{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973639,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973639,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3639","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beseitigung von Steuerschlupfl\u00f6chern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Steuerpflichtige k\u00f6nnen Steuergewinne erzielen, indem sie den Sitz ihres Unternehmens in einen anderen Kanton verlegen, dessen Steuerperioden sich nicht mit denjenigen des Herkunftskantons decken. Man denke in diesem Zusammenhang nur an den skandal\u00f6sen Gewinn der Bank von Multimillion\u00e4r Martin Ebner. Angesichts dieser Tatsache wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung einen dringlichen Bundesbeschluss zur Genehmigung zu unterbreiten, mit dem die Schlupfl\u00f6cher in unserem Steuerrecht gestopft werden sollen. Das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist durch eine Bestimmung zu erg\u00e4nzen, die vorsieht, dass bei einer Verlegung des Wohnsitzes einer nat\u00fcrlichen Person oder des Sitzes einer juristischen Person von einem Kanton mit Vergangenheitsbesteuerung in einen Kanton mit Gegenwartsbesteuerung der Herkunftskanton im darauffolgenden Jahr eine Komplement\u00e4rsteuer erheben darf, mit der das Einkommen, der Teil des Verm\u00f6gens oder der Gewinn belegt werden, die durch die Verlegung der Besteuerung entgingen.</p><p>Mit diesem dringlichen Bundesbeschluss sollte auch Artikel\u00a077 StHG so erg\u00e4nzt werden, dass die vergleichende Veranlagung nicht nur auf den Gewinn juristischer Personen, sondern auch auf das Einkommen und das Verm\u00f6gen nat\u00fcrlicher Personen angewendet wird.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die in der Motion angesprochene Sitzverlegung der \"BZ Bank Z\u00fcrich AG\" im Dezember 1997 durch Herrn Martin Ebner nach Wilen, Gemeinde Freienbach/SZ, wo dieser \u00fcbrigens schon lange seinen Wohnsitz hat und sich auch das Domizil weiterer Gesellschaften der BZ-Gruppe befindet, wirkt sich auf der Ebene der drei Steuerhoheiten unterschiedlich aus. Auf die direkte Bundessteuer hat dieser Domizilwechsel \u00fcberhaupt keinen Einfluss. Die genannte Firma von Herrn Ebner wird aufgrund der seit 1. Januar 1995 geltenden einj\u00e4hrigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung unabh\u00e4ngig vom Domizilwechsel die direkte Bundessteuer f\u00fcr das Jahr 1997 gest\u00fctzt auf das Gesch\u00e4ftsergebnis des gleichen Jahres zu entrichten haben.</p><p></p><p>2. Im Hinblick auf die zurzeit noch unterschiedlichen zeitlichen Bemessungssysteme in den Kantonen Z\u00fcrich und Schwyz ist f\u00fcr die Kantons- und Gemeindesteuern diesbez\u00fcglich die Situation anders. Zwar zahlt die \"BZ Bank Z\u00fcrich AG\" bis zum Tage ihres Wegzuges die im Kanton Z\u00fcrich f\u00fcr das Steuerjahr 1997 gesetzlich geschuldeten Steuern, aber auf der Grundlage des im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossenen Gesch\u00e4ftsjahres (sog. Vergangenheitsbemessung). Es wird auch zu pr\u00fcfen sein, ob im Wegzugsjahr ausserordentliche Ertr\u00e4ge erzielt wurden, die gegebenenfalls der z\u00fcrcherischen Sondersteuer unterliegen w\u00fcrden. Im Kanton Schwyz wird die Bank vom Tage des Zuzuges an zur Besteuerung herangezogen, aber aufgrund der k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsergebnisse besteuert werden (sog. Gegenwartsbemessung). Daher l\u00e4sst sich \u00fcbrigens noch gar nicht sagen, ob aus der Anwendung dieser unterschiedlichen Systeme der zeitlichen Bemessung \u00fcberhaupt eine Steuerersparnis resultiert, weil das Gesch\u00e4ftsergebnis des Jahres 1998 ja noch v\u00f6llig offen ist.</p><p></p><p>3. Abgesehen davon werden gest\u00fctzt auf die in Gang befindliche Steuerharmonisierung ab dem Jahre 1999 die Kantone Schwyz und Z\u00fcrich f\u00fcr die juristischen Personen das gleiche System der zeitlichen Bemessung, n\u00e4mlich die Gegenwartsbemessung, anwenden. Schon heute kennen 22 Kantone dieses gleiche System. Sp\u00e4testens nach Ablauf des Jahres 2000, n\u00e4mlich acht Jahre nach dem auf den 1. Januar 1993 erfolgten Inkrafttreten des StHG, ist allen Kantonen von diesem Gesetz zwingend vorgeschrieben, bei den juristischen Personen auf die einj\u00e4hrige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung umzustellen. Das wird zur Folge haben, dass auch bei Sitzverlegungen der Wegzugskanton stets noch das aktuelle Gesch\u00e4ftsergebnis besteuern kann. Angesichts dieser klaren, auch zeitlich fixierten gesetzlichen Vorgabe er\u00fcbrigen sich bei den juristischen Personen zus\u00e4tzliche gesetzliche Massnahmen. \u00dcberdies ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber bereit w\u00e4re, die seinerzeit bei der Verabschiedung des StHG dem kantonalen Gesetzgeber einger\u00e4umte Anpassungsfrist von acht Jahren nun im Nachhinein noch zu verk\u00fcrzen. Andererseits ist der Bundesrat von Gesetzes wegen (Art. 70 StHG) ohnehin verpflichtet, nach Ablauf der vom Gesetzgeber beschlossenen Anpassungsfrist im Jahre 2000 den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten Bericht und Antrag zur Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung f\u00fcr die nat\u00fcrlichen Personen unter Ber\u00fccksichtigung der dannzumaligen Situation zu unterbreiten.</p><p></p><p>4. Dem in der Motion angesprochenen Artikel\u00a077 StHG und der darin statuierten sogenannten Differenzsteuer kommt ausschliesslich die Funktion zu, f\u00fcr die juristischen Personen Besteuerungsl\u00fccken beim Wechsel zum System der einj\u00e4hrigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung innerhalb des gleichen Kantons auszuschliessen. Eine analoge Bestimmung enth\u00e4lt Artikel\u00a069 StHG f\u00fcr die nat\u00fcrlichen Personen. Dieses System der Differenzsteuer liesse sich jedoch keineswegs unbesehen auf den Domizilwechsel zwischen Kantonen mit unterschiedlichen Systemen der zeitlichen Bemessung \u00fcbertragen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(888796800000)\/","SubmittedBy":"Grobet Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945302400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735381437)\/","SubmissionDate":"\/Date(882403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}