{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19981193,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19981193,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.1193","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausl\u00e4nderbereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Per 1. Juli 1998 wurde der Bundesbeschluss \u00fcber dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausl\u00e4nderbereich, der eine Vorwegnahme eines Teiles der Bestimmungen des neuen Asylgesetzes (AsylG) beinhaltet, in Kraft gesetzt. Die vorgezogenen Bestimmungen betreffen ausschliesslich die Vorweisung und Beschaffung g\u00fcltiger Reisepapiere durch Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, bzw. die Folgen des Fehlens von Reise- oder Identifikationspapieren (Nichteintreten auf das Asylgesuch).</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist seit der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses eine signifikante Ver\u00e4nderung hinsichtlich der Vorweisung von Reisepapieren seitens der Asylsuchenden eingetreten? Wenn ja, inwiefern?</p><p>2. Wie viele Nichteintretensentscheide sind seit dem 1. Juli 1998 gest\u00fctzt auf die neuen Bestimmungen gef\u00e4llt worden?</p><p>3. Wie viele der von solchen Entscheiden betroffenen Personen sind in ihr Heimatland oder in Drittl\u00e4nder abgeschoben worden? Wie viele sind in der Schweiz geblieben?</p><p>4. Haben die neuen Bestimmungen zu einer Beschleunigung des Verfahrens gef\u00fchrt? Wenn ja, inwiefern und in welchem Ausmass?</p><p>5. Bisher wurde vor allem das Problem der Papierbeschaffung in den Heimatl\u00e4ndern der Asylsuchenden als grosses Hindernis f\u00fcr eine bef\u00f6rderliche Behandlung der Gesuche von papierlosen Personen betrachtet. Welche Anstrengungen hat der Bundesrat unternommen, um zu einer besseren Zusammenarbeit mit den Fluchtl\u00e4ndern zu gelangen? Haben die Anstrengungen Erfolge gezeitigt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses \u00fcber dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausl\u00e4nderbereich (BMA) ist der Anteil von Asylsuchenden, die an den Empfangsstellen Identit\u00e4tsdokumente abgeben, kontinuierlich leicht gestiegen; erstmals seit 1996 haben wieder \u00fcber 50 Prozent der Asylsuchenden irgendwelche Ausweise abgegeben. Einen Reisepass oder eine Identit\u00e4tskarte gaben im Zeitraum von Juli bis Dezember 1998 rund 37 Prozent ab. Dieser Wert liegt deutlich \u00fcber dem Durchschnittswert der Periode vom Januar 1997 bis Juni 1998 (rund 29 Prozent).</p><p>2. Im Zeitraum vom Juli 1998 bis zum Dezember 1998 wurden insgesamt 842 Nichteintretensentscheide in Anwendung der neuen Artikel des BMA gef\u00e4llt. Dieses Total l\u00e4sst sich folgendermassen unterteilen: Die meisten Entscheide, n\u00e4mlich 754, st\u00fctzten sich auf Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b AsylG, nachdem den Gesuchstellern die Identit\u00e4tst\u00e4uschung mittels erkennungsdienstlicher Behandlung oder Sprach- und Textanalysen nachgewiesen werden konnte. Die Anwendung von Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0abis AsylG (Nichteintreten bei Nichtabgabe von Reisepapieren oder Identit\u00e4tsausweisen) erweist sich hingegen als schwierig, weil die Vorbringen - insbesondere angesichts der gegenw\u00e4rtigen Entwicklung in der Provinz Kosovo - oftmals nicht offensichtlich haltlos sind und/oder entschuldbare Gr\u00fcnde f\u00fcr das Fehlen von Papieren geltend gemacht werden. Gest\u00fctzt auf diesen Artikel ergingen 62 Entscheide. Die Anwendung von Artikel\u00a016abis AsylG (Nichteintreten bei missbr\u00e4uchlicher Nachreichung eines Gesuches) beschr\u00e4nkt sich auf einen kleinen Personenkreis; bisher ergingen aufgrund dieses Artikels 26 Asylentscheide.