{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.035","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 3. Juni 1998 betreffend die \u00c4nderung des Bundesbeschlusses \u00fcber die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten","InitialSituation":"<p>Die Xenotransplantation, d.h. die \u00dcbertragung tierischer Organe, Gewebe und Zellen auf den Menschen ist zur Zeit Gegenstand intensiver Forschungsanstrengungen. Hintergrund des Interesses an der Xenotransplantation ist das aus dem medizinischen Erfolg der Transplantationsmedizin entstandene Problem, dass menschliche Organe nicht in gen\u00fcgender Zahl zur Verf\u00fcgung stehen. Einer steigenden Nachfrage nach Transplantaten steht die sinkende Bereitschaft zur Organspende gegen\u00fcber. Eine M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Erh\u00f6hung des Angebots an geeigneten Organen ist die Xenotransplantation. W\u00e4hrend die \u00dcbertragung von tierischen Zellen und Geweben auf den Menschen inzwischen mit ersten Erfolgen angewandt wird, verl\u00e4uft diejenige ganzer Organe bisher unbefriedigend.</p><p>Der Ansatz, tierische Organe f\u00fcr eine \u00dcbertragung auf den Menschen zu verwenden, wurde lange Zeit nicht als realistische Option eingesch\u00e4tzt, da die Abstossung transplantierter Organe durch den menschlichen K\u00f6rper um so st\u00e4rker ist, je entfernter die genetische Verwandtschaft zwischen Spender und Empf\u00e4nger ist. Die Abstossungsreaktion des Menschen auf die tierischen Organe erschien als nicht kontrollierbar. Aufgrund des Fortschritts in der biomedizinischen Forschung werden die biologischen Prozesse bei der Transplantat-Abstossung aber immer besser verstanden und damit auch besser beherrschbar.</p><p>Ein bisher ungel\u00f6stes Problem der Xenotransplantation stellt die Gefahr einer \u00dcbertragung tierischer Krankheitserreger auf den Menschen dar. Dabei ist zu beachten, dass die Gefahr einer Infektion nicht nur den Empf\u00e4nger oder die Empf\u00e4ngerin betrifft, sondern unter Umst\u00e4nden auch ihre Kontaktpersonen und allenfalls weitere Bev\u00f6lkerungskreise. Zur Zeit gibt es wenig Kenntnisse, wie gross die potentiellen Infektionsrisiken sind, aber es gibt Hinweise daf\u00fcr, dass eine \u00dcbertragung vorkommen und ernsthafte Folgen haben kann. Die m\u00f6gliche \u00dcbertragung von Infektionen und damit die potentielle Entstehung von Epidemien verlangt vor einer eventuellen klinischen Einf\u00fchrung der Xenotransplantation deshalb eine genaue Abkl\u00e4rung.</p><p>Mit einer vom Parlament \u00fcberwiesenen Motion der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 22. Mai 1997 wird der Bundesrat beauftragt, Xenotransplantationen zu regeln und vorl\u00e4ufig einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Der Bundesrat hat die Motion entgegengenommen mit dem Hinweis, dass die Einf\u00fchrung einer Bewilligungspflicht f\u00fcr Xenotransplantationen eine \u00c4nderung des Bundesbeschlusses vom 22. M\u00e4rz 1996 \u00fcber die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten (SR 818.111) bedingt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten namentlich im Bereich des Infektionsschutzes soll nach Ansicht des Bundesrates der Bundesbeschluss rasch ge\u00e4ndert und die bestehende Regelung der Xenotransplantation versch\u00e4rft werden. Im Interesse der gr\u00f6sstm\u00f6glichen Sicherheit bez\u00fcglich der Infektionsrisiken soll die \u00dcbertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen grunds\u00e4tzlich verboten werden. Es w\u00fcrde sich dabei um ein befristetes Verbot handeln, das vorl\u00e4ufig f\u00fcr eine Zeit von etwa drei Jahren bis zur Erarbeitung und Inkrafttretung eines k\u00fcnftigen Transplantationsgesetzes gelten soll. Bei dieser Erarbeitung ist dann zu pr\u00fcfen ob dieses Verbot weiterzuf\u00fchren ist. Im \u00fcbrigen w\u00fcrde das vorgeschlagene Verbot durch zwei Ausnahmeregelungen gelockert, im Bereich der klinischen Versuche und wenn ein Infektionsrisiko f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung ausgeschlossen und zus\u00e4tzlich der therapeutische Nutzen nachgewiesen werden kann.