{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.059","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Stabilisierungsprogramm 1998","Description":"Botschaft vom 28. September 1998 zum Stabilisierungsprogramm 1998","InitialSituation":"<p>Am 7. Juni 1998 haben Volk und St\u00e4nde dem Bundesbeschluss \u00fcber Massnahmen zum Haushaltausgleich (\"Haushaltziel 2001\") mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Der neue Artikel\u00a024 der \u00dcbergangsbestimmungen zur Bundesverfassung bezweckt einen weitgehenden Ausgleich der Finanzrechnung bis ins Jahr 2001.</p><p>Ohne den im neuen Verfassungsartikel vorgesehenen Sparautomatismus auszul\u00f6sen, beinhaltet das Stabilisierungsprogramm 1998 die n\u00f6tigen Massnahmenvorschl\u00e4ge, um die Zielvorgabe im Jahr 2001 zu erreichen. Damit nimmt es die vom Verfassungsartikel verlangten Korrekturmassnahmen gewissermassen vorweg. Ohne zus\u00e4tzliche Massnahmen auf Gesetzesebene nehmen die Defizite zwar kontinuierlich ab, bewegen sich aber zwischen 5,3 (1998) und 1,8 Milliarden Franken (2002) nach wie vor auf einem inakzeptablen Niveau. Auch eine dauernde und solide wirtschaftliche Erholung wird die Defizite nicht v\u00f6llig eliminieren k\u00f6nnen. Die Beseitigung der strukturellen Ausgaben\u00fcbersch\u00fcsse erfordert jedoch zielgerichtete Massnahmen auf Gesetzesstufe. Ziel des Stabilisierungsprogramms ist es daher, einen Beitrag zur Beseitigung des strukturellen Budgetdefizits zu leisten, damit der Bundeshaushalt wieder in ein dauerhaftes Gleichgewicht gebracht werden kann.</p><p>Um das \"Haushaltziel 2001\" auf einem ausgewogenen und fairen Weg zu erreichen, hat der Finanzausschuss des Bundesrates in diesem Fr\u00fchjahr die Kantone sowie die wichtigsten politischen Kr\u00e4fte der Schweiz zu Konsensgespr\u00e4chen eingeladen. Ziel dieser Rundtischgespr\u00e4che war es, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, das von den Kantonen, Bundesratsparteien und Sozialpartnern mitgetragen wird. Im Rahmen dieser Konsensgespr\u00e4che wurde eine gemeinsame Formel gefunden, die auf die wichtigsten Anliegen der verschiedenen Parteien R\u00fccksicht nimmt und das Haushaltziel auf wirtschafts- und sozialvertr\u00e4gliche Art umsetzt.</p><p>Das Stabilisierungsprogramm sieht im wesentlichen Entlastungen bei den Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV), den Transfers an die Kantone (\"Sparbeitrag der Kantone\") sowie den Milit\u00e4rausgaben vor. Daneben enth\u00e4lt es eine Sparvorgabe an die SBB, eine Kreditsperre mit stark erweitertem Ausnahmenkatalog sowie Massnahmen im Einnahmenbereich. Zu letzteren geh\u00f6ren, neben Vorkehrungen zur Sicherung des heutigen Steuersubstrats, Massnahmen zur F\u00f6rderung der Steuergerechtigkeit. Zu diesem Zweck sollen einerseits die Steuerkontrolle verst\u00e4rkt und andererseits ungerechtfertigte Steuerl\u00fccken geschlossen werden. Das Schwergewicht der Massnahmen f\u00fcr den Bundeshaushalt liegt dabei eindeutig auf den Einsparungen. In \u00dcbereinstimmung mit der bisherigen Politik des Bundesrates sollen eigentliche Einnahmenbeschaffungen f\u00fcr die Konsolidierung der Sozialwerke und die Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte reserviert bleiben. Der Bundesrat beantragt entsprechende Finanzierungsmassnahmen f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung (befristete Weiterf\u00fchrung des dritten Lohnprozentes, Anhebung des Beitragsplafonds f\u00fcr ein zweites Lohnprozent kombiniert mit Entlastungen auf der Leistungsseite der Versicherung).