{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.058","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"KVG. Bundesbeitr\u00e4ge und Teilrevision","Description":"Botschaft vom 21. September 1998 betreffend den Bundesbeschluss \u00fcber die Bundesbeitr\u00e4ge in der Krankenversicherung und die Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung","InitialSituation":"<p>Mit dem Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) wollte der Gesetzgeber das fakultative Krankenversicherungssystem, das im alten Bundesgesetz vom 13. Juni 1911 \u00fcber die Krankenversicherung (KUVG) geregelt war, mit den n\u00f6tigen Korrekturen versehen. Wie in der Botschaft vom 6. November 1991 \u00fcber die Revision der Krankenversicherung nachzulesen ist, enth\u00e4lt das KVG zwei grundlegende Elemente: die Solidarit\u00e4t und die Kosteneind\u00e4mmung, verbunden mit dem gemeinsamen Merkmal der Transparenz.</p><p>In der Botschaft vom 6. November 1991 wurden die sozialpolitischen Ziele, die angestrebte Kosteneind\u00e4mmung sowie die Mittel dargelegt, mit denen der Gesetzgeber diese Ziele zu erreichen beabsichtigt. Drei Jahre nach der Einf\u00fchrung des KVG ist es noch verfr\u00fcht, eine definitive Bilanz der durch das Inkrafttreten des KVG erzielten Ergebnisse zu ziehen. Doch weisen die durchgef\u00fchrten Studien \u00fcber die Wirkungen des KVG darauf hin, dass das neue Gesetz allm\u00e4hlich seine Wirkung entfaltet.</p><p>Die Einf\u00fchrung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung f\u00fcr die gesamte Bev\u00f6lkerung der Schweiz und die Festlegung einer einheitlichen Pr\u00e4mie je Versicherer und Region haben das Fehlen der Solidarit\u00e4t unter dem alten Gesetz teilweise behoben. Das dem Versicherer auferlegte Verbot, den Beitritt betagter oder sich in schlechtem gesundheitlichem Zustand befindender Versicherten abzulehnen, tr\u00e4gt ebenfalls zur St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t bei.</p><p>Bei der Kosteneind\u00e4mmung, der Kernfrage des KVG, sind die Wirkungen jedoch weniger sp\u00fcrbar, da sie einerseits mehr Zeit ben\u00f6tigen und andererseits einschneidende \u00c4nderungen in unserem Gesundheitssysstem bedingen. Der Bundesrat schliesst sich den Schlussfolgerungen an, die in verschiedenen Studien \u00fcber die Wirkungen des KVG gemacht worden sind. Das vom KVG eingef\u00fchrte System muss sein volles Wirkungspotential noch entfalten. Es w\u00e4re verfr\u00fcht, die in diesem Gesetz festgelegten Instrumente in Frage zu stellen, bevor man deren Wirkungen kennt.</p><p>Die Studien \u00fcber die Wirksamkeit des aktuellen Pr\u00e4mienverbilligungssystems sowie die Tatsache, dass die f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung einger\u00e4umten Kredite zeitlich befristet sind (bis Ende 1999) und dass es unerl\u00e4sslich ist, diesen Kredit durch einen Bundesbeschluss zu verl\u00e4ngern, bewogen jedoch den Bundesrat, zusammen mit dem Entwurf eines Bundesbeschlusses \u00fcber die Bundesbeitr\u00e4ge \u00c4nderungen vorzuschlagen, die dem KVG zu mehr Transparenz verhelfen und Anreizelemente einbringen, welche die Funktionsweise des KVG verbessern sollen. Die \u00c4nderungen konzentrieren sich auf die zwei Kernpunkte des KVG: die Solidarit\u00e4t und die Kosteneind\u00e4mmung. Der Bundesrat schl\u00e4gt deshalb vor, die in der Praxis der Krankenversicherung festgestellten M\u00e4ngel durch gezielte Gesetzes\u00e4nderungen, die sich entsprechend auf die Solidarit\u00e4t auswirken sollten, zu korrigieren. \u00dcber die Pr\u00e4mienverbilligung wurde eine Studie erstellt, deren Ergebnisse heute vorliegen. Angesichts der Rolle der Pr\u00e4mienverbilligung als zentrales soziales Korrektiv im geltenden Kopfpr\u00e4miensystem und wegen ihrer Bedeutung f\u00fcr die Solidarit\u00e4t unter Personen mit unterschiedlichen Einkommen wurden in diesem Bereich gr\u00f6ssere \u00c4nderungen vorgeschlagen.