{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983013,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983013,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3013","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vorsorgeeinrichtungen. Spezielle Rechtsform","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum Ziele hat, die heute im Schweizerischen Zivilgesetzbuch und im Obligationenrecht enthaltenen Gesetzestexte in das Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu integrieren und f\u00fcr die Personalvorsorgeeinrichtungen eine neue, eigenst\u00e4ndige Rechtsform zu errichten.</p>","ReasonText":"<p>Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen wird das Stiftungsrecht heute f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen immer mehr zum \"Bleifuss\"; die Pensionskassen der Unternehmungen werden man\u00f6vrierunf\u00e4hig. Mit der Einf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsgesetzes und des Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetzes fand eine Rechtsverzettelung statt. Es gilt nun, das im Grunde genommen gute Rahmengesetz des BVG auf Effizienz und Notwendigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen, zu straffen und in ein abgeschlossenes Ganzes zu giessen. Die gleichzeitige Schaffung einer speziellen Rechtsform f\u00fcr die Personalvorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnte wesentlich dazu beitragen, den Pensionskassen ihre urspr\u00fcngliche Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung zur\u00fcckzugeben und eine gr\u00f6ssere Rechtssicherheit zu erreichen.</p><p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a034quater der Bundesverfassung und Artikel\u00a048 Absatz\u00a02 BVG m\u00fcssen die Vorsorgeeinrichtungen die Rechtsform einer Stiftung oder einer Genossenschaft haben oder eine Einrichtung des \u00f6ffentlichen Rechtes sein. Diese Regelung f\u00fchrte nicht nur dazu, dass in Artikel\u00a089bis ZGB und in Artikel\u00a0331 OR spezielle Normen f\u00fcr die Personalvorsorgestiftungen eingef\u00fchrt werden mussten. Die Rechtsform der Stiftung erweist sich heute, angesichts der Restrukturierung der Wirtschaft, als schwerf\u00e4lliges Rechtsinstitut.</p><p>Angesichts der zahlreichen Anpassungen, die im Gefolge der Globalisierung und Liberalisierung in der Wirtschaft, aber auch durch das New Public Management in der Verwaltung, heute bei den Pensionskassen erfolgen, sollten den Vorsorgeeinrichtungen nicht zus\u00e4tzliche, aufwendige rechtsadministrative H\u00fcrden in den Weg gelegt werden. Wer die Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Rahmen der Gestaltungsfreiheit gem\u00e4ss Artikel\u00a049 BVG gew\u00e4hrleisten will, der darf diese nicht \u00fcber komplexe Rechtsnormen unn\u00f6tig beeintr\u00e4chtigen. Im Grunde genommen widerspricht die starre Rechtsform der Stiftung dem Grundsatz einer verantwortungsbewussten parit\u00e4tischen Verwaltung der Personalvorsorgeeinrichtung. Ebenso st\u00f6rt die unterschiedliche Rechtsstellung der Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher Institutionen, was insbesondere bei Privatisierungen von Teilen \u00f6ffentlich-rechtlicher Institutionen zutage tritt. Mit der Schaffung eines ad\u00e4quaten, einheitlichen Rechtskleides f\u00fcr Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnten alle diese Widrig- und Unklarheiten beseitigt werden.</p><p>Eine spezielle Rechtsform f\u00fcr die Pensionskassen w\u00fcrde z. B. auch eine Regelung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen erleichtern. Andererseits k\u00f6nnten \u00dcberreglementierungen in den Verordnungen gekappt werden. Ein ad\u00e4quates Rechtsinstitut k\u00f6nnte auch dazu beitragen, eine saubere Abgrenzung der Aufgabenteilung zwischen den Aufsichtsbeh\u00f6rden, der Kontrollstelle, dem versicherungstechnischen Experten und dem Anlagespezialisten herbeif\u00fchren, und daf\u00fcr sorgen, dass die Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe klarer zutage treten.</p><p>Anstatt eine komplexe Total- oder Teilrevision des BVG durchzuf\u00fchren, k\u00f6nnte zur Effizienzsteigerung der Gesetzgebung ein etappenweises Vorgehen gew\u00e4hlt werden. Parallel zur Schaffung der neuen Rechtsform k\u00f6nnten z. B. in einem ersten Schritt eine Straffung und Vereinheitlichung der bestehenden Gesetze und Verordnungen vorgenommen werden und das bereits von der BVG-Kommission erarbeitete urspr\u00fcngliche 25-Punkte-Programm integriert werden. Schliesslich kann das Ganze zu einem einheitlichen Rahmengesetz zusammengef\u00fcgt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit Empfehlung 3 hat die GPK-S den Bundesrat eingeladen, im Rahmen der BVG-Revision die Zweckm\u00e4ssigkeit eines Rechtserlasses zu pr\u00fcfen, der s\u00e4mtliche Bestimmungen \u00fcber die berufliche Vorsorge zusammenfasst (vgl. \"Die ausserparlamentarische Gesetzgebung im Rahmen der beruflichen Vorsorge: Bericht der GPK-S vom 7. April 1995 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle\"; BBl 1995 IV 1260). In seiner Antwort f\u00fchrt der Bundesrat aus, dass diese Empfehlung eine methodische Frage der Rechtsetzung aufwirft. Er ist der Ansicht, dass man sich zun\u00e4chst auf die BVG-Revision konzentrieren sollte. Anschliessend sind in einer zweiten Phase methodische Fragen im Rahmen der Gesetzgebung zu kl\u00e4ren (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Oktober 1995 zum Bericht der GPK-S; BBl 1995 IV 1308). An dieser Zielsetzung hat sich seither nichts ge\u00e4ndert. So hat der Bundesrat am 23. September 1996 letztmals beschlossen, die 1. BVG-Revision zusammen mit der 11. AHV-Revision vorzulegen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die BVG-Revision priorit\u00e4r, besonders auch aufgrund parlamentarischer Vorst\u00f6sse, die vom Bundesrat entgegengenommen worden sind.</p><p>2. Die Frage der speziellen Rechtsform f\u00fcr Vorsorgeeinrichtungen h\u00e4lt der Bundesrat f\u00fcr pr\u00fcfenswert. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die jetzige Ausgestaltung der Rechtsformen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der beruflichen Vorsorge (Stiftungen, Genossenschaften oder Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Rechtes) nicht in allen Teilen zu befriedigen vermag, insbesondere bez\u00fcglich Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Diesem Anliegen soll im Rahmen einer Gesamtkodifikation Rechnung getragen werden. Dazu bedarf es aber vertiefter Abkl\u00e4rungen und auch einer Abstimmung mit der im Gang befindlichen Stiftungsrechtsrevision. Dieses Problem kann daher auch im Rahmen der Harmonisierung der Bestimmungen \u00fcber die berufliche Vorsorge behandelt werden (vgl. Ziff. 1).</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(890784000000)\/","SubmittedBy":"Hochreutener Norbert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817826120)\/","SubmissionDate":"\/Date(885340800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4511,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}