{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981146,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981146,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1146","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Vereinbarung zwischen UBS und j\u00fcdischem Weltkongress. Steuerliche Folgen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 12.08.1998 haben die UBS und die Credit Suisse Group eine finanzielle Vereinbarung mit dem J\u00fcdischen Weltkongress und den Anw\u00e4lten der amerikanischen Sammelkl\u00e4ger getroffen und sich auf eine Summe von 1,25 Milliarden Dollar (ca. 1,875 Milliarden Franken) geeinigt. Die Summe wird in vier Tranchen, auf drei Jahre verteilt, bezahlt.</p><p>Obschon es sich hier um eine rein private Einigung handelt, welche die Schweiz nicht offiziell betrifft, werden sich aus dem geschm\u00e4lerten Gewinn der beiden Grossbanken doch enorme steuerliche Folgen ergeben.</p><p>Daher ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Wer wird f\u00fcr diese Entsch\u00e4digung aufkommen, die amerikanischen Tochtergesellschaften der beiden Grossbanken oder ihre Stammh\u00e4user in der Schweiz?</p><p>Wie hoch werden die Steuerverluste ausfallen, die diese Entsch\u00e4digung dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden verursacht?</p><p>Welche Kantone sind betroffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p></p><p></p><p>1. Die in Artikel\u00a0110 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) festgehaltene Geheimhaltungspflicht verbietet es den Beh\u00f6rden, Auskunft \u00fcber die wirtschaftlichen und steuerlichen Verh\u00e4ltnisse eines einzelnen Unternehmens zu geben. Die Antwort des Bundesrates muss sich daher auf die steuerlichen Auswirkungen der Vergleichszahlung der Banken im Allgemeinen beschr\u00e4nken.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Gegenstand der Gewinnsteuer des Bundes und der Kantone ist der Reingewinn des Gesch\u00e4ftsjahres. Vergleichszahlungen f\u00fcr Schadenersatz und Genugtuung stellen nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften grunds\u00e4tzlich gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand dar und schm\u00e4lern den Reingewinn des betreffenden Unternehmens. Die \u00f6ffentliche Hand kann daraus entstehende Steuerausf\u00e4lle nicht auf das Unternehmen \u00fcberw\u00e4lzen. Ob und in welchem Zeitpunkt aufgrund der Vereinbarung zwischen den Banken und dem j\u00fcdischen Weltkongress Steuerausf\u00e4lle entstehen und wie hoch diese ausfallen werden, h\u00e4ngt von verschiedenen Umst\u00e4nden ab, die erst nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres feststehen.</p><p></p><p></p><p></p><p>3. Soweit die Vergleichszahlung zu Lasten von in den Vorjahren gebildeten R\u00fcckstellungen verbucht werden kann, wirkt sich die Vergleichszahlung im Gesch\u00e4ftsjahr nicht erfolgswirksam und daher auch nicht steuerwirksam aus. Das Gleiche gilt f\u00fcr die R\u00fcckzahlung von Guthaben, deren Berechtigte bisher unbekannt waren (nachrichtenlose Konti). Anl\u00e4sslich der Steuerveranlagung wird zudem zu pr\u00fcfen sein, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Gr\u00fcnde zur globalen Schadenersatz- und Genugtuungsregelung f\u00fchrten. Dies ist entscheidend f\u00fcr die Aufteilung des nicht bereits durch R\u00fcckstellungen gedeckten Aufwandes zwischen dem schweizerischen Betrieb und den ausl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tten oder Tochtergesellschaften der betreffenden Banken. Die Veranlagungsbeh\u00f6rden f\u00fcr die direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Schweizer Banken eine sachgerechte Zuordnung dieses Aufwandes auf Niederlassungen und Tochtergesellschaften suchen.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Der im Gesch\u00e4ftsjahr in der Schweiz angefallene Aufwand aus der Vergleichsvereinbarung wird bei der Festsetzung des steuerbaren Reingewinnes in Abzug gebracht. Der Steuerausfall f\u00fcr den Bund betr\u00e4gt aufgrund einer statischen Betrachtungsweise 7,83 Prozent dieser Gewinnschm\u00e4lerung. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung, wonach die Gewinnsteuer auf dem Reingewinn nach Steuern erhoben wird (8,5 : 108,5 x 100).</p><p></p><p></p><p></p><p>5. Betroffen von allf\u00e4lligen Steuerausf\u00e4llen sind s\u00e4mtliche Kantone und Gemeinden mit Niederlassungen von Banken, die sich an der Vergleichszahlung beteiligen. Die H\u00f6he der Ausf\u00e4lle kann - gleich wie bei der direkten Bundessteuer - aus den aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnden nicht im Voraus beziffert werden. Zudem ergibt sich der Steuersatz in den meisten Kantonen aufgrund des gesamten Reingewinnes im Gesch\u00e4ftsjahr und ist im heutigen Zeitpunkt daher noch nicht bekannt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(912384000000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(912384000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806756590)\/","SubmissionDate":"\/Date(907200000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}