{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.410","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Anpassung des veralteten ANAG an die aktuellen Gegebenheiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eine Anpassung des veralteten Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (ANAG) an die aktuellen Gegebenheiten. Das durch die 1995 eingef\u00fchrten Zwangsmassnahmen nur ungen\u00fcgend erg\u00e4nzte ANAG ist so zu verbessern, dass</p><p>- der Bund die Verantwortung f\u00fcr illegal anwesende Personen ausl\u00e4ndischer Nationalit\u00e4t \u00fcbernimmt.</p><p>Nach der in der Revision f\u00fcr das ANAG vorgesehenen Regelung kann der Bund Einzelf\u00e4lle selber behandeln (Art. 22a), die Verpflichtung des Bundes ist aber klarer und umfassender zu regeln.</p><p>- dass der Untertauchungsgefahr wirksam begegnet werden kann.</p><p>Das ANAG sollte dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass strafbares Verhalten in weiterem Masse f\u00fcr sich allein als Haftgrund herangezogen werden kann und die betreffenden Personen keine Gelegenheit zur (vorgegebenen) freiwilligen Ausreise mehr erhalten.</p><p>- die Probleme in Zusammenhang mit der vorl\u00e4ufigen Aufnahme ausger\u00e4umt werden k\u00f6nnen.</p><p>Gesetzlich festzuhalten ist insbesondere eine Meldepflicht sowie eine optimierte Rayonauflage, d.h. eine Aufenthaltsort- und Unterkunftszuweisung, dessen Missachtung geahndet wird.</p>","ReasonText":"<p>Das ANAG geht immer noch von der Annahme aus, dass der Kanton \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung entscheidet und sich demzufolge auch allein mit dem Wegweisungsvollzug zu befassen habe. Die Realit\u00e4t zeigt aber ein anderes Bild: Probleme bieten nicht die Ausl\u00e4nder, deren Aufenthalt im Rahmen eines ordentlichen Zulassungsverfahrens geregelt wurde, sondern die illegal Eingereisten, bei welchen sich keine eigentliche kantonale Zust\u00e4ndigkeit ergibt, da der faktische Aufenthaltsort vom Zufall bestimmt wird. Es ist deshalb naheliegend, dass die Zust\u00e4ndigkeit bei dieser Kategorie der illegal Anwesenden beim Bund liegen sollte.</p><p>Dazu kommt, dass sich in der Praxis gezeigt hat, dass die Kantone beim Vollzug und insbesondere bei der Papierbeschaffung mit ihren finanziellen und personellen Ressourcen an ihre Grenzen stossen. Gr\u00f6sste Probleme stellen sich allein schon bei der Kl\u00e4rung der Identit\u00e4t. Kontakte mit dem Ausland bzw. den Vertretungen ausl\u00e4ndischer Staaten in der Schweiz sind nach der geltenden Verfassungsordnung prim\u00e4r klar eine Aufgabe des f\u00fcr die Aussenbeziehungen der Schweiz zust\u00e4ndigen Bundes. Hinzu kommt, dass es f\u00fcr den Bund bzw. ein eidgen\u00f6ssisches Departement eher als f\u00fcr eine kantonale Beh\u00f6rde m\u00f6glich ist, das f\u00fcr die Aussenpolitik zust\u00e4ndige Departement bei Fragen und Problemen aus dem Bereich des Ausl\u00e4nderrechts und der Ausl\u00e4nderpolitik mit einzubeziehen. Ein verst\u00e4rkter Einbezug des EDA bei der Durchsetzung der Ausl\u00e4nderpolitik bzw. des Ausl\u00e4nderrechts ist dringlich und geboten, weil aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck besteht, dass sich dieses bei seinen aussenpolitischen Aktivit\u00e4ten kaum um die beim Vollzug des Ausl\u00e4nderrechts mit anderen Staaten bestehenden Probleme k\u00fcmmert. Die Mittel der Kantone zur Beschaffung von Reisepapieren bei ausl\u00e4ndischen Vertretungen sind sehr beschr\u00e4nkt. Insbesondere liegt es ausserhalb der kantonalen M\u00f6glichkeiten, gewisse Staaten durch die Anwendung aussenpolitischen Drucks zu einer besseren Kooperation zu bringen. </p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber Zwangsmassnahmen stellt ein ungen\u00fcgendes Instrumentarium f\u00fcr die Sicherstellung des Vollzugs zur Verf\u00fcgung: Erstens hat sich der Gesetzgeber in erster Linie an der Kategorie