{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983004,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983004,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3004","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erhaltung und Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen. Pilotversuche?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a0110a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) erm\u00f6glicht die Durchf\u00fchrung zeitlich befristeter Pilotversuche, \"sofern sie dazu dienen, Erfahrungen mit neuen arbeitsmarktlichen Massnahmen zu gewinnen oder die Flexibilisierung der Arbeitszeit zu f\u00f6rdern, um damit bestehende Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten oder neue zu schaffen\".</p><p>Seit dem Inkrafttreten des Avig hat die Anwendung von Artikel\u00a0110a eine Reihe von Problemen gestellt. Diese Situation hat das Biga veranlasst, die Rechtsmeinung von Professor Pascal Mahon von der Universit\u00e4t Neuenburg einzuholen; das Gutachten tr\u00e4gt den Titel \"Bedeutung und Tragweite von Artikel\u00a0110a Avig\". Wir stellen in diesem Zusammenhang dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er die Meinung von Professor Mahon, Artikel\u00a0110a m\u00fcsse grossz\u00fcgig ausgelegt werden?</p><p>2. Kann er uns sagen, wie viele Pilotversuche gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0110a Avig bereits in Angriff genommen worden sind, und diese kurz beschreiben?</p><p>3. Ist er bereit, \u00fcber die zust\u00e4ndigen Dienste den Sozialpartnern bei der Realisierung solcher Pilotversuche beizustehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a0110a Absatz\u00a01 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sollen Pilotprojekte dazu dienen, Erfahrungen mit neuen, vom Gesetz abweichenden arbeitsmarktlichen Massnahmen zu gewinnen. Sie sollen auch die Flexibilit\u00e4t der Arbeitszeit f\u00f6rdern, um neue Arbeitspl\u00e4tze zu schaffen oder bestehende zu erhalten. Im Absatz\u00a02 sind diejenigen Artikel des Avig aufgef\u00fchrt, von denen eine Abweichung ausgeschlossen ist. Zu Diskussionen Anlass gab der Artikel\u00a08 Avig, der im Absatz\u00a02 des Pilotartikels aufgef\u00fchrt ist und voraussetzt, dass der Projektteilnehmer arbeitslos und vermittlungsf\u00e4hig ist. Unter diesen Bedingungen h\u00e4tte die Arbeitslosenversicherung Projekte, welche die Verhinderung von Entlassungen zum Ziel haben, nicht unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Der offensichtliche Widerspruch zwischen dem Ziel der Arbeitsplatzerhaltung und der Voraussetzung der Arbeitslosigkeit der Teilnehmer hat das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit (BWA, ehemals Biga) dazu bewogen, ein Rechtsgutachten \u00fcber den Artikel\u00a0110a Avig in Auftrag zu geben. Aufgrund der Resultate dieses Rechtsgutachtens, erstellt durch Prof. P. Mahon von der Universit\u00e4t Neuch\u00e2tel, kann zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung genommen werden:</p><p>1. Das Rechtsgutachten vertritt die Meinung, dass der Absatz\u00a02 des Artikels 110a nicht absolut zu interpretieren ist, sondern eine generelle Regelung darstellt. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn dies f\u00fcr ein Projekt, das die erkl\u00e4rten Ziele des PiIotartikels verfolgt, unabl\u00e4ssig ist. Die im Pilotartikel erw\u00e4hnten Ziele stellen bereits eine Vorgabe f\u00fcr die m\u00f6glichen Projekte dar und erlauben somit eine sinnvolle Einschr\u00e4nkung. Zus\u00e4tzlich ergibt sich aus dem Charakter eines Pilotprojektes, dass f\u00fcr \u00e4hnlich gelagerte Vorhaben die Erkenntnisse abgewartet werden m\u00fcssen. Die Entscheidungskompetenz f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Projekte liegt beim BWA, das die Interpretation des Rechtsgutachtens in seine Erw\u00e4gungen mit einbezieht.