{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981063,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981063,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1063","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Gesamtbelastung der Wirtschaft nach \"rundem Tisch\" und \"Aussprache des Bundesrates zu den Sozialversicherungen\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Anbetracht der weitreichenden m\u00f6glichen Folgen der vom Bundesrat beschlossenen oder in die Wege geleiteten Entscheide, insbesondere im Sozialversicherungsbereich, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er im Rahmen des \"runden Tisches\" sowie seiner Diskussionen zu den Sozialversicherungen in voller Kenntnis der durch die vorgeschlagenen Massnahmen hervorgerufenen zus\u00e4tzlichen gesamtwirtschaftlichen Belastungen diskutiert bzw. entschieden?</p><p>2. Welches Departement ist f\u00fcr diese Analyse zust\u00e4ndig?</p><p>3. Zu welchem Zeitpunkt wird er diese Gesamtdarstellung der vorgeschlagenen zus\u00e4tzlichen steuerlichen und lohnkostenverteuernden Massnahmen (die durch das Parlament \u00fcberwiesenen Vorst\u00f6sse wie z. B. \"Teilzeitbesch\u00e4ftigung. Koordinationsabzug\" und \"F\u00f6rderung der Teilzeitbesch\u00e4ftigung\" sind in die Darstellung miteinzubeziehen) dem Parlament unterbreiten?</p><p>4. Wann wird er die Beschl\u00fcsse des \"runden Tisches\", insbesondere im Bereich Einnahmen, dem Parlament n\u00e4her erl\u00e4utern?</p><p>5. Wie gedenkt er die Auftr\u00e4ge zur Schliessung von ungerechten Steuerl\u00fccken (Kapitalgewinnsteuer, Schuldzinsabzug, zweite und dritte S\u00e4ule) zu erf\u00fcllen?</p><p>6. Aus welchen \u00dcberlegungen operiert er im Sozialversicherungsbereich, insbesondere in seinen Darstellungen zur 11. AHV-Revision, nicht mit einheitlichen Zahlen aus den Berichten IDA-Fiso?</p><p>7. Warum beschr\u00e4nkt er sich in der Darstellung der Daten zur Finanzplanung der AHV auf das Jahr 2010, galt doch bisher die ungeschriebene Regel, dass Wirkungen von vorgeschlagenen Massnahmen stets auf zwanzig Jahre gerechnet wurden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen waren und sind f\u00fcr den Bundesrat das zentrale Kriterium sowohl bei der Erarbeitung des Stabilisierungsprogramms 1998 wie auch f\u00fcr die bevorstehenden Reformprogramme im Bereich der Sozialversicherungen. Es gilt allerdings, den unterschiedlichen Zeithorizont der verschiedenen zur Diskussion stehenden Massnahmen zu beachten. Das Stabilisierungsprogramm 1998 ist k\u00fcrzerfristig und auf die Erreichung des \"Haushaltzieles 2001\" ausgerichtet. Die Reformprogramme im Sozialversicherungsbereich weisen dagegen eine l\u00e4ngerfristige Orientierung auf.</p><p>Gesunde Finanzen der \u00f6ffentlichen Haushalte sind eine zentrale Bedingung f\u00fcr die Leistungsf\u00e4higkeit des Staates. Die finanzielle Lage des Staates ist zudem ein wichtiger Faktor seiner Standortattraktivit\u00e4t und damit f\u00fcr die Stabilit\u00e4t der Volkswirtschaft. Schuldenwirtschaft und entsprechend anwachsende Schuldzinsen schr\u00e4nken den Handlungsspielraum des Staates ein und erh\u00f6hen den Druck f\u00fcr Steuererh\u00f6hungen. Die Wiederherstellung von gesunden Staatsfinanzen der Schweiz ist denn auch das Ziel des von Volk und St\u00e4nden am 7. Juni 1998 gutgeheissenen \"Haushaltzieles 2001\".</p><p>Das Stabilisierungsprogramm 1998 beinhaltet in diesem Sinne auch Massnahmen zur k\u00fcrzerfristigen Stabilisierung der Sozialwerke AHV, IV und ALV. Es setzt sich schwergewichtig aus Einsparungen zusammen. Mehreinnahmen sind lediglich f\u00fcr die hoch verschuldete ALV vorgesehen. Zudem sollen Massnahmen zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerl\u00fccken getroffen werden, dies prim\u00e4r zur F\u00f6rderung der Steuergerechtigkeit und nicht zur Erzielung von Mehreinnahmen. Die Auswirkungen dieses Programms auf die Volkswirtschaft waren ein zentraler Diskussionspunkt bei seiner Erarbeitung. Angesichts des breiten Konsenses, den das Programm zu finden vermag, kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um einen sozial und wirtschaftlich ausgewogenen Kompromiss handelt.</p><p>Was die Reformprogramme im Bereich der Sozialversicherungen anbetrifft, st\u00fctzt sich der Bundesrat auf die Grundlage der beiden Berichte IDA-Fiso 1 und 2, wobei der Bericht IDA-Fiso 2 auch Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Leistungsszenarien enth\u00e4lt. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen von konkreten Reformvorschl\u00e4gen wird im Rahmen der Vernehmlassungsvorlagen einen zentralen Stellenwert erhalten.