{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973653,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973653,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3653","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Menschenrecht auf angemessene Ern\u00e4hrung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das oben erw\u00e4hnte Postulat 96.3609 enth\u00e4lt f\u00fcnf konkrete Punkte. Was haben die Abkl\u00e4rungen zu den einzelnen Punkten ergeben, und wo sind bereits Aktionspl\u00e4ne erarbeitet worden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, auch gest\u00fctzt auf die neuesten Unicef-Zahlen, im Bereich \"Menschenrecht auf Ern\u00e4hrung\" einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu setzen, dies ganz besonders auch aus Anlass der universellen Menschenrechte, die 1998 50 Jahre alt werden?</p><p>3. Die Umsetzung und Realisierung dieses Menschenrechtes wird von den Politiken multinationaler Abkommen und Institutionen wie Gatt/WTO, Weltbank, Internationaler W\u00e4hrungsfonds partiell blockiert und verletzt. Ist die Schweiz als Mitglied dieser Institutionen bereit, diese Widerspr\u00fcche aufzuarbeiten, Konsequenzen zu ziehen und sich f\u00fcr die entsprechenden \u00c4nderungen in den multinationalen Abkommen einzusetzen?</p><p>4. Welches ist der Beitrag der Schweiz zur Schaffung der im Pakt f\u00fcr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Artikel\u00a011 verlangten nationalen und regionalen Instrumente zur Umsetzung und Realisierung dieses Menschenrechtes?</p><p>5. In Artikel\u00a07.4 des R\u00f6mer Aktionsplans sind als \"notwendige Mittel zur Erreichung der Ziele des Weltern\u00e4hrungsgipfels\" auch \"freiwillige Richtlinien f\u00fcr die Ern\u00e4hrungssicherheit f\u00fcr alle\" eingefordert. Internationale NGO haben diese Aufgabe wahrgenommen und den Verhaltenskodex f\u00fcr das Recht auf angemessene Ern\u00e4hrung ausgearbeitet. Der Verhaltenskodex wird auch von den Schweizer NGO unterst\u00fctzt. Ist der Bundesrat bereit, diese Vorleistung der NGO zur Umsetzung von Artikel\u00a07.4 Buchstabe\u00a0e wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, auch mitzutragen und sich daf\u00fcr einzusetzen, dass dieser Verhaltenskodex im Nachfolgeprozess des Weltern\u00e4hrungsgipfels auch auf internationaler Ebene wie dem CFS-FAO eingebracht wird?</p>","ReasonText":"<p>Es ist ein Skandal:</p><p>- Gem\u00e4ss neuestem Unicef-Bericht sterben in den Entwicklungsl\u00e4ndern j\u00e4hrlich 7 Millionen Kinder an Unterern\u00e4hrung.</p><p>- Wo der Hunger nicht t\u00f6dlich wirkt, bleiben bei den \u00dcberlebenden dauerhafte schwere Sch\u00e4digungen zur\u00fcck.</p><p>- Insgesamt leiden 800 Millionen Menschen weltweit an Hunger.</p><p>Zu den universellen Menschenrechten, die 1998 50 Jahre alt werden, z\u00e4hlen auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wie das Menschenrecht auf angemessene Ern\u00e4hrung.</p><p>Der R\u00f6mer Aktionsplan des Weltern\u00e4hrungsgipfels 1996 hat diesen Missstand erkannt. Artikel\u00a07.4 des Aktionsplanes verlangt eine \"inhaltliche Kl\u00e4rung des Rechtes auf angemessene Ern\u00e4hrung und des Grundrechtes eines jeden Menschen, frei von Hunger zu sein, wie im Internationalen Pakt f\u00fcr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in anderen einschl\u00e4gigen internationalen und regionalen Instrumenten festgelegt; besondere Aufmerksamkeit gilt der Umsetzung und vollen und fortschreitenden Realisierung dieses Rechtes als Mittel zur Erreichung von Ern\u00e4hrungssicherheit f\u00fcr alle\".