</p><p>2. Folgende Pilotprojekte wurden nach dem Inkrafttreten vom 1. Januar 1997 des Artikels 110a Avig bewilligt:</p><p>- \"R\u00fcckkehrhilfe f\u00fcr Arbeitslose aus Ex-Jugoslawien\"</p><p>Arbeitslose Personen aus Ex-Jugoslawien, die an einer R\u00fcckkehr in ihr Heimatland interessiert sind, versuchen im Rahmen eines Programmes zur vor\u00fcbergehenden Besch\u00e4ftigung in ihrer Heimat eine Existenz aufzubauen. Die Teilnehmer werden aufgrund individueller Ziele vorbereitet und vor Ort periodisch betreut. Nach sechs Monaten entscheiden die Teilnehmer, ob sie in ihrer Heimat bleiben und sich folglich in der Schweiz abmelden oder ob sie in die Schweiz zur\u00fcckkehren m\u00f6chten.</p><p>- \"ArbeitPlus\"</p><p>In der K\u00e4ppeli Holding AG, die 10 Betriebe umfasst, wird bei ungen\u00fcgender Auftragslage die Jahresarbeitszeit der Mitarbeiter reduziert. Der Verdienstausfall wird nach Abzug der Karenztage bis zu 80 Prozent von der Arbeitslosenversicherung getragen. W\u00e4hrend der arbeitsfreien Zeit nehmen die Mitarbeiter an einem Weiterbildungsprogramm teil.</p><p>- \"Solidarit\u00e4tsmodell\" der Post</p><p>Drei Mitarbeiter, die aufgrund ihrer \u00e4hnlichen T\u00e4tigkeit eine Gruppe bilden, reduzieren ihre Arbeitszeit um je 25 Prozent. F\u00fcr die dadurch entstandene 75-Prozent-Stelle wird eine arbeitslose Person angestellt. Die Arbeitslosenversicherung beteiligt sich w\u00e4hrend maximal anderthalb Jahren an den Lohnkosten des neuen Mitarbeiters. Die Post garantiert f\u00fcr den Betroffenen nach Ablauf dieser Zeit eine Anstellung bei sich oder bei einem anderen Arbeitgeber.</p><p>- \"Retaval\"</p><p>Im Bauausbaugewerbe des Kantons Wallis k\u00f6nnen sich Mitarbeiter mit 62 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Die Finanzierung der Renten erfolgt in erster Linie aus einem Fonds, der durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je 0,5 Prozent der Lohnsumme ge\u00e4ufnet wird. Der Betrag, der die Mittel des Fonds \u00fcbersteigt, wird von der Arbeitslosenversicherung \u00fcbernommen. In Gegenzug streben die Arbeitgeber die Weiterbesch\u00e4ftigung aller Lehrabg\u00e4nger an, mindestens jedoch deren 90 Prozent.</p><p>- \"Altersteilzeit\"</p><p>Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, die 60 Jahre oder \u00e4lter sind, k\u00f6nnen ihre Arbeitszeit bis zur Pensionierung auf 50 Prozent reduzieren. Sie verzichten auf 10 Prozent Lohn. Weitere 10 Prozent werden von den Arbeitgebern und die restlichen 30 Prozent von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Arbeitgeber schaffen f\u00fcr zwei Arbeitszeitreduktionen eine neue Lehrstelle oder stellen f\u00fcr vier Arbeitszeitreduktionen eine arbeitslose Person ein. Um die Teilnahme von kleinen Betrieben zu erm\u00f6glichen, kann die Branche eine Pool-L\u00f6sung vorsehen.</p><p>F\u00fcr folgendes Projekt steht der Entscheid kurz bevor:</p><p>\"Kurzarbeit im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells\"</p><p>Die Arbeitszeit der Mitarbeiter in den betreffenden drei Ingenieur- und Architekturunternehmen ist in Jahresarbeitszeit definiert. Stellt sich im Laufe eines Monates in den einzelnen Unternehmungsbereichen Kurzarbeit von mehr als 10 Prozent ein, wird dieser Bereich als entsch\u00e4digungsberechtigt gemeldet. Da jedoch die entstandene Kurzarbeit durch Mehrarbeit in den darauf folgenden Monaten ausgeglichen werden kann, erfolgt die Abrechnung erst Ende Jahr. \u00dcbersteigt die Kurzarbeit 20 Prozent, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine, \u00fcber die betriebs\u00fcbliche Schulung hinausgehende Weiterbildung zu finanzieren.</p><p>3. F\u00fcr die Bewilligung, Begleitung und Evaluation der Pilotprojekte ist das BWA zust\u00e4ndig. Bereits heute werden interessierte Stellen bei der Ausarbeitung und Realisierung solcher Vorhaben durch das BWA beraten und unterst\u00fctzt. Vor der Bewilligung nimmt gem\u00e4ss Artikel\u00a0110a Avig die Aufsichtskommission des Fonds der Arbeitslosenversicherung, zusammengesetzt aus den Sozialpartnern, aus Vertretern der Wissenschaft sowie der Kantone, Stellung zu den ausgearbeiteten Projekten. Mit der Bewilligung werden auch Evaluationsauftr\u00e4ge verbunden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(889401600000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953856000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235070487)\/","SubmissionDate":"\/Date(885168000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4511,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}