</p><p>Der Entwurf f\u00fcr die Teilrevision enth\u00e4lt auch neue Instrumente zur Kosteneind\u00e4mmung. Dabei handelt es sich um das Substitutionsrecht des Apothekers oder der Apothekerin (Substitution eines Originalpr\u00e4parats durch ein billigeres Generikum) und um die M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Kantone, im ambulanten Bereich ein Globalbudget zu erlassen. Die erste Neuerung geht in die Richtung, die der Bundesrat bereits im Bereich der Medikamentenpreise eingeschlagen hat. Die zweite - die nicht als Ersatzl\u00f6sung f\u00fcr die laufenden Tarifverhandlungen zu verstehen ist, da sie den grundlegenden Konsens unter den Gesundheitspartnern (Leistungserbringern und Versicherern) nach wie vor unangefochten l\u00e4sst - gibt den Kantonen die M\u00f6glichkeit, die Kostenentwicklung zu beeinflussen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Nach Ansicht des <b>St\u00e4nderats</b> ist der f\u00fcr den Bundesrat wichtigste Teil der ersten Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die Erm\u00f6glichung von Globalbudgets im ambulanten oder teilstation\u00e4ren Bereich auf kantonaler Ebene, noch nicht spruchreif. Die vorberatende Kommission beantragte, diese Massnahme erst in einer sp\u00e4teren Revisionsetappe anzupacken. Es fehlten gen\u00fcgend statistische Daten aus den Kantonen. Zudem seien die \u00c4rzte nur bereit, Globalbudgets auf freiwilliger Basis einzuf\u00fchren, erl\u00e4uterte Kommissionssprecher Anton Cottier (C, FR). Christiane Brunner (S, GE) verlangte f\u00fcr die mit besonders hohen Gesundheitskosten belasteten Westschweizer Kantone die M\u00f6glichkeit, dieses Instrument einf\u00fchren zu k\u00f6nnen, sonst werde der R\u00f6stigraben noch gr\u00f6sser. Doch der Vorschlag des Bundesrates wurde mit 29 zu 10 Stimmen abgelehnt. </p><p>Einverstanden war die kleine Kammer mit der Idee, wonach Apotheker die M\u00f6glichkeit erhalten, ein Originalpr\u00e4parat durch ein billigeres Generikum zu ersetzen, sofern der Arzt nicht ausdr\u00fccklich die Abgabe des Originals auf dem Rezept vermerkt hat. Die Leistungen der Apotheken werden k\u00fcnftig unabh\u00e4ngig vom Medikamentenpreis verg\u00fctet. Damit soll der Verkauf der Generika gef\u00f6rdert werden.</p><p>Der Rat genehmigte zudem die neuen Bestimmungen im Bereich der Pr\u00e4mienverbilligung (bessere Information der Versicherten, Ber\u00fccksichtigung von deren aktuellen Einkommens- und Familienverh\u00e4ltnissen, Anspruchsberechtigung f\u00fcr Saisonniers). In einem separaten Beschluss wurden die Bundesbeitr\u00e4ge an die Verbilligung der Krankenkassenpr\u00e4mien zwischen 2000 und 2003 neu festgelegt. Sie werden j\u00e4hrlich um 1,5 Prozent bis auf 2,314 Milliarden Franken im Jahr 2003 angehoben.</p><p>Einig war sich der St\u00e4nderat bei den Bestimmungen betreffend einer verst\u00e4rkten finanziellen Kontrolle und Aufsicht der Kassen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> f\u00fchrten die Nachwehen des Visana-R\u00fcckzugs aus acht Kantonen zur oppositionslosen Schliessung einer entsprechenden Gesetzesl\u00fccke im KVG. K\u00fcnftig soll eine Kasse, wenn sie sich aus der Grundversicherung zur\u00fcckzieht, einen Teil der Reserven abgeben m\u00fcssen.