{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973615,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973615,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3615","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fchrerausweisentzug f\u00fcr s\u00e4umige Alimentenzahlende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a0217 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Vernachl\u00e4ssigung der Unterhaltspflichten) so zu erg\u00e4nzen, dass als Nebenstrafe ein befristeter oder unbefristeter F\u00fchrerausweisentzug angeordnet werden kann, bis die Alimente bezahlt sind.</p>","ReasonText":"<p>Nach Auskunft von verschiedenen F\u00fcrsorge\u00e4mtern von Schweizer St\u00e4dten ist die Zahlungsmoral von alimentenpflichtigen Elternteilen in den letzten Jahren rapide gesunken. Dieser Umstand f\u00fchrt dazu, dass dem alleinerziehenden Elternteil oder der betroffenen Frau oftmals nur der Weg \u00fcber die staatlichen Beh\u00f6rden bleibt. Im schlechtesten Fall muss sie einen Prozess gegen ihren ehemaligen Partner anstreben.</p><p>Immerhin kann dieses Antragsrecht auch von den von den Kantonen bezeichneten Beh\u00f6rden ausge\u00fcbt werden (Art. 217 Abs. 2 StGB). Die vorgesehene Strafe f\u00fcr s\u00e4umige Alimentenzahlende ist Gef\u00e4ngnis. Obwohl diese Massnahme ziemlich massiv ist, bleibt ein signifikanter Effekt bis heute scheinbar aus.</p><p>\u00c4hnliche Tendenzen mussten auch in Amerika die Beh\u00f6rden von verschiedenen Bundesstaaten beobachten, wo die Alimentenausst\u00e4nde beachtlich waren. Deshalb griffen die politisch Verantwortlichen zu einem f\u00fcr amerikanische Verh\u00e4ltnisse drastischen Mittel: Alimente bezahlen oder Entzug des F\u00fchrerausweises. Der Erfolg dieser Massnahme f\u00fchrte z. B. im Bundesstaat Maine, wo 1993 ein solches Gesetz verabschiedet wurde, zu einer markant verbesserten Zahlungsmoral. Acht von zehn s\u00e4umigen Alimentenzahlern greifen heute lieber sofort ins Portemonnaie, statt ihre Fahrlizenz abzugeben. Unterdessen wurde die Grundidee dieses Gesetzes von 30 anderen Bundesstaaten und von Puerto Rico \u00fcbernommen.</p><p>Das Ziel einer solchen Massnahme ist aber in erster Linie nicht der Entzug einer Fahrerlaubnis bzw. dass jemand aus dem Verkehr gezogen wird, sondern die Sicherung der Alimentenzahlungen. Demnach soll die angeordnete Nebenstrafe des Entzuges des F\u00fchrerausweises eine bessere Pr\u00e4ventivwirkung haben als das Gef\u00e4ngnis. Zudem k\u00f6nnte mit dieser griffigen Nebenstrafe das Strafmass f\u00fcr die Hauptstrafe des Gef\u00e4ngnisaufenthaltes differenzierter gehandhabt werden (Gef\u00e4ngnisstrafe auf Bew\u00e4hrung, Halbgefangenschaften usw.).</p><p>Der F\u00fchrerausweisentzug f\u00fcr s\u00e4umige Alimentenzahlende ist in jeder Hinsicht ein effizientes Mittel: Er f\u00fchrt zu einer verbesserten Zahlungsmoral. Davon profitieren zuerst die betroffenen Familien. Zudem entstehen weniger Prozesskosten, staatliche Unterst\u00fctzungsbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen reduziert werden und k\u00fcrzere oder keine Gef\u00e4ngnisaufenthalte verursachen ebenfalls geringere Kosten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie angek\u00fcndigt, hat der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur Revision des Allgemeinen Teiles des Strafgesetzbuches (AT-StGB) unterbreitet. Entsprechend dem geltenden Recht und entgegen dem Vorentwurf der Expertenkommission, der in die Vernehmlassung geschickt worden ist, sieht der Revisionsentwurf den F\u00fchrerausweisentzug (im Vorentwurf als \"Fahrverbot\" bezeichnet) nicht als Strafe vor. Das bedeutet, dass der F\u00fchrerausweisentzug weiterhin durch die kantonalen Verwaltungsbeh\u00f6rden - und nicht durch ein Gericht - angeordnet wird. Das Fahrverbot als neue, durch das Gericht zu verh\u00e4ngende Strafe wurde in der Vernehmlassung zwar teilweise begr\u00fcsst. Verschiedene Gr\u00fcnde haben indessen den Bundesrat dazu bewogen, diese Strafe im Entwurf nicht vorzusehen.