</p><p>Der Bundesrat und der Nationalrat haben mein Postulat 96.3609 vom 9. Dezember 1996 \"Aktionsplan zum Weltern\u00e4hrungsgipfel von Rom\" akzeptiert.</p><p>Chronik eines vergessenen Rechtes</p><p>Das Recht aus Nahrung ist enthalten in folgenden internationalen Vereinbarungen:</p><p>- Universelle Menschenrechte, 1947;</p><p>- Universal Declaration on the Eradication of Hunger and Malnutrition, 1974;</p><p>- Declaration on the Rights of Disabled Persons, 1975;</p><p>- Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination aginst Women, 1979;</p><p>- Declaration of Principles and Programme of Action of the World Conference on Agrarian Reform and Rural Development, 1979;</p><p>- Vienna Declaration and Programme of Action of the World Conference on Human Rights, 1993;</p><p>- Copenhagen Declaration and Programme of Action of the World Summit for Social Development, 1995;</p><p>- Declaration on the Right to Development, 1986;</p><p>- Declaration of the Rights of the Child, 1959;</p><p>- Convention on the Rights of the Child, 1989;</p><p>- ILO Convention No 169;</p><p>- Plan of Action of the World Food Summit, 1996.</p><p>Das Recht auf Nahrung wurde an folgenden internationalen Konferenzen bekr\u00e4ftigt:</p><p>- World Food Conference, 1974;</p><p>- World Conference on Agrarian Reform and Rural Development, 1979;</p><p>- World Summit on Children, 1990;</p><p>- International Conference on Nutrition, 1992;</p><p>- World Conference on Human Rights, Vienna, 1993;</p><p>- World Summit for Social Development, Copenhagen, 1995;</p><p>- Conference on Women, Bejing, 1995;</p><p>- World Food Summit, Rome, 1996.</p><p>Und was haben diese Beteuerungen den 800 Millionen Hungernden erbracht?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr den Bundesrat kommt der Bek\u00e4mpfung des weltweiten Hungers und seiner Ursachen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz h\u00f6chste Priorit\u00e4t zu; die Tatsache, dass heute trotz Fortschritten im Ern\u00e4hrungsbereich nach wie vor \u00fcber 800 Millionen Menschen unterern\u00e4hrt sind, ist inakzeptabel. Die am Weltern\u00e4hrungsgipfel in Rom (13.-17. November 1996) beschlossene Zielsetzung, die heutige Anzahl hungernder Menschen bis sp\u00e4testens zum Jahre 2015 um mindestens die H\u00e4lfte zu reduzieren, kann daher nur ein Minimalziel darstellen. Die Schweiz hat vor und w\u00e4hrend des Weltern\u00e4hrungsgipfels eine aktive Rolle gespielt und den Aktionsplan von Rom beeinflusst; sie wird diese aktive Rolle weiterhin spielen und sich f\u00fcr eine konsequente Umsetzung des Aktionsplans und ein effizientes Monitoring einsetzen. Dabei misst der Bundesrat konkreter bilateraler und multilateraler Programmt\u00e4tigkeit zur Armutsbek\u00e4mpfung und Ern\u00e4hrungssicherung ebenso grosse Bedeutung bei wie der Ausarbeitung von internationalen Konventionen und Verhaltenskodizes, deren universelle Durchsetzung noch nicht gew\u00e4hrleistet ist. Allerdings d\u00fcrfen die Rolle und der Einfluss der Schweiz im weltweiten Kontext als einer unter vielen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden.</p><p>1. Zum Stand der Abkl\u00e4rungen zu den einzelnen von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen (Postulat 96.3609 vom 9. Dezember 1996 \"Aktionsplan zum Weltern\u00e4hrungsgipfel von Rom\") kann folgendes festgehalten werden.</p><p>- Verantwortliches Gremium: Auf internationaler Ebene ist das Komitee f\u00fcr Weltern\u00e4hrungssicherheit der FAO (CFS) f\u00fcr die Koordination der Umsetzung der Ergebnisse des Weltern\u00e4hrungsgipfels zust\u00e4ndig; in der Schweiz wird diese Aufgabe vom interdepartementalen Komitee f\u00fcr die FAO (CIC-FAO) wahrgenommen, das vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft pr\u00e4sidiert wird.