{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.076","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundespersonalgesetz","Description":"Botschaft vom 14. Dezember 1998 betreffend das Bundespersonalgesetz (BPG)","InitialSituation":"<p>Angelpunkt der personalpolitischen Reform bildet die Modernisierung des Personalrechts, wie sie einige Schweizer Kantone und Gemeinden bereits an die Hand genommen haben. Eine gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t der Anstellungsverh\u00e4ltnisse soll die Verwaltung und die Unternehmungen f\u00e4hig halten, auf Entwicklungen im Umfeld sowie auf organisations- und personenspezifische Gegebenheiten zu reagieren. Das Beamtengesetz von 1927 behindert trotz zahlreicher Teilrevisionen die notwendige Dynamisierung sowie die gew\u00fcnschte Durchl\u00e4ssigkeit von \u00f6ffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. Grunds\u00e4tzliche Revisionsanliegen mussten auf die Totalrevision des Beamtengesetzes, d.h. auf die Erarbeitung des neuen Bundespersonalgesetzes (BPG), verschoben werden.</p><p>Ziel der Totalrevision ist ein schlanker Erlass, der f\u00fcr alle Arbeitgeber des Bundes (allg. Bundesverwaltung, Gerichte, Post, SBB usw.) den erforderlichen Handlungsspielraum schafft. Das BPG will ein gemeinsames gesetzliches Dach f\u00fcr das gesamte Bundespersonal bieten und somit einer Aufsplitterung im Arbeitsrecht des Bundes vorbeugen. Mit einer Ann\u00e4herung an das schweizerische Obligationenrecht ist eine teilweise Flexibilisierung der Anstellungsverh\u00e4ltnisse verbunden, wobei der Status des Bundespersonals nach wie vor \u00f6ffentlich-rechtlich bleiben soll. Die Wahl auf Amtsdauer (Beamtenstatus) wird abgel\u00f6st durch eine k\u00fcndbare \u00f6ffentlich-rechtliche Anstellung mit ausgebautem K\u00fcndigungsschutz auf der Grundlage eines individuellen Vertrags. An die Stelle der bisherigen vierj\u00e4hrigen Arbeitsplatzgarantie tritt eine weitgehende Besch\u00e4ftigungssicherheit bei beruflicher Mobilit\u00e4t der Mitarbeitenden. Neu besteht die M\u00f6glichkeit, Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge abzuschliessen. Das Entl\u00f6hnungssystem erh\u00e4lt einen st\u00e4rkeren Leistungs- und Marktbezug. Die Beschwerdeverfahren werden vereinfacht.</p><p>Das BPG bestimmt, welche Ziele die f\u00fcr die Personalpolitik verantwortlichen Bundesstellen verfolgen m\u00fcssen. Alle Personalmassnahmen - sowohl die Recht setzenden Akte (Ausf\u00fchrungsbestimmungen, Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge) wie auch die Anwendungsakte (Einzelarbeitsvertr\u00e4ge, personalpolitische Massnahmen, individuelle Entscheide usw.) - m\u00fcssen sich diesen Zielen unterordnen. Obwohl das BPG f\u00fcr die Ausf\u00fchrungsbestimmungen bedeutenden Freiraum offen h\u00e4lt, bindet es das Handeln der Personalverantwortlichen \u00fcber die gemeinsame Zielnorm ein. Das BPG konkretisiert diese Zielnorm, indem es die gesetzliche Grundlage f\u00fcr das personalpolitische Instrumentarium schafft. Es tr\u00e4gt damit dem Legalit\u00e4tsprinzip Rechnung.</p><p>Das BPG darf sich als moderner und zukunftsorientierter Erlass pr\u00e4sentieren.</p><p>- Es leistet mit der Aufnahme kontraktueller Elemente und der Einf\u00fchrung des Gesamtarbeitsvertrages ins \u00f6ffentliche Arbeitsrecht eine Ann\u00e4herung an die obligationenrechtlichen Normen der Privatwirtschaft.</p><p>- Es \u00fcbertr\u00e4gt die f\u00fcr ein modernes Personalmanagement notwendigen Kompetenzen vom Parlament an die Exekutive und f\u00f6rdert mit einem ausgebauten Reporting das Vertrauen zwischen beiden Instanzen.</p><p>- Es erm\u00f6glicht eine weiter gehende Delegation nicht zuletzt an die Unternehmungen, die sich im Zeichen der Liberalisierung k\u00fcnftig st\u00e4rker am Markt behaupten m\u00fcssen.</p><p>- Es h\u00e4lt einen weiten Rahmen f\u00fcr personalpolitische Massnahmen - Personalgewinnung und Personalf\u00f6rderung, Personalpflege, Sozialmassnahmen usw. - offen, der auch unter ver\u00e4nderten arbeitsmarktlichen und wirtschaftlichen Bedingungen angemessene Massnahmen erlaubt.