{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.065","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\"F\u00fcr Beschleunigung der direkten Demokratie\". Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 28. Oktober 1998 zur Volksinitiative \"f\u00fcr Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen f\u00fcr Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)\"","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen f\u00fcr Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)\" verlangt, dass in Zukunft Volksinitiativen sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate nach ihrer Einreichung Volk und St\u00e4nden zur Abstimmung zu unterbreiten sind. Innert dieser Frist m\u00fcsste nicht nur der Bundesrat zur Volksinitiative Stellung nehmen und die entsprechende Botschaft verfassen, sondern auch die beiden R\u00e4te der Bundesversammlung m\u00fcssten die Volksinitiative behandeln und die Abstimmung w\u00e4re vorzubereiten und durchzuf\u00fchren. Die Frist kann mit Zustimmung des Initiativkomitees verl\u00e4ngert werden, sofern die Bundesversammlung einen Gegenentwurf unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Volksinitiative g\u00fcltig ist. Sie verlangt indessen einen rechtlichen Zustand, der sich bereits in der ersten H\u00e4lfte dieses Jahrhunderts eindeutig nicht bew\u00e4hrt hat. Ihre Annahme w\u00fcrde einen R\u00fcckschritt bedeuten. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Volksinitiative aus folgenden Gr\u00fcnden Volk und St\u00e4nden ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen ist:</p><p>Durch die am 1. April 1997 in Kraft getretene \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte und des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes hat sich die Rechtslage zu Gunsten einer bef\u00f6rderlichen Behandlung von Volksinitiativen durch den Bundesrat und die Bundesversammlung wesentlich verbessert. Die neuen Bestimmungen mit den verk\u00fcrzten Fristen haben das Anliegen der Volksinitiative weitgehend vorweggenommen.</p><p>Die Frist von einem Jahr f\u00fcr die Ausarbeitung der Botschaft, die Beratung der Volksinitiative in den beiden R\u00e4ten und die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Abstimmung von Volk und St\u00e4nden w\u00fcrde zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten f\u00fchren. Der Zeitdruck liesse eine vertiefte Pr\u00fcfung einer Volksinitiative im bisherigen Rahmen nicht mehr zu. Die Botschaft mit der darin enthaltenen Beurteilung einer Volksinitiative w\u00fcrde deswegen zwangsl\u00e4ufig an Qualit\u00e4t einb\u00fcssen.</p><p>In Zukunft w\u00e4re bei der Behandlung von Volksinitiativen eine Gewichtsverschiebung von der Bundesversammlung zum Bundesrat nicht auszuschliessen. Vor allem die parlamentarischen Kommissionen, aber auch die beiden R\u00e4te w\u00e4ren in ihrer Arbeitsweise und in der Meinungsbildung eingeschr\u00e4nkt. Das Parlament m\u00fcsste sich in seiner Beurteilung einer Volksinitiative wohl ausschliesslich auf die Stellungnahme des Bundesrates st\u00fctzen. Der Einfluss der Regierung auf das Parlament n\u00e4hme entsprechend zu.</p><p>Die Volksinitiative w\u00fcrde die M\u00f6glichkeiten reduzieren, einen sinnvollen Gegenentwurf unterbreiten. Bundesrat und Bundesversammlung w\u00e4ren kaum in der Lage, einen Gegenentwurf auszuarbeiten und so eine \u00c4nderung eines als unbefriedigend beurteilten rechtlichen Zustands herbeizuf\u00fchren. Die grunds\u00e4tzliche Innovationsfunktion einer Volksinitiative f\u00fcr die Erneuerung der Rechtsordnung w\u00fcrde dadurch wesentlich beeintr\u00e4chtigt. Die vorliegende Volksinitiative erwiese sich nachfolgenden Volksinitiativen gegen\u00fcber als kontraproduktiv.