{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.067","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Gerichtsstandsgesetz","Description":"Botschaft vom 18. November 1998 zum Bundesgesetz \u00fcber den Gerichtsstand in Zivilsachen (Gerichtsstandsgesetz-GestG)","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, das Recht der \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit in Zivilsachen bundesrechtlich zu vereinheitlichen. Anlass daf\u00fcr ist die notwendige Harmonisierung unserer landesinternen Zust\u00e4ndigkeitsordnung mit jener des Lugano-\u00dcbereinkommens \u00fcber die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, das im eurointernationalen Bereich einheitliches Zust\u00e4ndigkeitsrecht gebracht hat und f\u00fcr unser Land am 1. Januar 1992 in Kraft getreten ist. Die Schweiz hat diesem \u00dcbereinkommen nicht vorbehaltlos beitreten k\u00f6nnen; vielmehr hat sie mit Blick auf Artikel\u00a059 BV (Garantie des Wohnsitzrichters) den bis am 31. Dezember 1999 befristeten Vorbehalt angebracht, gewisse ausl\u00e4ndische Entscheide, die im Widerspruch zur genannten Verfassungsgarantie stehen, weder zu anerkennen noch zu vollstrecken. Die Schweiz hat die Geltungsdauer dieses Vorbehalts in der Folge genutzt: das vorgeschlagene Gerichtsstandsgesetz und die damit verbundene Revision der Bundesverfassung (vgl. Art. 26 Abs. 2 des Entwurfs der Totalrevision BV) bringen unser internes Recht mit dem Europarecht in Einklang, wodurch nicht nur Diskriminierungen der eigenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, sondern auch Verfassungsverletzungen, die mit dem Wegfall des Vorbehaltes drohen, vermieden werden.</p><p>Das Gerichtsstandsgesetz beseitigt die grosse Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des Zust\u00e4ndigkeitsrechts. Die Rechtssuchenden werden die Frage, an welchem Ort in einer Zivilsache zu klagen ist, k\u00fcnftig in einem einzigen Erlass - dem Gerichtsstandsgesetz - beantwortet finden. Heute sind die Zust\u00e4ndigkeitsvorschriften im ganzen materiellen Bundesrecht sowie in den kantonalen Prozessordnungen verstreut, was das Auffinden des richtigen Forums erschwert. Inhaltlich ist der Entwurf einem konservativen Konzept verpflichtet: Grunds\u00e4tzlich werden die Gerichtsst\u00e4nde des geltenden Rechts \u00fcbernommen, soweit sich mit Blick auf die j\u00fcngere Entwicklung des schweizerischen Prozessrechts und des internationalen Rechts keine Neuerungen aufdr\u00e4ngen (wie z.B. im Konsumentenrecht).</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass mit der Regelung der \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit der Frage einer weiter gehenden Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts keineswegs vorgegriffen wird. Mit dem Gerichtsstandsgesetz soll f\u00fcr unser landesinternes Recht lediglich nachgeholt werden, was f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Streitigkeiten l\u00e4ngst verwirklicht ist: die Schaffung einer einheitlichen Zust\u00e4ndigkeitsordnung.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> stimmten s\u00e4mtliche Fraktionssprecher der Vorlage zu. In der Detailberatung wurde auf Antrag der Kommission die Streichung des Grundsatzes, wonach bei Klagen aus Vertr\u00e4gen auch der Richter am Erf\u00fcllungsort angerufen werden kann, gutgeheissen. Ebenfalls Zustimmung fand der Antrag, den Erfolgsort nicht als Gerichtsort zuzulassen, sondern neben dem Wohnsitz der beklagenden Partei oder dem Handlungsort den Wohnsitz der gesch\u00e4digten Person aufzunehmen. Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte im Prinzip den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Ein von Hans Hess (R, OW) gestellter Antrag zu Artikel\u00a041, wonach sich die G\u00fcltigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach altem Recht bestimmt, wenn sie vor dem Inkrafttreten des angepassten Gesetzes getroffen worden ist, wurde vom Rat oppositionslos gutgeheissen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss bei Artikel\u00a022 (Klagen aus Vertr\u00e4gen) nochmals kleine \u00c4nderungen am Konzept des St\u00e4nderates. Er pr\u00e4zisierte im Absatz\u00a01, dass nicht durch Einlassung auf den Gerichtsstand verzichtet werden kann. In Absatz\u00a02 brachte er als Gegengewicht zum Ausdruck, dass Gerichtsstandsvereinbarungen auch nach Anhebung des Prozesses noch m\u00f6glich sein sollen. Bei Artikel\u00a041 stimmte der Rat gegen den Willen der Kommissionsmehrheit mit 66 zu 47 Stimmen dem Beschluss des St\u00e4nderates zu.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> w\u00e4hlte bei Artikel\u00a022 eine offenere Formulierung als der Nationalrat, indem er beschloss, dass nachtr\u00e4gliche Gerichtsstandsvereinbarungen bereits nach Entstehung der Streitigkeit und nicht erst nach Anhebung des Prozesses abgeschlossen werden k\u00f6nnen. Diese Vereinbarung darf allerdings nicht stillschweigend erfolgen, sondern bedarf einer ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung. Ein Beispiel solcher Streitigkeiten sind Konsumentenbeschwerden. Auch bei Artikel\u00a027 (Klagen aus Verkehrsunf\u00e4llen) hielt der St\u00e4nderat an seinem Beschluss fest, auf eine Verstreuung der Prozesse zu verzichten und lehnte es ab, neben dem Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder des Handlungsortes auch den Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz der gesch\u00e4digten Person einzuf\u00fchren. Im \u00dcbrigen stimmte er den Beschl\u00fcssen des Nationalrates zu.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in Bezug auf die beiden verbliebenen Differenzen dem St\u00e4nderat an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953856000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770757116940)\/","SubmissionDate":"\/Date(911347200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}