{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973569,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973569,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3569","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einsparungsm\u00f6glichkeiten durch Steuerung der Personalkosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um eine wirksame Steuerung der Personalkosten zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>2. Gibt es einheitliche Vorgaben?</p><p>3. Wie wird garantiert, dass die Vorgaben eingehalten werden? Mit welchen Mitteln werden Fehlentwicklungen korrigiert und sanktioniert?</p><p>4. Kann der Bundesrat Auskunft geben \u00fcber die ersten Erfahrungen mit der Personalkostensteuerung? Wenn ja: Welche Resultate sind zu erkennen? Wenn nein: Wann ist eine Auskunft m\u00f6glich?</p><p>5. Hat sich der Bundesrat Zielvorgaben f\u00fcr die Senkung der Personalkosten gesetzt? Welche sind es, und wie will er sie erreichen?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass - eine wirksame Personalkostensteuerung vorausgesetzt - die j\u00e4hrliche Festlegung eines Stellenplafonds nicht mehr notwendig ist? Wann ist allenfalls mit einem Antrag auf \u00c4nderung des Gesetzes zu rechnen?</p><p>7. Wie die meisten \u00f6ffentlichen Verwaltungen zahlt der Bund im untersten, unteren und mittleren Bereich zu hohe, im obersten Bereich eher zu tiefe L\u00f6hne. Glaubt der Bundesrat, dass mit der Personalkostensteuerung eine Ann\u00e4herung der Bundesl\u00f6hne an den Markt m\u00f6glich wird? Wenn nein: Mit welchen anderen Massnahmen gedenkt er, eine solche Ann\u00e4herung zu erreichen?</p><p>8. Ist es m\u00f6glich, die Auslagerung von ordentlichen Verwaltungsaufgaben - offen oder indirekt durch Auftr\u00e4ge an Gutachter und Experten - zu kontrollieren und zu begrenzen, eventuell sogar in die Personalkostensteuerung einzuschliessen?</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974 \u00fcber Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes wird der Bundesrat verpflichtet, im Bundesbeschluss \u00fcber den Voranschlag den j\u00e4hrlichen Stellenplafond f\u00fcr die Bundesverwaltung, die eidgen\u00f6ssischen Gerichte und die Parlamentsdienste zu beantragen.</p><p>Die Kontrolle der Rechnungsabschl\u00fcsse beweist, dass von einer Eind\u00e4mmung der Personalkosten \u00fcber diese Stellenvorgaben keine Rede sein kann. Diese Entwicklung m\u00fcsste nicht zuletzt auch die Personalseite kritisch verfolgen, f\u00fchrt dieser Trend doch dazu, dass nur noch \u00fcber die jeweiligen L\u00f6hne, nicht aber \u00fcber vertretbaren Personal- und Aufgabenverzicht gespart wird.</p><p>Das vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement entwickelte Konzept der Einsparungen \u00fcber Kostenvorgaben - anstelle der Stellenplafonierung - scheint erfolgversprechender. Dies sicher, wenn es gleichzeitig gelingt, selbst innerhalb dieser festen Kostenrahmen qualitativ gutes Personal zu rekrutieren. Allerdings m\u00fcsste das Konzept generell in allen Departementen und rasch durchgesetzt werden, was eine \u00c4nderung von Artikel\u00a02 des erw\u00e4hnten Bundesbeschlusses n\u00f6tig macht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den letzten Jahren hat sich beim Bund kontinuierlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Personalkosten mit der reinen Stellensteuerung nicht in den Griff zu bekommen sind. Dementsprechend hat der Bundesrat 1997 einen Systemwechsel in der Personalbewirtschaftung vorgenommen: Die Ausgaben werden nicht mehr in erster Linie \u00fcber die K\u00f6pfe, sondern \u00fcber die Kosten gesteuert. Die finalorientierte Personalkostenbewirtschaftung wurde vom Bundesrat schon seit l\u00e4ngerer Zeit anvisiert, und die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben in den Beratungen des Voranschlags 1997 der Idee grunds\u00e4tzlich zugestimmt.