{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973629,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973629,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3629","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Raubgold und die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. auf internationaler Ebene viel aktiver zu werden und die hervorragende Arbeit der unabh\u00e4ngigen Expertenkommission mit den Mitteln der Politik weiterzuverfolgen;</p><p>2. die Schweiz als Austragungsort f\u00fcr Nachfolgetreffen zur Londoner Goldkonferenz vorzuschlagen;</p><p>3. zum Thema Raubgut eine Konferenz vorzuschlagen, an der internationale Normen erarbeitet werden sollen, um dessen R\u00fcckgabe (bezogen auf die Vergangenheit wie auf die Zukunft) zu regeln;</p><p>4. sich nicht l\u00e4nger hinter dem Washingtoner Abkommen von 1946 und seiner \"Saldoquittung\" zu verschanzen und sich einer Beteiligung der Schweiz an einem internationalen Fonds f\u00fcr Holocaust-Opfer, der aus der Londoner Konferenz hervorgehen wird, nicht mehr l\u00e4nger zu verschliessen;</p><p>5. von den Schweizer Privatbanken und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu verlangen, dass sie die Naziopfer, die internationale Gemeinschaft und das Schweizervolk f\u00fcr die Hehlerei um Entschuldigung bitten, die sie mit dem Gold begangen haben, das die Nazis den Juden, den Opfern der Todeslager und den Staatskassen der besetzten L\u00e4nder gestohlen hatten;</p><p>6. von der SNB und den Privatbanken zu verlangen, dass sie s\u00e4mtliche finanziellen Lasten der Wiedergutmachung dieser Hehlert\u00e4tigkeit tragen und dass sie sich vor allem auch am internationalen Hilfsfonds zugunsten der Schoah-Opfer beteiligen?</p>","ReasonText":"<p>Wichtiger Beitrag der unabh\u00e4ngigen Expertenkommission</p><p>Der Bericht der unabh\u00e4ngigen Expertenkommission \u00fcber die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg ist an der Londoner Konferenz vom 2. bis zum 4. Dezember 1997 zu Recht auf \u00e4usserst positives Echo gestossen. Der Bericht f\u00fchrt eine neue Klassifikation der systematischen Goldpl\u00fcnderungen der Nazis zum Schaden der Bev\u00f6lkerungen der besetzten L\u00e4nder, der Juden, der Opfer der Vernichtungslager und der Zentralbanken der besetzten L\u00e4nder ein. Die unabh\u00e4ngige Expertenkommission verdeutlicht so auch den verbrecherischen Charakter der Goldanh\u00e4ufung durch die Nazis.</p><p>Aus diesem Grund, so die Experten, stellt der Hinweis auf die Goldtransaktionen der Schweiz mit den Alliierten keinesfalls eine ausreichende Entschuldigung f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz und die schweizerischen Beh\u00f6rden dar.</p><p>Die Londoner Konferenz hat die Schweiz ins Zentrum der internationalen Kritik ger\u00fcckt, obwohl die Verantwortung auch andere Staaten trifft. Aber schon allein die von den Experten nachgewiesene Tatsache, dass 76 Prozent der Nazigoldtransaktionen \u00fcber Schweizer Banken abgewickelt wurden, ist f\u00fcr den Finanzplatz Schweiz schwer belastend.</p><p>Die Verantwortlichkeiten festlegen</p><p>Im allgemeinen ist die T\u00e4tigkeit der Schweizer Banken undurchsichtig, da durch das Bankgeheimnis gedeckt. Dies gilt auch f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der SNB: Weil sie ihre effektiven Gewinne nicht an Bund und Kantone weitergegeben hat, verf\u00fcgt sie heute \u00fcber gigantische Gold- und Devisenreserven, die in keinem Verh\u00e4ltnis zu denjenigen anderer entwickelter L\u00e4nder stehen. Die undurchsichtige Verwaltung der SNB und der Privatbanken erm\u00f6glichte vor 50 Jahren auch die Nazigoldtransaktionen, von denen die Schweizer Bev\u00f6lkerung keine Ahnung hatte. Der Historiker Michel Fior hat sogar gezeigt, dass selbst der Bundesrat damals \u00fcber die n\u00e4heren Umst\u00e4nde der Goldtransaktionen schlecht informiert war. Selbstverst\u00e4ndlich h\u00e4tte er genauer nachfragen k\u00f6nnen, hat dies aber unterlassen.