</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> verlangte eine Minderheit der vorberatenden Kommission, vertreten durch Joseph Deiss (C, FR), statt eines Verbots eine grunds\u00e4tzliche Zulassung der Xenotransplantation mit Bewilligungspflicht und gewissen Auflagen. Deiss warnte vor den negativen Folgen eines Verbots f\u00fcr den Forschungsplatz Schweiz. Der Antrag scheiterte trotz Unterst\u00fctzung von FDP- und SVP-Fraktion mit 88 zu 75 Stimmen. Auf der anderen Seite lehnte der Rat auch Antr\u00e4ge von linker und gr\u00fcner Seite, die das Verbot versch\u00e4rfen wollten deutlich ab. Christine Goll (S, ZH) argumentierte, Tiere w\u00fcrden zum Ersatzteillager des Menschen und dieser zur Maschine degradiert. Zudem sei mit der Xenotransplantation noch kein einziges Menschenleben gerettet worden. Schliesslich folgte die grosse Kammer vollumf\u00e4nglich dem Vorschlag des Bundesrates und beschloss mit 109 zu 3 Stimmen ein Verbot mit Ausnahmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> war sich einig, dass die Xenotransplantation grosse Risiken birgt. Umstritten war aber der Umgang damit. Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss sah die gr\u00f6sste Gefahr in der \u00dcbertragung tierischer Krankheitserreger auf den Menschen. Die Forschung sei durch den Vorschlag des Bundesrates nicht gef\u00e4hrdet, da er klinische Versuche zulasse. Ebenfalls f\u00fcr ein massvolles Verbot setzte sich Gian-Reto Plattner (S, BS) ein, der darauf hinwies, dass bereits jetzt ein faktisches freiwilliges Moratorium bestehe. Die Mehrheit des Rates bef\u00fcrchtete jedoch bei einem Verbot Nachteile f\u00fcr die Forschung und entschied sich auf Antrag ihrer Kommission f\u00fcr ein grund\u00e4tzliches Ja zur Xenotransplantation mit Auflagen. In diesem Rahmen soll unter gewissen Bedingungen auch die \u00dcbertragung von ganzen Tierorganen m\u00f6glich sein, nicht nur von Zellen und Geweben wie der Bundesrat vorschlug. </p><p>Die Bewilligungspflicht mit Auflagen passierte schliesslich mit 23 zu 1 Stimme.</p><p>In der Differenzbereinigung schwenkte der <b>Nationalrat</b> auf Antrag einer knappen Kommissionsmehrheit auf die Linie des St\u00e4nderates ein. Danach werden nun alle Arten von Xenotransplantationen mit Auflagen erlaubt. F\u00fcr klinische Versuche besteht die Bedingung, dass ein Infektionsrisiko f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, f\u00fcr die Standardbehandlung muss dieses Risiko gem\u00e4ss Stand der Wissenschaft ganz ausgeschlossen werden. Diese Regelung gilt mindestens so lange, bis das Transplantationsgesetz in Kraft tritt, also voraussichtlich rund drei Jahre. Ausschlaggebend f\u00fcr den Entscheid des Nationalrates waren die Bedenken von b\u00fcrgerlichen Seite, der Forschungsplatz Schweiz w\u00fcrde unter einem Verbot leiden. Ein Kompromissantrag der Kommissionsminderheit unterlag mit 77 zu 72 Stimmen gegen die Fassung von St\u00e4nderat und Kommissionsmehrheit. Der Antrag sah neben der Aufrechterhaltung eines Verbots ein Entgegenkommen an den St\u00e4nderat bei den einschr\u00e4nkenden Kriterien vor.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770757158327)\/","SubmissionDate":"\/Date(896832000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}