilber und eine problemlos als Inertstoff deponierbare Schlacke. Die Eisen-Mangan-Legierung kann direkt in Stahlwerken, die Zinkbarren je nach Reinheitsgrad in Zinkh\u00fctten oder in zinkverarbeitenden Betrieben eingesetzt werden. Die Verunreinigungen mit Cadmium und Blei entsprechen dem, was in handels\u00fcblichen Zinkbarren angetroffen wird. Das Quecksilber wird in hochreiner Form (99,9999\u00a0Prozent Quecksilbergehalt) direkt an die Chemikalienindustrie verkauft. Mit Ausnahme der Schlacke k\u00f6nnen all diese Stoffe als handels\u00fcbliche Produkte abgesetzt werden. 1996 fielen 900 t Eisen-Mangan-Legierung, 300 t Zink, 220 t Schlacke und 6 t Quecksilber an.</p><p>6. Sowohl der Prozess der Batrec als auch der Recymet entsprechen dem Stand der Technik. Beide Anlagen arbeiten umweltgerecht. Es liegt kein Grund zur Annahme vor, dass der Prozess der Batrec ein nicht tragbares Risiko f\u00fcr Mensch oder Umwelt darstellt (s. Stellungnahme zu Ziff. 3). Die Verwertungskosten f\u00fcr Batterien werden heute durch eine von der Batterieindustrie freiwillig eingef\u00fchrte vorgezogene Entsorgungsgeb\u00fchr gedeckt. Die zu diesem Zweck geschaffene Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation ist privatrechtlich organisiert und hat nach ihren Statuten nicht die M\u00f6glichkeit, gebrauchte Batterien auf eine bestimmte Anlage zuzuweisen. Der Bund kann weder den Verwertungspreis noch die Zuteilung von Batterien auf die eine oder andere Anlage beeinflussen (siehe auch Antwort Einfache Anfrage Baumberger vom 19. Juni 1997).</p><p>7. Der Bund \"offeriert\" weder der Batrec noch der Recymet einen Betrag. Die Schweizerische Munitionsunternehmung in Thun ist Minderheitsaktion\u00e4rin der Batrec und hat angesichts der Situation auf dem Markt der Altbatterien vorsorglich einen Betrag im Hinblick auf eine allf\u00e4llige Restrukturierung und Neuorientierung der Batrec budgetiert. Damit trifft sie vorsorgliche Massnahmen zur Wahrung der Interessen als Aktion\u00e4rin.</p><p>8. Das bei der Recymet AG anfallende, mit Cadmium und Blei verunreinigte, Gemisch von Zinkoxid und Manganoxid gilt sowohl nach den schweizerischen Vorschriften als auch nach den internationalen Regelungen als Sonderabfall (\"Verordnung \u00fcber den Verkehr mit Sonderabf\u00e4llen (VVS)\", \"Basler \u00dcbereinkommen \u00fcber die Kontrolle der grenz\u00fcberschreitenden Verbringung gef\u00e4hrlicher Abf\u00e4lle und ihrer Entsorgung (BUe)\" und \"Beschluss der OECD - C(92)39 \u00fcber die Kontrolle der grenz\u00fcberschreitenden Verbringung von Abf\u00e4llen zur Verwertung)\". </p><p>Die Kontrolle der Exporte von Sonderabf\u00e4llen geh\u00f6rt zu den Aufgaben des Buwal. Vor einem Export muss sichergestellt sein, dass die Sonderabf\u00e4lle im Ausland umweltvertr\u00e4glich behandelt werden. Nachdem 1995 Zweifel an der Umweltvertr\u00e4glichkeit der von der Recymet AG belieferten Anlage im Ausland aufkamen, holte das Buwal eine unabh\u00e4ngige Expertise ein. Diese zeigte, dass einige Behandlungsschritte in der ausl\u00e4ndischen Anlage nicht als umweltgerecht bezeichnet werden konnten (u. a. offene Lagerhaltung des Sonderabfalls). Konsequenterweise musste das Buwal die Zustimmung zum Export w\u00e4hrend einiger Monate sistieren, bis die M\u00e4ngel behoben waren. Ein von der Recymet in Auftrag gegebenes Gegengutachten best\u00e4tigte diese M\u00e4ngel im Wesentlichen. Nach der Intervention der schweizerischen Beh\u00f6rden sanierte die ausl\u00e4ndische Firma die beanstandeten M\u00e4ngel.</p><p>9. Selbstverst\u00e4ndlich ist es angesichts der schweizerischen \u00dcberkapazit\u00e4ten bei der Batterieverwertung sinnvoll, sowohl die Technologie als auch die beiden Anlagen zur Behandlung gebrauchter Batterien dem Ausland zur Verf\u00fcgung zu stellen. Schliesslich sind es zurzeit weltweit die einzigen Anlagen, die auf einem solch hohen Stand der Technik sind. Das Buwal macht bei jeder Gelegenheit, z. B. innerhalb der Fachorganisationen der OECD oder der UNEP, auf die M\u00f6glichkeit der Batterieverwertung in der Schweiz aufmerksam. Importe f\u00fcr Batterien aus dem Ausland sind problemlos m\u00f6glich, solange die Verwertung der in der Schweiz gesammelten Batterien dadurch nicht gef\u00e4hrdet wird. Wenn bis jetzt keine gr\u00f6sseren Mengen an Altbatterien in die Schweiz eingef\u00fchrt wurden, liegt dies am relativ hohen Entsorgungspreis, welcher sich aus den hochstehenden Technologien ergibt, sowie an der im Ausland vielerorts noch bestehenden M\u00f6glichkeit zum direkten Deponieren von Batterien.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(884736000000)\/","SubmittedBy":"Ostermann Roland","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234999323)\/","SubmissionDate":"\/Date(876268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4509,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}