</p><p>- Es ist personalfreundlich und sozial, sch\u00fctzt vor Willk\u00fcr und f\u00f6rdert eine Vertrauenskultur zwischen den Arbeitgebern des Bundes und ihren Sozialpartnern.</p><p>- Es ist mit dem EU-Recht kompatibel.</p><p>Das BPG soll das Beamtengesetz auf das Ende der laufenden Amtsdauer 1997-2000 abl\u00f6sen und auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten.</p>","Proceedings":"<p></p><p>In der Eintretensdebatte im <b>Nationalrat</b> begr\u00fcssten verschiedene Sprecher die mit der Modernisierung des Personalrechts anvisierte Flexibilisierung. Die st\u00e4rkere Durchl\u00e4ssigkeit zwischen Privatwirtschaft und \u00f6ffentlichem Dienst sei im Interesse aller Beteiligten eine absolute Notwendigkeit. Wie private Arbeitnehmer m\u00fcsse auch der Bund auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsf\u00e4hig sein. Die Linke machte zum Teil starke Vorbehalte gegen die Leistungs- und Marktorientierung des neuen Gesetzes. Der Liberalisierungsschub gehe zu weit und stelle letztlich die Qualit\u00e4t des \u00f6ffentlichen Dienstes in Frage, weshalb auf die Vorlage gar nicht einzutreten sei. F\u00fcr die SVP-Fraktion ging die Liberalisierung umgekehrt zu wenig weit. Der ganze Vertragsrahmen profitiere nach wie vor von einem grossz\u00fcgigen beamtenrechtlichen Schutzraum. Die Post- und SBB-Angestellten seien vom neuen Erlass auszunehmen. Die Vorlage sei deshalb nochmals an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Bundesrat Villiger entgegnete, dass die neu geschaffenen Freir\u00e4ume gen\u00fcgten, um Post und Bahn nach marktwirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen f\u00fchren zu k\u00f6nnen. In der Folge wurde der Nichteintretensantrag Borel/Spielmann mit 119 zu 18 und der R\u00fcckweisungsantrag Bortoluzzi mit 111 zu 24 Stimmen verworfen.</p><p>In der Detailberatung folgte der Rat weitestgehend den Antr\u00e4gen seiner Kommission. Eine \u00dcberraschung war die knappe Annahme eines Antrages Fulvio Pelli (R, TI), der auch die von Post und SBB kontrollierten Betriebe dem Bundespersonalgesetz unterstellen wollte. Mit 93 zu 63 Stimmen verwarf die Ratsmehrheit sodann einen Antrag Peter Vollmer (S, BE), die Flexibilisierung der Anstellungsverh\u00e4ltnisse in Angleichung an das OR zu verhindern. Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, soll somit das OR gelten. Dass der Bund nach Abschaffung des Beamtenstatus eine erh\u00f6hte Besch\u00e4ftigungssicherheit zu bieten hat, blieb unbestritten. Die K\u00fcndigungsfristen sind deshalb l\u00e4nger als im OR. Linke Antr\u00e4ge f\u00fcr weitere K\u00fcndigungseinschr\u00e4nkungen lehnte der Rat ebenso ab wie b\u00fcrgerliche Vorschl\u00e4ge f\u00fcr vermehrte Flexibilit\u00e4t. Der Grundsatz, die L\u00f6hne nach Funktion, Erfahrung und Leistung zu bemessen, wurde klar gutgeheissen. Richtig fand es der Rat, dass der Bundesrat auch Mindestl\u00f6hne festschreibt. Hingegen setzte sich beim Teuerungsausgleich knapp mit 70 zu 68 Stimmen eine b\u00fcrgerliche Kommissionsminderheit durch, wonach der Teuerungsausgleich nur ausgerichtet werden soll, wenn es die wirtschaftlichen und finanziellen Verh\u00e4ltnisse gestatten. Gegen den Willen einer SVP-Minderheit anerkannte die Ratsmehrheit im Einklang mit der Bundesverfassung das Streikrecht (95 zu 39 Stimmen). Der Bundesrat soll jedoch das Streikrecht f\u00fcr bestimmte Kategorien von Angestellten beschr\u00e4nken oder aufheben k\u00f6nnen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 58 zu 21 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) gutgeheissen.