</p><p>- Einbezug der Nichtregierungsorganisationen (NGO): Die NGO sind im schweizerischen FAO-Komitee, welches den Bundesrat und die Bundesverwaltung in FAO-Angelegenheiten ber\u00e4t, vertreten; alle von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen werden prim\u00e4r in diesem Organ diskutiert.</p><p>- Zur Notwendigkeit von Gesetzesanpassungen: Mit dem Bundesgesetz vom 19. M\u00e4rz 1976 \u00fcber Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe (SR 974.0) verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber eine nach wie vor ad\u00e4quate Gesetzesgrundlage f\u00fcr Massnahmen zur Verbesserung der Ern\u00e4hrungssicherheit in den Entwicklungsl\u00e4ndern (vgl. insbesondere Art. 5 Abs. 2 Bst. a und b).</p><p>- Einsatz der finanziellen Mittel: Der Kampf gegen den Hunger und seine Ursachen ist seit jeher eine der wichtigsten Aufgaben der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. So wendet die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit rund einen Viertel ihres Budgets von 1060 Millionen Franken (Voranschlag 1998) f\u00fcr Landwirtschafts- und Ern\u00e4hrungsprogramme auf.</p><p>- St\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung der Frauen: Die gleichberechtigte Entwicklung von Frauen und M\u00e4nnern ist ein hoch priorisiertes Anliegen der Deza. So wird der Beteiligung und Mitbestimmung der betroffenen Bev\u00f6lkerung und vor allem auch der Frauen in der konkreten Programmt\u00e4tigkeit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit seit einigen Jahren st\u00e4rkeres Gewicht beigemessen.</p><p>2. Die F\u00f6rderung der Landwirtschaft und der l\u00e4ndlichen Entwicklung, insbesondere die Erzeugung von Grundnahrungsmitteln, sind nach wie vor Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahre 1998, dem 50-Jahr-Jubil\u00e4um der allgemeinen Menschenrechtserkl\u00e4rung, wird der verst\u00e4rkten Armutsbek\u00e4mpfung (und damit einer Einwirkung auf die wesentlichen Ursachen von Hunger und Unterern\u00e4hrung) in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gem\u00e4ss Verpflichtung 2 des Aktionsplans von Rom eine besonders hohe Priorit\u00e4t beigemessen. So wird gegenw\u00e4rtig eine Deza-Strategie f\u00fcr soziale Entwicklung erarbeitet, die Mitte 1998 in Kraft gesetzt und in die L\u00e4nderprogramme der Deza eingebracht werden soll. Dadurch werden die heutigen Bem\u00fchungen auf diesem Gebiet noch verst\u00e4rkt.</p><p>3. Die Weltbank, die WTO sowie der Internationale W\u00e4hrungsfonds verfolgen - mit verschiedenen Mitteln - dasselbe Ziel: die Steigerung des Lebensstandards in allen Mitgliedl\u00e4ndern durch eine langfristig angelegte, marktwirtschaftlich ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Damit sollen auch die Voraussetzungen f\u00fcr eine Bek\u00e4mpfung der Armut und des Hungers verbessert werden. Kurzfristig k\u00f6nnen strukturelle Anpassungsprogramme allerdings zu einer Erh\u00f6hung der Nahrungsmittelpreise in st\u00e4dtischen Gegenden f\u00fchren und sind deshalb von ad\u00e4quaten sozialen Sicherheitsnetzen f\u00fcr die \u00e4rmsten Bev\u00f6lkerungsschichten zu begleiten. Im Rahmen internationaler Zahlungsbilanzhilfen, an denen sich auch die Schweiz beteiligt, werden den betroffenen L\u00e4ndern die Finanzmittel f\u00fcr solche Sicherheitsnetze bereitgestellt. Inwiefern Armut und Hunger wirksam bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen, ist jedoch auch eine Frage des politischen Willens, der internen Machtverh\u00e4ltnisse und insbesondere der guten Regierungsf\u00fchrung (\"good governance\") im betreffenden Land.