</p><p>Die einzelnen Teile des Stabilisierungsprogramms sind miteinander rechtlich verbindlich verkn\u00fcpft. Damit beinhaltet das vorliegende Bundesgesetz \u00fcber das Stabilisierungsprogramm 1998 (Vorlage A) s\u00e4mtliche ausgaben- und einnahmenseitigen Elemente des Massnahmenpakets. Beim Bundesgesetz \u00fcber das Stabilisierungsprogramm handelt es sich um einen referendumspflichtigen Mantelerlass, der die \u00c4nderung gleichstufiger Rechtserlasse aus verschiedenen Aufgabengebieten unter einem Sammeltitel zusammenfasst und zus\u00e4tzlich einen Sparauftrag an den Bundesrat beinhaltet.</p><p>Zus\u00e4tzlich zum Bundesgesetz \u00fcber das Stabilisierungsprogramm 1998 wird ein dringlicher Bundesbeschluss \u00fcber die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (Vorlage B) unterbreitet, dessen einziger Zweck darin besteht, im Falle einer Verz\u00f6gerung der Inkraftsetzung des Stabilisierungsprogramms die ununterbrochene Erhebung des dritten Lohnprozentes sicherzustellen.</p><p>Der Bundesbeschluss zum \"Haushaltziel 2001\" sieht vor, dass die Haushaltdefizite des Bundes so lange auf h\u00f6chstens 2 Prozent der Einnahmen zu begrenzen sind, bis die befristete \u00dcbergangsbestimmung durch einen definitiven Verfassungsartikel abgel\u00f6st wird.</p>","Proceedings":"<p> In der Eintretensdebatte im <b>Nationalrat</b> wurde Kritik an der demokratischen Legitimation des \"runden Tisches\" ge\u00fcbt, an welchem mit ausgew\u00e4hlten Interessenvertretern ein Konsens gefunden und das Stabilisierungsprogramm ausgearbeitet wurde. Bundesrat Kaspar Villiger wies diese Kritik zur\u00fcck. Die \u00fcbliche Vernehmlassung evaluiere bloss Meinungen; am \"runden Tisch\" habe man dagegen mit den wichtigsten Kr\u00e4ften im Land - Wirtschaftsverb\u00e4nden, Gewerkschaften, Parteien und Kantonen - ausfindig gemacht, wo konkret gespart werden k\u00f6nne. Das Parlament k\u00f6nne dank dem \"runden Tisch\" nun zu einer Vorlage Stellung nehmen, die konsensf\u00e4hig sei. Das Programm biete die historische Chance, eines der gr\u00f6ssten Probleme im Staat zu l\u00f6sen.</p><p>Tats\u00e4chlich scheiterten im Rat ein Nichteintretens- und drei R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge von Mitgliedern der Sozialdemokratischen- und der LdU/EVP-Fraktion sowie von der Gr\u00fcnen Fraktion. Vergeblich wurde gefordert, die Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer zu pr\u00fcfen, die Steuerschlupfl\u00f6cher doch noch zu schliessen und damit die versprochenen 150 Millionen Franken hereinzuholen sowie auch der Landwirtschaft 100 Millionen Franken abzufordern. Der Rat folgte auf der ganzen Linie der Kommission, welche den Kompromiss \u00fcberarbeitet hatte. S\u00e4mtliche der rund zwanzig Einzelantr\u00e4ge von linker und gr\u00fcner Seite wurden in der als \"Kurzdebatte\" gef\u00fchrten Detailberatung abgelehnt. Mit diesen Antr\u00e4gen wurde versucht, Sparmassnahmen beim \u00f6ffentlichen Verkehr, bei der Bildung und bei der Arbeitslosenversicherung zu streichen oder sie auf die Landwirtschaft, den Strassenbau oder das Milit\u00e4r zu verschieben. Keine Chance hatten auch die Antr\u00e4ge, welche die von der Kommission zur\u00fcckgenommenen Massnahmen zur Schliessung der Steuerschlupfl\u00f6cher - die Steuerprivilegien f\u00fcr die private Vorsorge - wieder versch\u00e4rfen wollten. Im Gegenzug liess der Rat die Absicht fallen, die im Jahre 2001 f\u00e4llige Anpassung der AHV-Renten um ein Jahr hinauszuschieben und den Anpassungsrhythmus zu verlangsamen. Hingegen wurden Einsparungen von 406 Millionen Franken im Asylbereich verlangt. Auch Bundesrat Kaspar Villiger warnte, dass diese Entlastung ein ungedeckter Scheck sei. Das Stabilisierungsprogramm (Vorlage A) wurde in der Gesamtabstimmung mit 124 zu 26 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen, der Bundesbeschluss \u00fcber die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (Vorlage B) mit 164 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.