</p><p>3. Bei 842 Asylgesuchen wurde gest\u00fctzt auf einen der neuen Artikel des BMA ein Nichteintretensentscheid gef\u00e4llt. 37 der Betroffenen reisten freiwillig aus. In 100 F\u00e4llen erfolgte eine zwangsweise Ausschaffung in den Heimatstaat. Eine Person wurde in einen Drittstaat gef\u00fchrt. 419 Personen befinden sich weiterhin in der Schweiz. Schliesslich sind 285 Personen als verschwunden gemeldet.</p><p>Der Vollzug der Wegweisung von Personen, auf deren Asylgesuch gest\u00fctzt auf einen der Artikel des BMA nicht eingetreten worden ist, ist - wie bei anderen Gesuchstellern auch - mit zahlreichen Problemen verbunden. Diese Aufgabe f\u00e4llt in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone. Das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) kann die Kantone u. a. bei der Beschaffung von Reisedokumenten unterst\u00fctzen. Im Zeitraum vom 1. August 1998 bis zum 31. Oktober 1998 wurde das BFF bei einer einzigen Person, auf deren Asylgesuch gest\u00fctzt auf einen der Artikel des BMA nicht eingetreten wurde, um Vollzugsunterst\u00fctzung gebeten.</p><p>4. Die Verheimlichung der Identit\u00e4t durch Vorgabe einer falschen Staatsangeh\u00f6rigkeit stellt ein ernstzunehmendes Problem dar (vgl. Frage 2). Auffallend ist insbesondere, dass die Verheimlichung der Staatsangeh\u00f6rigkeit in 513 von 754 getesteten F\u00e4llen albanische Staatsangeh\u00f6rige betraf, welche vorgaben, jugoslawische Staatsangeh\u00f6rige zu sein. Das BFF begegnet diesem Problem, indem Personen, welche sich ohne Abgabe von Identit\u00e4tsausweisen als jugoslawische Staatsangeh\u00f6rige albanischen Ursprunges ausgeben, seit dem 1. August 1998 bereits bei der Empfangsstelle einer Sprach- und Herkunftsanalyse unterzogen werden. Dadurch konnte nach dem Nachweis der Vort\u00e4uschung einer falschen Staatsangeh\u00f6rigkeit der neue Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b AsylG angewandt werden. Dies f\u00fchrte insgesamt zu einer markanten Verk\u00fcrzung des Verfahrens.</p><p>Diese Verfahrensbeschleunigung wird seit dem 1. Februar 1999 gezielt auch auf andere geeignete L\u00e4nderkategorien angewandt. T\u00e4uschungsversuche \u00fcber die Staatsangeh\u00f6rigkeit sind vor allem bei arabischsprachigen Gesuchstellern, bei Staatsangeh\u00f6rigen aus ehemals sowjetischen Staaten und bei Schwarzafrikanern zu beobachten.</p><p>5. Die Feststellung, dass das Problem der Papierbeschaffung in den Herkunftsl\u00e4ndern eines der gr\u00f6ssten Hindernisse im gesamten Bereich des Vollzuges darstellt, ist richtig. Sobald n\u00e4mlich die Identit\u00e4t und die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Gesuchstellers eindeutig feststehen, sind die diplomatischen Vertretungen in aller Regel auch zur Kooperation bereit. So wurden 10 646 Wegweisungen im Jahr 1998 vollzogen (6384 pflichtgem\u00e4sse, selbst\u00e4ndige Ausreisen; 3456 zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrungen in den Heimatstaat; 806 zwangsweise Ausschaffungen in einen Drittstaat). Solange die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Gesuchstellers aber nicht mit Sicherheit feststeht bzw. solange er trotz des Nachweises der Vort\u00e4uschung einer falschen Staatsangeh\u00f6rigkeit mittels Gutachten an seiner Behauptung festh\u00e4lt, ist eine Papierbeschaffung erschwert.