{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1023","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Verwendung von freien Mitteln von Vorsorgestiftungen zur Beitragsreduktion","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Verwendung von Anlage\u00fcbersch\u00fcssen und freien Mitteln von Vorsorgeeinrichtungen zur kurzfristigen Reduktion der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge unzul\u00e4ssig ist,</p><p>- weil damit die nicht mehr beitragspflichtigen Invaliden- und Altersrentner gegen\u00fcber den aktiven Stiftungsdestinat\u00e4ren benachteiligt werden;</p><p>- weil damit das Barauszahlungsverbot umgangen werden kann, indem sich der Arbeitnehmer die sonst \u00fcblicherweise gar vertraglich vorgesehenen Pensionskassenbeitr\u00e4ge nicht vom Lohn abziehen lassen muss;</p><p>- weil damit das Verbot umgangen werden kann, dass Stiftungsmittel f\u00fcr rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers verwendet werden, indem dieser durch die Verwendung von Stiftungs\u00fcbersch\u00fcssen von seinen vertraglichen oder \u00fcblichen Beitragspflichten entbunden oder entlastet wird?</p><p>Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, dagegen vorzugehen (z. B. im Rahmen der Oberaufsichtspflicht)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach freie Mittel in erster Linie zur Sicherung der gesetzlichen und reglementarischen Leistungen sowie zur Finanzierung der Massnahmen f\u00fcr die Eintrittsgeneration und des Teuerungsausgleichs eingesetzt werden m\u00fcssen.</p><p>Dies setzt voraus, dass entsprechend den eingegangenen Risiken gen\u00fcgend Schwankungsreserven vorhanden sind und dass ausreichende technische R\u00fcckstellungen sowie gen\u00fcgende R\u00fcckstellungen f\u00fcr den gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungsausgleich auf laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten get\u00e4tigt wurden. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Eintrittsgeneration, vorab jene Versicherten mit kleinen Einkommen, bevorzugt behandelt wurden und gen\u00fcgend Mittel f\u00fcr den Teuerungsausgleich auf Altersrenten vorhanden sind. Diese Voraussetzungen sind durch den Experten zu best\u00e4tigen. Sie verhindern, dass nicht mehr beitragspflichtige Invalide und andere nicht mehr beitragspflichtige Leistungsbez\u00fcger benachteiligt werden.</p><p>Sind diese Voraussetzungen erf\u00fcllt, sind die Vorsorgeeinrichtungen gem\u00e4ss Artikel\u00a049 Absatz\u00a01 BVG im Rahmen dieses Gesetzes in der Gestaltung ihrer Leistungen, in deren Finanzierung und in ihrer Organisation frei.</p><p>Nach Artikel\u00a065 Absatz\u00a01 BVG m\u00fcssen die Vorsorgeeinrichtungen jederzeit Sicherheit daf\u00fcr bieten, dass sie die \u00fcbernommenen Verpflichtungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen. F\u00fcr den obligatorischen Teil sind nach Artikel\u00a065 Absatz\u00a02 BVG das Beitragssystem und die Finanzierung so zu regeln, dass die Leistungen im Rahmen dieses Gesetzes erbracht werden k\u00f6nnen.</p><p>Eine einseitige Entlastung der Arbeitgeber durch die Verwendung der freien Mittel ist nicht zul\u00e4ssig. Gem\u00e4ss Artikel\u00a066 Absatz\u00a01 BVG muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beitr\u00e4ge aller Arbeitnehmer. Diese Bestimmung gilt lediglich f\u00fcr den Bereich der BVG-Minimalleistungen (vgl. Art. 49 Abs. 2 BVG).</p><p>Das BVG legt nicht fest, wie der Arbeitgeber seine Beitragspflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a066 Absatz\u00a01 BVG zu erf\u00fcllen hat. Vor Inkrafttreten des BVG war es den Arbeitgebern m\u00f6glich, ihre Beitragspflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a0331 Absatz\u00a03 (alt) OR zu Lasten freier Stiftungsmittel zu erf\u00fcllen. Mit dem Hinzuf\u00fcgen des zweiten Halbsatzes wurde diese einseitig zur Entlastung des Arbeitgebers f\u00fchrende Praxis per 1. Januar 1985 unterbunden.</p><p>Artikel\u00a0331 Absatz\u00a03 OR richtet sich an den Arbeitgeber und nicht an die Vorsorgeeinrichtung. Er verbietet den Vorsorgeeinrichtungen nicht, \u00dcbersch\u00fcsse in die Finanzierung von Leistungen einzuplanen. Er schreibt nur vor, wie die mindestens parit\u00e4tisch zu leistenden, bestehenden reglementarischen Beitragspflichten der Arbeitgeber zu erf\u00fcllen sind. M\u00f6glich ist demgegen\u00fcber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer \u00fcber Finanzierungssysteme mit planm\u00e4ssiger \u00dcberschussverwendung mit tieferen reglementarischen Beitragss\u00e4tzen zu belasten. Eine vom parit\u00e4tischen Organ beschlossene reglementarische Bestimmung, die den Einbezug der freien Mittel in das Finanzierungssystem einer Vorsorgeeinrichtung vorsieht, ist deshalb nicht zu beanstanden. Entscheidend ist, dass das Finanzierungssystem jederzeit daf\u00fcr Gew\u00e4hr bietet, dass die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen erbringen kann.</p><p>Der planm\u00e4ssige Einbezug der freien Mittel in das Finanzierungssystem einer Vorsorgeeinrichtung kann unter den vorerw\u00e4hnten Bedingungen nicht als Umgehung des Barauszahlungsverbotes qualifiziert werden. Die freien Mittel bilden als dritter Beitragszahler Teil des Finanzierungssystems und verlassen darum die Vorsorgeeinrichtung nicht.</p><p>Der planm\u00e4ssige Einbezug der freien Mittel als dritter Beitragszahler entbindet auch nicht den Arbeitgeber von seinen Pflichten, seine bestehenden reglementarischen Beitr\u00e4ge aus eigenen Mitteln oder aus Beitragsreserven der Personalvorsorgeeinrichtung, die von ihm vorg\u00e4ngig hierf\u00fcr ge\u00e4ufnet worden und gesondert ausgewiesen sind, zu bezahlen. Er hat allein zur Folge, dass die parit\u00e4tischen Beitr\u00e4ge zu Lasten des dritten Beitragszahlers geringer ausfallen. Da die freien Mittel im Verlaufe der Entwicklung einer Vorsorgeeinrichtung mit den Beitr\u00e4gen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber erwirtschaftet wurden, ist nicht zu beanstanden, dass auch beide Parteien von einem g\u00fcnstigen Finanzierungsgrad ihrer Vorsorgeeinrichtung profitieren k\u00f6nnen, sofern die vorerw\u00e4hnten Bedingungen erf\u00fcllt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(893635200000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(893635200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234964410)\/","SubmissionDate":"\/Date(890006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}