</p><p>Der Rat stimmte auch einem Anschlussprogramm zu, das von der Kommission mit vier Motionen vorgelegt wurde. Danach muss der Bundesrat die Ausgaben im Asylwesen bis zum Jahr 2001 auf eine Milliarde Franken dr\u00fccken (98.3523), die Anpassung der AHV-Renten unter Ber\u00fccksichtigung der finanziellen Lage der AHV regeln (98.3524), bis im n\u00e4chsten Winter aufzeigen, wie er die Arbeitslosenversicherung reformieren und finanziell sichern kann (98.3525), und die eingeleiteten Arbeiten zur Reduktion der Verwaltungskosten so beschleunigen, dass Einsparungen bereits w\u00e4hrend der Dauer des Stabilisierungsprogramms eintreten (98.3526).</p><p>Die Beratung im <b>St\u00e4nderat</b> konzentrierte sich vor allem auf die Frage, wieweit die Antr\u00e4ge im Fiskalbereich tats\u00e4chlich Steuerl\u00fccken schliessen oder aber bloss dem Fiskus Mehreinnahmen verschaffen. Der Rat nahm punktuelle Modifikationen in den Bereichen AHV, IV und BVG vor und beschloss einen Kriterienkatalog, mit dem definiert werden kann, wann der Handel mit Verm\u00f6gen, Wertschriften und Liegenschaften gewerbsm\u00e4ssig und damit steuerpflichtig wird. Das Stabilisierungsprogramm wurde mit 33 zu 0 Stimmen, der Bundesbeschluss \u00fcber die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung mit 30 zu 0 Stimmen angenommen. Zustimmung fand auch das nationalr\u00e4tliche Anschlussprogramm mit den vier Motionen.</p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> daran fest, dass privater Handel nur dann steuerpflichtig wird, wenn er h\u00e4ufig, nach kurzer Besitzdauer und mit dem Einsatz erheblicher Fremdmittel get\u00e4tigt wird. Der Kriterienkatalog des St\u00e4nderates ging den B\u00fcrgerlichen zu weit; Christoph Blocher (V, ZH) sprach von einer verkappten Einf\u00fchrung der Kapitalgewinnsteuer. Bundesrat Kaspar Villiger fand dies eine unhaltbare Unterschiebung; es gehe einzig darum, die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zu kodifizieren. Dies nicht zu tun, w\u00e4re ein R\u00fcckschritt, der neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steuerschlupfl\u00f6cher sch\u00fcfe. Weil keine unbestrittene Formulierung gefunden werden konnte, beliessen es die R\u00e4te schliesslich beim Quasi-Handel mit Verm\u00f6gen, Wertschriften und Liegenschaften beim geltenden Recht und unterliessen den Versuch, die Bundesgerichtspraxis zu kodifizieren. Im \u00fcbrigen folgte der Nationalrat den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates.</p><p>Die mit dem Stabilisierungsprogramm beschlossenen Gesetzes\u00e4nderungen entlasten den Bundeshaushalt mit Ausgabenbeschr\u00e4nkungen und Mehreinnahmen bis ins Jahr 2001 um 2 Milliarden Franken. Die Beibehaltung des dritten Lohnprozentes bei der Arbeitslosenversicherung bis ins Jahr 2003 bringt ausserdem Mehreinnahmen von einer Milliarde Franken. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921801600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770756038263)\/","SubmissionDate":"\/Date(906940800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}