{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973638,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973638,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3638","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sofortmassnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Da sich die finanzielle Lage in der Arbeitslosenversicherung weiter verschlechtert hat, laden wir den Bundesrat ein, insbesondere folgende Sofortmassnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung einzuleiten:</p><p>1. Anstelle der Besch\u00e4ftigungsprogramme gem\u00e4ss den Artikeln 72ff. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sind Arbeitslose vermehrt in die bestehenden Betriebe - verbunden mit gezielter Weiterbildung - zu integrieren.</p><p>2. Die Effizienz der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist durch verschiedene Massnahmen zu st\u00e4rken.</p><p>3. Der Begriff der \"zumutbaren Arbeit\" gem\u00e4ss Artikel\u00a016 Avig muss weiter gefasst werden.</p>","ReasonText":"<p>Seit Anfang 1997 hat sich die finanzielle Situation in der ALV weiter verschlechtert. Die Ablehnung der Abstimmungsvorlage vom 28. September 1997 \u00e4ndert an dieser Tatsache nichts.</p><p>Am 6. Dezember 1996 machte das Biga eine Marktperspektive f\u00fcr das Jahr 1997. Danach rechnete man mit durchschnittlich 5,2 Prozent oder 185 000-190 000 Arbeitslosen. Man gab damals die Ausgaben f\u00fcr das Jahr 1997 mit 6,7 Milliarden Franken an. In Beantwortung auf meine Interpellation vom 23. September 1997 gibt der Bundesrat nun die Ausgaben f\u00fcr 1997 mit 7,8 Milliarden Franken bei durchschnittlich 188 000 Arbeitslosen an. Im Jahr 1994 wurden pro Arbeitslosen durchschnittlich pro Jahr 35 600 Franken aufgewendet. Im Jahr 1997 wird diese Zahl deutlich \u00fcber 40 000 Franken steigen. Diese Fakten zeigen, dass man mit der Revision der ALV 1994 die finanziellen Auswirkungen untersch\u00e4tzt und das Ziel nicht erreicht hat. Weil das neue System eine Dynamik bewirkt und unz\u00e4hlige neue Gesuche f\u00fcr Besch\u00e4ftigungsprogramme beim Biga vorliegen, werden die Ausgaben weiterhin stark ansteigen. Wenn wir heute die Zielsetzung von 1994 \u00fcbernehmen w\u00fcrden, n\u00e4mlich ausgeglichene Rechnung und Schuldenr\u00fcckzahlung, m\u00fcssten wir die Pr\u00e4mien auf 5,2 Lohnprozente anheben. Ohne Massnahmen werden die kumulierten Defizite bis ins Jahr 2001 auf 19 Milliarden Franken ansteigen, sofern das dritte Lohnprozent weitergef\u00fchrt wird. Bei dieser v\u00f6llig ver\u00e4nderten Entwicklung besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>Im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen sind neue Wege zu pr\u00fcfen:</p><p>1994 ging man davon aus, dass heute neue Arbeitspl\u00e4tze entstehen und man Besch\u00e4ftigte aus strukturschwachen Branchen in wachsende Branchen wieder eingliedern k\u00f6nne. Man hatte die Vorstellung, dass es ausser in konjunkturellen Basisperioden f\u00fcr jeden Arbeitsf\u00e4higen und -willigen einen Arbeitsplatz gebe.</p><p>Deshalb w\u00e4ren die durch die ALV finanzierten Massnahmen und Einrichtungen nur f\u00fcr relativ kurze Zeit n\u00f6tig. Heute wissen wir, dass die Entwicklung anders sein wird. Auch wenn die Wirtschaft w\u00e4chst, wird die Sockelarbeitslosigkeit bleiben. Deshalb entsteht vor allem \u00fcber die Besch\u00e4ftigungsprogramme ein dauerhaft institutionalisierter zweiter Arbeitsmarkt.</p><p>Diese Entwicklung f\u00fchrt zu neuen Problemen. Einmal werden direkt und indirekt Arbeitspl\u00e4tze in der sogenannten Normalwirtschaft konkurrenziert. Im weiteren wird ein zweiter Arbeitsmarkt gef\u00f6rdert, der sich anders entwickelt, als es den Bed\u00fcrfnissen des Arbeitsmarktes in der Wirtschaft entspricht.