{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973561,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973561,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3561","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beh\u00f6rden im Internet","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf \u00fcber die Internetpr\u00e4senz der eidgen\u00f6ssischen Beh\u00f6rden und der \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes zu unterbreiten.</p><p>Der Entwurf soll:</p><p>- im Hinblick auf die wirkungsorientierte Verwaltungsorganisation;</p><p>- zur Sicherung demokratischer Transparenz;</p><p>- zur Gew\u00e4hrleistung des raschen und allgemeinen Zugangs zu den Ver\u00f6ffentlichungen;</p><p>- zur substantiellen Verminderung unn\u00f6tiger Druck-, Publikations- und Versandkosten;</p><p>- zur Durchsetzung des Verursacherprinzips beim Bezug von Leistungen der Bundesbeh\u00f6rden und \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten insbesondere folgende Sachverhalte regeln:</p><p>1. die Verpflichtung der eidgen\u00f6ssischen Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen Anstalten zur Ver\u00f6ffentlichung bestimmter Botschaften, Berichte, Urteile, anderer Entscheide sowie ihrer markt- und konsumentenbezogenen Informationen im Internet;</p><p>2. die unumg\u00e4nglichen Ausnahmen von der Pflicht zur Publikation im Internet;</p><p>3. die urheberrechtlichen Fragen;</p><p>4. die nach M\u00f6glichkeiten und Aufwand differenzierten Einf\u00fchrungsfristen;</p><p>5. die Zugriffsgeb\u00fchren nach dem Verursacherprinzip;</p><p>6. die Zugriffsregelung zur unentgeltlichen Benutzung;</p><p>7. die Ab\u00e4nderung oder Aufhebung bestehender Publikationsvorschriften;</p><p>8. die m\u00f6gliche Harmonisierung mit den Kantonen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) legt in Artikel\u00a010 die Pflicht des Bundesrates zur Information der \u00d6ffentlichkeit fest, und Artikel\u00a034 beauftragt den Bundeskanzler, im Rahmen der Vorgaben des Bundesrates die geeigneten Vorkehren zur Information der \u00d6ffentlichkeit zu treffen. Am 15. Dezember 1997 hat der Bundesrat im weiteren grunds\u00e4tzlich der Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips zugestimmt, ohne sich allerdings auf einen exakten Zeitpunkt festzulegen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die vielf\u00e4ltigen M\u00f6glichkeiten der neuen Informationstechnologien, insbesondere des Internet, vom Bund in Zukunft vermehrt genutzt werden sollten. Viele Departemente und \u00c4mter der Bundesverwaltung sind denn auch bereits auf dem Internet pr\u00e4sent, handelt es sich doch um ein praktisches und rasch einsetzbares Mittel der \u00d6ffentlichkeitsarbeit.</p><p>Schon bald nach dem Start des Auftritts der Bundesverwaltung im Internet - er erfolgte am 15. September 1995 - zeigte sich die Notwendigkeit eines minimalen Koordinations- und Regelungsbedarfs. Die Konferenz der Informationsdienste des Bundes (KID) setzte in der Folge eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die einen WWW-Leitfaden f\u00fcr die Informationsdienste der Bundesverwaltung erarbeitete. Im Sinne von Hilfestellungen, aber auch von Leitplanken zur Erreichung einer gewissen Corporate Identity \u00e4ussert sich dieser Leitfaden zu folgenden Aspekten der Internetpr\u00e4senz von Organisationseinheiten der Bundesverwaltung: Definition von WWW-Adressen, Gestaltung von Home Pages, Redaktion und Einspeisung von Texten, elektronische Verweise und Links, E-Mail, Mehrsprachigkeit der verf\u00fcgbaren Dokumente, rechtliche Aspekte, notwendige Ressourcen.</p><p>Weitere Fragen im Zusammenhang mit der Internetpr\u00e4senz der Bundesverwaltung werden seither, je nach Bedarf, im Rahmen der KID er\u00f6rtert.</p><p>Eine weitergehende Regelung der allgemeinen Aspekte der Internetpr\u00e4senz der Bundesverwaltung, insbesondere ein eigentliches Internetgesetz, erscheint aus heutiger Sicht problematisch. Eine solche Regelung w\u00fcrde nicht nur der enorm raschen Weiterentwicklung des Mediums Internet st\u00e4ndig hinterherhinken, sondern auch dem Grundgedanken des Internet, der Freiheit des Angebots von Informationen, zuwiderlaufen. So hat auch die Ministerkonferenz des Europarates vom 11. und 12. Dezember 1997 in Thessaloniki die Mitgliedstaaten in einer Resolution dazu aufgerufen, die Selbstregulierung der Anbieter von Informationen im Internet zu f\u00f6rdern.</p><p>Im Zusammenhang mit den unter den Ziffern 1 bis 8 der Motion genannten Regelungsgegenst\u00e4nden f\u00fcr die beantragte gesetzliche Regelung ist auf die laufenden Arbeiten zum Erlass eines neuen Rechtsinformationskonzeptes des Bundesrates hinzuweisen, welches auf den von ihm im Januar 1995 der Bundeskanzlei und dem Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement erteilten Auftrag zur\u00fcckgeht, das geltende Konzept bez\u00fcglich der elektronischen Publikation von Rechtsdaten zu \u00fcberpr\u00fcfen und den ge\u00e4nderten Rahmenbedingungen anzupassen. Gest\u00fctzt auf diesen Auftrag wurde von einem aussenstehenden Expertenteam eine Konzeptstudie \"Schweizerisches Rechtsinformationssystem\" erstellt, von welcher der Bundesrat im Januar 1997 Kenntnis genommen hat und die anschliessend den Kantonen und einzelnen Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet worden ist.</p><p>Die Studie bevorzugt von verschiedenen aufgezeigten Varianten hinsichtlich der elektronischen Ver\u00f6ffentlichung von Rechtsinformationen des Bundes (Rechtserlasse, Entscheide von Gerichts- und Verwaltungsbeh\u00f6rden) den Weg einer klaren Aufgabenteilung zwischen \u00f6ffentlicher Hand und Privaten, wobei die \u00f6ffentliche Hand in eigener Verantwortung f\u00fcr eine minimale, aber ausreichende Grundversorgung sorgt, die auf dieser Grundversorgung aufbauenden, umfassenderen elektronischen Publikationen (wie kommentierte Rechtsquellen) aber der Privatwirtschaft vorbehalten werden.</p><p>Die Erarbeitung des neuen Rechtsinformationskonzeptes des Bundesrates erfolgt auf der Grundlage der genannten Studie und den Ergebnissen des inzwischen abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahrens. Mit der Gutheissung dieses neuen Konzeptes soll bei einer Reihe von Auftr\u00e4gen und anderen Massnahmen die Anwendung dieses Rechtsinformationskonzeptes innerhalb der Bundesverwaltung sowie die Koordination mit den anderen \u00f6ffentlichen (Bundesgericht, Kantone) und privaten Anbietern sichergestellt und im weiteren auch eine Anpassung des Publikationsgesetzes bez\u00fcglich der elektronischen Publikation in die Wege geleitet werden. Im Rahmen der Umsetzung des genannten Rechtsinformationskonzeptes sowie bei der vorgesehenen Anpassung des Publikationsgesetzes wird zu pr\u00fcfen sein, inwieweit den in der Motion genannten Regelungsauftr\u00e4gen Rechnung getragen werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(888364800000)\/","SubmittedBy":"Plattner Gian-Reto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054684800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763103044463)\/","SubmissionDate":"\/Date(881020800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}