</p><p>Das Fahrverbot ist insbesondere bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Verwaltungsbeh\u00f6rden auf Widerstand gestossen. Tats\u00e4chlich h\u00e4tten nicht alle Doppelspurigkeiten zwischen Administrativbeh\u00f6rden und Strafgerichten, die dem heutigen System angelastet werden, vermieden werden k\u00f6nnen. Weil der Sicherungsentzug weiterhin in der Kompetenz der Strassenverkehrs\u00e4mter bliebe, m\u00fcssten diese fr\u00fchzeitig \u00fcber ein h\u00e4ngiges Verfahren informiert werden. Die Aufnahme dieser Strafe in das StGB h\u00e4tte ferner erhebliche R\u00fcckwirkungen auf das Strassenverkehrsrecht, dessen Revision zurzeit im Gange ist und die neu h\u00e4tte \u00fcberdacht werden m\u00fcssen.</p><p>Weil der F\u00fchrerausweisentzug weder im geltenden StGB noch im Revisionsentwurf als allgemein anwendbare Strafe vorgesehen wird, ist es auch nicht angezeigt, ihn f\u00fcr die Sanktionierung eines einzelnen Deliktes einzuf\u00fchren.</p><p>2. Wenn indessen der Entwurf zur Revision des AT-StGB den F\u00fchrerausweisentzug vors\u00e4he und er tats\u00e4chlich die ihm von der Motion\u00e4rin attestierte pr\u00e4ventive Wirkung auf Alimentenschuldner h\u00e4tte, m\u00fcsste gekl\u00e4rt werden, ob diese Strafe nicht auf viele andere Delinquenten, insbesondere im Bereich der Verm\u00f6gensdelikte, eine vergleichbare Wirkung h\u00e4tte und deshalb auch dort vorzusehen w\u00e4re. Der Expertenentwurf beschr\u00e4nkte den Anwendungsbereich dieser Strafe jedoch bewusst auf Strassenverkehrsdelikte. Die Experten waren der Auffassung, ein direkter Bezug zum strafbaren Verhalten sei unerl\u00e4sslich, da sonst die Strafe vom Betroffenen weder verstanden noch akzeptiert werde, was ihre Wirkung schw\u00e4chen w\u00fcrde. Sie st\u00fctzten sich dabei auch auf Erfahrungen, die in Frankreich gemacht wurden, wo diese Strafe einen breiteren Anwendungsbereich hat.</p><p>In der Vernehmlassung haben sich nur wenige Stimmen f\u00fcr eine Ausweitung des Fahrverbotes angesprochen. Wenn also der Entwurf zur Revision des AT-StGB das Fahrverbot vorgesehen h\u00e4tte, dann nicht mit einem Anwendungsbereich, der \u00fcber denjenigen des Expertenentwurfes, d. h. \u00fcber die Bestrafung von Strassenverkehrsdelikten, hinausgegangen w\u00e4re.</p><p>3. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Entwurf zur Revision des AT-StGB darauf abzielt, die kurzen Freiheitsstrafen soweit als m\u00f6glich durch alternative Sanktionen zu ersetzen. Vermutlich wird dies in zahlreichen Anwendungsf\u00e4llen von Artikel\u00a0217 StGB zur Folge haben, dass anstelle einer unbedingten Freiheitsstrafe gemeinn\u00fctzige Arbeit angeordnet oder die Freiheitsstrafe zumindest in Form der Halbgefangenschaft vollzogen wird. Das wird dazu beitragen, die negativen Auswirkungen einer Freiheitsstrafe auf die Zahlungsf\u00e4higkeit des Alimentenschuldners zu vermeiden.</p><p>Schliesslich darf der Ausnahmecharakter von Artikel\u00a0217 StGB - dessen Berechtigung umstritten ist - nicht vergessen werden, dient doch normalerweise das Strafrecht nicht zur Durchsetzung von privatrechtlichen Verpflichtungen. Daf\u00fcr ist vielmehr das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen. In der Praxis dient Artikel\u00a0217 StGB im wesentlichen dazu, den s\u00e4umigen Schuldner noch st\u00e4rker unter Druck zu setzen, als dies auf dem Betreibungsweg m\u00f6glich ist. Das Ergebnis dieses zus\u00e4tzlichen Drucks vermag indessen nicht zu \u00fcberzeugen, wie die Motion\u00e4rin selber feststellt. Es darf bezweifelt werden, ob die Strafe des F\u00fchrerausweisentzuges daran viel \u00e4ndern w\u00fcrde, auch wenn damit in bestimmten L\u00e4ndern des amerikanischen Kontinents offenbar positive Erfahrungen gemacht worden sind. Der Bundesrat ist sich der schweren Probleme bewusst, welche die Nichtbezahlung von Alimenten ausl\u00f6st, und er will die Besorgnis der Motion\u00e4rin nicht verharmlosen. Er ist indessen der Auffassung, dass weder das geltende Recht noch der dem Parlament unterbreitete Revisionsentwurf es erlauben, den F\u00fchrerausweisentzug zur Bestrafung von s\u00e4umigen Alimentenschuldern einzuf\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(906336000000)\/","SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(920419200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712742622187)\/","SubmissionDate":"\/Date(882316800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}