</p><p>Hinzu kommt, dass Artikel\u00a027 Avig, wonach bis zur Vollendung des 50. Altersjahr h\u00f6chstens 150 ordentliche Taggelder ausbezahlt werden, nur beschr\u00e4nkt angewendet wird. Da die vorgeschriebenen 25 000 Besch\u00e4ftigungspl\u00e4tze nicht ausreichen, werden auch ohne arbeitsmarktliche Massnahmen zus\u00e4tzliche Taggelder bis 520 Tage ausbezahlt. Eine Verdoppelung der Pl\u00e4tze w\u00fcrde hohe Kosten verursachen. Aus all diesen Darlegungen ist ein neues System zu pr\u00fcfen, um die bestehenden Programme zur vor\u00fcbergehenden Besch\u00e4ftigung abzul\u00f6sen: Um einen eigendynamischen zweiten Arbeitsmarkt zu vermeiden, sollten die Arbeitslosen vermehrt in die bestehenden Betriebe integriert werden. Zugleich m\u00fcsste es eine Beschr\u00e4nkung der Anzahl Besch\u00e4ftigungspl\u00e4tze pro Betrieb geben. Die Betriebe d\u00fcrften die L\u00f6hne der Besch\u00e4ftigten auf h\u00f6chstens 50 Prozent des berufs- und orts\u00fcblichen Ansatzes reduzieren, um die ihnen entstehenden Kosten zu decken (in diesem Zusammenhang sollte auch das amerikanische Modell gepr\u00fcft werden). Die Verdienste f\u00fcr die Arbeit in solchen \"Besch\u00e4ftigungspl\u00e4tzen\" w\u00e4ren wie Zwischenverdienste zu behandeln. Die ALV sollte sodann den Versicherten zeitlich befristet den Verdienstausfall ersetzen. Der Besuch von geeigneten Weiterbildungskursen sollte auch w\u00e4hrend der Teilnahme an einem obengenannten \"Besch\u00e4ftigungsprogramm\" m\u00f6glich sein, um die Qualifikation zu verbessern.</p><p>Mit einem solchen Modell w\u00fcrden wir allen Beteiligten dienen, und wir k\u00f6nnten mit weniger finanziellem Aufwand eine bessere Wirkung erreichen. Diese angef\u00fchrten Massnahmen sollten auch im Hinblick auf die kommende Diskussion \u00fcber die Einnahmenseite \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>RAV: Erste Ergebnisse \u00fcber die Vermittlungst\u00e4tigkeiten dieser neuen Zentren sind sehr ern\u00fcchternd. Aus der Privatwirtschaft werden die komplizierten Verfahren beklagt. Die RAV m\u00fcssen verpflichtet werden, nach 150 Tagen Bezugsdauer die Vermittlung durchzusetzen, ansonsten Sanktionen gem\u00e4ss Artikel\u00a030 Avig erfolgen. In diesem Zusammenhang muss auch der Begriff der zumutbaren Arbeit gem\u00e4ss Artikel\u00a016 Avig ausgeweitet werden. Die RAV m\u00fcssen sich auch besser auf die Bed\u00fcrfnisse des Arbeitsmarktes einstellen k\u00f6nnen. Vor allem werden zunehmend Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr kurze und mittelfristige Arbeiten gesucht. Um die aufwendigen administrativen Umtriebe f\u00fcr die Abrechnung der Sozialversicherungen - vor allem bei kurzen Arbeitseins\u00e4tzen - zu reduzieren, sollte eine Stelle in den Kantonen die Arbeitgeberfunktion \u00fcbernehmen.</p><p>Es sollte auch gepr\u00fcft werden, ob die Aufgaben der RAV vermehrt privaten Institutionen \u00fcbertragen werden k\u00f6nnten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Arbeitslosenversicherung - ebenso wie der Motion\u00e4r - mit Besorgnis. Aus diesem Grunde wird der Bundesrat im ersten Halbjahr, abgestimmt auf das Sparprogramm 1998, eine Vorlage unterbreiten, die sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitige Vorschl\u00e4ge zur Sanierung der Arbeitslosenkasse enth\u00e4lt. Diese Vorlage wird aber selbstverst\u00e4ndlich auch dem Abstimmungsergebnis vom 28. September 1997 Rechnung tragen.</p><p>1. Die Bestrebungen des Bundesrates gehen in die gleiche Richtung wie die Anliegen des Motion\u00e4rs. Die Zahl der durchgef\u00fchrten Berufspraktika ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Bis Ende 1995 wurden sie als Pilotprojekte durchgef\u00fchrt und ab 1. Januar 1996 ins ordentliche Recht \u00fcbernommen. Von den f\u00fcr 1997 budgetierten 20 411 Jahrespl\u00e4tzen an Programmen zur vor\u00fcbergehenden Besch\u00e4ftigung waren bereits 1873 f\u00fcr Berufspraktika vorgesehen.