</p><p>Auch im Nationalrat gab die M\u00f6glichkeit der Globalbudgetierung im ambulanten und teilstation\u00e4ren Bereich am meisten zu reden. Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission und gegen die Stimmen von linker und gr\u00fcner Seite wurde dieses Instrument mit 92 zu 73 Stimmen abgelehnt. </p><p>Daf\u00fcr wurde mit 150 zu 4 Stimmen ein Einzelantrag Hansueli Raggenbass (C, TG) angenommen, der eine bessere Kostensteuerung und eine Begrenzung der Mengenausweitung anstrebt. Der Bundesrat soll neu bez\u00fcglich Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit der Leistungen Kriterien festlegen, denen Leistungserbringer gen\u00fcgen m\u00fcssen, um einem Tarifvertrag beitreten zu k\u00f6nnen. </p><p>Wie der St\u00e4nderat will auch die grosse Kammer den Apothekern die M\u00f6glichkeit schaffen, Originalpr\u00e4parate durch billigere Generika zu ersetzen. Einen entsprechenden Zwang dazu lehnte der Rat jedoch mit 88 zu 70 Stimmen ab. </p><p>Zum Problem des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung setzte sich eine Mehrheit des Nationalrates gegen den Bundesrat durch, der das Thema nicht als dringlich erachtete. Auf Antrag von Jost Gross (S, TG) soll neu neben Alter und Geschlecht auch der Hospitalisierungsgrad im Risikoausgleich ber\u00fccksichtigt werden, um eine weitere Entsolidarisierung in der Grundversicherung und die Jagd auf gute Risiken zu verhindern. Der Entscheid fiel mit 85 zu 80 Stimmen allerdings knapp aus. Bei den Bef\u00fcrwortern fanden sich die Linke und die Fraktion der Christlichdemokraten w\u00e4hrend FDP- und SVP-Fraktion dagegen stimmten.</p><p>Bei den Bundesbeitr\u00e4gen f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligungen stimmte der Rat dem Vorschlag des Bundesrates zu. Zu reden gab die Ausgestaltung der Pr\u00e4mienverbilligung. Die Bestimmung im KVG, die es den Kantonen erlaubt, bis auf 50 Prozent der f\u00fcr sie vorgesehenen Bundesgelder zu verzichten und die damit ihr eigenes Engagement tiefer halten k\u00f6nnen, bleibt bestehen. Ein entsprechender Streichungsantrag von Ursula Hafner (S, SH) wurde mit 95 zu 61 abgelehnt. Demgegen\u00fcber erhielten die Kassen die M\u00f6glichkeit, den 18- bis 25j\u00e4hrigen Versicherten k\u00fcnftig g\u00fcnstigere Pr\u00e4mien anzubieten.</p><p>In der Differenzbereinigung war der <b>St\u00e4nderat</b> mit dem Vorschlag des Nationalrats einverstanden, wonach eine Kasse, die sich aus der Grundversicherung zur\u00fcckzieht, einen Teil der Reserven abgeben muss. In den anderen wichtigen Punkten hielt der St\u00e4nderat an seiner Haltung fest. Der vom Nationalrat mit eindr\u00fccklicher Mehrheit \u00fcberwiesene Antrag, gem\u00e4ss dem der Bundesrat Kriterien festlegt, denen die Leistungserbringer gen\u00fcgen m\u00fcssen, um mit den Krankenkassen \u00fcberhaupt einen Tarifvertrag abschliessen zu k\u00f6nnen, scheiterte im Rat ohne Gegenstimme. Der Antrag der Kommissionsmehrheit zum Thema Vertragszwang lehnte der Rat mit 21 zu 14 Stimmen ebenfalls ab. Er wollte den Bundesrat erm\u00e4chtigen, die Zulassung von \u00c4rzten zur Grundversicherung f\u00fcr eine befristete Zeit einem Bed\u00fcrfnisnachweis zu unterstellen. Auch ein  Minderheitsantrag Rosemarie Simmen (C, SO), der den Kassen und Leistungserbringern die Wahl ihrer Vertragspartner v\u00f6llig anheimstellen wollte, wurde mit 22 zu 17 Stimmen abgelehnt. </p><p>Schliesslich verwarf die Kleine Kammer den Beschluss des Nationalrates einhellig, wonach beim Risikoausgleich unter den Kassen neben Alter und Geschlecht auch das Hospitalisierungsrisiko zu ber\u00fccksichtigen sei.