{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980041,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980041,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.041","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle. Revision","Description":"Botschaft vom 22. Juni 1998 \u00fcber die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (FKG)","InitialSituation":"<p>In mehreren parlamentarischen Vorst\u00f6ssen wird eine \u00dcberpr\u00fcfung der Finanzaufsicht verlangt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende Konzeption der Finanzaufsicht mit einer parlamentarischen Finanzdelegation und einem sowohl dem Parlament wie dem Bundesrat dienenden Fachorgan, der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK), dem schweizerischen Regierungssystem auf Bundesebene am besten entspricht. Bei den Vorkommnissen in der Pensionskasse des Bundes hat die EFK rechtzeitig auf die M\u00e4ngel aufmerksam gemacht. Nicht funktioniert hat hingegen die Umsetzung der Empfehlungen. Ein unabh\u00e4ngiger Rechnungshof h\u00e4tte die Entwicklung nicht verhindern k\u00f6nnen. Der Bundesrat will deshalb den Hebel bei der politischen Umsetzung der Beanstandungen und einer gr\u00f6sseren Unabh\u00e4ngigkeit der EFK ansetzen, ohne die heutige Finanzaufsicht mit den unbestrittenen Vorteilen und St\u00e4rken grundlegend zu \u00e4ndern.</p><p>Mit einer Gesetzesrevision sollen Massnahmen zu St\u00e4rkung der EFK in die Wege geleitet werden. Die Vorlage beinhaltet die folgende Stossrichtung:</p><p>- Pr\u00e4zisierung des Revisionsauftrages und damit eine verst\u00e4rkt der Verfassung und dem Gesetz verpflichtete EFK;</p><p>- Best\u00e4tigung der Wahl des Direktors bzw. der Direktorin durch die Bundesversammlung;</p><p>- Ernennungs- und Bef\u00f6rderungskompetenzen der EFK im Personalbereich;</p><p>- gr\u00f6ssere Unabh\u00e4ngigkeit der EFK bei der Ausstattung mit Ressourcen;</p><p>- Verpflichtung des Bundesrates, die Umsetzung der von der EFK gemachten Beanstandungen und Empfehlungen zu \u00fcberwachen; sowie</p><p>- eine wirkungsvollere Berichterstattung und neue Dienstwege.</p><p>Mit diesen Massnahmen kann die EFK nicht nur rasch, sondern auch auf effiziente Art und Weise gest\u00e4rkt und unabh\u00e4ngiger gemacht werden. Damit verliert auch die Frage der Unterstellung an Bedeutung. F\u00fcr eine Neuunterstellung der EFK fehlen zurzeit aber auch die Alternativen. Die geforderte Unterstellung unter das Parlament lehnt der Bundesrat entschieden ab.</p><p>Auch ein gegen\u00fcber Parlament und Regierung unabh\u00e4ngiger Rechnungshof ist denkbar, erfordert indessen den Aufbau einer internen Revision. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine vierte Gewalt dem fein austarierten und auf Konkordanz angelegten Gewaltenteilungssystem auf Bundesebene nicht entspricht. Er lehnt deshalb die Schaffung eines unabh\u00e4ngigen Rechnungshofes ab.</p>","Proceedings":"<p> Umstritten war im <b>Nationalrat </b>zum einen die Erweiterung der Aufsicht auf Unternehmungen, an denen der Bund mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Die Minderheit Steiner (R, SO) beantragte, diese Unternehmungen seien der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle nicht zu unterstellen. Der Antrag fand allerdings keine Mehrheit. Zum anderen ging es vor allem um die Stellung des Direktors der Finanzkontrolle. Gem\u00e4ss Bundesrat und Kommission sollte der Bundesrat den Direktor der Finanzkontrolle w\u00e4hlen, wobei eine zweimalige Wiederwahl m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Die SVP-Fraktion wollte dem Bundesrat nur ein Vorschlagsrecht gew\u00e4hren und die Wahl der Bundesversammlung \u00fcbertragen. Der entsprechende Antrag wurde aber mit 90 zu 34 Stimmen deutlich abgelehnt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>schloss sich weitgehend den Beschl\u00fcssen des Nationalrates an. Mit der Zustimmung zu einem Antrag Schmid Carlo (C, AI) verzichtete er aber auf die M\u00f6glichkeit einer Abberufung des Direktors der Finanzkontrolle durch das Parlament, und zwar mit der Begr\u00fcndung, dass die Position des Direktors ja gest\u00e4rkt werden solle. Aus dem gleichen Grund strich die Kleine Kammer auch die Wiederwahlklausel.</p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Nationalrat</b> in der Frage der Wiederwahl des Direktors der Finanzkontrolle dem St\u00e4nderat an und verzichtete damit auf eine Amtszeitbeschr\u00e4nkung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921801600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770756630610)\/","SubmissionDate":"\/Date(898473600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}