{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19980454,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19980454,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.454","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Menschenw\u00fcrdige Arbeitsbedingungen f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte","Description":null,"InitialSituation":"<p>Das am 1. August 2000 in Kraft getretene revidierte Arbeitsgesetz regelt den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in \u00f6ffentlichen und privaten Betrieben, dazu geh\u00f6rt insbesondere die Regelung der Arbeits- und Ruhezeit sowie des Gesundheitsschutzes. Art. 9 Abs. 1 Buchstabe\u00a0b. ArG legt dabei die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit bei 50 Stunden fest. Anders als beim Gesundheitsschutz (Art. 3a Bst. c) sind die Vorschriften dieses Gesetzes zur Arbeits- und Ruhezeit jedoch ausdr\u00fccklich nicht auf die Assistenz\u00e4rzte anwendbar (Ausnahmebestimmung in Art. 3 Bst. e). Die entsprechenden Regelungen f\u00fcr die Assistenz\u00e4rzte in den Kantonen sind sehr unterschiedlich. </p><p>Unter diesen Voraussetzungen k\u00f6nnen die Arbeitszeiten der Assistenz\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte bis 100 Stunden in der Woche oder 30 Stunden am St\u00fcck betragen. Derartige Arbeitszeitbelastungen stellen eine Gefahr in Bezug auf die Sicherheit der medizinischen Leistungen dar. Andere Berufsgattungen mit \u00e4hnlichen Risikopotentialen wie Chauffeure und Piloten kennen detaillierte Ausf\u00fchrungsbestimmungen, was Ruhezeiten und Maximalarbeitszeiten betrifft. </p><p>Nationalrat Marc F. Suter (R, BE)reichte am 18. Dezember 1998 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Unterstellung der Assistenz\u00e4rzte unter das Arbeitsgesetz und dessen Arbeits- und Ruhezeitregelungen verlangt. Nicht zuletzt geht es bei dieser Unterstellung unter die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes auch um die Gesundheit der Assistenz\u00e4rzte selber.</p><p>Angesichts der komplexen Organisationsstrukturen der Spit\u00e4ler und des Zusammenhangs mit anderen Reformen soll den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Revision eine \u00dcbergangsfrist bis zum 1. Januar 2005 einger\u00e4umt werden. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> entschied auf Antrag der vorberatenden Kommission, der parlamentarischen Initiative Suter Folge zu geben. Die Kommission war wie der Initiant der Ansicht, dass die derzeitige Arbeitssituation der Assistenz\u00e4rzte nicht mehr tragbar ist und sich daher eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz aufdr\u00e4ngt, um einen minimalen Schutz zu gew\u00e4hrleisten. </p><p>In der zweiten Phase der Behandlung dieses Gesch\u00e4ftes begr\u00fcndete Guido Z\u00e4ch (C, AG) im Namen der Kommissionsmehrheit, weshalb die Assistenz\u00e4rzte aus der Ausnahmeklausel des Arbeitsgesetzes zu streichen seien. Er veranschaulichte die Thematik mit der einleitenden Frage: \"W\u00fcrden Sie sich in ein Flugzeug setzen, dessen Pilot schon seit zwanzig Stunden ohne Ruhepause im Einsatz ist?