{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973577,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973577,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3577","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Amnestie f\u00fcr \"Papierlose\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zum Anlass der Jubil\u00e4en \"150 Jahre Bundesstaat\" und \"50 Jahre Uno-Menschenrechte\" eine Amnestie f\u00fcr Menschen zu erlassen, welche sich ohne g\u00fcltige Aufenthaltsregelung seit einer bestimmten Zeit in der Schweiz befinden.</p><p>Die Kriterien f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Amnestie sollen sich nach den Prinzipien einer humanit\u00e4ren Politik richten. F\u00fcr die Festlegung dieser Kriterien soll der Bundesrat eine breit abgest\u00fctzte, unabh\u00e4ngige Kommission einsetzen. Dieser Kommission k\u00f6nnen auch Mediationsfunktionen \u00fcbertragen werden.</p><p>Ziel dieser Amnestie ist, den \"Papierlosen\", d. h. Menschen, die wegen ihrem ungeregelten Aufenthaltsstatus rechtlos sind, ihre W\u00fcrde zur\u00fcckzugeben, den Solidarit\u00e4tsgedanken zu f\u00f6rdern und der Marginalisierung eines Teils der Gesellschaft entgegenzutreten.</p>","ReasonText":"<p>Viele Menschen ohne Papiere, genannt \"Papierlose\", ringen um ihre W\u00fcrde. Sie sind aus den verschiedensten Gr\u00fcnden in unserem Land gestrandet, wie auch in den umliegenden L\u00e4ndern. Unser Nachbarland Frankreich hat z. B. k\u00fcrzlich mit einer Amnestie einen Schritt zur Wahrung der W\u00fcrde dieser Menschen eingeleitet, Italien wendet periodisch die M\u00f6glichkeit der Amnestie an.</p><p>Die Zahl der in der Schweiz anwesenden \"Papierlosen\" bleibt im dunkeln. Man vermutet eine gr\u00f6ssere Zahl bei den Saisonniers, welche aufgrund der nun \u00fcberholten Dreikreisepolitik des Bundesrates ihre Lebensgrundlage verloren haben und wegen der Verh\u00e4ltnisse im Heimatstaat nicht ausreisen konnten. Eine weitere Gruppe bilden Kinder und Jugendliche, die Familiennachzugsregelungen nicht beanspruchen konnten und trotzdem mit ihren Eltern in der Schweiz leben (erinnert sei hier an die Problematik der versteckten Kinder).</p><p>Betroffen sind auch Migrantinnen, die zwar als Arbeitskr\u00e4fte z. B. im Haushalt, im Gastgewerbe oder in der Alterspflege sehr gesch\u00e4tzt sind, aber aus den verschiedensten Gr\u00fcnden keine g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung (mehr) haben.</p><p>Gemeinsam ist ihnen die Rechts- und Perspektivlosigkeit. Alle sind der Ausbeutung durch Schwarzarbeit ausgesetzt.</p><p>Wenn Staatsjubil\u00e4en gefeiert werden, besinnt man sich in der Regel auf das Gute und Verbindende. Es w\u00fcrde der Schweiz wohl anstehen, aus Anlass der Jubil\u00e4umsaktivit\u00e4ten zu \"150 Jahre Bundesstaat\" und zudem zur Ehre von \"50 Jahre Deklaration der Menschenrechte\" einige Ungerechtigkeiten und unw\u00fcrdige Situationen zu korrigieren.</p><p>Mit einer Amnestie f\u00fcr \"Papierlose\" hat die Schweiz die M\u00f6glichkeit, den Solidarit\u00e4tsgedanken, der die offizielle Politik k\u00fcnftig vermehrt leiten soll (Rede von Bundespr\u00e4sident Koller am 5. M\u00e4rz 1997), begleitend zu anderen Aktivit\u00e4ten konkret umzusetzen. Eine Amnestie \u00f6ffnet den Rechtsweg f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung auswegloser oder den Beh\u00f6rden unbekannter Personendossiers.</p><p>Dazu ist die Mitarbeit der Sozialpartner, der humanit\u00e4ren Organisationen und den Gruppen von Migranten unerl\u00e4sslich. Eine breit abgest\u00fctzte, unabh\u00e4ngige Kommission k\u00f6nnte Wesentliches zum Konsens beitragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Begehren der Motion</p><p>Die Motion verlangt vom Bundesrat die Vorbereitung einer Amnestie f\u00fcr Menschen, welche sich ohne g\u00fcltige Aufenthaltsregelung seit einer bestimmten Zeit in der Schweiz befinden. Die Kriterien, die daf\u00fcr erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, sollen durch eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission erarbeitet werden.