{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981145,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981145,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1145","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Einsatz der Nationalbank-W\u00e4hrungsreserven f\u00fcr die Grossbanken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die j\u00fcngsten Verluste der UBS haben in aller Deutlichkeit gezeigt, dass unsere international t\u00e4tigen Grossbanken nicht davor gefeit sind, bedrohlich grosse Verluste einzufahren. Die Turbulenzen im W\u00e4hrungs- und B\u00f6rsenbereich sowie die enge Verkn\u00fcpfung der beiden schweizerischen Grossbanken UBS und CSG mit dem Image des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz werfen Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte.</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass bei den heute feststellbaren schnellen Ver\u00e4nderungen an den Finanzm\u00e4rkten auch weiterhin grosse Verluste der beiden Bankinstitute - und einer damit verbundenen Existenzgef\u00e4hrdung derselben - nicht g\u00e4nzlich auszuschliessen sind?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass eine existenzgef\u00e4hrdende Entwicklung der beiden oder eines der beiden Finanzinstitute unweigerlich das Image des gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz in Mitleidenschaft ziehen und belasten w\u00fcrde?</p><p>3. Kann er sich eine derart dramatische Entwicklung vorstellen, dass die Nationalbank, aus Gr\u00fcnden der Erhaltung der Glaubw\u00fcrdigkeit und der Kreditw\u00fcrdigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz sowie zum Schutz der Anleger, gezwungen sein k\u00f6nnte, eine oder beide Grossbanken mit Reserven st\u00fctzen zu m\u00fcssen?</p><p>4. Kann er sich vorstellen, dass solche St\u00fctzungsaktionen ein Ausmass annehmen k\u00f6nnten, das es notwendig machen w\u00fcrde, dass auf die Gold-/W\u00e4hrungsreserven der Nationalbank zur\u00fcckgegriffen werden m\u00fcsste?</p><p>5. Kann er mit Sicherheit ausschliessen, dass ein derartiges Szenario, wie oben aufgezeigt, eintreten k\u00f6nnte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Damit der Stellenwert, welcher heute dem Finanzplatz zukommt, auch in der Zukunft gehalten werden kann, m\u00fcssen die Banken ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit durch eine Steigerung der Effizienz, Innovation und Zuverl\u00e4ssigkeit beibehalten. Es liegt an den Beh\u00f6rden, die legitimen Standortvorteile wie politische Stabilit\u00e4t, rechtliche Sicherheit, gesunde Wirtschaft zu st\u00e4rken. \u00dcber ein modernes Regelwerk mit einer effizienten Finanzmarktaufsicht ist den Interessen der Anleger und der Stabilit\u00e4t des Finanzplatzes Rechnung zu tragen. Es liegt in der Eigenverantwortung der Banken, ihr Risikomanagement laufend zu \u00fcberpr\u00fcfen und den Marktentwicklungen anzupassen.</p><p>1. Schnelle Ver\u00e4nderungen auf den M\u00e4rkten, \u00dcberhitzung der B\u00f6rsen sowie irrationales Verhalten von Anlegern k\u00f6nnen zu abnormalen Kursschwankungen f\u00fchren. Je nach Anlagestrategie einer Bank f\u00fchren solche Kursver\u00e4nderungen zu grossen Gewinnen oder entsprechenden Verlusten. Nachdem \u00fcber mehrere Jahre hinweg die Banken \u00fcberdurchschnittlich grosse Gewinne im Handelsgesch\u00e4ft erwirtschaftet haben, ist es nicht \u00fcberraschend, dass bei einer Korrektur der M\u00e4rkte nun auch Verluste ausgewiesen werden. Im Vergleich zu der Kreditkrise im Hypothekarmarkt zu Beginn der neunziger Jahre, welche bei den Banken zu Wertberichtigungen zwischen 30 und 40 Milliarden Franken gef\u00fchrt hat, nehmen sich die von den Schweizer Grossbanken in letzter Zeit ausgewiesenen Verluste nicht allzu dramatisch aus. Von einer Existenzgef\u00e4hrdung kann nicht die Rede sein.</p><p>Finanzm\u00e4rkte verhalten sich nicht immer rational, entsprechend k\u00f6nnen auch in der Zukunft Verluste nicht ausgeschlossen werden.