{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980009,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980009,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.009","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung. Gesetzes\u00e4nderungen","Description":"Botschaft vom 28. Januar 1998 \u00fcber die \u00c4nderung des Strafgesetzbuches, der Bundesstraftrechtspflege und des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung)","InitialSituation":"<p>Diese Vorlage besteht aus mehreren Teilen, die aber alle das gleiche Ziel verfolgen: die Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung. Haupts\u00e4chlicher Ausl\u00f6ser f\u00fcr diese Massnahmen sind neue Formen der Kriminalit\u00e4t, namentlich das organisierte Verbrechen, die Geldw\u00e4scherei sowie bestimmte Arten von Wirtschaftskriminalit\u00e4t. Diesen Deliktsformen gemein sind eine hohe Komplexit\u00e4t und ihr Kantons- und Landesgrenzen \u00fcberschreitender Charakter. Vorab diese Eigenschaften rufen nach st\u00e4rkerer Koordination, ja nach einer zentralen Leitung des Verfahrens. Dieses Bed\u00fcrfnis ist um so gr\u00f6sser, als besonders kleinere Kantone bei derartigen umfangreichen Straftaten bald an ihre Kapazit\u00e4tsgrenzen stossen k\u00f6nnen.</p><p>Um die Strafverfolgung bei komplexen und grossr\u00e4umig angelegten Verbrechen zu verbessern, sollen dem Bund auf diesem Gebiet zus\u00e4tzliche Kompetenzen einger\u00e4umt werden. So soll die Bundesanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Gebiet der organisierten Kriminalit\u00e4t und der Wirtschaftskriminalit\u00e4t, anstelle der Kantone, ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren er\u00f6ffnen und so f\u00fcr die betreffende Tat die Bundesgerichtsbarkeit begr\u00fcnden k\u00f6nnen. Nach Abschluss der Ermittlungen und nach durchgef\u00fchrter eidgen\u00f6ssischer Voruntersuchung soll der Fall an das nach den \u00fcblichen Gerichtsstandsbestimmungen zust\u00e4ndige kantonale Gericht zur Beurteilung delegiert werden k\u00f6nnen. Diesfalls vertritt aber der Bundesanwalt die Anklage vor dem kantonalen Gericht.</p><p>Durch diese neuen Verfahrenskompetenzen erh\u00e4lt das polizeiliche Ermittlungsverfahren auf Bundesebene zus\u00e4tzliche Bedeutung. Dies l\u00e4sst es geboten erscheinen, die heute noch erheblich eingeschr\u00e4nkten Rechte der Beschuldigten und ihrer Verteidiger in dieser Verfahrensphase den rechtsstaatlichen Standards anzugleichen, wie sie bereits f\u00fcr das Stadium der Voruntersuchung in der Bundesstrafrechtspflege verwirklicht sind. Konkret betreffen die Verbesserungen insbesondere das Haftrecht und die Beteiligung der Beschuldigten bzw. ihrer Verteidiger an der Beweiserhebung.</p><p>Im gleichen Zuge soll die Bundesstrafrechtspflege diverse Verbesserungen erfahren, die urspr\u00fcnglich im Rahmen der Vorlage \u00fcber die Entflechtung der Bundesanwaltschaft vorgesehen waren. Da die entsprechende Botschaft von 1993 im Parlament und bei zugezogenen Experten auf starke Kritik stiess, wurde deren materielle Weiterbehandlung eingestellt. Die unbestrittenen Teile jener Vorlage (93.062) sollen nun aber im Rahmen des vorliegenden Gesetzgebungspakets verwirklicht werden. Dies betrifft namentlich die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft, die gegen\u00fcber heute einen verst\u00e4rkten justiziellen Charakter aufweisen soll. Hinzu kommen Anpassungen im Hinblick auf die beabsichtigte Trennung zwischen der Bundesanwaltschaft und der pr\u00e4ventiven Polizei.</p><p>Schliesslich soll im Verwaltungsstrafrecht eine bew\u00e4hrte Praxis verankert werden, f\u00fcr die aber, wie das Bundesgericht bem\u00e4ngelte, die gesetzliche Grundlage fehlt. Dabei handelt es sich um die M\u00f6glichkeit der Bundesbeh\u00f6rden, Verwaltungsstrafsachen des Bundes an die ordentlichen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu delegieren, wenn diese bereits gegen dieselben T\u00e4ter Ermittlungen wegen Delikten des gemeinen Strafrechts f\u00fchren.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> gab vor allem Artikel\u00a0340bis des StGB zu reden. Demnach soll die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren er\u00f6ffnen k\u00f6nnen, wenn die strafbaren Handlungen ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden. Eine Minderheit der Rechtskommission, angef\u00fchrt von Dick Marty (R, TI), pl\u00e4dierte daf\u00fcr, dass der Bund bei solch komplexen F\u00e4llen zwingend t\u00e4tig werden m\u00fcsse. Es brauche eine klare Regelung, um der vom organisierten Verbrechen ausgehenden Bedrohung wirksam zu begegnen. Mit f\u00f6deralistischen Kompromissl\u00f6sungen komme man nicht weiter. Der Rat entschied sich mit 25 zu 11 Stimmen f\u00fcr ein fakultatives Eingreifen der Bundesanwaltschaft.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss gem\u00e4ss Antrag der Kommission, dass das organisierte Verbrechen obligatorisch der Bundesgerichtsbarkeit untersteht, falls gewisse Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Damit soll eine Rosinenpickerei der Bundesanwaltschaft verhindert werden, die bei einer Kann-Vorschrift versucht sein k\u00f6nnte, nur die interessanten F\u00e4lle an sich zu reissen. Hingegen soll bei Wirtschaftskriminalit\u00e4t die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden  einleiten k\u00f6nnen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte seiner Kommission und hielt somit eine Differenz betreffend die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in der Strafverfolgung der Wirtschaftskriminalit\u00e4t und beim organisierten Verbrechen aufrecht. Die Kommission folgte im Grundsatz dem Nationalrat, schlug jedoch im Detail pr\u00e4zisere Abgrenzungskriterien vor.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte der Fassung der Kleinen Kammer zu. Demnach befasst sich die Bundesanwaltschaft obligatorisch mit den Verbrechen in den Bereichen organisiertes Verbrechen und Wirtschaftskriminalit\u00e4t.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1770758349330)\/","SubmissionDate":"\/Date(885945600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}