{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1085","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Ein Hickhack um Nullen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Vorfeld der kommenden eidgen\u00f6ssischen Abstimmung \u00fcber die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden von den Bef\u00fcrwortern wie auch von den Gegnern der LSVA weit auseinanderklaffende Behauptungen bez\u00fcglich der H\u00f6he der Belastungen der Lastwagen und der Schweizer Haushalte aufgestellt.</p><p>Schlagzeilen wie \"LSVA: ein Hickhack um Nullen\" sind in der Tages- sowie Fachpresse ein Dauerbrenner. Dabei werden die unterschiedlichsten Zahlen herumgeboten.</p><p>Zur Kl\u00e4rung der undurchsichtigen und gereizten Situation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Um wie viele Prozente im Durchschnitt werden sich im Jahr 2000 die Transportkosten eines Lastwagens mit 28 bzw. 40 Tonnen Gesamtgewicht bei einer Leistung von etwa 100 000 Kilometern pro Jahr verteuern?</p><p>2. Wer genau bezahlt die aus der LSVA resultierenden Ertr\u00e4ge, die sich gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen im Jahr 2001 auf 750 Millionen Franken und im Jahr 2005 auf 1,5 Milliarden Franken belaufen werden?</p><p>Zu welchen Teilen (in Prozenten sowie in absoluten Zahlen) verteilen sich die Belastungen auf diese einzelnen Kostentr\u00e4ger?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Einf\u00fchrung der LSVA ist auf das Jahr 2001 geplant. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein Tarif von 1,6 Rappen pro Tonnenkilometer (Rp./tkm) zur Anwendung kommen. Sp\u00e4tere Erh\u00f6hungen sind u. a. abh\u00e4ngig von der Verkehrsentwicklung, der volkswirtschaftlichen Belastung sowie dem Zustandekommen der bilateralen Abkommen mit der EU.</p><p>Der in Z\u00fcrich-Kloten ausgehandelte Kompromiss sieht f\u00fcr das Jahr 2005 einen Transitpreis f\u00fcr \"40-T\u00f6nner\" von 330 Franken vor. Das entspricht einer LSVA von 2,7 Rappen. Maximal 15 Prozent des Transitpreises k\u00f6nnen in Form einer Alpentransitabgabe (ATA) erhoben werden, was zu einer weiteren Senkung des LSVA-Tarifs f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Bei der Zulassung der 40-Tonnen-Limite hat der Bundesrat \u00fcberdies die gesetzlich vorgesehene M\u00f6glichkeit, f\u00fcr Fahrzeuge bis 28 Tonnen einen reduzierten Abgabesatz (Reduktion um h\u00f6chstens einen F\u00fcnftel) festzulegen.</p><p>S\u00e4mtliche Berechnungen zu allf\u00e4lligen Verteuerungen der Transporte oder zu den LSVA-Ertr\u00e4gen gehen also von Tarifen aus, die politisch noch nicht endg\u00fcltig gesichert sind. Auf jeden Fall ist es aber irref\u00fchrend und falsch, bei Berechnungen den gesetzlichen H\u00f6chsttarif von 3 Rp./tkm zugrunde zu legen, da dieser aufgrund des erw\u00e4hnten Kompromisses mit der EU nicht realisierbar ist.</p><p>Im Jahr 2001 wird die Abgabenh\u00f6he voraussichtlich 1,6 Rp./tkm ausmachen. Die durchschnittlichen Transportkosten eines 28-Tonnen-Fahrzeugs mit 100 000 Kilometern pro Jahr erh\u00f6hen sich bei diesem Tarif um rund 16 Prozent. Bei 50 000 Kilometern j\u00e4hrlich verteuern sie sich um knapp 14 Prozent.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung der LSVA geht aber auch eine Erh\u00f6hung des zul\u00e4ssigen Gesamtgewichts auf 34 Tonnen einher. Die Umstellung auf \"34-T\u00f6nner\" bedeutet eine Erh\u00f6hung der Nutzlast von rund 25 Prozent (von 16 Tonnen auf 20 Tonnen). Damit wird die Kostensteigerung weitgehend kompensiert.</p><p>Im Jahre 2005 besteht die M\u00f6glichkeit, von einem \"28-T\u00f6nner\" auf einen \"40-T\u00f6nner\" umzusteigen, was mit einem Produktivit\u00e4tsgewinn von durchschnittlich 18 Prozent verbunden ist. Dieser betr\u00e4gt in etwa so viel wie die zu leistende LSVA, welche die Transporte durchschnittlich um 19 Prozent verteuert. Die Erh\u00f6hung der Transportkosten bel\u00e4uft sich somit netto auf 1 Prozent.</p><p>2. Der Gesamtertrag aus der LSVA wird im Jahre 2005 insgesamt 1,5 Milliarden Franken ausmachen (Annahme: \u00fcber 28 Tonnen LSVA von 2,7 Rp./tkm, bis 28 Tonnen 2,2 Rp./tkm). Die Verteilung auf die verschiedenen Kostentr\u00e4ger sieht folgendermassen aus (Grundlagen: \"Auswirkungen der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Abl\u00f6sung der Gewichtslimite im Strasseng\u00fcterverkehr\", Schlussbericht Ecoplan, Bern/Altdorf, Juni 1997; Berechnungen des Dienstes GVF im GS UVEK):</p><p>- Einen Drittel des Ertrages (33 Prozent) - rund 500 Millionen Franken - erbringen die ausl\u00e4ndischen Transporteure. Sie bezahlen schon heute einen Anteil von rund 25 Prozent an die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).</p><p>- Der Anteil der verladenden Wirtschaft an der LSVA betr\u00e4gt insgesamt 850 Millionen Franken (57 Prozent). Davon sind jedoch die bereits heute bezahlten 180 Millionen Franken PSVA abzuziehen, da die PSVA mit der Einf\u00fchrung der LSVA entf\u00e4llt. Somit ergibt sich ein Betrag in der H\u00f6he von 670 Millionen Franken. Dies entspricht aber in etwa dem Umfang der Kosteneinsparungen (sogenannter Produktivit\u00e4tsgewinn), welche die Wirtschaft durch die Erh\u00f6hung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen erzielt. Somit entsteht gegen\u00fcber heute keine Mehrbelastung f\u00fcr die verladende Wirtschaft.</p><p>- Damit verbleiben 150 Millionen Franken (10 Prozent), die von der Volkswirtschaft zu tragen sind. Das heisst, ein durchschnittlicher Haushalt wird - bei voller \u00dcberw\u00e4lzung der erh\u00f6hten Transportkosten - mit maximal 55 Franken pro Jahr belastet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(903484800000)\/","SubmittedBy":"Wyss William","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(903484800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807548777)\/","SubmissionDate":"\/Date(898041600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}