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die per 1997 eingef\u00fchrte zweiprozentige Kreditsperre zwang im Personalbereich zu lohn- und stellenseitigen Einsparungen. Dies hatte \u00e4usserst knappe Personalbudgets zur Folge und zwang zum sofortigen Wechsel auf die Kostensteuerung. Anfang 1997 hatte das Eidgen\u00f6ssische Personalamt in Zusammenarbeit mit dem Kassen- und Rechnungswesen ein Hochrechnungsinstrument entwickelt, welches erlaubt, den voraussichtlichen Bedarf der Personalabz\u00fcge bis Ende des laufenden Jahres zu berechnen. Auf diesem basieren auch die meisten Systeme, welche die Bundes\u00e4mter und Departemente ihrerseits aufgebaut und verfeinert haben. Der Bundesrat hat ferner entschieden, das bisherige Personalinformationssystem Peribu durch die Standardsoftware SAP R/3 HR zu ersetzen. Diese soll u. a. erlauben, griffige Kennzahlen zu erarbeiten betreffend die Struktur der Mitarbeitenden und der Personalkosten. Sie sind ein Mittel, um die F\u00fchrungs- und Finanzverantwortlichen auf Stufe Bundesamt und Departement kostenbewusster zu machen. Diese Kennzahlen sollen mithelfen, Entscheide in besserer Kenntnis der kostenm\u00e4ssigen Auswirkungen zu f\u00e4llen.</p><p>2. Die kostenseitigen Vorgaben sind f\u00fcr die Bundeskanzlei, die Departemente und die ihnen unterstellten Dienststellen f\u00fcr die allgemeine Bundesverwaltung in den Weisungen f\u00fcr den Personalvoranschlag zum jeweiligen Budgetjahr und zu den Finanzplanjahren einheitlich vorgegeben. Diese gelten vorl\u00e4ufig auch noch f\u00fcr die R\u00fcstungsunternehmen, nicht aber f\u00fcr die Unternehmen Post und SBB. F\u00fcr 1999 beispielsweise hat der Bundesrat vorgegeben, dass die im Voranschlag 1998 eingestellten plafonierten Personalbez\u00fcge der Departemente und der Bundeskanzlei als h\u00f6chstzul\u00e4ssige Richtwerte gelten und f\u00fcr individuelle Lohnerh\u00f6hungen keine zus\u00e4tzlichen Mittel zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>3. Mit den Vertreterinnen und Vertretern der Zentralen Personaldienste der Departemente und der Bundeskanzlei (ZPD) wird das Eidgen\u00f6ssische Personalamt im Rahmen der monatlichen ZPD-Konferenz die Entwicklung der Personalausgaben f\u00fcr das plafonierte Personal sowie der entsprechenden Stellenbest\u00e4nde beurteilen. Wird eine ung\u00fcnstige Entwicklung festgestellt, wird mit den betroffenen Generalsekretariaten nach den Gr\u00fcnden gesucht und im Sinne eines Personalkostencontrollings einzuleitende Massnahmen er\u00f6rtert. W\u00e4hrend 1997 - im ersten Jahr der Umsteuerung - noch ein nachtr\u00e4glicher Kredit gew\u00e4hrt werden musste (s. Ziff. 5) - hat der Bundesrat bei der Zuteilung der plafonierten Personalkredite 1998 die Departemente darauf verpflichtet, diese einzuhalten. Es darf nicht mit Nachtragskrediten oder \u00fcberdepartementalen Kreditumbuchungen gerechnet werden. Vorbehalten bleiben nicht beeinflussbare Komponenten wie Wechselkurs und Kaufkraftausgleich f\u00fcr Lohnverpflichtungen von Personal mit Dienstort im Ausland sowie beim VBS, welches bereits heute einen Mehrbedarf von 14 Millionen Franken wegen verz\u00f6gertem Stellenabbau geltend macht. Ferner hat er vorgegeben, dass vom Parlament bewilligte Stellen nur soweit besetzt werden k\u00f6nnen, als die bewilligten Personalkredite zur Deckung der gesetzlichen Lohnverpflichtungen ausreichen.