derjenigen Ausl\u00e4ndern orientiert, die vorg\u00e4ngig zumindest \u00fcber ein provisorisches Anwesenheitsrecht in der Schweiz verf\u00fcgten. Dies hat zur Folge, dass die Zwangsmassnahmen und insbesondere die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft gegen\u00fcber der praktisch bedeutsamen Gruppe derjenigen Ausl\u00e4nder, die mit der Absicht hier Straftaten zu ver\u00fcben (sog. Kriminaltouristen) oder illegal einer Besch\u00e4ftigung nachzugehen und ohne jede Aussicht auf Erlangung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung sind, als unzureichend erwiesen. Zweitens ist eine fremdenpolizeiliche Haftanordnung wegen straff\u00e4lligem Verhalten der Ausl\u00e4nder zwecks Sicherstellung der Durchf\u00fchrung eines Wegweisungsverfahrens oder des Vollzugs ist nach geltendem Recht nur in beschr\u00e4nktem Mass m\u00f6glich. Lediglich ernsthafte Bedrohungen oder erhebliche Gef\u00e4hrdungen an Leib und Leben sowie Untertauchungsgefahr sind ein Haftgrund. Der Nachweis der Untertauchensgefahr gestaltet sich aber schwierig. Die Bejahung dieses Tatbestandes unter den gegebenen Umst\u00e4nden ist weitgehend ins Ermessen der urteilenden richterlichen Beh\u00f6rde gestellt. Gerade wenn nur einzelne und/oder relativ geringf\u00fcgige Delikte im strafrechtlichen Sinn nachgewiesen werden k\u00f6nnen, gestaltet sich die Begr\u00fcndung der Untertauchensgefahr erfahrungsgem\u00e4ss schwierig  in gesteigertem Masse nach zudem erst kurzer Anwesenheit.</p><p>Die vorl\u00e4ufige Aufnahme als bisher einzige Ersatzmassnahme f\u00fcr den nicht zul\u00e4ssigen oder nicht m\u00f6glichen Vollzug weist nicht nur gesetzliche L\u00fccken auf, sondern erweckt entgegen der Absicht auch den Anschein, die vorl\u00e4ufige Aufnahme sei ein ordentliches Aufenthaltsrecht. Insbesondere stellen sich zwei Probleme: Erstens haben die betroffenen Personen bis zur Verf\u00fcgung der vorl\u00e4ufigen Aufnahme, die in der Praxis erst mit erheblicher zeitlicher Verz\u00f6gerung erfolgt, keinerlei Aufenthaltsstatus und bewegen sich gewissermassen im rechtsfreien Raum. Zweitens ist vermehrt festzustellen, dass insbesondere Ausl\u00e4nder, welche sich in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft befinden, gezielt darauf hinwirken, die maximale Haftfrist gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht durch beharrliche Identit\u00e4tsverschleierung und bewusste Falschangaben m\u00f6glichst zu \u00fcberstehen und somit in Genuss der vorl\u00e4ufigen Aufnahme \"in absehbarer Zeit nicht m\u00f6glicher Ausschaffung\" zu kommen.</p><p>Die heutige ausl\u00e4nderrechtliche Regelung ist  gerade im Zwangsmassnahmenbereich  mit einem enormen verfahrensm\u00e4ssigen und damit einhergehenden zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Die Verh\u00e4ngung einer Ein- oder Ausgrenzung nach Art. 13a des geltenden ANAG, welche eine St\u00f6rung oder Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung bedingt (demzufolge nicht generell angeordnet werden kann), wird bei undurchf\u00fchrbarem Vollzug der Weg- oder Ausweisung gem\u00e4ss Art. 23a ANAG mit Gef\u00e4ngnis bis zu einem Jahr oder Haft bestraft. Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind anwendbar (Art. 24 ANAG). Entsprechend ist in der Praxis bei einem erstmaligen Verstoss lediglich mit der Verurteilung zu einer bedingten Gef\u00e4ngnisstrafe zu rechnen. Ausserdem wird angesichts der modernen technologischen M\u00f6glichkeiten der T\u00e4ter der gesicherte, d.h. aus Sicht der Strafgesetzgebung rechtsgen\u00fcgliche Nachweis der Straftat immer schwieriger.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Hasler Ernst","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921801600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":"V","Modified":"\/Date(1712776416483)\/","SubmissionDate":"\/Date(890179200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}