{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3016","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Leistungen der Arbeitslosenversicherung zwischen zwei Milit\u00e4rdienstleistungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Erwerbsersatzordnung f\u00fcr Dienstleistende in Armee und Zivilschutz (EOG) oder beim Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) eine Bestimmung aufzunehmen, die es erlaubt, dass Milit\u00e4rdienstleistenden zwischen zwei in kurzer Zeit aufeinanderfolgenden Bef\u00f6rderungsdiensten bei Arbeitslosigkeit eine Entsch\u00e4digung zusteht.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss dem Urteil des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichtes (Urteil C 389/96) vom 29. September 1997 gilt ein Milit\u00e4rdienstleistender zwischen zwei Bef\u00f6rderungsdiensten als nicht vermittlungsf\u00e4hig und kann daher keine Leistungen der ALV in Anspruch nehmen. Die Zeitspanne ist nach dem Urteil des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichtes bei einer Dauer von zwei Monaten zwischen zwei Dienstleistungen zu kurz, dass ernsthaft mit einer Einstellung gerechnet werden kann. Aus diesem Grund hat das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht die Vermittlungsf\u00e4higkeit eines arbeitslosen Offiziers verneint.</p><p>Im \u00fcbrigen hat das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht betont, dass der Bef\u00f6rderungsdienst kein freiwilliger Milit\u00e4rdienst sei und dieser keine Besch\u00e4ftigung im Sinne des Avig darstelle; dies, obwohl der Milit\u00e4rdienst als Beitragszeit angerechnet wird und auf dem Erwerbsersatz Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge erhoben werden.</p><p>Die angespannte Lage in der Schweizer Wirtschaft bringt es mit sich, dass Milit\u00e4rdienstleistende zunehmend M\u00fche bekunden, ihre Arbeitsstelle zu behalten oder neue Arbeitsstellen zu finden. Andererseits bedarf die Armee f\u00fcr ihre Kader f\u00e4higer und einsatzwilliger Pers\u00f6nlichkeiten. Die Wirtschaft verlangt zunehmend von der Milizarmee, dass diese ihre Kader m\u00f6glichst im Alter zwischen 20 und 30 Jahren rekrutiert. Dies alles hat zur Folge, dass die Bef\u00f6rderungsdienste m\u00f6glichst in konzentrierter zeitlicher Abfolge zu leisten sind. Es ist deshalb stossend, wenn Angeh\u00f6rige der Armee bei freiwilligen oder obligatorischen Bef\u00f6rderungsdiensten zus\u00e4tzlich erhebliche wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen m\u00fcssen.</p><p>Eine Behebung dieser Ungerechtigkeit ist durch eine Revision von Artikel\u00a010 Avig m\u00f6glich. Allenfalls l\u00e4sst sich eine entsprechende L\u00f6sung auch bei der Revision des EOG finden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die geltenden Bestimmungen des Avig sowie die durch das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht als verpflichtend bezeichnete Auslegung von Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0f verhindern eine Auszahlung von Leistungen bei Versicherten, die zwischen zwei milit\u00e4rischen Dienstleistungen dem Arbeitsmarkt nur f\u00fcr kurze Zeit zur Verf\u00fcgung stehen. Diese Rechtsprechung hat das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht letztmals am 19. Januar 1998 erneut best\u00e4tigt.</p><p>Der Bundesrat hat eine entsprechende Stellungnahme bereits zur Interpellation Langenberger vom 9. Dezember 1996 abgegeben. Dabei hat er zugesichert, eine \u00dcberpr\u00fcfung der fraglichen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen einer ordentlichen Gesetzesrevision vorzunehmen.</p><p>Die aufgeworfene Problematik kann aber nicht gesondert zugunsten Milit\u00e4rdienstleistender behandelt werden. Sie ist nur als ganzes anzugehen, mit der Konsequenz, dass eine Anpassung der massgeblichen Bestimmungen einer eingehenden Pr\u00fcfung bedarf, insbesondere, um einen Einbruch bei der zentralen Anspruchsvoraussetzung der Vermittlungsf\u00e4higkeit zu vermeiden. Bei einer Lockerung der Vermittlungsf\u00e4higkeit vor bzw. zwischen Milit\u00e4rdiensten w\u00e4re aus Gr\u00fcnden der Gleichbehandlung zwangsl\u00e4ufig auch eine Lockerung der Vermittlungsf\u00e4higkeit f\u00fcr weitere Versichertenkategorien vorzusehen. Darunter fallen namentlich Personen, welche zu Ausbildungszwecken oder infolge Auslandaufenthalten derart anderweitig disponieren, dass sie f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung dem Arbeitsmarkt nur noch w\u00e4hrend sehr kurzer Zeit zur Verf\u00fcgung stehen, oder auch Studenten, welche lediglich w\u00e4hrend ihrer Semesterferien eine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben m\u00f6chten. Eine allgemeine Lockerung der Anforderungen an die Vermittlungsf\u00e4higkeit h\u00e4tte zudem immense Mehrkosten f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung zur Folge.</p><p>Aufgabe der EO ist es, einen angemessenen Ersatz des Lohn- und Verdienstausfalles infolge Milit\u00e4rdienstes zu leisten (Art. 34ter BV). Demzufolge geh\u00f6ren zu der Versichertenkategorie der EO lediglich milit\u00e4rdienstleistende Personen. Im weiteren werden Entsch\u00e4digungen nur f\u00fcr geleistete Diensttage erbracht. Eine Entsch\u00e4digung auch f\u00fcr arbeitslose Personen vorzusehen, welchen aufgrund von zwei kurz aufeinanderfolgenden Milit\u00e4rdiensten die Vermittlungsf\u00e4higkeit verneint wird (Art. 15 Avig), w\u00fcrde einen Einbruch im System der EO bedeuten.</p><p>Aus den genannten Gr\u00fcnden beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er wird im Rahmen der n\u00e4chsten Revision des Arbeitslosengesetzes pr\u00fcfen, ob und in welcher Form das berechtigte Anliegen der Motion umgesetzt werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(890006400000)\/","SubmittedBy":"Bieri Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(991785600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234596860)\/","SubmissionDate":"\/Date(885340800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4511,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}