</p><p>2. Da es sich beim Stabilisierungsprogramm 1998 um eine Botschaft an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te handelt, sind bez\u00fcglich der Analyse der Auswirkungen grunds\u00e4tzlich alle Departemente angesprochen. Das EFD hat die Federf\u00fchrung inne und koordiniert die Analyse der Auswirkungen mit den betroffenen Departementen. F\u00fcr die bevorstehenden Reformprogramme im Bereich der Sozialversicherungen (insbesondere 11. AHV-Revision und 1. BVG-Revision) liegt die Federf\u00fchrung beim EDI. Auch hier erfolgen indessen die notwendigen Abkl\u00e4rungen und Analysen - insbesondere jene der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen - in enger Zusammenarbeit mit den prim\u00e4r mitinteressierten Departementen (EFD, EVD). Im \u00fcbrigen ist darauf hinzuweisen, dass in der IDA-Fiso alle hier genannten Departemente vertreten waren und auch externe Experten beigezogen worden sind.</p><p>3. Die Darstellung und Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen staatlicher Massnahmen bilden grunds\u00e4tzlich einen zentralen Bestandteil der jeweiligen Vorlagen an das Parlament. Die Botschaft \u00fcber das Stabilisierungsprogramm 1998 wird der Bundesrat voraussichtlich Ende September dieses Jahres an das Parlament weiterleiten. Das Vernehmlassungsverfahren zu zwei Reformprogrammen im Bereich der Sozialversicherungen - 11. AHV-Revision und 1. BVG-Revision - ist Ende August 1998 er\u00f6ffnet worden. \u00dcber diese Einzelvorlagen hinaus wird das EFD die Erarbeitung eines Finanzleitbildes in Angriff nehmen, das sich u. a. aus einer Gesamtsicht heraus mit der Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung befassen wird.</p><p>4. \u00dcber die Beratungen des \"runden Tisches\" ist immer sehr offen kommuniziert worden. Die Erl\u00e4uterungen zu den einzelnen Massnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite werden im Rahmen der Botschaft \u00fcber das Stabilisierungsprogramm 1998 dem Parlament zugeleitet.</p><p>5. Die vom Bundesrat beantragten Massnahmen zur Schliessung von ungerechten Steuerl\u00fccken bilden Bestandteil der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 1998 und werden in diesem Zusammenhang entsprechend erl\u00e4utert.</p><p>6. Bei Revisionen im Sozialversicherungsbereich wird jeweils die finanzielle Situation des betreffenden Sozialwerkes mit Hilfe von Modellen untersucht, welche die wichtigsten demographischen, \u00f6konomischen, institutionellen und juristischen Rahmenbedingungen und Annahmen einbeziehen. Die Arbeitshypothesen m\u00fcssen dabei so festgelegt werden, dass einerseits die demographische und \u00f6konomische Entwicklung in Betracht gezogen und andererseits die in anderen Arbeiten getroffenen Annahmen beachtet werden. Neben dem im Bericht IDA-Fiso 2 vorgegebenen Zeithorizont 2010 sind auch kurzfristige Perspektiven zu ber\u00fccksichtigen und \u00fcbergangsrechtliche Aspekte detaillierter zu modellieren.</p><p>Bei der 11. AHV-Revision liegt den finanziellen \u00dcberlegungen als demographische Basis das Szenario \"Trend\" des Bundesamtes f\u00fcr Statistik zugrunde. Bez\u00fcglich der \u00f6konomischen Entwicklung wird auf die gleichen Eckwerte wie f\u00fcr den Voranschlag und Finanzplan des Bundes abgestellt. Ansonsten st\u00fctzt man sich auf das Referenzszenario der Berichte IDA-Fiso, womit die Verbindung zu den Arbeiten bez\u00fcglich der langfristigen Perspektiven der Sozialversicherungen sichergestellt ist.</p><p>7. Bez\u00fcglich der l\u00e4ngerfristigen Auswirkungen von vorgeschlagenen Massnahmen muss der Bundesrat auf die m\u00f6gliche Unsicherheit der Voraussagen und Annahmen hinweisen. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich die entscheidenden wirtschaftlichen Daten sehr schnell \u00e4ndern k\u00f6nnen. Obwohl der Bundesrat in der Vergangenheit bei AHV-Vorlagen auch schon Auswirkungen auf zwanzig Jahre aufgezeigt hat, ist er bei der Darstellung der Auswirkungen deshalb in der Regel von einem k\u00fcrzeren Horizont ausgegangen. So wurden beispielsweise die Auswirkungen beim Mehrwertsteuerprozent f\u00fcr die AHV auf 2003, bei der 4. IV-Revision auf 2010 angegeben. Auch f\u00fcr die 11. AHV-Revision sieht der Bundesrat als haupts\u00e4chlichen Planungshorizont das Jahr 2010 vor, wobei zur Illustration der Auswirkungen von Reformvorschl\u00e4gen dieser Horizont teilweise ausgedehnt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(906336000000)\/","SubmittedBy":"Hasler Ernst","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(906336000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763104241537)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}