</p><p>Eine Amnestie im technischen Sinn - auch Massenbegnadigung genannt - stellt einen generellen Straferlass durch die Bundesversammlung dar und ist eine mit der Rechtsetzung vergleichbare generell-abstrakte Regelung im Staatsinteresse. Aus dem Text der Motion und deren Begr\u00fcndung l\u00e4sst sich jedoch entnehmen, dass mit einer Amnestie in erster Linie gewissen Menschen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, im Hinblick auf das Jubil\u00e4um \"150 Jahre Bundesstaat\" und \"50 Jahre Uno-Menschenrechte\" ein geregelter ausl\u00e4nderrechtlicher Status verschafft werden soll. Mit einer strafrechtlichen Amnestie ist nicht zwangsl\u00e4ufig auch ein Anspruch auf eine ausl\u00e4nderrechtliche Regelung verbunden. Ein solcher Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung k\u00f6nnte nur durch eine Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (Anag) oder durch einen befristeten Bundesbeschluss geschaffen werden, die dem fakultativen Referendum unterstehen.</p><p>2. Heutige Situation</p><p>Grunds\u00e4tzlich besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von Ausl\u00e4ndern im Inland. Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, werden daher weggewiesen. Weder das schweizerische Recht noch die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention noch die Menschenrechtspakte der Uno, noch das V\u00f6lkergewohnheitsrecht gew\u00e4hren einen allgemeinen Anspruch auf Zulassung. Auf diesen Grundsatz st\u00fctzen sich nicht nur die Schweiz, sondern auch alle anderen Staaten.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich in einzelnen F\u00e4llen - auch bei illegal Anwesenden - schwerwiegende pers\u00f6nliche H\u00e4rten ergeben k\u00f6nnen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Beh\u00f6rden bereits heute - im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen -, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f der Begrenzungsverordnung (BVO) eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.</p><p>Die in der Begr\u00fcndung zur Motion enthaltene Vermutung, wonach eine gr\u00f6ssere Zahl von Saisonniers, vor allem aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, ihre Lebensgrundlage wegen der neuen Rekrutierungsbestimmungen aus dem Jahre 1991 verloren h\u00e4tten, trifft nicht zu. Die grossz\u00fcgigen \u00dcbergangsregelungen erm\u00f6glichten es vielen betroffenen Personen, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen. Zwischen 1991 und 1996 wurden noch 31 873 Saisonbewilligungen von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Jahresaufenthaltsbewilligungen umgewandelt. In der Folge erh\u00f6hte sich zwischen 1991 und 1997 auch der Bestand der aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung stark. Lebten Ende Dezember 1991 noch 174 387 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Schweiz, so betrug ihre Zahl Ende Dezember 1997 bereits 313 464 Personen (einschliesslich der 8384 Personen, denen in der Schweiz Asyl gew\u00e4hrt worden ist). Der Grossteil dieser Zunahme ist auf den nach wie vor gew\u00e4hrten Familiennachzug von Jahresaufenthaltern und Niedergelassenen zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Generell wird humanit\u00e4ren Aspekten im Rahmen der schweizerischen Asylpolitik und der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen bei pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen in einem breiten Ausmass Rechnung getragen. Dies gilt auch bei der vorl\u00e4ufigen Aufnahme von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, wenn eine R\u00fcckkehr in das Herkunftsland nicht zumutbar ist. So wurden allein im Jahre 1997 2636 Personen Asyl gew\u00e4hrt, 2860 Personen wurden vorl\u00e4ufig aufgenommen, und 1878 Personen erhielten aufgrund eines H\u00e4rtefalls eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Praxis soll auch in der Zukunft und unabh\u00e4ngig vom Jubil\u00e4um \"150 Jahre Bundesstaat\" weitergef\u00fchrt werden. Im \u00fcbrigen hat die Schweiz in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen Aufnahmestaaten insbesondere im Asylbereich \u00fcberdurchschnittlich vielen Verfolgten und Kriegsvertriebenen Schutz gew\u00e4hrt, was der Personenstand von total 136 000 zeigt.