{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1021","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Bildungsauftrag von SF DRS","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Verschiedenen Pressinformationen ist zu entnehmen, dass die Sendungen des Bildungsprogramms von SF DRS (Bildungsmagazin \"Trend\", Schulfernsehen, \"Sehen statt H\u00f6ren\") im Rahmen von Sparmassnahmen von der Abschaffung bedroht sind. Sollten sich diese Informationen bewahrheiten, w\u00e4ren keine Sendungen mit ausdr\u00fccklichem Bildungsauftrag mehr im Programm von SF DRS vorhanden, und der in Verfassung und Gesetz festgeschriebene Bildungsauftrag w\u00fcrde klar nicht mehr erf\u00fcllt.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. H\u00e4lt der Bundesrat als Konzessions- und Aufsichtsbeh\u00f6rde am Bildungsauftrag mit den Elementen Ausbildung, st\u00e4ndige Weiterbildung, Hilfe f\u00fcr den einzelnen, \u00fcber seine M\u00f6glichkeiten und Bed\u00fcrfnisse Klarheit zu gewinnen, fest?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die heutige Programmgestaltung diese Forderungen, insbesondere jene der st\u00e4ndigen Weiterbildung, erf\u00fcllt?</p><p>3. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Sendung \"Sehen statt H\u00f6ren\", welche als einziges spezielles Medienangebot f\u00fcr Geh\u00f6rlose und H\u00f6rbehinderte einen wichtigen Platz unter den soziokulturellen Angeboten einnimmt, ebenfalls zur Bildungsredaktion geh\u00f6rt?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit der Geb\u00fchrenfinanzierung ein Bildungsauftrag verbunden ist, der nicht einfach beil\u00e4ufig irgendwo im Gesamtprogramm wahrgenommen werden kann?</p><p>5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit der Bildungsauftrag in Zukunft umfassend wahrgenommen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bildungsauftrag von Radio und Fernsehen und der SRG im speziellen ist im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie in der SRG-Konzession vom 18. November 1992 formuliert. Das RTVG verlangt im Rahmen des allgemeinen Leistungsauftrages (Art. 3 Abs. 1 Bst. a) von den elektronischen Medien, dass sie ihren Beitrag zur Bildung leisten. Der Bundesrat hat diese gesetzliche Vorgabe in der SRG-Konzession \u00fcbernommen und verpflichtet die Konzession\u00e4rin, bildende Inhalte zu vermitteln (Art. 3 Abs. 2 Bst. c).</p><p>Wie die SRG ihren gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrag im Bereich Bildung im einzelnen erf\u00fcllt, ist dem Ermessen der Programmschaffenden \u00fcberlassen (Programmautonomie). Es ist ihre Sache zu entscheiden, welche Organisationsformen notwendig sind und mit welchen Sendungen bildende Inhalte vermittelt werden. F\u00fcr die Landesregierung ist ausschlaggebend, dass die SRG die gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Vorgaben mit der Gesamtheit ihrer Programme, d. h. mit 5 TV- und 13 Radioprogrammen, erf\u00fcllt und nicht mit einzelnen Programmen (etwa SF DRS) oder Sendungen.</p><p>Es ist bekannt, dass SF DRS den Verzicht auf bestimmte Sendeformen im Bereich Bildung und die betreffende Organisationsstruktur pr\u00fcft. Wie die SRG zu verstehen gibt, sind aber noch keine Entscheide gefallen; es st\u00fcnden auch keine Entscheide unmittelbar bevor. Der Bundesrat appelliert in diesem Zusammenhang an die Verantwortlichen von SF DRS und an die zust\u00e4ndigen Gremien der Tr\u00e4gerschaft, entsprechende Entscheide sehr sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen. Der Bereich Bildung ist ein wichtiges Element des Service public; ein Abbau der heutigen Leistungen w\u00e4re f\u00fcr die Landesregierung jedenfalls nicht akzeptierbar. Sie ist auch der Ansicht, dass die SRG und insbesondere SF DRS \u00fcber die n\u00f6tigen organisatorischen Strukturen und auch \u00fcber gen\u00fcgend personelle Ressourcen verf\u00fcgen m\u00fcssen, um die entsprechende Dienstleistung erbringen zu k\u00f6nnen.</p><p>Es ist dem Bundesrat bewusst, dass die SRG bei der Umsetzung ihres Leistungsauftrages der medialen Entwicklung und den Sehgewohnheiten des Publikums Rechnung tragen muss. Dabei d\u00fcrfen aber nicht die Einschaltquoten massgebend sein; die SRG hat sich vielmehr nach den Anforderungen des Service public zu richten, der den Bildungsinteressen des gesamten Publikums Rechnung tragen muss.</p><p>1. Der Bundesrat steht hinter dem Bildungsauftrag der SRG als Teil des Service public. Der Auftrag ist sehr allgemein formuliert und verlangt ein breites und umfassendes Angebot an bildenden Inhalten. F\u00fcr den Bundesrat steht fest, dass die SRG-Programme zur Aus- und Weiterbildung beitragen und dem einzelnen auch eine gewisse Lebenshilfe vermitteln m\u00fcssen. Wie diese Vorgaben aber umgesetzt werden, ist letztlich der Programmautonomie der SRG \u00fcberlassen. Es kann nicht Sache der Landesregierung sein, einzelne Sendungen anzusetzen oder deren Inhalte zu bestimmen.</p><p>2. Der Bundesrat hat im heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung, die Erf\u00fcllung des Bildungsauftrages durch die SRG in Zweifel zu ziehen.</p><p>3. Mit der Sendung \"Sehen statt H\u00f6ren\" ist gegenw\u00e4rtig in der Tat die Bildungsredaktion von SF DRS betraut. Aus der Sicht des Bundesrates umfasst der Leistungsauftrag der SRG auch die Verpflichtung, Geh\u00f6rlosen und H\u00f6rbehinderten bildende, informative und kulturelle Inhalte in geeigneter Weise zu vermitteln. Zu entscheiden, in welchen Sendegef\u00e4ssen dies erfolgt und welche Redaktion daf\u00fcr verantwortlich ist, obliegt aber der SRG.</p><p>4. Der gesetzliche und konzessionsrechtliche Leistungsauftrag muss gesamthaft wahrgenommen werden. Als Gegenleistungen f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrages erh\u00e4lt die SRG Empfangsgeb\u00fchren. Wie dieser Auftrag im Detail erf\u00fcllt wird, ist Sache des Veranstalters. Der Bildung ist im Programm ein dem Leistungsauftrag entsprechender Stellenwert einzur\u00e4umen. Es liegt auch im Ermessen des Veranstalters, die Zusammensetzung der Programme und die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Sendungen den sich stets weiterentwickelnden Realit\u00e4ten der Medienlandschaften und den entsprechenden Konsumgewohnheiten des Publikums anzupassen. Es w\u00fcrde indessen dem Sinn und Geist des Service public widersprechen, die Programme nur nach den Einschaltquoten auszurichten und dadurch etwa Interessen von Minderheiten zu vernachl\u00e4ssigen. Das heisst, die SRG kann und soll auch die Bildungssendungen den ver\u00e4nderten Erfordernissen und Sehgewohnheiten anpassen, aber sie darf - gesamthaft gesehen - nicht ihre Bem\u00fchungen und Leistungen abbauen.</p><p>5. Der Bundesrat wird im Sinne des Gesagten die weitere Entwicklung des Leistungsangebotes der SRG im Bereich Bildung aufmerksam verfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(893203200000)\/","SubmittedBy":"Simmen Rosemarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(893203200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750805061690)\/","SubmissionDate":"\/Date(889488000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}