</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Arbeitgeber w\u00e4hrend der Praktikumsdauer von sechs Monaten 20 Prozent der Lohnkosten \u00fcbernehmen muss. Die Kantone k\u00f6nnen den Anteil des Arbeitgebers allerdings auch h\u00f6her festsetzen, wie dies beispielsweise die Kantone Z\u00fcrich (30 Prozent), Baselland (30 Prozent), Schaffhausen (30 Prozent), Tessin (40 Prozent) und Waadt (28 Prozent) getan haben. Die ausgerichteten L\u00f6hne bewegen sich zwischen 2213 und 3800 Franken. Liegt die Entl\u00f6hnung unter dem Taggeldansatz kann ein Verdienstausfall geltend gemacht werden.</p><p>Eine weitere Massnahme, die Arbeitslose in bestehende Betriebe einzugliedern versucht, sind die Einarbeitungszusch\u00fcsse. Im letzten Jahr haben gegen 4000 arbeitslose Personen von dieser Massnahme profitiert. Die Arbeitgeber haben w\u00e4hrend der Einarbeitungsperiode von normalerweise sechs Monaten 60 Prozent der Lohnkosten zu \u00fcbernehmen.</p><p>Im Verlaufe dieses Jahres sind zudem weitere verbindliche Massnahmen geplant, die eine schrittweise Umlagerung von Programmen zur vor\u00fcbergehenden Besch\u00e4ftigung zu den Berufspraktika beinhalten.</p><p>2. Das BWA hat den Kantonen f\u00fcr den Betrieb der RAV einen Leistungsauftrag vorgegeben, dessen Erf\u00fcllung aufgrund monatlich verf\u00fcgbarer Zahlen regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft werden kann. Im weiteren hat der Bundesrat Ende 1996 eine Evaluation der RAV und der arbeitsmarktlichen Massnahmen in Auftrag gegeben. Eine Studie aus diesem Evaluationsprogramm untersucht die Effizienz der RAV aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Daraus werden im Ende 1998 vorliegenden Schlussbericht Optimierungsvorschl\u00e4ge gemacht. Gest\u00fctzt darauf wird das BWA in Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechende Massnahmen einleiten. Bei der Beurteilung der Effizienz der RAV ist insbesondere auch zu ber\u00fccksichtigen, dass die RAV-Personalberaterinnen und -Personalberater neben der Vermittlung der Arbeitslosen noch zahlreiche andere im Avig vorgesehene Vollzugsaufgaben (z. B. \u00dcberpr\u00fcfung der Vermittlungsf\u00e4higkeit, Kontrolle der Arbeitsbem\u00fchungen, Sanktionen) wahrzunehmen haben.</p><p>3. Der Gesetzartikel \u00fcber die zumutbare Arbeit (Art. 16 Avig) wurde vom Parlament im Rahmen der im Juni 1995 abgeschlossenen 2. Teilrevision des Avig neu formuliert. Grunds\u00e4tzlich sind die Arbeitslosen verpflichtet, jede Arbeit unverz\u00fcglich anzunehmen. Eine Arbeit ist nur unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgenommen, wenn eine der in Artikel\u00a016 Absatz\u00a02 des Avig aufgef\u00fchrten Ausnahmebestimmungen zutrifft. Die bei der Anwendung des Artikels in der Praxis gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die entsprechenden Bestimmungen bew\u00e4hrt haben. Der Bundesrat erachtet die heute g\u00fcltige Regelung als angemessen und eine Weiterfassung des Begriffes der zumutbaren Arbeit im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt als nicht angezeigt. Er teilt die Auffassung des Motion\u00e4rs, dass die Durchsetzung des Artikels \u00fcber die zumutbare Arbeit eine der zentralen Aufgaben der RAV darstellt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(887760000000)\/","SubmittedBy":"Hasler Ernst","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241480660)\/","SubmissionDate":"\/Date(882403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}