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> kam auf seinen Entscheid betreffend Systemwechsel vom so genannten Tiers garant (Versicherte als Schuldner) zum Tiers payant (Kassen als Schuldner) zur\u00fcck und lehnte mit 101 zu 66 Stimmen wie zuvor der St\u00e4nderat einen Wechsel ab, womit in der Krankenversicherung weiterhin das Prinzip des Tiers garant gilt. Die Linke warnte vergeblich vor den sozialpolitischen Folgen dieser Regelung, weil Bed\u00fcrftige die R\u00fcckerstattungen der Krankenkassen nicht f\u00fcr die Arztrechnung sondern oft f\u00fcr andere Zwecke brauchten. </p><p>Angesichts dem aufgrund der bilateralen Vertr\u00e4ge m\u00f6glichen Zustroms von \u00c4rzten aus dem EU-Raum  und der damit verbundenen zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die Krankenversicherung beschloss der Rat im Sinne einer Notbremse mit 124 zu 47 Stimmen eine Bed\u00fcrfnisklausel. Mit dieser Klausel wurde dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, f\u00fcr eine befristete Zeit von drei Jahren die Zulassung von Leistungserbringern zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung zu begrenzen. Keine Freude am neuen Instrument hatte eine Minderheit um den Arzt Guido Z\u00e4ch (C, AG). Es handle sich um \"\u00fcble Planwirtschaft\" kritisierte er, die vor allem jungen \u00c4rzten die Praxiser\u00f6ffnung erschwere. Unterst\u00fctzung erhielt er von der SVP-Fraktion. Im Sinne einer langfristigen System\u00e4nderung erhielt der Bundesrat mit 142 zu 4 Stimmen den Auftrag (Motion 00.3003 der SGK), die Aufhebung des Vertragszwanges  zwischen Kassen und Leistungserbringern mit der n\u00e4chsten Revision des Krankenversicherungsgesetzes zu regeln. Einzig die Liberale Fraktion opponierte gegen die geplante Aufhebung des Kontrahierungszwanges. Barbara Polla (L, VD) argumentierte, dass Versicherte mit dieser Massnahme ihren langj\u00e4hrigen Arzt verlieren k\u00f6nnten, wenn dieser keinen Vertrag mit der Kasse erhalte. F\u00fcr die betroffenen \u00c4rzte k\u00e4me dies einem Berufsverbot gleich. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> entschied sich in Anbetracht der bef\u00fcrchteten \"\u00c4rzteflut\" nun ebenfalls f\u00fcr eine auf drei Jahre befristete Bed\u00fcrfnisklausel. Im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrats soll sie aber auf den ambulanten Bereich beschr\u00e4nkt werden. Ohne Gegenstimmen stimmte der Rat auch dem Auftrag an den Bundesrat zu, die Aufhebung des Kontrahierungszwanges zu pr\u00fcfen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte in der Folge dieser Einschr\u00e4nkung der Bed\u00fcrfnisklausel auf den ambulanten Bereich zu. Er hielt jedoch im Bereich der Kostenbeteiligung mit 85 zu 83 Stimmen an einer letzten Differenz fest. Der Bundesrat soll neu einzelne Leistungen der medizinischen Pr\u00e4vention festlegen k\u00f6nnen, f\u00fcr die keine Kostenbeteiligung f\u00fcr die Versicherten (Franchise und Selbstbehalt) besteht.</p><p>Die darauf eingesetzte Einigungskonferenz machte einen Vermittlungsvorschlag, wonach Pr\u00e4ventionsuntersuchungen im Rahmen von kantonalen und nationalen Pr\u00e4ventionskampagnen lediglich von der Franchise ausgenommen werden k\u00f6nnen. <b>St\u00e4nderat</b> und <b>Nationalrat</b> stimmten schliesslich diesem Vorschlag zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953856000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770757354697)\/","SubmissionDate":"\/Date(906336000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}