{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981171,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981171,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1171","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Volksinitiative \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" und Steuerausf\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Botschaft vom 24. Mai 1995 zur Volksinitiative \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" (95.038) bezifferte der Bundesrat die bei Annahme der Initiative resultierenden Steuerertragsausf\u00e4lle f\u00fcr den Bund auf zwischen 375 und 515 Millionen Franken und jene f\u00fcr die Kantone und Gemeinden auf 1050 bis 1430 Millionen Franken. Aufgrund der inzwischen ver\u00e4nderten Basisdaten (gesetzlich angeordnete Senkungen der Eigenmietwerte in den Kantonen ZH, SH, TG usw.) und der \u00fcberarbeiteten Grundlagen der im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag sind diese Sch\u00e4tzungen zu hinterfragen. Namentlich hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung in ihrer \u00dcbersicht \"Finanzielle Auswirkungen der Volksinitiative 'Wohneigentum f\u00fcr alle'\" vom 17. September 1997 die finanziellen Folgen wesentlich relativiert. So betr\u00e4gt etwa bei der massvollen Festsetzung der Eigenmietwerte auf einem Niveau von 60 Prozent des Marktmietwertes der gesch\u00e4tzte Ertragsausfall f\u00fcr den Bund nur mehr 100 Millionen Franken gegen\u00fcber den noch in der Botschaft vom 24. Mai 1995 unter diesem Titel angenommenen 250 Millionen Franken. Daraus resultieren folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Sch\u00e4tzung der Steuerausf\u00e4lle aufgrund der neuen Umst\u00e4nde und im Hinblick auf die Abstimmung \u00fcber die Volksinitiative zu aktualisieren?</p><p>2. Wie hoch sch\u00e4tzt er den Ertragsausfall im einzelnen und im gesamten f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden, wenn als massvoller Eigenmietwert ein Niveau von 60 Prozent des Marktwertes angenommen wird? Wie wirken sich die in kantonalen Volksabstimmungen beschlossenen Reduktionen der Eigenmietwerte (z. B. in ZH, SH, TG usw.) auf die Sch\u00e4tzungen der Ertragsausf\u00e4lle auf Stufe Kantone und Gemeinden aus?</p><p>3. Ist es richtig, dass die Sch\u00e4tzungen der Ertragsausf\u00e4lle gem\u00e4ss Botschaft vom 24. Mai 1995 zu einem grossen Teil auf generellen Annahmen beruhen, die weder aus dem Initiativtext hervorgehen noch von den Initianten jemals konkret gefordert wurden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung hat in ihrer \u00dcbersicht vom 17. September 1997 \"Finanzielle Auswirkungen der Volksinitiative 'Wohneigentum f\u00fcr alle'\" (nachfolgend \"\u00dcbersicht\") die finanziellen Folgen vor dem Hintergrund einer Festsetzung der Eigenmietwerte auf einem Niveau von 60 Prozent des Marktmietwertes f\u00fcr die direkte Bundessteuer berechnet. Bei diesen Sch\u00e4tzungen handelt es sich nicht um eine Relativierung der Ergebnisse, die in der Botschaft \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" vom 24. Mai 1995 ausgewiesen werden, sondern um Berechnungen, welche von anderen Voraussetzungen ausgehen. W\u00e4hrend die obengenannte \"\u00dcbersicht\" einen Eigenmietwert von 60 Prozent des Marktmietwertes ber\u00fccksichtigt, geht die Botschaft von einer durchschnittlichen Reduktion des Eigenmietwertes von 3000 bzw. 5000 Franken aus. Dabei ist festzuhalten, dass die Reduktion des Eigenmietwertes, wie sie aus der Botschaft hervorgeht, ein h\u00f6heres Ausmass annimmt als diejenige der \"\u00dcbersicht\", welche eine Reduktion von 70 auf 60 Prozent unterstellt.</p><p>Ferner ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Initiative \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" sehr offen formuliert ist, d. h. verschiedene steuerliche Massnahmen postuliert, ohne sie jedoch quantitativ festzulegen. Aus diesem Grunde musste die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung seinerzeit bei der Abfassung der Botschaft an das Parlament verschiedene Annahmen \u00fcber die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen selbst treffen, um \u00fcberhaupt Sch\u00e4tzungen \u00fcber die zu erwartenden Steuerausf\u00e4lle vornehmen zu k\u00f6nnen. Unter welchen Annahmen sich welche Steuerausf\u00e4lle ergeben, wurde in der Botschaft aufgef\u00fchrt (siehe auch Antwort zu Frage 3).