\" Genau diese Situation gebe es heute in Operationss\u00e4len. Die Kostenfolge der Gesetzes\u00e4nderung sei beherrschbar, da die Spit\u00e4ler mit der \u00dcbergangsfrist gen\u00fcgend Zeit h\u00e4tten, ihre Strukturen und Abl\u00e4ufe zu rationalisieren. Unterst\u00fctzt wurde die 50-Stunden-Woche f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte von den Fraktionen der SP und der Gr\u00fcnen sowie einer Mehrheit der CVP-Fraktion. Auch Bundesrat Pascal Couchepin pl\u00e4dierte f\u00fcr eine verk\u00fcrzte Arbeitszeit: Die T\u00e4tigkeit von Assistenz\u00e4rzten sei heute vor allem Arbeit und nur zu einem kleinen Teil Ausbildung. Es sei deshalb nicht mehr gerechtfertigt, sie von den Regeln des Arbeitsgesetzes auszunehmen. Eine Mehrheit der FDP- und der SVP-Fraktion wandte sich gegen die Revision. Christine Egerszegi (R, AG) argumentierte mit der grossen Flexibilit\u00e4t der jetzigen Regelung, welche f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte in Ausbildung notwendig sei. Zudem w\u00fcrde eine Arbeitszeitreduktion grosse Kosten f\u00fcr die Kantone ausl\u00f6sen. Gegen die beschriebenen menschenunw\u00fcrdigen Arbeitssituationen m\u00fcssten Kantone und Spit\u00e4ler und nicht der Bund vorgehen. Der Nationalrat stimmte der Revision mit 109 zu 62 Stimmen zu.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> beantragte Christiane Langenberger (R, VD) namens der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Die bestehende chronische \u00dcberlastung der Assistenz\u00e4rzte in den Spit\u00e4lern sei nicht f\u00f6rderlich f\u00fcr die Qualit\u00e4t der medizinischen Leistung und der Ausbildung. Einige Kantone h\u00e4tten schon von sich aus Verbesserungen gem\u00e4ss der Vorlage vorgenommen, w\u00e4hrend viele noch nichts unternommen h\u00e4tten. Mich\u00e8le Berger (R, NE) bek\u00e4mpfte die Revision mit einem Nichteintretensantrag. Die Folgekosten f\u00fcr die Kantone seien nicht tragbar, zudem sei bei einer Arbeit, bei der auch Notf\u00e4lle behandelt werden m\u00fcssten, eine strikte Stundenzahl nicht anwendbar, argumentierte sie. Nach Ansicht von Bruno Frick (C, SZ) hielten sich die Kosten f\u00fcr die Kantone jedoch in Grenzen. Christiane Brunner (S, GE) gab zu bedenken, dass die Gesundheit der Patienten bei \u00fcberm\u00fcdeten Assistenz\u00e4rzten gef\u00e4hrdet sei. Der St\u00e4nderat verwarf den Nichteintretensantrag mit 20 zu 12 Stimmen und stimmte der Vorlage mit 21 zu 11 Stimmen zu.     </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a093 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; SR 822.11) wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 3 Bst. e</p><p>e. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: \"Assistenz\u00e4rzte\")</p><p>Art. 3a Bst. c</p><p>c. auf Lehrer an Privatschulen sowie ....</p><p>(Streichen: \"Assistenz\u00e4rzte\")</p>","ReasonText":"<p>Assistenz\u00e4rzte haben nach einem sechsj\u00e4hrigen Studium ein Staatsexamen abgelegt und sind damit eidgen\u00f6ssisch diplomierte \u00c4rzte. \u00c4hnlich wie in anderen akademischen Berufsgruppen beginnt mit der Aufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit eine Phase der beruflichen Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Diese fachbezogene Weiterbildungsperiode, welche im Mittel sechs bis zehn Jahre dauert, f\u00fchrt zu einem Facharzttitel (z. B. Facharzt f\u00fcr Innere Medizin).</p><p>Assistenz\u00e4rzte sind die tragenden S\u00e4ulen der medizinischen Betreuung in den Spit\u00e4lern. Ohne sie w\u00fcrde das \u00f6ffentliche Gesundheitswesen zusammenbrechen. Sie nehmen die Patienten beim Spitaleintritt in Empfang und begleiten sie medizinisch (und oft auch psychisch) bis zu deren Austritt. Ihre Aufgaben umfassen nebst der Betreuung von Patienten (Diagnostik und Therapie) Notfalldienst rund um die Uhr, aber auch Ausbildungst\u00e4tigkeit f\u00fcr Medizinstudierende und andere medizinische Berufe und je nach Spital Forschungst\u00e4tigkeit.