</p><p>Das Initiativkomitee w\u00fcrde mit der Zustimmung einer Fristverl\u00e4ngerung, sofern die Bundesversammlung einen Gegenentwurf unterbreitet, \u00fcber einen erheblichen Einfluss auf das Parlament verf\u00fcgen. Eine solche Einflussnahme w\u00e4re mit der verfassungsm\u00e4ssigen Stellung der Bundesversammlung unvereinbar.</p><p>Im Rahmen der Verfassungsreform behandelt das Parlament eine Reform der Volksrechte. Gegenstand dieser Reform ist auch die Einf\u00fchrung einer allgemeinen Volksinitiative, die eine taugliche Variante zur Beschleunigung der direkten Demokratie darstellen k\u00f6nnte. Es gilt, zuerst die begonnene Verfassungsreform im Bereich der Volksrechte zu Ende zu f\u00fchren.</p>","Proceedings":"<p> Im <b>Nationalrat</b> empfahl Andreas Gross (S, ZH) namens der Kommission die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Staatspolitische Kommission hatte die Initiative mit 18 zu 0 Stimmen abgelehnt. Eine weitere Verk\u00fcrzung der Behandlungsfrist w\u00fcrde den produktiven Kern von Volksinitiativen zerst\u00f6ren, indem eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Anliegen der Initianten gar nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4re. Anton Schaller (U, ZH) beantragte, das Gesch\u00e4ft an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. In der Diskussion lehnten mit Ausnahme der Sprecher der Freiheits-Partei alle Fraktionssprecher die von der Firma Denner patronierte Initiative ab. Bundesrat Arnold Koller betonte, dass eine Annahme der Initiative eine massive Verschlechterung der Qualit\u00e4t von Entscheidungsprozessen zur Folge h\u00e4tte. Bei den folgenden Abstimmungen wurde der R\u00fcckweisungsantrag Schaller mit 138 zu 10 Stimmen verworfen. Mit 124 zu 21 Stimmen beschloss der Rat, Volk und St\u00e4nden die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. In der Gesamtabstimmung wurde der entsprechende Bundesbeschluss mit 131 zu 15 Stimmen genehmigt.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> beantragte Vreni Spoerry (R, ZH) namens der Kommission Ablehnung ohne Gegenvorschlag. Sie wies darauf hin, dass offensichtlich ein Unbehagen \u00fcber die langen Behandlungsfristen von Volksinitiativen besteht. Bereits ist eine neue Initiative angek\u00fcndigt worden, die verlangt, dass die Volksabstimmung bereits sechs Monate nach der Einreichung angesetzt werden soll. Bundesrat und Parlament h\u00e4tten jedoch das Problem erkannt und seien t\u00e4tig geworden. Die neuen Regelungen stellten eine raschere Behandlung sicher. Zudem sei die Volksinitiative inhaltlich falsch; es sei kein Schutz f\u00fcr die Initianten, wenn der Bundesrat und das Parlament nicht mehr gen\u00fcgend Zeit h\u00e4tten, sich mit der Initiative auseinanderzusetzen und allenfalls Mittel und Wege zu finden, um die Anliegen der Initianten umzusetzen. Maximilian Reimann (V, AG) hatte sich in der Kommission als einziger der Stimme enthalten. Dies sei ein Zeichen des Protests gegen\u00fcber dem Ist-Zustand. Das Volksbegehren sei jedoch durch die neue Regelung \u00fcberholt. Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler verwies ebenfalls auf die neue Regelung. Auch der Bundesrat stelle sich gegen die Initiative, da sie die Kurzatmigkeit f\u00f6rdern w\u00fcrde. Die M\u00f6glichkeit, indirekte Gegenentw\u00fcrfe zu erarbeiten, w\u00fcrde erschwert. Der Rat empfahl mit 36 zu 0 Stimmen die Ablehnung der Initiative.</p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 12. M\u00e4rz 2000 mit 70,0\u00a0Prozent Nein-Stimmen und allen St\u00e4nden abgelehnt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"I","Modified":"\/Date(1770758164990)\/","SubmissionDate":"\/Date(909532800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}