</p><p>\u00dcber die Massnahmen des Bundesrates zur Verbesserung des Wegweisungsvollzuges sowie \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Fluchtl\u00e4ndern kann folgendes festgehalten werden: Die Expertenkommission \"Migration\" gibt in ihrem Bericht im August 1997 folgende Empfehlungen zur Verbesserung im Bereich des Wegweisungsvollzuges ab: \"Der konsequente Vollzug der Ausreiseentscheide soll durch den Einsatz erweiterter Informationssysteme, eine entsprechende Weiterbildung der Vollzugsorgane sowie durch verst\u00e4rkte aussenpolitische Massnahmen (bi- und multilaterale Abkommen usw.) verbessert werden.\"</p><p>Die vom Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes am 15. Dezember 1997 eingesetzte parit\u00e4tische Arbeitsgruppe \"Wegweisungsvollzug\" (Eidgen\u00f6ssisches Justiz- und Polizeidepartement, Eidgen\u00f6ssisches Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, Kantone) machte den Vorschlag, beim BFF eine \"Zentralstelle f\u00fcr den Wegweisungsvollzug\" zu schaffen. Diese wird f\u00fcr die Papierbeschaffung, die Vollzugsunterst\u00fctzung im Asyl- und Ausl\u00e4nderbereich sowie f\u00fcr Identit\u00e4ts- und Nationalit\u00e4tsabkl\u00e4rungen verantwortlich sein. Die entsprechende Stelle befindet sich zurzeit im Aufbau. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten wird dieser Stelle erfahrene konsularische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung stellen. Als weitere Massnahme wurde beschlossen, die interkantonale Zusammenarbeit durch Verwaltungsvereinbarungen im Bereich des Wegweisungsvollzuges zu st\u00e4rken und zu institutionalisieren, womit u. a. die Professionalisierung der kantonalen Vollzugsorgane angestrebt wird. Weiter leitet das BFF gegenw\u00e4rtig ein Projekt f\u00fcr das Verfahrens- und Vollzugscontrolling ein. Dieses erm\u00f6glicht den Bundesbeh\u00f6rden, Kantone, welche ihrem Vollzugsauftrag nicht nachkommen, zu mahnen, wenn sie die Wegweisung ausreisepflichtiger Ausl\u00e4nder trotz Vorliegens von Reisedokumenten nicht vollziehen.</p><p>Auf internationaler Ebene ist der Bundesrat daran, mit den Nachbarstaaten und den Hauptherkunftsstaaten R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen abzuschliessen. Die Abkommen mit Nachbarstaaten sind im Asylbereich von Bedeutung wegen der R\u00fcckf\u00fchrungen von Asylbewerbern in sicherere Drittstaaten. Solche Abkommen bestehen bereits mit Deutschland und \u00d6sterreich. Der Bundesrat hat dem Parlament am 14. Dezember 1998 die Botschaft \u00fcber die Genehmigung der bilateralen R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit Frankreich und Italien unterbreitet. Mit folgenden Herkunftsstaaten besteht bereits ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen: Bulgarien, Bundesrepublik Jugoslawien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Rum\u00e4nien, Sri Lanka, Ungarn.</p><p>Die Expertenkommission \"Migration\" macht in ihrem Bericht Vorschl\u00e4ge zur Bek\u00e4mpfung erzwungener Migration. Dabei ist vorgesehen, dass bei der Entwicklungszusammenarbeit vermehrt L\u00e4nder mit hohem Emigrationspotential zu ber\u00fccksichtigen sind, wenn dies aufgrund der Situation und der zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumente zweckm\u00e4ssig erscheint. Beispielsweise soll der Einsatz von zus\u00e4tzlichen Mitteln im Rahmen von Sonderprogrammen - wo immer sinnvoll und m\u00f6glich - an die Pflicht zur R\u00fcck\u00fcbernahme der eigenen Staatsangeh\u00f6rigen gebunden werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(920851200000)\/","SubmittedBy":"Aeppli Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(920851200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750800674313)\/","SubmissionDate":"\/Date(913766400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}