</p><p>2. Das Bundesgesetz \u00fcber die Banken und Sparkassen verpflichtet die Banken, den eingegangenen Markt- und Gegenparteienrisiken angemessen Rechnung zu tragen und diese mit gen\u00fcgend Eigenmitteln zu unterlegen. Aufgrund der Empfehlungen des Basler Ausschusses wurden die Eigenmittelvorschriften revidiert, um die Marktrisiken, insbesondere im Derivatgesch\u00e4ft, noch besser zu erfassen. Die entsprechende \u00c4nderung der Bankenverordnung ist auf den 31. Dezember 1997 in Kraft getreten und ist von den Banken sp\u00e4testens ab dem 31. Dezember 1999 anzuwenden. Die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission hat bereits im November 1997 einem Grobkonzept zur verst\u00e4rkten Grossbanken\u00fcberwachung zugestimmt. In Umsetzung dieses Konzeptes wurde eine neue Abteilung \"Grossbanken\" geschaffen, welche nebst der bisherigen Aufsichtst\u00e4tigkeit vermehrte Gespr\u00e4che mit den Konzernspitzen der beiden Grossbanken f\u00fchrt und intensivere Kontakte zur internen Konzernrevisionsstelle hat.</p><p>Gerade die Ereignisse bei den Grossbanken haben aufgezeigt, wie wichtig eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln ist. Eine ad\u00e4quate Unterlegung von Markt- und Gegenparteienrisiken mit gen\u00fcgend Eigenmitteln ist neben einem effizienten Controlling der wichtigste Garant f\u00fcr die Stabilit\u00e4t und das Vertrauen in einen Finanzplatz. Dass hier kein Defizit vorhanden ist, haben die Entwicklungen der letzten paar Monate bewiesen. Trotz ausgewiesener Buchverluste wurde die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit der Banken nicht beeintr\u00e4chtigt.</p><p>3./4. In der Marktwirtschaft wird unternehmerisches Scheitern, ungeachtet seiner Ursachen, letztlich durch den Konkurs sanktioniert. Dies muss auch im Fall von Banken so bleiben. Keine private Bank, und sei ihre Wettbewerbsstellung noch so bedeutend, soll auf implizite staatliche Rettungsgarantien vertrauen d\u00fcrfen. Es gibt grunds\u00e4tzlich keine Banken, welche \"too big to fail\" sind. In einem marktwirtschaftlichen System sind die Verluste, welche sich aus einem Bankzusammenbruch ergeben, von deren Eigent\u00fcmern und allenfalls von ihren Gl\u00e4ubigern zu tragen. Eine Sozialisierung von Verlusten w\u00e4re systemfremd. Eine staatliche Hilfe kann h\u00f6chstens dann in Frage kommen, wenn \u00fcber den Einzelfall hinaus erhebliche Risiken f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Bankensystems insgesamt bestehen und die volkswirtschaftlichen Kosten einer Liquidation diejenigen einer staatlichen St\u00fctzung eindeutig \u00fcbersteigen (vgl. Antwort auf die Interpellation Schmid Samuel, 98.3008).</p><p>Die Schweizerische Nationalbank tr\u00e4gt mit ihren W\u00e4hrungsreserven zur Stabilit\u00e4t und zum Vertrauen in den gesamten Finanzplatz Schweiz bei. Die Nationalbank hat ein grosses Interesse an einem stabilen Finanzsystem. Geldpolitische Impulse werden \u00fcber das Finanzsystem auf die Realwirtschaft \u00fcbertragen. Werden einzelne - insbesondere grosse - Finanzmarktteilnehmer instabil, so kann sich dies infolge der gegenseitigen Verflechtungen auf weitere Institute \u00fcbertragen; die Geldpolitik wird dadurch gest\u00f6rt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Notenbank f\u00fcr die Rettung einzelner, insolventer Institute sorgen muss. Es ist Aufgabe der Bankenaufsicht, sicherzustellen, dass die Banken gen\u00fcgend Eigenmittel ausweisen, um die eingegangenen Risiken tragen zu k\u00f6nnen. Die Nationalbank ist f\u00fcr die Liquidit\u00e4tsversorgung des Bankensystems verantwortlich. Beim Auftreten von krisenhaften Erscheinungen hat sie prim\u00e4r das Bankensystem, n\u00f6tigenfalls eine einzelne Bank, soweit sie solvent ist, mit Liquidit\u00e4t zu versorgen. Insolvente Banken d\u00fcrfen nicht mit Hilfe der Notenbank im Markt gehalten werden. Das Einstehen einer staatlichen Institution in einem solchen Fall w\u00e4re gef\u00e4hrlich. Es w\u00fcrden Anreize zu risikoreichem Handeln (\"moral hazard\") geschaffen und die Qualit\u00e4t des Bankensystems insgesamt verschlechtert.</p><p>5. Die Entwicklung auf den internationalen M\u00e4rkten hat nach irrationalen \u00dcbertreibungen in den letzten Monaten zu - zum Teil massiven - Korrekturen an den B\u00f6rsen und auf den internationalen Finanzm\u00e4rkten gef\u00fchrt. Hiervon waren mehr oder weniger alle Institute betroffen. Solche Marktkorrekturen wird es auch in der Zukunft weiter geben. Der Bundesrat erachtet jedoch das schweizerische Bankensystem weiterhin als solide.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(912384000000)\/","SubmittedBy":"Gusset Wilfried Ernest","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(912384000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807086653)\/","SubmissionDate":"\/Date(907200000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}