{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1056","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Zuwanderung Illegaler. Ansteckende Krankheiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die massive Zunahme illegal Zugereister aus medizinisch nicht oder sehr schlecht versorgten Gebieten wirft Fragen bez\u00fcglich des Gesundheitsschutzes der schweizerischen Wohnbev\u00f6lkerung auf. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:</p><p>1. Gibt es nach seinen Erkenntnissen F\u00e4lle, wo illegal in die Schweiz eingereiste Personen unter Umgehung der sanitarischen Eintrittsuntersuchungen akut ansteckende Krankheiten haben?</p><p>2. Sind ihm F\u00e4lle bekannt, wo Personen verschiedenster Vollzugsstellen (Polizei, Krankenpflege, Betreuung, Administration etc.) Ansteckungsgefahren ausgesetzt waren?</p><p>3. Sind in der Schweiz die notwendigen rechtlichen Mittel vorhanden und ausreichend, um die Zugereisten einer medizinischen Kontrolle und solche mit ansteckenden Krankheiten einer Behandlung zuzuf\u00fchren?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er sicherzustellen, dass alle Asylsuchenden, Fl\u00fcchtlinge u. a. m. - auch die illegal Eingereisten -, bei einem Erstkontakt mit den Beh\u00f6rden oder Hilfsorganisationen auf ansteckende Krankheiten untersucht werden?</p><p>5. Kann eine Ansteckung der schweizerischen Wohnbev\u00f6lkerung mit lebensbedrohenden Krankheitserregern auf diesem Weg ausgeschlossen werden, bzw. was machen die zust\u00e4ndigen Stellen, um derartige Krankheitserreger und ihre Tr\u00e4ger zu isolieren und damit die Ansteckungsgefahr f\u00fcr die Wohnbev\u00f6lkerung auf ein Minimum zu reduzieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bekannte F\u00e4lle von illegal eingereisten Personen mit akut ansteckenden Krankheiten</p><p>Die grenzsanit\u00e4tsdienstliche Untersuchung auf ansteckende Krankheiten ist auf die Tuberkulose beschr\u00e4nkt, da sich Untersuchungen auf andere Krankheiten als nicht effizient zur Verh\u00fctung einer \u00dcbertragung erwiesen haben. Im Verh\u00e4ltnis zur Einschleppung von anderen Krankheiten durch den Massentourismus in tropische L\u00e4nder (ca. eine Million Reisen von Schweizerinnen und Schweizern pro Jahr) steht die Gef\u00e4hrdung durch Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder weit im Hintergrund. Es sind jedoch einzelne F\u00e4lle bekannt, in denen eine Tuberkulose bei Asylbewerbenden schon vor der Einreichung eines Asylgesuchs und damit der grenzsanitarischen Untersuchung bekannt wurde.</p><p>2. Bekannte F\u00e4lle von Krankheitsexposition bei Vollzugsstellen</p><p>Die Gefahr einer Ansteckung ist auch im beruflichen Umgang mit Tuberkulosekranken klein. Dies gilt sogar f\u00fcr medizinisches Personal, insbesondere aber f\u00fcr Betreuende anderer Berufsgruppen. Einzelne F\u00e4lle von Ansteckung sind aber auch hier bekannt. Dabei ist zu bedenken, dass die Tuberkulose bei uns heute eine behandelbare Krankheit ist, die im allgemeinen heilbar ist und keine schwerwiegenden Folgen hinterl\u00e4sst.</p><p>3. Rechtliche Mittel</p><p>Die rechtlichen Mittel zur Verhinderung von eingef\u00fchrten Infektionen sind ausreichend. Nach Artikel\u00a07 des Epidemiengesetzes (SR 818.101) trifft der Bundesrat Massnahmen, um zu verh\u00fcten, dass \u00fcbertragbare Krankheiten aus dem Ausland eingef\u00fchrt werden. Er kann die Kantone beauftragen, einzelne Massnahmen durchzuf\u00fchren. Nach Artikel\u00a015 und 16 kann die \u00e4rztliche \u00dcberwachung und die Absonderung von Personen mit \u00fcbertragbaren Krankheiten angeordnet werden, was jedoch kaum je n\u00f6tig ist. Die Behandlung von Erkrankten ist die wichtigste Massnahme gegen die \u00dcbertragung. Sie liegt in der Regel auch im Interesse des Erkrankten und f\u00fchrt z. B. bei der Tuberkulose innert zwei Wochen dazu, dass sie nicht mehr \u00fcbertragen wird. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a014 des Tuberkulosegesetzes (SR 818.102) gew\u00e4hrt der Bund der Lungenliga Schweiz Beitr\u00e4ge f\u00fcr Massnahmen zur Kontrolle der Tuberkulose. Eine wichtige Aufgabe der fl\u00e4chendeckenden Lungenligen ist dabei die direkt \u00fcberwachte Medikamenteneinnahme bei infekti\u00f6sen F\u00e4llen, sei es bei Schweizern und Schweizerinnen oder bei Ausl\u00e4ndern und Ausl\u00e4nderinnen.</p><p>4. Sicherstellung der Untersuchungen</p><p>Die Untersuchung aller Asylsuchenden auf Tuberkulose ist in der Schweiz gew\u00e4hrleistet. Pro 500 Asylsuchende wird ein infekti\u00f6ser Fall von Tuberkulose entdeckt und der Behandlung zugef\u00fchrt. Die logistischen Probleme sind dabei nicht unerheblich und mit finanziellem Aufwand verbunden, obwohl zum Zeitpunkt des Asylgesuchs jede asylsuchende Person f\u00fcr die Untersuchung zur Verf\u00fcgung steht. Eine systematische Untersuchung von illegal Eingereisten wird in keinem westlichen Land als durchf\u00fchrbar erachtet. Falls sie durchf\u00fchrbar w\u00e4re, w\u00fcrde sie gem\u00e4ss verwaltungsinternen Sch\u00e4tzungen Kosten in der Gr\u00f6ssenordnung von einer Million Franken pro verhinderter Erkrankung verursachen, w\u00e4hrend eine Behandlung im allgemeinen wenige tausend Franken kostet. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit unterst\u00fctzt aber ein Pilotprojekt in Genf, in dem die Apotheken Gutscheine f\u00fcr eine Schirmbilduntersuchung an hustende, m\u00f6glicherweise tuberkulosekranke ausl\u00e4ndische Personen ohne Krankenversicherung abgeben. Damit dies funktionieren kann, muss dabei die Anonymit\u00e4t der Personen gewahrt werden, denn eine Instrumentalisierung gesundheitspolitischer Massnahmen f\u00fcr migrationspolitische Zwecke w\u00fcrde den pr\u00e4ventionsmedizinischen Zweck verhindern. Eine Analyse des Pilotprojekts wird zeigen, ob sich eine Ausdehnung des Programms lohnt. Auch dieser m\u00f6gliche Beitrag zur Tuberkulosebek\u00e4mpfung soll aber nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden, da die Tuberkulose schon mit den bisherigen Massnahmen in der Schweiz gut unter Kontrolle ist.</p><p>5. Ansteckungsgefahr mit lebensbedrohlichen Erregern</p><p>Die Tuberkulose wird vor allem innerhalb der Risikogruppen \u00fcbertragen und ist im allgemeinen nicht lebensbedrohlich. Lebensbedrohliche Krankheiten wie Aids oder Hepatitis sind hingegen nicht ohne weiteres \u00fcbertragbar, und die bekannten Schutzmassnahmen dagegen sind allgemein bekannt. Im \u00fcbrigen geht wegen der im internationalen Vergleich relativ hohen und haupts\u00e4chlich auf einheimische Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchrenden HIV-Infektionsrate der Schweizer Bev\u00f6lkerung gerade auch von ihr eine nicht zu untersch\u00e4tzende Gef\u00e4hrdung der Migranten und Migrantinnen aus. Die Propagierung der entsprechenden Massnahmen ist eine Hauptaufgabe des \"Projet Sant\u00e9 Migrants\" des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit. Daneben werden asylbewerbende Personen gegen Hepatitis B geimpft. Einen grundlegend eind\u00e4mmenden Einfluss auf die H\u00e4ufigkeit von Hepatitis B wird die Impfung haben, die jetzt f\u00fcr alle Jugendlichen in unserem Land empfohlen wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(899251200000)\/","SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(899251200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807370183)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}