{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973640,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973640,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3640","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Korrekte Besteuerung bei Fusionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Fusion UBS/SBV wird f\u00fcr die beiden Grossbanken, die nach wie vor namhafte Gewinne erzielen, lediglich einen \"technischen Verlust\" von 7 Milliarden Franken in Form von Restrukturierungskosten zur Folge haben. F\u00fcr Bund und Kantone hingegen wird die Fusion 1998 zu einem Steuerausfall f\u00fchren, der auf \u00fcber 1,5 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt wird.</p><p>Wir fordern den Bundesrat auf, der Bundesversammlung einen dringlichen Bundesbeschluss zu unterbreiten, der das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden erg\u00e4nzt. Dadurch soll erreicht werden, dass Reserven oder R\u00fcckstellungen, die f\u00fcr die Umstrukturierung fusionierter Unternehmen angelegt wurden, welche so ihre Rendite oder den Wert ihrer Aktien steigern k\u00f6nnen, ebenso dem steuerbaren Gewinn zugerechnet werden wie die unbegr\u00fcndeten R\u00fcckstellungen (vgl. Art. 63 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer). Die Kosten f\u00fcr solche Umstrukturierungen sollen wenigstens auf mehrere Steuerperioden verteilt werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitend sei an die Verfassungsgrundlage erinnert, wonach die direkte Bundessteuer juristischer Personen vom Reinertrag sowie vom Kapital und den Reserven erhoben werden kann. Die juristischen Personen sind, ohne R\u00fccksicht auf ihre Rechtsform, nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit steuerlich m\u00f6glichst gleichm\u00e4ssig zu belasten (Art. 41ter Abs. 5 Bst. a BV). Diesem Gebot folgend, ist der Reingewinn Gegenstand der Gewinnsteuer (Art. 57 DBG und Art. 24 Abs. 1 StHG). Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Festsetzung des steuerbaren Reingewinnes ist der Saldo der Erfolgsrechnung (Art. 58 Abs. 1 Bst. a DBG). Seit 1998 gilt bei der direkten Bundessteuer ein proportionaler Gewinnsteuersatz; eine Kapitalsteuer wird nicht mehr erhoben.</p><p></p><p>Abschreibungen, Wertberichtigungen und R\u00fcckstellungen m\u00fcssen vorgenommen werden, soweit sie nach allgemein anerkannten kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tzen notwendig sind. R\u00fcckstellungen sind insbesondere zu bilden, um ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Gesch\u00e4ften zu decken (Art. 669 Abs. 1 OR). Nach dem Aktienrecht darf der Verwaltungsrat auch zu Wiederbeschaffungszwecken R\u00fcckstellungen vornehmen und davon absehen, \u00fcberfl\u00fcssig gewordene R\u00fcckstellungen aufzul\u00f6sen (Art. 669 Abs. 2 OR). Im Steuerrecht ist jedoch nur die Bildung von R\u00fcckstellungen zul\u00e4ssig, die gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndet sind. Gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig nicht begr\u00fcndete R\u00fcckstellungen sind bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinnes zum Saldo der Erfolgsrechnung hinzuzurechnen (Art. 58 Abs. 1 Bst. b DBG). Bisher anerkannte R\u00fcckstellungen werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, soweit sie nicht mehr begr\u00fcndet sind (Art. 63 Abs. 2 DBG).</p><p></p><p>Was die Restrukturierungskosten in der gemeldeten H\u00f6he von rund 7 Mia Franken betrifft, welche die Fusion zwischen der UBS und dem SBV ausl\u00f6sen soll, ist folgendes festzuhalten:</p><p></p><p>Aufgrund des verfassungsm\u00e4ssigen Gebots der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit darf der Abzug von Aufwendungen, die zur Erzielung oder der Erhaltung von Ertrag dienen, nicht verweigert werden.</p><p></p><p>R\u00fcckstellungen f\u00fcr die zu erwartenden Restrukturierungskosten, werden von den Steuerbeh\u00f6rden nur in dem Umfang zum Abzug zugelassen, als ihre gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige Begr\u00fcndetheit nachgewiesen ist. Dies hat zur Folge, dass neben der H\u00f6he auch die periodengerechte Abgrenzung des entsprechenden Aufwandes zu pr\u00fcfen ist.</p><p></p><p>Die fusionierten Gesellschaften sind weltweit t\u00e4tig und unterhalten im Ausland Betriebsst\u00e4tten oder halten Beteiligungen an ausl\u00e4ndischen Gesellschaften (Tochtergesellschaften). Die Restrukturierungskosten werden daher zu einem grossen Teil im Ausland anfallen und den in der Schweiz steuerbaren Gewinn in diesem Ausmass nicht schm\u00e4lern.</p><p></p><p>Die Restrukturierungskosten der fusionierten Gesellschaften d\u00fcrften f\u00fcr die schweizerischen Empf\u00e4nger der entsprechenden Leistungen steuerbares Einkommen oder steuerbaren Ertrag darstellen. Zudem k\u00f6nnen solche Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen. Dadurch findet gesamthaft betrachtet eine gewisse Kompensation im Steueraufkommen statt.</p><p></p><p>Was die Gewinne betrifft, die von den fusionierten Gesellschaften in der Konzernrechnung ausgewiesen werden, ist zu beachten, dass namhafte Teile davon auf ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tten und Tochtergesellschaften entfallen. Steuersubjekt sind jedoch die einzelnen schweizerischen Gesellschaften. Der Gewinnsteuer unterliegt nur der in der Schweiz erwirtschaftete Gewinn. Zudem erm\u00e4ssigt sich die Gewinnsteuer im Verh\u00e4ltnis des Nettoertrages aus Beteiligungen zum gesamten Reingewinn.</p><p></p><p>Die steuerlichen Auswirkungen der Fusion lassen sich im heutigen Zeitpunkt nicht beziffern. Die Fusion erfolgt gem\u00e4ss den Verlautbarungen auch im Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung der Ertragslage. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die neue UBS namhafte Steuerleistungen erbringen wird.</p><p></p><p>Es besteht kein Bedarf, die geltenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften, die dem verfassungsm\u00e4ssigen Gebot der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit entsprechen, wegen der Fusion der zwei Grossbanken zu \u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(888796800000)\/","SubmittedBy":"Grobet Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712749981227)\/","SubmissionDate":"\/Date(882403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}