</p><p>Neben ihrer allgemeinen T\u00e4tigkeit hat namentlich die Weltbank ihre Aktivit\u00e4ten zur Ern\u00e4hrungssicherung verst\u00e4rkt. So hat sie nach dem Weltern\u00e4hrungsgipfel einen eigenen Aktionsplan zur F\u00f6rderung der l\u00e4ndlichen Entwicklung verabschiedet. Weitere wichtige multilaterale Organisationen wie die FAO, der IFAD (Fonds f\u00fcr internationale landwirtschaftliche Entwicklung), die CGIAR (Konsultativgruppe f\u00fcr internationale Agrarforschung), das UNDP (Uno-Entwicklungsprogramm) und die Unicef (Kinderhilfsfonds) leisten ebenfalls substantielle Beitr\u00e4ge im Kampf gegen den Hunger und seine Ursachen. Die Schweiz misst der Ern\u00e4hrungssicherheit sehr hohe Priorit\u00e4t bei und setzt sich in allen internationalen Organisationen seit Jahren f\u00fcr eine vermehrte Ber\u00fccksichtigung der Armutsbek\u00e4mpfung ein; dieses Engagement wird die Schweiz unvermindert weiterf\u00fchren.</p><p>4. In Artikel\u00a011 des Internationalen Paktes \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird die Bedeutung der Massnahmen und der konkreten L\u00e4nderprogramme sowie der internationalen Zusammenarbeit auf das Recht aller Menschen auf Nahrung hervorgehoben. Die Schweiz beteiligt sich an diesen Anstrengungen durch ihre bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit. Mit den neuen Richtlinien \"F\u00f6rderung der Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit\" der Deza gibt sich die Schweiz die M\u00f6glichkeit, einen konkreten Beitrag zu leisten zu einem dieser wichtigen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit und der schweizerischen Aussenpolitik auf dem Gebiet der F\u00f6rderung der Menschenrechte, das Recht auf angemessene Ern\u00e4hrung inbegriffen. Die F\u00f6rderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den L\u00e4ndern, die von unserer Zusammenarbeit profitieren, h\u00e4ngt in erster Linie von der Verbesserung entwicklungsf\u00f6rdernder Rahmenbedingungen ab. Somit tragen alle von der schweizerischen Zusammenarbeit vorgesehenen Massnahmen im Bereich der F\u00f6rderung dieser Rechte, vor allem die Unterst\u00fctzung konkreter Aktionen und des politischen Dialoges, zur Schaffung von g\u00fcnstigeren Bedingungen zur Armutsbek\u00e4mpfung bei. Dies bleibt eines der h\u00f6chsten Ziele unserer Bem\u00fchungen auf dem Gebiete der Entwicklungszusammenarbeit.</p><p>5. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Initiativen der Nichtregierungsorganisationen zur Bek\u00e4mpfung des Hungers und seiner Ursachen. Um die Ziele des Weltern\u00e4hrungsgipfels zu erreichen, braucht es das Zusammenspiel aller Akteure auf internationaler und nationaler, \u00f6ffentlicher und privater Ebene. Wie einleitend dargelegt, misst der Bundesrat der konkreten bilateralen und multilateralen Programmt\u00e4tigkeit ebenso grosse Bedeutung bei wie der Ausarbeitung von internationalen Konventionen und Verhaltenskodizes. Er ist jedoch bereit, den Verhaltenskodex wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen, und einverstanden, dieses Dokument im Nachfolgeprozess des Weltern\u00e4hrungsgipfels auf nationaler und internationaler Ebene zu thematisieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(888796800000)\/","SubmittedBy":"Gonseth Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712743652947)\/","SubmissionDate":"\/Date(882489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}