</p><p>4. Der Wechsel von der reinen Stellenbewirtschaftung zur Personalkostensteuerung hat im \"Pilotjahr\" 1997 im grossen und ganzen funktioniert. Die Berechnungen mittels Hochrechnungsinstrument erlaubten eine sehr zufriedenstellende Prognose der tats\u00e4chlichen Ausgaben. Ende Jahr resultierte dank verschiedenster Interventionen, u. a. einer teilweisen Aufhebung der Kreditsperre - siehe Ziffer 5 -, \u00fcbers Jahr gesamthaft ein Kreditrest von rund 2 Millionen Franken oder ein halbes Promille der bewilligten plafonierten Personalbez\u00fcge, was einer erfreulichen Ziellandung entspricht. Dies, nachdem es am Jahresende zu Kreditverschiebungen zwischen \u00c4mtern bzw. Departementen mit Kreditresten und solchen mit Kreditfehlbetr\u00e4gen gekommen war. Diese Verschiebungen wurden n\u00f6tig, weil zu Jahresbeginn die linearen K\u00fcrzungen der Kreditsperre in allen Bundes\u00e4mtern ohne Ber\u00fccksichtigung individueller Gegebenheiten gemacht worden waren.</p><p>5. Der Bundesrat hat schon mehrmals Vorgaben gemacht, welche die Senkung der Personalkosten zum Ziel hatten. Die Budgeteingaben 1996 wurden eingefroren, was zur Folge hatte, dass den bis anhin stetig steigenden Personalkosten Einhalt geboten wurde. Zus\u00e4tzlich wurden durch die sogenannte Kreditsperre die Budgeteingaben 1997 um 96 Millionen Franken gek\u00fcrzt. Diese 96 Millionen Franken konnten zwar nicht vollumf\u00e4nglich eingespart werden, da bereits im Sommer 1997 - nicht zuletzt dank den Hochrechnungen - deutlich wurde, dass in gewissen Bereichen die auferlegten K\u00fcrzungen nicht erbracht werden konnten (zu tief veranschlagte Kredite in den personalintensivsten Bereichen des VBS und Zoll/EFD sowie wechselkursbedingte Zusatzbed\u00fcrfnisse im EDA) Trotz der Teilaufhebung der Kreditsperre im Umfang von 30 Millionen Franken wurden die Personalausgaben f\u00fcr den plafonierten Personalbestand gegen\u00fcber dem Vorjahr deutlich gesenkt. Im weiteren bleiben die bereinigten Personalausgaben auch in den folgenden Jahren eingefroren. Auch die Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR/NOVE DUE) verfolgt durch die vorgegebene Sparvorgabe von 5 Prozent das Ziel, im Personalbereich redundante Abl\u00e4ufe zu vermeiden, dadurch die Aufgabenerf\u00fcllung zu optimieren und ganze Bereiche neu zu strukturieren. Versucht wird auch, neue Aufgaben durch freiwerdende Kapazit\u00e4ten aufzufangen und den anfallenden Mehrbedarf an Humanressourcen durch interne Verlagerungen aufzufangen.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich diesbez\u00fcglich schon in den Weisungen f\u00fcr den Personalvoranschlag 1999 und den Finanzplan 2000-2002 vom 18. Februar 1998 ge\u00e4ussert. Er ist sich bewusst, dass die parlamentarische Stellensteuerung weiterhin gilt, doch verzichtet er auf die Festlegung plafonierter Stellenbest\u00e4nde f\u00fcr die Departemente und die Bundeskanzlei. Massgebend ist die Einhaltung der bewilligten Personalbez\u00fcge. Sofern sich die Personalkostensteuerung weiterhin bew\u00e4hrt, ist nicht auszuschliessen, dass dem Parlament schon bald - sp\u00e4testens mit der Botschaft zum Bundespersonalgesetz - beantragt werden kann, auf die \"Bestimmungen \u00fcber die Stellenplafonierung im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes gem\u00e4ss dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1974\" zu verzichten. In der Tat besteht eine gewisse Gefahr der \u00dcbersteuerung, wenn die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te sowohl Vorgaben betreffend die Stellen als auch betreffend die Kosten machen. Auch die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te erw\u00e4gt in ihrem Bericht vom 12. Februar 1998 zur Personalpolitik des Bundes den Verzicht auf die Stellenplafonierung.