</p><p>Wir wenden uns entschieden gegen jegliche Politik, die zu einer Identifikation des Schweizervolkes mit dieser Hehlert\u00e4tigkeit f\u00fchren w\u00fcrde. Es ist nicht Aufgabe unserer Regierung, den Nationalstolz und die Verteidigung des Finanzplatzes Schweiz in einen Topf zu werfen. Sie sollte vielmehr das Gegenteil tun, n\u00e4mlich die wahren Verantwortlichen beim Namen nennen. Insbesondere sind dies die SNB und die Privatbanken, die die ganze Last der in diesem Zusammenhang begangenen Fehler zu tragen haben. Dagegen muss sich der Bundesrat von dieser Hehlert\u00e4tigkeit r\u00fcckhaltlos distanzieren.</p><p>K\u00fcrzlich nahmen die Herren von Castelmur und Borer vom EDA zu diesem Thema Stellung. Sie behaupteten, die von den Nazis betriebenen Goldkonfiskationen und die Pl\u00fcnderungen der Zentralbanken durch das Dritte Reich seien legal gewesen. Solche Entschuldigungen sind besch\u00e4mend und gehen genau in die falsche Richtung.</p><p>Das Washingtoner Abkommen</p><p>Das Washingtoner Abkommen von 1946 sieht als \"Saldoquittung\" eine Zahlung der Schweiz in H\u00f6he von 250 Millionen Schweizerfranken vor. Die Unterh\u00e4ndler von 1946 haben jedoch einige wichtige Aspekte ausser acht gelassen, namentlich die folgenden:</p><p>- das von den Nazis aus der Staatskasse der Niederlande gestohlene Gold, das an die SNB und an schweizerische Privatbanken gelangte;</p><p>- das Gold der ermordeten Opfer der Vernichtungslager, welches zu Barren umgeschmolzen wurde;</p><p>- das Gold, das an schweizerische Privatbanken gelangte;</p><p>- selbst die Tatsache, dass ein bedeutender Teil des Nazigoldes auf die Enteignung der Juden (Arisierung) zur\u00fcckging, scheint unerw\u00e4hnt geblieben zu sein.</p><p>Unter diesen Voraussetzungen w\u00e4re es falsch, wenn der Bundesrat versuchen w\u00fcrde, sich auf den Buchstaben des Washingtoner Abkommens zu st\u00fctzen, um sich der Kritik zu entziehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit Beginn der Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg hat die Schweiz eine Vielzahl weitreichender Massnahmen getroffen. Wegleitend daf\u00fcr sind die selbstgew\u00e4hlten drei Grunds\u00e4tze der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Solidarit\u00e4t.</p><p>Wahrheit: Am 13. Dezember 1996 verabschiedeten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te einstimmig den dringlichen Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Verm\u00f6genswerte. Auf dieser Grundlage setzte der Bundesrat umgehend die unabh\u00e4ngige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg ein. Die unter der Leitung von Professor Bergier stehende, in- und ausl\u00e4ndische Fachleute umfassende Kommission hat zu s\u00e4mtlichen ihr relevant erscheinenden, normalerweise dem Berufs- oder Bankgeheimnis unterliegenden Unterlagen Zugang. Sie hat Anfang Dezember 1997 eine kommentierte statistische \u00dcbersicht zu den Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg herausgegeben. Diese \u00dcbersicht erhielt an der Londoner Konferenz allseitiges Lob. Der erste Zwischenbericht zu den Goldtransaktionen wird voraussichtlich im April 1998 ver\u00f6ffentlicht werden.