{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983008,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983008,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3008","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Faktische Garantenpflicht der Eidgenossenschaft f\u00fcr Grossbanken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgericht hat am 11. Dezember 1990 eine faktische Garantenpflicht einer Grossbank f\u00fcr ihre Tochter bejaht und damit zum Ausdruck gebracht, dass im Bankwesen eine ausserordentlich hohe Verantwortlichkeit f\u00fcr die den Instituten anvertrauten Gelder besteht und spezielle rechtliche Konstruktionen dem Gl\u00e4ubigerschutz nicht entgegengehalten werden k\u00f6nnen.</p><p>Zusammenschl\u00fcsse von Firmen mit Sitz in der Schweiz k\u00f6nnten deshalb zu \"Klumpenrisiken\" f\u00fcr die Eidgenossenschaft f\u00fchren, woraus sich die Frage nach einer faktischen Garantenstellung des Gemeinwesens f\u00fcr derartige weltweit agierenden Unternehmungen ergibt.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind zus\u00e4tzliche oder besondere Kontrollmechanismen vorzusehen, die die Eidgenossenschaft vor allf\u00e4lligen faktischen Haftungsrisiken sch\u00fctzen?</p><p>2. Gen\u00fcgen f\u00fcr die ordentlichen Kontrollen die bisherigen Organe, insbesondere die personellen Mittel und die gesetzlichen \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission (EBK)?</p><p>3. Welche vorbeugenden Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um das Risiko einer faktischen Staatsgarantie zu beschr\u00e4nken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es keine Bank, sei ihre Wettbewerbsstellung noch so bedeutend, welche \"too big to fail\" ist. Dies soll auch in Zukunft so bleiben, da durch allf\u00e4llige staatliche Absicherungen f\u00fcr Private falsche Anreize geschaffen w\u00fcrden. Das unternehmerische Risiko w\u00fcrde dadurch auf das Gemeinwesen abgew\u00e4lzt, ohne dass dieses auf der anderen Seite an den unternehmerischen Vorteilen partizipieren w\u00fcrde. Bei einer allf\u00e4lligen staatlichen Unterst\u00fctzung d\u00fcrfte nicht die Sanierung eines Einzelinstitutes im Vordergrund stehen, sondern die Aufrechterhaltung des Kreditsystems und die Festigung des Vertrauens in die schweizerische Wirtschaft. Zur \u00dcberschuldung einer einzelnen Bank m\u00fcssten erhebliche Risiken f\u00fcr das gesamte Bankensystem hinzukommen, so dass die volkswirtschaftlichen Kosten einer Liquidation diejenigen einer staatlichen St\u00fctzung \u00fcbersteigen. Es ist Aufgabe der verantwortlichen Bundesbeh\u00f6rden, in jedem Einzelfall die n\u00f6tigen Massnahmen zu pr\u00fcfen.</p><p>1. Die Aufsicht \u00fcber die Banken wird nach dem Bankengesetz durch die EBK selbst\u00e4ndig wahrgenommen. Ihre gesetzlichen Kontroll- und Eingriffsm\u00f6glichkeiten erlauben ihr, bei Missst\u00e4nden alle zur Beseitigung n\u00f6tigen Massnahmen anzuordnen. Grosse, global t\u00e4tige Finanzkonglomerate mit komplexer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit stellen ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr das weltweite Finanzsystem und die damit verbundenen Volkswirtschaften dar. Auch ausgefeilte \u00dcberwachungssysteme bieten keine absolute Garantie gegen diese Risiken. Gl\u00e4ubigerverluste lassen sich wohl nur durch ausreichende Eigenmittel der Finanzkonglomerate vermeiden. Die Bestrebungen, die Eigenmittelanforderungen der international t\u00e4tigen Grossbanken zu erh\u00f6hen, m\u00fcssen jedoch international koordiniert werden - und sie werden von den Schweizer Vertretern beim Basler Ausschuss f\u00fcr Bankenaufsicht stark gef\u00f6rdert. Ein Alleingang der Schweiz hingegen ist aus Wettbewerbsgr\u00fcnden ausgeschlossen.</p><p>2. Bereits vor der Fusion zweier Grossbanken zur neuen UBS hat die EBK beschlossen, die Aufsicht \u00fcber die Grossbanken materiell und personell zu verst\u00e4rken. L\u00e4ngerfristig soll die Kontrollt\u00e4tigkeit der externen bankengesetzlichen Revisionsstellen durch eine direkte \u00dcberwachung durch die EBK erg\u00e4nzt werden. Vorgesehen sind direkte Berichterstattungen der Banken gegen\u00fcber der EBK, regelm\u00e4ssige Aufsichtsgespr\u00e4che mit den Organen der Grossbanken und Besuche bei den wichtigsten Gesch\u00e4ftseinheiten, der Einsatz spezieller Pr\u00fcfungs- und Analyseteams sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Aufsichtsbeh\u00f6rden. Zu diesem Zweck wird bei der EBK mit dem Aufbau einer neuen Abteilung mit rund zehn fachlich besonders qualifizierten Personen begonnen, die sich ausschliesslich mit der \u00dcberwachung der Grossbanken befasst und deren Kosten direkt durch die beaufsichtigten Banken getragen werden. In diesem Sinn werden zur Steigerung der Flexibilit\u00e4t die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine weitgehende administrative Verselbst\u00e4ndigung der EBK gepr\u00fcft. Zudem wird der ganze Fragenkomplex rund um die Bankenliquidation und den Einlegerschutz \u00fcberarbeitet.</p><p>3. Der Bundesrat ist aufgrund dieser Ausf\u00fchrungen der Ansicht, dass sich zurzeit keine weitergehenden Massnahmen aufdr\u00e4ngen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(895017600000)\/","SubmittedBy":"Schmid Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(952300800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712757093080)\/","SubmissionDate":"\/Date(885254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4511,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}