</p><p>7. Die Personalkostensteuerung bezweckt nach Ansicht des Bundesrates zwar nicht prim\u00e4r die Ann\u00e4herung der Bundesl\u00f6hne an die Marktl\u00f6hne. Effektiv wird damit aber im Sinne eines Mentalit\u00e4tsumschwungs ein ausgepr\u00e4gteres Bewusstsein f\u00fcr eine effiziente und optimale Personalrekrutierung und -bewirtschaftung erreicht. Eine gewisse Ann\u00e4herung an die Marktl\u00f6hne konnte in den letzten Jahren hingegen mit diversen Lohnmassnahmen erreicht werden. Dabei wurden u. a. auch solche Massnahmen beschlossen, welche das Bundespersonal mit niedrigeren Einkommen proportional st\u00e4rker belasten als dasjenige mit h\u00f6heren Einkommen. So betr\u00e4gt der reale Lohnr\u00fcckgang in den untersten Lohnklassen seit 1992, unabh\u00e4ngig von der K\u00fcrzung der Anfangsl\u00f6hne, zwischen 10 und 15 Prozent. Die Absicht des Bundesrates, mit einer linearen Lohnk\u00fcrzung nicht nur die Kaderl\u00f6hne, sondern auch die unteren und mittleren Einkommen sozialvertr\u00e4glich zu k\u00fcrzen, wurde vom Parlament Ende 1997 bekanntlich nicht mitgetragen. Die vom Interpellant festgestellte Diskrepanz besteht daher - wenn auch etwas gemildert - nach wie vor. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines neuen Lohnsystems, das mit dem Bundespersonalgesetz in Kraft treten wird, unterliegt die Entl\u00f6hnung des Bundespersonals einer systematischen \u00dcberpr\u00fcfung.</p><p>8. Das Auslagern von ordentlichen Verwaltungsaufgaben an einen externen Gutachter oder Experten bzw. eine externe Gutachterin oder Expertin ist bedingt m\u00f6glich. Nicht selten ist es allerdings, dass eine komplizierte Aufgabe eine interdisziplin\u00e4re Betrachtung durch verschiedene verwaltungsinterne Fachspezialisten bzw. Fachspezialistinnen (Betriebswirte bzw. Betriebswirtinnen, Juristen bzw. Juristinnen, Mediziner bzw. Medizinerinnen usw.) erfordert. W\u00fcrden dazu externe Gutachter oder Experten bzw. externe Gutachterinnen oder Expertinnen befragt, w\u00fcrde sehr schnell sowohl der zeitliche als auch der finanzielle Rahmen gesprengt, welcher der Verwaltung zur Verf\u00fcgung steht. Bereits heute werden aber gewisse, klar definierte Auftr\u00e4ge an Gutachter oder Experten bzw. Gutachterinnen oder Expertinnen vergeben und die Abwicklung der Auftr\u00e4ge kontrolliert. Nat\u00fcrlich werden die dadurch entstehenden Kosten auch in der Ausgabenplanung - seit 1997 unterliegen die entsprechenden Kredite der sogenannten Kreditsperre und somit der Ausgabenplafonierung - ber\u00fccksichtigt. Allerdings werden die Kredite f\u00fcr Gutachter oder Experten bzw. Gutachterinnen oder Expertinnen nicht unter den \"Personalausgaben\" aufgef\u00fchrt, da sie definitionsgem\u00e4ss als Sachaufwand verbucht werden. Dadurch werden einerseits die Personalausgaben des Bundespersonals nicht belastet, und andererseits werden auch die durchschnittlichen Personalbez\u00fcge nicht verf\u00e4lscht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(897264000000)\/","SubmittedBy":"Schmid Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763111086337)\/","SubmissionDate":"\/Date(881193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}