</p><p>Da sich jedoch in der Zwischenzeit herauskristallisiert hat, in welcher Gr\u00f6ssenordnung sich die einzelnen Massnahmen nach Auffassung der Initianten bewegen sollten, hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung die in der Botschaft aufgef\u00fchrten Sch\u00e4tzungen der Steuerertragsausf\u00e4lle nochmals \u00fcberpr\u00fcft. Weil sich ferner gezeigt hat, dass ein rein statischer Berechnungsansatz, so wie er seinerzeit f\u00fcr die vom Fragesteller erw\u00e4hnte \"\u00dcbersicht\" verwendet wurde, den Anliegen der Initiative nicht gerecht wird, basieren die neuen Berechnungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung auf einem dynamischen Modell, das der erwarteten Entwicklung von Einkommen, Zinsen und Preisen geb\u00fchrend Rechnung tr\u00e4gt. Die Eckwerte entsprechen dabei voll und ganz jenen, die langfristig dem geltenden Finanzplan des Bundes zugrunde liegen, d. h.: Teuerung von 2 Prozent, nominales Einkommenswachstum von 4 Prozent, Rendite der Bundesobligationen von 4 Prozent und Hypothekarzins von 5 Prozent. Bei den Marktmietzinsen wird unterstellt, dass sie im Gleichschritt mit der erwarteten Teuerung von 2 Prozent wachsen.</p><p>Die neuesten Berechnungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass sich die Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr den Bund bei einer Reduktion der Eigenmietwerte auf einen Richtwert von 60 Prozent der Marktmietzinse sowie deren \"Einfrierung\" in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten einer entsprechenden Gesetzgebung durchschnittlich auf rund 250 Millionen Franken pro Jahr belaufen w\u00fcrden. L\u00e4ngerfristig w\u00e4re indessen mit noch h\u00f6heren Steuerausf\u00e4llen zu rechnen, w\u00fcrden doch Marktmieten und Eigenmietwerte infolge der \"Einfrierung\" der letzteren immer mehr auseinandergehen. Insofern best\u00e4tigen die neuen Berechnungen die seinerzeitigen Sch\u00e4tzungen in der Botschaft, wo unter den beiden Titeln \"Massvolle Eigenmietwerte\" und \"Einfrierung der Eigenmietwerte\" Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr den Bund von 280 Millionen Franken ausgewiesen worden waren.</p><p>Eine Gesamt\u00fcbersicht, welche die \u00fcbrigen Forderungen der Initiative (zus\u00e4tzliche Senkung der Eigenmietwerte w\u00e4hrend der ersten zehn Jahre nach dem Ersterwerb von Wohneigentum, Einf\u00fchrung neuer Bausparabz\u00fcge, Verzicht auf die Besteuerung von Kapitalleistungen f\u00fcr den Erwerb von Wohneigentum) mitber\u00fccksichtigt, zeigt nach wie vor, dass bei Annahme der Initiative f\u00fcr den Bund auf die Dauer j\u00e4hrliche Steuerausf\u00e4lle zwischen 400 und 500 Millionen Franken resultieren w\u00fcrden.</p><p>Auf Stufe der Kantone und Gemeinden w\u00fcrden bei Annahme der Initiative die Steuerausf\u00e4lle gem\u00e4ss den neuen Sch\u00e4tzungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzgebung bis zu 1,4 Milliarden Franken betragen. Zu diesen Ertragsausf\u00e4llen muss jedoch in dem Sinne ein Vorbehalt angebracht werden, dass nicht mit letzter Sicherheit feststeht, dass s\u00e4mtliche Kantone die f\u00fcr die Staats- und Gemeindesteuern massgeblichen Eigenmietwerte im gleichen Ausmass wie f\u00fcr die direkte Bundessteuer reduzieren m\u00fcssten, um der Forderung der Initiative nach \"massvollen\" Eigenmietwerten zu gen\u00fcgen. In diesem Sinne handelt es sich bei den Steuerausf\u00e4llen von bis zu 1,4 Milliarden Franken f\u00fcr Kantone und Gemeinden um eine maximale Gr\u00f6ssenordnung. Auf der anderen Seite gilt auch f\u00fcr Kantone und Gemeinden, dass wegen der \"Einfrierung\" der Eigenmietwerte l\u00e4ngerfristig die Steuerausf\u00e4lle noch h\u00f6her ausfallen werden.</p><p>3. Die Sch\u00e4tzungen der Ertragsausf\u00e4lle gem\u00e4ss der Botschaft vom 24. Mai 1995 beruhen auf generellen Annahmen, die in der Botschaft \u00fcber die Volksinitiative \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" klar ausgewiesen wurden (siehe die einzelnen Berechnungen f\u00fcr die Ertragsausf\u00e4lle der vorgeschlagenen Massnahmen, Seite 23ff.). Die Annahmen wurden explizit festgehalten und so konzipiert, dass sie die Leserschaft ohne grossen Aufwand nachvollziehen, die Annahmen ver\u00e4ndern und somit auch die Gr\u00f6ssenordnung der Ertragsausf\u00e4lle selbst sch\u00e4tzen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(913593600000)\/","SubmittedBy":"Widrig Hans Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(913593600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750800296430)\/","SubmissionDate":"\/Date(907891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}