</p><p>Gerechtigkeit: Das am 2. Mai 1996 geschaffene Independent Committee of Eminent Persons unter der Leitung des ehemaligen US-Notenbankchefs Paul Volcker (Volcker-Komitee) hat zum Ziel, alle von Naziopfern bei Schweizer Banken hinterlegten nachrichtenlosen Verm\u00f6gen ausfindig zu machen. Die Untersuchungen der vom Volcker-Komitee beauftragten, international anerkannten Revisionsfirmen umfassen die Wirksamkeit der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung und die Methodik des Ombudsmannes. Transparenz ist dabei oberstes Gebot. Die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission hat diese \u00dcberpr\u00fcfung zur ausserordentlichen Revision im Sinn des Bankengesetzes erkl\u00e4rt. Weitere wesentliche Massnahmen in diesem Bereich sind die Ver\u00f6ffentlichung aller bekannten nachrichtenlosen Konti, die ausl\u00e4ndische und schweizerische Kunden vor Ende des Zweiten Weltkrieges bei Banken in der Schweiz er\u00f6ffneten (Juli und Oktober 1997), und das unter der Aufsicht des Volcker-Komitees eingerichtete erleichterte Anmelde- und Schiedsverfahren der Schweizer Banken.</p><p>Solidarit\u00e4t: Der Ende Februar 1997 geschaffene Schweizer Fonds zugunsten bed\u00fcrftiger Opfer von Holocaust und Schoah stellt eine humanit\u00e4re Geste dar. Dank Beitr\u00e4gen der Banken, der \u00fcbrigen Wirtschaft und der Schweizerischen Nationalbank konnten rund 275 Millionen Franken ge\u00e4ufnet werden. Im November 1997 nahm der Fonds in Lettland die ersten Auszahlungen vor. Seither schreiten die Arbeiten des Fonds planm\u00e4ssig voran. Seit Ende Januar 1998 sind Auszahlungen an rund 20 000 bed\u00fcrftige Holocaust-Opfer in Ungarn im Gange.</p><p>Auch seitens der schweizerischen Bev\u00f6lkerung ist es spontan zu Spendenaktionen zugunsten von Holocaust-Opfern gekommen. Ein Zeugnis der aufrichtigen Solidarit\u00e4t der Schweizer Bev\u00f6lkerung ist der Erfolg der Stiftung \"Menschlichkeit und Gerechtigkeit\", die von Herrn St\u00e4nderat Plattner initiiert wurde und \u00fcber 2 Millionen Franken aufgebracht hat. Davon hat sie bisher rund ein Drittel an Opfer in Frankreich, Polen, den USA und der Schweiz verteilt.</p><p>Der Bundesrat darf heute mit Genugtuung feststellen, dass die schweizerischen Massnahmen international breite Anerkennung finden und dass der Schweiz hinsichtlich der Aufarbeitung der Weltkriegsvergangenheit sogar eine Vorreiterrolle zuerkannt wird. Dies best\u00e4rkt den Bundesrat in seiner Auffassung, dass sich die Schweiz auf dem richtigen Weg befindet. Der Bundesrat ist entschlossen, die eingeleiteten Massnahmen konsequent umzusetzen und den objektiven und offenen Dialog mit Regierungen und relevanten Organisationen weiterzuf\u00fchren.</p><p>Andererseits bedauert er, dass die Diskussion \u00fcber die Problematik \"Schweiz/Zweiter Weltkrieg\" streckenweise von Polemiken, Unterstellungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen gepr\u00e4gt ist. Derartige Vorhaltungen und damit verbundene finanzielle Forderungen weist der Bundesrat entschieden zur\u00fcck.</p><p>Im Lichte dieser Ausgangslage nimmt der Bundesrat zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vorreiterrolle der Schweiz bez\u00fcglich der Aufarbeitung der Weltkriegsvergangenheit ist international anerkannt, und die eingeleiteten Massnahmen werden konsequent umgesetzt. Der Bundesrat ist international aktiv und kooperationsbereit. Er f\u00f6rdert dabei auch die Arbeiten der Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg in angemessener Weise.</p><p>2./3. Die Frage des vom Dritten Reich geraubten Goldes war vom 2. bis zum 4. Dezember 1997 Gegenstand einer internationalen Konferenz in London. Der Bundesrat stellt fest, dass die Konferenz aus Schweizer Sicht befriedigend verlaufen ist. Namentlich ging klar hervor, dass die Schweiz ein - allerdings wichtiges - Glied in der Kette wirtschaftlicher und finanzieller Transaktionen bildete und ihren damaligen Weg zwischen Anpassung und Widerstand unter schwierigsten Umst\u00e4nden zu finden hatte. Die Konferenz stellt den Beginn eines Lernprozesses f\u00fcr alle 41 in London anwesenden Staaten dar. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben in London bekanntgegeben, dass sie im Juni 1998 zu einer weiteren Konferenz - insbesondere zur Frage des Raubgutes - in Washington einladen werden. Eine diesbez\u00fcgliche schweizerische Initiative er\u00fcbrigt sich somit. Im Hinblick auf die Washingtoner Konferenz hat die Bundesverwaltung die Vorbereitungsarbeiten bereits aufgenommen. Wegleitend sind hierbei Transparenz und Offenlegung aller relevanten Sachverhalte.</p><p>4. Das Washingtoner Abkommen von 1946 wurde rechtsg\u00fcltig abgeschlossen und vollzogen. Es kam seitens der Vertragsparteien, namentlich der Vereinigten Staaten, nie zu einer Anfechtung des Vollzuges des Abkommens von 1946 und der Abl\u00f6sungsabkommen von 1952. Es besteht somit kein Anlass, auf das Washingtoner Abkommen zur\u00fcckzukommen.</p><p>Mit der Schaffung des Schweizer Fonds zugunsten bed\u00fcrftiger Opfer von Holocaust und Schoah haben die Schweizer Wirtschaft und die SNB eine humanit\u00e4re Geste erbracht. Die insgesamt zur Verf\u00fcgung gestellten Geldmittel (rund 275 Millionen Franken) \u00fcbersteigen bei weitem die Summen, welche zur \u00c4ufnung des anl\u00e4sslich der Londoner Konferenz angek\u00fcndigten - und im \u00fcbrigen noch nicht operationellen - internationalen Fonds in Aussicht gestellt worden sind. Eine Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds steht nicht zur Diskussion, zumal es nicht zweckm\u00e4ssig w\u00e4re, schweizerischerseits \u00fcber zwei unterschiedliche Fondsstrukturen humanit\u00e4re Hilfe zu leisten.</p><p>5. Die Londoner Goldkonferenz hat best\u00e4tigt, wie komplex die Fragen der Reparationen und Restitutionen mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg sind. Die sachlich gef\u00fchrte Auseinandersetzung um die historischen Themenbereiche \"monet\u00e4res und nichtmonet\u00e4res deutsches Raubgold\" bzw. \"Opfergold\" sowie \"andere geraubte Verm\u00f6genswerte\" zeigte die umfassende Verfolgungs- und Pl\u00fcnderungspolitik der Nazis und die internationalen Zusammenh\u00e4nge in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht auf. Als bedeutendster Finanzplatz unter den Neutralen und aufgrund seiner geopolitischen Lage war unser Land in diese Zusammenh\u00e4nge involviert. In der Schweiz ist die Rolle des Finanzplatzes w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges schon seit l\u00e4ngerem gut erforscht. Eine gr\u00fcndliche Beurteilung und Wertung der damaligen Vorg\u00e4nge, die nicht anhand von Einzelaspekten, sondern unter Ber\u00fccksichtigung des Gesamtzusammenhanges erfolgen sollten, setzt die Kenntnis der Untersuchungsergebnisse der unabh\u00e4ngigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg und entsprechender ausl\u00e4ndischer Forschungsgremien voraus.</p><p>Seit 1996 hat unser Land die erw\u00e4hnten, international anerkannten Massnahmen getroffen. Mit anderen Staaten zusammen tr\u00e4gt die Schweiz eine historische und moralische Verantwortung: Die Verantwortung, Klarheit \u00fcber unsere Kenntnisse bez\u00fcglich der schwierigen Zeit des Zweiten Weltkrieges zu schaffen, das Wissen um den Schrecken des Holocaust und des Krieges weiterzutragen und heute Solidarit\u00e4t mit \u00dcberlebenden des Holocausts zu \u00fcben.</p><p>6. Die SNB, die Gesch\u00e4ftsbanken und weitere Wirtschaftskreise haben mit der \u00c4ufnung des Schweizer Fonds zugunsten bed\u00fcrftiger Opfer von Holocaust und Schoah ihre Solidarit\u00e4t unter Beweis gestellt. Wie unter Ziffer 4 ausgef\u00fchrt wird, w\u00e4re es unzweckm\u00e4ssig, wenn die Schweiz diesen Opfern \u00fcber zwei unterschiedliche Fondsstrukturen humanit\u00e4re Hilfe leisten w\u00fcrde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(890784000000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737384117)\/","SubmissionDate":"\/Date(882403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}