</p><p>Durch ein st\u00e4ndig wachsendes medizinisches und administratives Aufgabenheft (z. B. Statistiken, ICD-Codierung) arbeiten heute die Assistenz\u00e4rzte am Limit ihrer physischen und psychischen Leistungsf\u00e4higkeit - oft bis zur Ersch\u00f6pfung, ohne dass sie das Gesetz sch\u00fctzt. Heute g\u00fcltige kantonale Verordnungen, wonach bestimmte H\u00f6chstarbeitszeiten einzuhalten seien, sind in vielen Kantonen eine Farce.</p><p>Assistenz\u00e4rzte unterstehen dem Arbeitsgesetz nicht (Art. 3 Bst. e). Dieser Entscheid aus dem Jahre 1964 muss dringend korrigiert werden.</p><p>Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, wie sie z. B. f\u00fcr Krankenschwestern, Chauffeure oder Piloten selbstverst\u00e4ndlich sind, existieren f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte in der Schweiz kaum.</p><p>Gem\u00e4ss einer von der Regierung des Kantons Bern im Sommer 1998 durchgef\u00fchrten (sog. Bass-)Studie betr\u00e4gt die durchschnittliche Arbeitszeit der Assistenz- und Ober\u00e4rzte an den bernischen Spit\u00e4lern 66 Stunden pro Woche. Dennoch sind Arbeitszeiten von 70 Stunden pro Woche - in gewissen Spit\u00e4lern sogar \u00fcber 100 Stunden - nach wie vor keine Seltenheit. Dieses Resultat ist f\u00fcr die ganze Schweiz repr\u00e4sentativ.</p><p>Da wie bereits erw\u00e4hnt keine Ruhezeitvorschriften existieren, sind ununterbrochene Dienste von 24 bis 36 Stunden, die manchmal in sehr kurzen Abst\u00e4nden wiederholt werden m\u00fcssen, die Regel. Es kommt sogar vor, dass \u00c4rzte vor einer Operation bereits 40 Stunden an der Arbeit waren (Ergebnis der Bass-Studie)!</p><p>Diese Situation ist f\u00fcr Patienten ebenso gef\u00e4hrlich wie f\u00fcr \u00c4rzte. Wer m\u00f6chte schon von einem seit 36 Stunden arbeitenden Notfallarzt betreut werden?</p><p>Seit Jahren wird verkannt, dass dieser Umstand den Steuerzahler viel Geld kostet, und zwar einerseits durch einen Mehraufwand (unn\u00f6tige Abkl\u00e4rungen, verlangsamte Behandlung usw.), den \u00fcberm\u00fcdete \u00c4rzte in der Regel betreiben m\u00fcssen, um L\u00fccken in der Aufmerksamkeit zu kompensieren, anderseits durch \u00e4rztliche Kunstfehler. Der Finanzbedarf f\u00fcr menschenw\u00fcrdige Arbeitsverh\u00e4ltnisse wird deshalb bei weitem nicht derart hohe Kosten verursachen, wie sie die Kantone immer wieder prophezeien. Bei den Spit\u00e4lern besteht noch ein erhebliches Rationalisierungspotential, das bis jetzt nicht ausgesch\u00f6pft ist. Die \u00c4rzte m\u00fcssen endlich ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt und d\u00fcrfen nicht dauernd f\u00fcr berufsfremde Aufgaben missbraucht werden. Viele administrative Arbeiten k\u00f6nnen durch geschultes, nicht\u00e4rztliches Personal ausgef\u00fchrt werden.</p><p>Es besteht akuter Handlungsbedarf! Eine eidgen\u00f6ssische Regelung der Arbeitsbedingungen der Assistenz\u00e4rzte ist dringend notwendig.</p><p>Die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes sind ein absolutes Minimum und m\u00fcssen auch f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte gelten, nachdem sie f\u00fcr Ober\u00e4rzte schon lange G\u00fcltigkeit haben.</p><p>Von einer fairen Arbeitszeitregelung f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte profitieren letztlich alle Beteiligten: Spit\u00e4ler verf\u00fcgen \u00fcber klare, gesamtschweizerisch einheitliche Bedingungen, und Patienten k\u00f6nnen von motivierten, ausgeruhten \u00c4rzten betreut werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Suter Marc Fr\u00e9d\u00e9ric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1770756369560)\/","SubmissionDate":"\/Date(913939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}