</p><p>3. Beurteilung der Motion</p><p>Eine Amnestie h\u00e4tte generell zur Folge, dass die Missachtung der Bestimmungen des Ausl\u00e4nderrechtes belohnt w\u00fcrde. Dies gilt auch f\u00fcr Arbeitgeber, die Personen illegal besch\u00e4ftigen und sich damit auch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft haben.</p><p>Wie die Erfahrungen in anderen L\u00e4ndern zeigen, kann mit einer einmaligen Aktion zur Regelung des Aufenthalts die Zahl der illegal anwesenden und arbeitenden Ausl\u00e4nder l\u00e4ngerfristig nicht wirksam einged\u00e4mmt werden. Es besteht die Gefahr, dass Personen mit geregeltem Aufenthalt zunehmend durch neue Schwarzarbeiter ersetzt werden, die weiterhin bereit sind, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Mit der vorgeschlagenen L\u00f6sung w\u00e4re ein \"Pull-Effekt\" f\u00fcr weitere Schwarzarbeiter aus dem Ausland verbunden, da diese damit rechnen w\u00fcrden, fr\u00fcher oder sp\u00e4ter ebenfalls legalisiert zu werden. Damit w\u00fcrde eine Erwartungshaltung erzeugt, die zu weiteren Amnestien f\u00fchren d\u00fcrfte.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gegen die sch\u00e4dlichen Auswirkungen der Schwarzarbeit in erster Linie mit den in den Motionen Tschopp (97.3478), Eymann (97.3477) und Imhof (97.3476) vom 9. Oktober 1997 vorgeschlagenen Mitteln vorzugehen ist. Demnach sollten vor allem die Sozialpartner und die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden ihre Kontroll- und Aufsichtsfunktionen vermehrt wahrnehmen.</p><p>Angesichts des auch im internationalen Vergleich hohen Anteils der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung von rund 19 Prozent und im Hinblick auf das Ziel der Stabilisierung des Ausl\u00e4nderbestandes w\u00fcrde die Zulassung von bisher illegal Anwesenden den Handlungsspielraum f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige Migrationspolitik stark einschr\u00e4nken. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Personenverkehrs mit der EU und die volkswirtschaftlich weiterhin notwendige Rekrutierung von sehr gut qualifizierten ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften.</p><p>Der geforderte bundesrechtliche Bewilligungsanspruch w\u00fcrde die bisherige Entscheidungskompetenz der Kantone zudem wesentlich einschr\u00e4nken.</p><p>Aus diesen \u00dcberlegungen lehnt der Bundesrat eine durch Bundesbeschluss oder Bundesgesetz geregelte generelle Amnestie f\u00fcr Menschen, welche sich ohne g\u00fcltige Aufenthaltsregelung in der Schweiz befinden, ab. In begr\u00fcndeten H\u00e4rtef\u00e4llen k\u00f6nnen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute L\u00f6sungen angeboten werden. Wie die aufgef\u00fchrten Zahlen zeigen, wird von der allgemeinen M\u00f6glichkeit der Regelung von H\u00e4rtef\u00e4llen seit Jahren regelm\u00e4ssig Gebrauch gemacht. Diese st\u00e4ndige humanit\u00e4re Praxis ist zwar weniger spektakul\u00e4r als die geforderte Amnestie. Aus gesamtheitlicher Sicht ist sie wegen ihrer Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit einer pauschalen Amnestie vorzuziehen. Das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement ist in diesem Sinn bereit, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stellen, die Situation zu pr\u00fcfen und die notwendigen Massnahmen f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung einer m\u00f6glichst einheitlichen Behandlung solcher Gesuche in den Kantonen zu ergreifen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(897868800000)\/","SubmittedBy":"Fankhauser Angeline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817498153)\/","SubmissionDate":"\/Date(881625600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}