</p><p>Nachdem das Eintreten nicht bestritten worden war, folgte der <b>St\u00e4nderat</b> in einer langen Debatte fast durchwegs den Antr\u00e4gen seiner Kommission und der Fassung des Erstrates. Die vom Nationalrat eingef\u00fcgte Bestimmung, wonach das Gesetz auch f\u00fcr das Personal der von der Post und den SBB kontrollierten Betriebe gelten soll, wurde wieder gestrichen. Gegen\u00fcber dem Nationalrat \u00f6ffnete der St\u00e4nderat in Artikel\u00a06 das sogenannte \"OR-Fenster\" noch weiter. Die Anwendung des Obligationenrechtes soll nicht nur in \"begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen\" erfolgen, sondern zus\u00e4tzlich auf bestimmte Personalkategorien wie namentlich Aushilfspersonal, Praktikanten sowie im Ausland rekrutieres und angestellte Personal ausgedehnt werden (30 zu 9 Stimmen). Gem\u00e4ss dem Beschluss bei Artikel\u00a09 soll das Arbeitsverh\u00e4ltnis ohne K\u00fcndigung bei Erreichen der Altersgrenze nach AHV-Gesetz enden (29 zu 7 Stimmen). Ernst Leuenberger (S, SO) wollte wie der Nationalrat den Bundesrat erm\u00e4chtigen, die Altersgrenze festzulegen. Auch weitere Versuche der Linken, die Vorlage aus ihrer Sicht akzeptabler zu gestalten, scheiterten. Antr\u00e4ge zum K\u00fcndigungsschutz, zur Lohntransparenz, zur Verankerung eines H\u00f6chstlohnes oder zu den Bestimmungen beim Teuerungsausgleich wurden abgelehnt. Mit Artikel\u00a018a nahm der Rat neu Bestimmungen \u00fcber die Wahrung der Interessen der Arbeitgeber auf. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat der Vorlage mit 27 zu 4 Stimmen bei einigen Enthaltungen zu.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte in mehreren F\u00e4llen den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. So stimmte er mit 95 zu 40 Stimmen der Streichung der von ihm zuvor eingef\u00fcgten Bestimmung zu, wonach das Gesetz auch f\u00fcr das Personal der von der Post und der SBB kontrollierten Betriebe gelten soll. Auch bei Artikel\u00a09 stimmte er der L\u00f6sung des St\u00e4nderates zu, wonach die Altersgrenze nach Artikel\u00a021 AHVG bestimmt wird. Bei der Festsetzung der Mindestl\u00f6hne wurde die bei der ersten Beratung eingef\u00fcgte Bestimmung, wonach die Mindestl\u00f6hne einen Lebensunterhalt zu angemessenen Bedingungen erm\u00f6glichen sollen, wieder fallen gelassen. Auch bei den Streitigkeiten \u00fcber leistungsabh\u00e4ngige Lohnanteile f\u00fcgte er sich dem Entscheid des St\u00e4nderates; Beschwerden an die eidgen\u00f6ssische Personalrekurskommission sind demnach nicht m\u00f6glich. Der Rat stimmte auch der M\u00f6glichkeit zu, bestimmte Personalkategorien dem OR zu unterstellen, er pr\u00e4zisierte aber, dass dies nur \"in begr\u00fcndeten F\u00e4llen\" m\u00f6glich sein soll. Nach drei Eventualabstimmungen stimmt der Rat dieser umstrittenen Formulierung mit 110 zu 54 Stimmen zu.</p><p>Festhalten beschloss der Rat in Artikel\u00a05 Abs\u00e4tze 1 und 2: Der Bundesrat wird zu einer Berichterstattung an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verpflichtet. Eine weitere Differenz blieb bei Artikel\u00a07 aufrecht; der Rat beschloss die Streichung einer vom Zweitrat eingef\u00fcgten Bestimmung, wonach f\u00fcr die Aus\u00fcbung hoheitlicher Funktionen in der Regel das Schweizer B\u00fcrgerrecht erforderlich sein soll. Er hielt an der bundesr\u00e4tlichen Fassung fest, nach welcher der Bundesrat diese Frage durch Verordnung regeln kann.</p><p>Der Nationalrat stimmte auch zwei neu zur Beratung gebrachten Antr\u00e4gen zu. In Artikel\u00a019 Absatz\u00a04 beschloss er, dem Personal die Aus\u00fcbung einer amtlichen Funktion f\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen Staat und die Annahme von Titeln und Orden ausl\u00e4ndischer Staaten zu verbieten. Ferner beschloss er angesichts der sich abzeichnenden Verz\u00f6gerung der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes, im bestehenden Beamtengesetz eine \u00c4nderung. Der Bundesrat wird erm\u00e4chtigt, die Amtsdauer der Beamtinnen und Beamten auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung zu beenden und die \u00dcberf\u00fchrung des Bundespersonals in das neue Arbeitsverh\u00e4ltnis zu regeln.</p><p> Der <b>St\u00e4nderat </b>stimmte nur noch bei Artikel\u00a07 nicht der grossen Kammer zu. Nachdem diese jedoch in einer weiteren Beratung Festhalten beschlossen hatte, f\u00fcgte er sich diesem Entscheid.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770758256067)\/","SubmissionDate":"\/Date(913593600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}